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Für Pfarren in Seelsorgeräumen

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14 DER SONNTAG UND DIE WOCHENTAGE<br />

21. Die Gottesdienstordnung des Seelsorgeraums soll neben der Rücksicht auf die Gottesdienststätten von<br />

pastoraler Vielfalt mit Blick auf die Generationen geprägt se<strong>in</strong> (K<strong>in</strong>der-, Jugend- oder<br />

Familiengottesdienste, eigene K<strong>in</strong>derwortgottesdienstformen; das gottesdienstliche Leben <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>richtungen für alte, kranke und beh<strong>in</strong>derte Menschen; u.a.) und Ressourcen zur Entstehung und<br />

Förderung von Neuem offen lassen. 34<br />

21.1. Unterschiedliche Beg<strong>in</strong>nzeiten der Gottesdienste berücksichtigen die heute sehr<br />

unterschiedlichen Lebensrhythmen und Bedürfnisse der Generationen. Dazu kann es notwendig<br />

werden, dass Pfarrgeme<strong>in</strong>den liebgewordene Gewohnheiten h<strong>in</strong>tanstellen, um die<br />

Weiterentwicklung der Liturgie im gesamten Seelsorgeraum zu ermöglichen.<br />

21.2. Es ist vorstellbar, dass nicht an jedem Sonntag Gottesdienste <strong>in</strong> jeder Kirche stattf<strong>in</strong>den.<br />

21.3. Die Bildung e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Fachausschusses Liturgie, der für die Vielfalt gottesdienstlichen<br />

Lebens im Seelsorgeraum Sorge trägt, ist s<strong>in</strong>nvoller als die Bildung e<strong>in</strong>zelner Fachausschüsse<br />

Liturgie auf Pfarrebene.<br />

22. Die geme<strong>in</strong>schaftliche Feier der ersten Vesper, der Laudes oder der zweiten Vesper des Sonntages soll<br />

gefördert werden. 35 Die Vielfalt traditioneller oder neuer Gottesdienstformen soll beibehalten oder<br />

belebt werden und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Vielfalt unter Berücksichtigung der im Seelsorgeraum vorhandenen Kapellen<br />

und örtlicher Traditionen auch räumlich verteilt werden. Solche Gebetsformen eigenen sich für<br />

geme<strong>in</strong>deübergreifende Initiativen.<br />

23. Es gehört zu den Verpflichtungen des Leiters des Seelsorgeraums unter Mithilfe der anderen<br />

Seelsorger<strong>in</strong>nen und Seelsorger (Priester, Diakone, Pastoralassistent<strong>in</strong>nen und Pastoralassistenten), die<br />

Leitenden der Wort-Gottes-Feiern und Tagzeitenliturgie <strong>in</strong> Form regelmäßiger Zusammenkünfte zu<br />

begleiten, geme<strong>in</strong>sam mit ihnen die Schriftlesungen zu meditieren 36 und die Gottesdienste vorzubereiten<br />

bzw. für deren Vorbereitung zu sorgen. 37<br />

24. Die Diözesanleitung sorgt für e<strong>in</strong> regelmäßiges liturgisches und homiletisches Aus- und<br />

Weiterbildungsangebot für Priester, Diakone und Leitende von Tagzeitengebet und Wort-Gottes-Feiern.<br />

Die Wort-Gottes-Feier und die Begleitung ehrenamtlicher liturgischer Dienste erhalten e<strong>in</strong>en festen Platz<br />

<strong>in</strong> der Ausbildung von Priestern, Diakonen, Pastoralassistent<strong>in</strong>nen und Pastoralassistenten.<br />

Gottesdienste an Werktagen im Kirchenjahr<br />

25. An jedem Werktag wird <strong>in</strong> zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>er öffentlichen Kirche oder Kapelle im Seelsorgeraum die Heilige<br />

Messe gefeiert.<br />

34 Vgl. dazu Franziskus, Evangelii gaudium, Nr. 41: Die Ausdrucksform der Wahrheit kann vielgestaltig se<strong>in</strong>. Und die Erneuerung der<br />

Ausdrucksformen erweist sich als notwendig, um die Botschaft vom Evangelium <strong>in</strong> ihrer unwandelbaren Bedeutung an den heutigen<br />

Menschen weiterzugeben.<br />

35 Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Feier der Tagzeitenliturgie wieder als Geme<strong>in</strong>deliturgie gewünscht. Sie gehört auch zur<br />

liturgischen Gestalt des Sonntags. Vgl. Vaticanum II, Sacrosanctum Concilium, Art. 99-100.<br />

36 Vgl. Benedikt XVI., Dei Verbum, Art. 25.<br />

37 Vgl. dazu Franziskus, Evangelii gaudium, Nr. 153-154.

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