Für Pfarren in Seelsorgeräumen
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14 DER SONNTAG UND DIE WOCHENTAGE<br />
21. Die Gottesdienstordnung des Seelsorgeraums soll neben der Rücksicht auf die Gottesdienststätten von<br />
pastoraler Vielfalt mit Blick auf die Generationen geprägt se<strong>in</strong> (K<strong>in</strong>der-, Jugend- oder<br />
Familiengottesdienste, eigene K<strong>in</strong>derwortgottesdienstformen; das gottesdienstliche Leben <strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>richtungen für alte, kranke und beh<strong>in</strong>derte Menschen; u.a.) und Ressourcen zur Entstehung und<br />
Förderung von Neuem offen lassen. 34<br />
21.1. Unterschiedliche Beg<strong>in</strong>nzeiten der Gottesdienste berücksichtigen die heute sehr<br />
unterschiedlichen Lebensrhythmen und Bedürfnisse der Generationen. Dazu kann es notwendig<br />
werden, dass Pfarrgeme<strong>in</strong>den liebgewordene Gewohnheiten h<strong>in</strong>tanstellen, um die<br />
Weiterentwicklung der Liturgie im gesamten Seelsorgeraum zu ermöglichen.<br />
21.2. Es ist vorstellbar, dass nicht an jedem Sonntag Gottesdienste <strong>in</strong> jeder Kirche stattf<strong>in</strong>den.<br />
21.3. Die Bildung e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Fachausschusses Liturgie, der für die Vielfalt gottesdienstlichen<br />
Lebens im Seelsorgeraum Sorge trägt, ist s<strong>in</strong>nvoller als die Bildung e<strong>in</strong>zelner Fachausschüsse<br />
Liturgie auf Pfarrebene.<br />
22. Die geme<strong>in</strong>schaftliche Feier der ersten Vesper, der Laudes oder der zweiten Vesper des Sonntages soll<br />
gefördert werden. 35 Die Vielfalt traditioneller oder neuer Gottesdienstformen soll beibehalten oder<br />
belebt werden und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Vielfalt unter Berücksichtigung der im Seelsorgeraum vorhandenen Kapellen<br />
und örtlicher Traditionen auch räumlich verteilt werden. Solche Gebetsformen eigenen sich für<br />
geme<strong>in</strong>deübergreifende Initiativen.<br />
23. Es gehört zu den Verpflichtungen des Leiters des Seelsorgeraums unter Mithilfe der anderen<br />
Seelsorger<strong>in</strong>nen und Seelsorger (Priester, Diakone, Pastoralassistent<strong>in</strong>nen und Pastoralassistenten), die<br />
Leitenden der Wort-Gottes-Feiern und Tagzeitenliturgie <strong>in</strong> Form regelmäßiger Zusammenkünfte zu<br />
begleiten, geme<strong>in</strong>sam mit ihnen die Schriftlesungen zu meditieren 36 und die Gottesdienste vorzubereiten<br />
bzw. für deren Vorbereitung zu sorgen. 37<br />
24. Die Diözesanleitung sorgt für e<strong>in</strong> regelmäßiges liturgisches und homiletisches Aus- und<br />
Weiterbildungsangebot für Priester, Diakone und Leitende von Tagzeitengebet und Wort-Gottes-Feiern.<br />
Die Wort-Gottes-Feier und die Begleitung ehrenamtlicher liturgischer Dienste erhalten e<strong>in</strong>en festen Platz<br />
<strong>in</strong> der Ausbildung von Priestern, Diakonen, Pastoralassistent<strong>in</strong>nen und Pastoralassistenten.<br />
Gottesdienste an Werktagen im Kirchenjahr<br />
25. An jedem Werktag wird <strong>in</strong> zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>er öffentlichen Kirche oder Kapelle im Seelsorgeraum die Heilige<br />
Messe gefeiert.<br />
34 Vgl. dazu Franziskus, Evangelii gaudium, Nr. 41: Die Ausdrucksform der Wahrheit kann vielgestaltig se<strong>in</strong>. Und die Erneuerung der<br />
Ausdrucksformen erweist sich als notwendig, um die Botschaft vom Evangelium <strong>in</strong> ihrer unwandelbaren Bedeutung an den heutigen<br />
Menschen weiterzugeben.<br />
35 Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Feier der Tagzeitenliturgie wieder als Geme<strong>in</strong>deliturgie gewünscht. Sie gehört auch zur<br />
liturgischen Gestalt des Sonntags. Vgl. Vaticanum II, Sacrosanctum Concilium, Art. 99-100.<br />
36 Vgl. Benedikt XVI., Dei Verbum, Art. 25.<br />
37 Vgl. dazu Franziskus, Evangelii gaudium, Nr. 153-154.