26-begutachtungsanleitung-geschlechtsangleichende-massnahmen-bei-transsexualitaet-mds
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Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen <strong>bei</strong> Transsexualität<br />
5 Vorgehen <strong>bei</strong> Widersprüchen<br />
Der Widerspruch richtet sich gegen die Entscheidung der Krankenkasse. Ihr obliegt das weitere<br />
Verfahren. Sie kann den MDK zu einer erneuten sozialmedizinischen Stellungnahme auffordern.<br />
Für eine sachgerechte Begutachtung benötigt der MDK dann die gesamte Akte einschließlich aller<br />
Vorgutachten, Unterlagen und auch des Widerspruches.<br />
Sollte ein Widerspruch oder Einwand direkt an den MDK geschickt worden sein, leitet dieser ihn<br />
umgehend an die zuständige Krankenkasse weiter.<br />
6 Ergebnismitteilung<br />
Art und Umfang der Ergebnismitteilung sind gesetzlich festgelegt (§ 277 SGB V).<br />
Aus datenschutzrechtlichen Aspekten sollten keine detaillierten Angaben zur transsexuellen Entwicklung<br />
gemacht werden, dies gilt für die Vorgeschichte und für die relevanten Angaben zum Befund.<br />
Der besondere Leidensdruck des Versicherten muss allerdings beschrieben werden, da er ein<br />
zentraler Punkt der Klärung der Leistungszuständigkeit der Krankenkasse ist.<br />
Das Gutachten ist der Krankenkasse umgehend vorzulegen.<br />
Stand 19.05.2009 Seite 39