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5w-1707_Juli_2017

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Windkraftanlagen übersehen<br />

Struxdorfer Protest<br />

Gar nicht zufrieden ist die Gemeinde Struxdorf<br />

mit der Bewertung einer 16 Hektar großen<br />

Fläche im Gemeindegebiet durch den Regionalplan<br />

zur Ausweisung von Vorranggebieten für die<br />

Windenergienutzung.<br />

Die zur Aufnahme von drei Windkraftanlagen mit<br />

einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer jeweiligen<br />

Leistung von drei Megawatt ausgerechnete Fläche<br />

wird dort als für die „Windkraftnutzung nicht<br />

geeignet“ geführt.<br />

Als wesentlicher Grund wird die Lage im Naturpark<br />

Schlei angeführt. Durch die Ausweisung von zwei<br />

Flächen innerhalb des Naturparks sei eine Vereinbarkeit<br />

mit dessen Belangen erreicht. Auch sei eine Vorprägung<br />

der Landschaft durch Windkraftanlagen<br />

nicht gegeben. Dabei wurde übersehen, dass im angesprochenen<br />

Gebiet bereits zwei Anlagen stehen. Sie<br />

sind auch nicht in der Übersichtskarte eingezeichnet.<br />

„Die Einstufung von Struxdorf als kaum beeinträchtigtes<br />

Gebiet ist deshalb nicht zutreffend“, erklärte<br />

Brotprüfung <strong>2017</strong><br />

Unsere<br />

eingereichten<br />

Brötchen haben<br />

alle die Note<br />

„Sehr Gut“<br />

erhalten.<br />

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