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Beiträge<br />
Beitrag FBG<br />
Der von <strong>de</strong>n Mitgliedsunternehmen aufzubringen<strong>de</strong> Beitrag ergibt sich aus <strong>de</strong>r Umlagerechnung<br />
– vgl. S. 26 –, in <strong>de</strong>r die Ausgaben <strong>de</strong>n Einnahmen gegenübergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Für das Jahr <strong>2003</strong> besteht ein Bedarf von € 77,2 Mio.; hiervon wer<strong>de</strong>n € 74,3 Mio.<br />
durch Mitgliedsbeiträge und € 2,9 Mio. durch eine Betriebsmittelentnahme aufgebracht.<br />
Die Entgelte <strong>de</strong>r Versicherten (Lohn- und Versicherungssummen) sowie die Gefahrklassen,<br />
entsprechend <strong>de</strong>r Zuordnung nach <strong>de</strong>m Gefahrtarif, sind Maßstab für <strong>de</strong>n einzelnen Anteil<br />
an <strong>de</strong>r Beitragslast. Trotz im Berichtsjahr geringfügig zurückgegangener Lohn- und Versicherungssummen<br />
und gestiegener Ausgaben war es <strong>de</strong>m Vorstand möglich, <strong>de</strong>n Beitragsfuß<br />
bei € 2,45 je € 1.000 Lohn-/Versicherungssumme zu stabilisieren.<br />
Pro € 1.000 Entgelt ergeben sich <strong>de</strong>shalb folgen<strong>de</strong> Beiträge:<br />
Gefahrklasse 0,6: € 1,47<br />
Gefahrklasse 6,4: € 15,68<br />
Gefahrklasse 7,1: € 17,40<br />
Gefahrklasse 17,8: € 43,61<br />
Beitragsfuß<br />
3,20<br />
2,60<br />
2,00<br />
1,40<br />
0,80<br />
0,20<br />
0,22<br />
2,20<br />
1974 1985 1996 2000 2001 2002 <strong>2003</strong><br />
Insolvenzgeld<br />
Das Insolvenzgeld dient <strong>de</strong>m Ausgleich<br />
<strong>de</strong>s Nettolohnanspruchs <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
für die letzten drei Monate vor<br />
Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens bzw.<br />
<strong>de</strong>r Abweisung <strong>de</strong>s Antrages auf Eröffnung<br />
<strong>de</strong>s Verfahrens mangels Masse.<br />
Diese Ansprüche richten sich gegen die<br />
Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit. Die Berufsgenossenschaften<br />
sind lediglich Inkassostellen.<br />
Sie haben keinen eigenen wirtschaftlichen<br />
Nutzen an dieser Leistung,<br />
<strong>de</strong>nn das Insolvenzgeld muss in voller<br />
Höhe an die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit<br />
abgeführt wer<strong>de</strong>n. Auch haben die<br />
Entwicklung <strong>de</strong>s Insolvenzgel<strong>de</strong>s<br />
1,06<br />
1,79<br />
2,36<br />
3,25<br />
2,87<br />
Berufsgenossenschaften keinen Einfluss<br />
auf die Höhe <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Beitrages. Der von <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>r FBG aufzubringen<strong>de</strong> Anteil beträgt<br />
€ 12,11 Mio. Beitragspflichtig waren<br />
alle Mitglie<strong>de</strong>r, die Arbeitnehmer<br />
beschäftigen, nämlich 17.962.<br />
Wegen einer geringeren Anzahl von<br />
Insolvenzen bei Großfirmen als im<br />
Vorjahr, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r IT-Branche,<br />
kam es zu einem Rückgang <strong>de</strong>r<br />
Leistung. Der Beitragsfuß bei <strong>de</strong>r FBG<br />
beträgt € 2,87. Das be<strong>de</strong>utet einen<br />
Rückgang von 11,69 Prozent.<br />
Ausgleichslast<br />
Innerhalb <strong>de</strong>r gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
erfolgt ein Ausgleich<br />
zugunsten <strong>de</strong>rjenigen mit beson<strong>de</strong>rs<br />
hohen Entschädigungslasten.<br />
Ausgleichsberechtigt sind zur Zeit die<br />
Bergbau- und die Binnenschifffahrts-<br />
Berufsgenossenschaft sowie die Bau-<br />
Berufsgenossenschaften.<br />
Die Ausgleichslast ist für die FBG nur<br />
ein durchlaufen<strong>de</strong>r Posten, auf <strong>de</strong>ssen<br />
Höhe sie keinen Einfluss hat. Auf die<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r FBG entfällt ein Anteil<br />
von € 2,94 Mio. 3.750 Mitglie<strong>de</strong>r<br />
waren beitragspflichtig. Der Beitragsfuß<br />
beträgt im Berichtsjahr € 1,07.<br />
Das be<strong>de</strong>utet eine Erhöhung von<br />
2,88 Prozent.<br />
Beratungs- und Prüfdienst<br />
Insgesamt wur<strong>de</strong>n 517 Betriebe überprüft,<br />
von <strong>de</strong>nen 223 ohne Beanstandungen<br />
blieben. Bei <strong>de</strong>n übrigen Betrieben<br />
wur<strong>de</strong>n insgesamt € 557.892,36<br />
an Beiträgen nachgefor<strong>de</strong>rt und<br />
€ 329.187,23 erstattet.<br />
Im Berichtsjahr ging die Zahl <strong>de</strong>r<br />
Prüfungen aufgrund <strong>de</strong>r noch umfangreicheren<br />
Tatsachenfeststellungen im<br />
Hinblick auf ausländische Werkvertragsunternehmen<br />
weiter zurück.<br />
Es wur<strong>de</strong>n 46 Unternehmen mit ca.<br />
2.800 Mitarbeitern, davon vor Ort<br />
durch <strong>de</strong>n Beratungs- und Prüfdienst<br />
20 Unternehmen mit ca. 1.300 dort<br />
tätigen Personen, überprüft. Die Unternehmen<br />
haben ihren Sitz gemäß<br />
eigener Angaben in Lettland, Polen,<br />
Rumänien, Slowenien o<strong>de</strong>r Ungarn.<br />
In einer Vielzahl <strong>de</strong>r überprüften ausländischen<br />
Unternehmen stellte sich<br />
heraus, dass diese mit Arbeitnehmern<br />
tätig wur<strong>de</strong>n, welche <strong>de</strong>m Versicherungsschutz<br />
nach <strong>de</strong>utschem Recht<br />
unterliegen. Hier wur<strong>de</strong>n zum Teil die<br />
tatsächlichen Verhältnisse nicht offen<br />
gelegt. Auch wur<strong>de</strong> versucht, auf <strong>de</strong>m<br />
gerichtlichen Wege eine Überprüfung<br />
<strong>de</strong>r tatsächlichen Verhältnisse zu untersagen.<br />
Zum Teil wur<strong>de</strong>n sogar Scheinverträge<br />
vorgelegt, um <strong>de</strong>r Versicherungs-<br />
und Beitragspflicht zu entgehen.<br />
In umfangreichen sozialgerichtlichen<br />
Verfahren konnten jedoch die tatsächlichen<br />
Verhältnisse, und somit die Versicherungspflicht<br />
bei <strong>de</strong>r FBG, nachgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
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