5w-1707_Juli_2017
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Windkraftanlagen übersehen<br />
Struxdorfer Protest<br />
Gar nicht zufrieden ist die Gemeinde Struxdorf<br />
mit der Bewertung einer 16 Hektar großen<br />
Fläche im Gemeindegebiet durch den Regionalplan<br />
zur Ausweisung von Vorranggebieten für die<br />
Windenergienutzung.<br />
Die zur Aufnahme von drei Windkraftanlagen mit<br />
einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer jeweiligen<br />
Leistung von drei Megawatt ausgerechnete Fläche<br />
wird dort als für die „Windkraftnutzung nicht<br />
geeignet“ geführt.<br />
Als wesentlicher Grund wird die Lage im Naturpark<br />
Schlei angeführt. Durch die Ausweisung von zwei<br />
Flächen innerhalb des Naturparks sei eine Vereinbarkeit<br />
mit dessen Belangen erreicht. Auch sei eine Vorprägung<br />
der Landschaft durch Windkraftanlagen<br />
nicht gegeben. Dabei wurde übersehen, dass im angesprochenen<br />
Gebiet bereits zwei Anlagen stehen. Sie<br />
sind auch nicht in der Übersichtskarte eingezeichnet.<br />
„Die Einstufung von Struxdorf als kaum beeinträchtigtes<br />
Gebiet ist deshalb nicht zutreffend“, erklärte<br />
Brotprüfung <strong>2017</strong><br />
Unsere<br />
eingereichten<br />
Brötchen haben<br />
alle die Note<br />
„Sehr Gut“<br />
erhalten.<br />
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