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Bentour Versicherungspaket mit Golferversicherung<br />
Entscheiden Sie sich bei Buchung der Reise für das Bentour Versicherungspaket. Nutzen Sie die Vorteile dieses Versicherungs -<br />
paketes. Das Versicherungspaket gilt für Reisen bis max. 30 Tage. (Informationen dazu erhalten Sie bei Select-Versicherungsberatung<br />
GmbH, Schärdinger Straße 1, 4061 Pasching, Tel.: +43 7229 5171-185, Fax: +43 7229 5171- 180)<br />
ersetzt werden:<br />
� � � � ���Stornoversicherung volle Kosten<br />
im Rahmen der Allgemeinen Reiseversicherungsbedingungen UNIQA für Bentour<br />
(kein Selbstbehalt / Bearbeitungsgebühren)<br />
� � � � ���NEU: All-Risk Stornoversicherung<br />
Prämien für Reisen bis 30 Tage<br />
abzüglich 20% Selbstbehalt, abzüglich Bearbeitungsgebühren EUR 25,- / Person<br />
(maximal EUR 50,-)<br />
Reisepreis bis Prämie Europa<br />
Stornieren Sie, aus welchem Grund auch immer (z.B. Ihr Hund erkrankt; berufliche Gründe;<br />
Einzel EUR 400,-- EUR 28,-- Handwerker im Haus) und Sie erhalten 80% der Stornokosten retour.<br />
EUR 750,-- EUR 38,-- Die All-Risk-Stornoversicherung gilt für jeden belegbaren persönlichen Stornogrund<br />
(ausgenommen: Reiseunlust; Mehrfachbuchungen, bei denen sich die Reisezeit überschneidet;<br />
EUR 1.500,-- EUR 48,--<br />
Epidemien; Pandemien; Krieg; Terror; nukleare Ereignisse, höhere Gewalt, Natur- und Umwelt-<br />
EUR 2.000,-- EUR 59,-- katastrophen, Verfügungen Hoher Hand)<br />
�<br />
EUR 2.500,--<br />
� �<br />
EUR 3.500,--<br />
EUR 78,--<br />
�<br />
EUR 118,--<br />
��Reisegepäckversicherung EUR 2.000,- / Person, EUR 4.000,- / Familie<br />
Familie �** EUR � 1.000,-- � EUR � 76,-- ��Verspätete Gepäckausfolgung am Urlaubsort EUR 200,- / Person, EUR 400,-/ Familie<br />
EUR 1.500,-- EUR 82,--<br />
� � �<br />
EUR 2.000,--<br />
�<br />
EUR 96,--<br />
��Extra-Rückreisekosten Kosten für Linienflug in der Touristenklasse<br />
� EUR � 3.000,-- � EUR � 108,-- ��Reiseabbruch EUR 2.000,- / Person<br />
EUR 4.000,-- EUR 124,-- nicht genutze Urlaubstage EUR 4.000,- / Familie<br />
�<br />
EUR 5.000,--<br />
� �<br />
EUR 163,--<br />
� ��Auslandsreise-Krankenversicherung (abzüglich Sozialversicherung) unter der<br />
Voraussetzung, dass die medizinische Notwendigkeit (Transportfähigkeit, stätionärer<br />
Aufenthalt, med. Versorgung nicht dem österr. Standard entsprechend) gegeben ist,<br />
werden folgende Kosten (abzüglich Sozialversicherungsanteil) ersetzt:<br />
� � � � � �Rückholung mittels Ambulanzjet* volle Kosten<br />
� � � � � �ambulante Heilbehandlungen EUR 225.000,- / Person<br />
� � � � � �stationäre Heilbehandlungen<br />
inkl. Transport im Krankenwagen<br />
EUR 225.000,-/Person<br />
� � � � � �Bergungskosten EUR 7.300,- / Person<br />
� � � � �Überführungskosten* volle Kosten<br />
� � � � �Reisehaftpflichtversicherung EUR 100.000,-<br />
Bentour - Golferversicherung<br />
�Ersatz der Greenfee Kosten bis EUR 300,-<br />
�Golf-Rücktrittskostenversicherung (gilt vor und während der Reise)<br />
�Unbespielbarkeit wegen Regen, einer Windgeschwindigkeit ab 70 km/h, Hochwasser & Hagel<br />
�Reiseabbruch bis EUR 300,-<br />
�Reisegepäckversicherung zusätzl. zu Ihrem normalen Reisegepäck sind Ihre Golfschläger bei Beschädigung od. Bruch versichert bis EUR 750,-<br />
�Hole in one Versicherung<br />
* Die Rückholung bzw. Überführung muss vom UNIQA Plus24service 0800 204 99 99 (aus dem Ausland: +43 1 204 99 99) übernommen werden,<br />
ansonsten werden maximal EUR 1.820,- vergütet.<br />
** Definition Familie: maximal 2 Erwachsene und bis zu 5 minderjährige Personen (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis)<br />
bis EUR 500,-<br />
Erläuterungen zur Reisestornoversicherung:<br />
Die Versicherung übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Reiseversicherungsbedingungen<br />
UNIQA für Bentour, die nachstehend auszugsweise abgedruckt sind, Ihre Rücktrittsgebühren<br />
aus folgenden nicht vorhersehbaren Gründen:<br />
a) plötzlich eintretende schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod des Versicherten. Psychische<br />
Erkrankungen, die erstmals auftreten, sind versichert, wenn dadurch ein stationärer Spitalsaufenthalt<br />
oder die Behandlung durch einen Facharzt der Psychiatrie erforderlich wird.<br />
b) Verschlechterung eines bestehenden Leidens des Versicherten, vorausgesetzt es lag bei Buchung und<br />
Versicherungsabschluss die ärztlich bestätigte Beschwerdefreiheit vor.<br />
c) Schwangerschaft der Versicherten<br />
d) Unerwartete Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber<br />
e) Unerwartete Einberufung des Versicherten zum Präsenzdienst<br />
f) Einreichung der Scheidungsklage durch den Ehepartner des Versicherten<br />
g) Elementarschaden oder die Straftat eines Dritten, wodurch die Anwesenheit der versicherten Person<br />
am Heimatort erforderlich ist.<br />
h) Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mind. 3-jährigen<br />
Schulsausbildung bei einer unmittelbar danach geplanten versicherten Schülergruppenreise.<br />
i) Plötzlich eintretende schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod einer der folgenden Personen: Ehe-<br />
partner/Lebensgefährte, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegerkinder, Geschwister, Großeltern,<br />
Enkel, Schwager u. Schwägerin der versicherten Person<br />
j) Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren gleichwertig versicherte mitreisende<br />
Familienangehörige, das sind Ehepartner bzw. Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt<br />
lebend; die Kinder (auch Stief- und Schwieger); Eltern (auch Stief- u. Schwieger) und eine weitere<br />
gleichwertige versicherte, auch nicht verwandte, mitreisende Person.<br />
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?<br />
a) Wenn ein Ereignis oder Leiden zum Zeitpunkt der Buchung bereits eingetreten war oder voraussehbar<br />
gewesen ist.<br />
b) Wenn der Reiseunternehmer vom Reisevertrag zurücktritt.<br />
Auf Wunsch werden die kompletten Bedingungen gerne zugesandt<br />
bzw. siehe: www.selectvb.at Link Download<br />
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses ist der Versicherte verpflichtet, bei sonstigem Verlust des Entschädigungsanspruches,<br />
unverzüglich das Reisebüro zu informieren.<br />
Schadenabwicklung erfolgt über:<br />
Select Versicherungsberatung GmbH, Schärdinger Str. 1; 4061 Pasching<br />
Tel.: +43 7229 5171-185 Fax: +43 7229 5171-180<br />
Schadenformular unter:<br />
www.selectvb.at Link Download, BENTOUR ist mit der Schadenregulierung nicht befasst!<br />
Alle Versicherungsleistungen gelten subsidiär. Über Anerkennung oder Ablehnung von Versicherungsleistungen<br />
entscheidet ausschließlich der Versicherer: UNIQA Versicherungen AG Untere Donaustraße 21 1029 Wien