happyeltern_ebook_V4
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Während der Elternzeit kann man<br />
zusätzlich Geld verdienen.<br />
spruch auf Elterngeld als Ausgleich für die<br />
weniger verdienten 1.000 Euro. Das sind:<br />
65% von 1.000 Euro = 650 Euro pro Monat<br />
Elterngeld.<br />
Zusammen mit ihrem Teilzeitgehalt (von<br />
1.300 Euro pro Monat) erhält sie nun 1.950<br />
Euro netto pro Monat (1.300 Euro Teilzeit-Gehalt<br />
+ 650 Elterngeld = 1.950 Euro).<br />
Damit hat sie - verglichen mit Fall 1 - etwa<br />
455 Euro netto pro Monat mehr im Geldbeutel<br />
und zwar für die verbliebenen 8 Monate.<br />
Muss Anna dafür eine Kinderbetreuungsstelle<br />
finden, stellt sich die Frage, ob sich das<br />
finanziell überhaupt für sie lohnt, für eine<br />
Teilzeitstelle letztlich „nur“ 455 Euro mehr<br />
pro Monat zu verdienen.<br />
Fall 3:<br />
Anna entschließt sich noch mindestens 2<br />
Jahre lang auf Teilzeitbasis zu arbeiten, für<br />
1.300 Euro netto. Sie macht sich schlau<br />
und beantragt Elterngeld Plus. Mit Elterngeld<br />
Plus verdoppelt sich ihr verbleibender<br />
Elterngeldanspruch nun auf 16 statt der 8<br />
Monate im Fall des Basiselterngelds. Wie in<br />
Fall 2 reduziert sich zwar - wegen des Hinzuverdiensts<br />
- ihr monatliches Elterngeld<br />
auf 650 Euro pro Monat, allerdings verdoppelt<br />
sich die Laufzeit auf 16 Monate. Anna<br />
verdient dadurch insgesamt 1.950 Euro pro<br />
Monat, aber für 8 Monat länger, d.h. 8 x 650<br />
= 5.200 Euro mehr als in Fall 2, bei gleicher<br />
Arbeit. Der Elterngeldanspruch entfällt erst<br />
nach 16 Monaten.<br />
Fall 4:<br />
Anna entscheidet sich wie bei Fall 3 für das<br />
Elterngeld Plus, jedoch auch ihr Partner<br />
spielt entsprechend mit und beteiligt sich an<br />
der Kinderbetreuung. D.h. er reduziert seine<br />
Arbeit auf 30 Wochenstunden (Teilzeit). Hier<br />
schenkt der Staat - im Falle der Elterngeld<br />
Plus-Variante - weitere 4 Monate Elterngeld-Anspruch<br />
(Partnerschaftsbonus). Anna<br />
bezieht daher 20 x 650 Euro pro Monat Elterngeld,<br />
das sind nochmal 4 x 650 = 2.600<br />
Euro mehr als in Fall 3.<br />
Hinweis: Die Regelungen zum Partnerschaftsbonus<br />
gelten auch für getrennt lebende<br />
Elternteile, die als Eltern gemeinsam<br />
in Teilzeit gehen. Auch Alleinerziehende<br />
können die Partnerschaftsbonusmonate<br />
beanspruchen, sofern sie die notwendigen<br />
Voraussetzungen erfüllen.<br />
Beispiel Stand: 2017.<br />
Quelle: Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb,<br />
www.mamiweb.de. Bilder: Unsplash<br />
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