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BürgerInfoBroschüre - Stadt Pulheim

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Der rat<br />

Die Selbstverwaltung der Gemeinde ist das Prinzip,<br />

auf dem auch die Verfassung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong><br />

beruht. Der <strong>Stadt</strong>rat geht aus freien und geheimen<br />

Wahlen der <strong>Pulheim</strong>er Bürgerschaft hervor. Er<br />

ist nach der Gemeindeordnung von Nordrhein-<br />

Westfalen das Hauptorgan der Gemeinde, da er die<br />

Grundsatzentscheidungen für das Verwaltungshandeln<br />

in allen Gemeindeangelegenheiten trifft<br />

und viele Einzelmaßnahmen beschließt.<br />

Die Ratsmitglieder werden von den Bürgerinnen<br />

und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier,<br />

gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von<br />

5 Jahren gewählt.<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> wurde zuletzt am 30.<br />

August 2009 gewählt. Ihm gehören 54 Personen –<br />

davon sechs Überhangmandate – an. 24 Mitglieder<br />

des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> werden in Wahlbezirken<br />

direkt gewählt; weitere 24 kommen über die<br />

Reservelisten hinzu.<br />

Die Mitglieder des Rates können sich zu Fraktionen<br />

zusammenschließen.<br />

In <strong>Pulheim</strong> gibt es zurzeit fünf Ratsfraktionen.<br />

Der Rat kann Entscheidungen auf Ausschüsse oder<br />

auf den Bürgermeister übertragen. Bestimmte Entscheidungen<br />

sind jedoch unverzichtbare Pflicht<br />

des Rates.<br />

Die Termine der Sitzungen des Rates sowie die<br />

Tagesordnungen werden jeweils im Amtsblatt des<br />

Rhein-Erft-Kreises sowie in örtlichen Aushängekästen<br />

bekannt gegeben. Zu Beginn jeder öffentlichen<br />

Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde<br />

statt.<br />

Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister, der<br />

von den Wählerinnen und Wählern direkt gewählt<br />

wird. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Nach der<br />

Wahl am 30. August 2009 ist Herr Frank Keppeler<br />

seit dem 21. Oktober 2009 hauptamtlicher<br />

Bürgermeister.<br />

Die Sitzverteilung im Rat:<br />

CDU 24 Sitze<br />

SPD 14 Sitze<br />

FDP (seit Februar 2012) 6 Sitze<br />

Bündnis 90/DIE GRÜNEN 7 Sitze<br />

Fraktion Bürgerverein 2 Sitze<br />

Fraktionloses Mitglied (seit Februar 2012) 1 Sitz<br />

Die Verwaltung<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Pulheim</strong> ist in vier Dezernate<br />

gegliedert. Die einzelnen Dezernate bestehen aus<br />

Ämtern und Abteilungen. Chef der Verwaltung ist<br />

der Bürgermeister.<br />

Herausgehoben aus dem Kreis der Beigeordneten ist<br />

der sog. Erste Beigeordnete, der den Bürgermeister<br />

bei Abwesenheit vertritt.<br />

Das Dezernat I steht wie die Gesamtverwaltung unter<br />

der Leitung von Bürgermeister Frank Keppeler und<br />

umfasst – schlagwortartig beschrieben – die Aufgabenbereiche<br />

Organisation, Personal, Recht, Information,<br />

Gleichstellung/Demografische Entwicklung<br />

und Kontrolle.<br />

Das Dezernat II steht unter der Leitung von Florian<br />

Herpel, einem Juristen. Er ist zuständig für die Bereiche<br />

Jugendamt, Öffentliche Ordnung, Schule, Kultur<br />

und Sport, Soziales und nicht zuletzt das Standesamt.<br />

Das Dezernat III steht unter der Leitung des 1. Beigeordneten<br />

Wolfgang Thelen, eines Finanzexperten.<br />

Es befasst sich mit den Finanzen, dem Immobilienmanagement,<br />

dem ÖPNV, der Abfallwirtschaft und<br />

dem städtischen Bauhof.<br />

Das Dezernat IV steht unter der Leitung von Dipl.-<br />

Ing. Martin Höschen. Er hat das Amt des Technischen<br />

Beigeordneten inne. Sein Dezernat umfasst neben<br />

einem Verwaltungsbereich die Planung der <strong>Stadt</strong>,<br />

die Erteilung von Baugenehmigungen sowie den<br />

Tiefbau und Umweltschutz. Die Entscheidungen des<br />

Rates werden von Ausschüssen vorbereitet. Nach der<br />

Gemeindeordnung ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Pulheim</strong> verpflichtet,<br />

mindestens den Hauptausschuss (gleichzeitig auch<br />

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