Für Pfarren in Seelsorgeräumen
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Hochfeste und Feste im Kirchenjahr 31<br />
XVII. Weitere Feste und Feiern im Kirchenjahr und im Seelsorgeraum<br />
97. <strong>Für</strong> das Pf<strong>in</strong>gstfest gelten dieselben Regelungen wie für die Sonntage. Die Feier der Pf<strong>in</strong>gstvigil am<br />
Vorabend wird zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kirche des Seelsorgeraums empfohlen. 111 Ebenfalls empfohlen wird die<br />
Feier der Vesper am Pf<strong>in</strong>gstsonntag als Abschluss der österlichen Zeit, bei der die Osterkerze an den<br />
vorgesehenen Ort beim Taufbecken übertragen wird. Kirchen, <strong>in</strong> denen am Sonntag ke<strong>in</strong>e Eucharistie<br />
gefeiert werden kann, s<strong>in</strong>d bevorzugte Orte für e<strong>in</strong>e Eucharistiefeier am Pf<strong>in</strong>gstmontag.<br />
98. An allen anderen Festen und Hochfesten des Diözesankalenders wird auf jeden Fall im Seelsorgeraum<br />
die Eucharistie gefeiert. Bei der Auswahl der Kirchen mögen lokale Traditionen und die Patroz<strong>in</strong>ien der<br />
Kirchen und Kapellen berücksichtigt werden. Feste von Vere<strong>in</strong>en, öffentlichen oder kirchlichen<br />
Körperschaften werden im Rahmen der regelmäßigen Gottesdienstordnung des Seelsorgeraums<br />
e<strong>in</strong>gebunden.<br />
99. Wurde der Seelsorgeraum nach e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er Heiligen benannt, kann dessen/deren Feiertag als<br />
Anlass für e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Gottesdienst des ganzen Seelsorgeraums dienen. Wo es pastorale<br />
Gründe nahe legen, kann dieser Tag auf e<strong>in</strong>en anderen Samstag oder Sonntag im Jahreskreis verschoben<br />
werden. 112<br />
100. Der Tag des Patroz<strong>in</strong>iums e<strong>in</strong>er Kirche und Kapelle (<strong>in</strong> der auch sonst regelmäßig die Eucharistie<br />
gefeiert wird), wird mit e<strong>in</strong>er Eucharistiefeier begangen. Dasselbe gilt für Eigenfeste ansässiger<br />
Ordensgeme<strong>in</strong>schaften (z.B.: Ordensgründer<strong>in</strong> oder Ordensgründer, u.a.) oder regionale Festtraditionen<br />
(z.B.: an Wallfahrtsorten, u.a.). In Kirchen, von denen der eigene Kirchweihetag bekannt ist (oder der Tag<br />
ihrer Altarweihe), wird an diesem Tag ebenfalls die Eucharistie gefeiert.<br />
Wo es pastorale Gründe nahe legen, können diese Festtage auf den nächstgelegenen Samstag oder Sonntag<br />
im Jahreskreis verschoben werden. 113 Dabei soll e<strong>in</strong>e zeitliche Verb<strong>in</strong>dung dieser Feste mit Agapen,<br />
Geme<strong>in</strong>defesten und Kirchtagstraditionen gefördert werden.<br />
101. Totengedenken und Allerseelen: Am Allerseelentag wird zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kirche des Seelsorgeraums<br />
die Eucharistie gefeiert, <strong>in</strong> der besonders der Verstorbenen des letzten Jahres aus dem Seelsorgeraum<br />
gedacht wird. Wo es möglich ist, soll am Allerheiligen- oder Allerseelentag auf den Friedhöfen im<br />
Seelsorgeraum der Toten gedacht und für sie gebetet werden. Empfohlen werden die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung lokaler<br />
Traditionen, von Vere<strong>in</strong>en und Gruppen, ebenso wie ökumenische Gebete und Gottesdienste, wo es<br />
angebracht sche<strong>in</strong>t. Dies gilt auch für Friedhöfe <strong>in</strong> öffentlicher Trägerschaft; dort soll aber alles vermieden<br />
werden, was als vere<strong>in</strong>nahmend oder respektlos gegenüber Toten mit ke<strong>in</strong>er oder e<strong>in</strong>er anderen<br />
Religionszugehörigkeit missverstanden werden könnte.<br />
111 Diese kann <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Wortliturgie oder als Vigilmesse gestaltet werden. Vgl. dazu die H<strong>in</strong>weise im Messbuch II, Anhang VII.<br />
112 Vgl. Pastoralliturgische H<strong>in</strong>weise im Direktorium der Erzdiözese Wien, Kap. 3.1. Die Auswahl der Messformulare.<br />
113 Vgl. Pastoralliturgische H<strong>in</strong>weise im Direktorium der Erzdiözese Wien, Kap. 3.1. Die Auswahl der Messformulare.