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happyeltern_ebook_V4

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Während der Elternzeit kann man<br />

zusätzlich Geld verdienen.<br />

spruch auf Elterngeld als Ausgleich für die<br />

weniger verdienten 1.000 Euro. Das sind:<br />

65% von 1.000 Euro = 650 Euro pro Monat<br />

Elterngeld.<br />

Zusammen mit ihrem Teilzeitgehalt (von<br />

1.300 Euro pro Monat) erhält sie nun 1.950<br />

Euro netto pro Monat (1.300 Euro Teilzeit-Gehalt<br />

+ 650 Elterngeld = 1.950 Euro).<br />

Damit hat sie - verglichen mit Fall 1 - etwa<br />

455 Euro netto pro Monat mehr im Geldbeutel<br />

und zwar für die verbliebenen 8 Monate.<br />

Muss Anna dafür eine Kinderbetreuungsstelle<br />

finden, stellt sich die Frage, ob sich das<br />

finanziell überhaupt für sie lohnt, für eine<br />

Teilzeitstelle letztlich „nur“ 455 Euro mehr<br />

pro Monat zu verdienen.<br />

Fall 3:<br />

Anna entschließt sich noch mindestens 2<br />

Jahre lang auf Teilzeitbasis zu arbeiten, für<br />

1.300 Euro netto. Sie macht sich schlau<br />

und beantragt Elterngeld Plus. Mit Elterngeld<br />

Plus verdoppelt sich ihr verbleibender<br />

Elterngeldanspruch nun auf 16 statt der 8<br />

Monate im Fall des Basiselterngelds. Wie in<br />

Fall 2 reduziert sich zwar - wegen des Hinzuverdiensts<br />

- ihr monatliches Elterngeld<br />

auf 650 Euro pro Monat, allerdings verdoppelt<br />

sich die Laufzeit auf 16 Monate. Anna<br />

verdient dadurch insgesamt 1.950 Euro pro<br />

Monat, aber für 8 Monat länger, d.h. 8 x 650<br />

= 5.200 Euro mehr als in Fall 2, bei gleicher<br />

Arbeit. Der Elterngeldanspruch entfällt erst<br />

nach 16 Monaten.<br />

Fall 4:<br />

Anna entscheidet sich wie bei Fall 3 für das<br />

Elterngeld Plus, jedoch auch ihr Partner<br />

spielt entsprechend mit und beteiligt sich an<br />

der Kinderbetreuung. D.h. er reduziert seine<br />

Arbeit auf 30 Wochenstunden (Teilzeit). Hier<br />

schenkt der Staat - im Falle der Elterngeld<br />

Plus-Variante - weitere 4 Monate Elterngeld-Anspruch<br />

(Partnerschaftsbonus). Anna<br />

bezieht daher 20 x 650 Euro pro Monat Elterngeld,<br />

das sind nochmal 4 x 650 = 2.600<br />

Euro mehr als in Fall 3.<br />

Hinweis: Die Regelungen zum Partnerschaftsbonus<br />

gelten auch für getrennt lebende<br />

Elternteile, die als Eltern gemeinsam<br />

in Teilzeit gehen. Auch Alleinerziehende<br />

können die Partnerschaftsbonusmonate<br />

beanspruchen, sofern sie die notwendigen<br />

Voraussetzungen erfüllen.<br />

Beispiel Stand: 2017.<br />

Quelle: Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb,<br />

www.mamiweb.de. Bilder: Unsplash<br />

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