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26-begutachtungsanleitung-geschlechtsangleichende-massnahmen-bei-transsexualitaet-mds

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Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen <strong>bei</strong> Transsexualität<br />

5 Vorgehen <strong>bei</strong> Widersprüchen<br />

Der Widerspruch richtet sich gegen die Entscheidung der Krankenkasse. Ihr obliegt das weitere<br />

Verfahren. Sie kann den MDK zu einer erneuten sozialmedizinischen Stellungnahme auffordern.<br />

Für eine sachgerechte Begutachtung benötigt der MDK dann die gesamte Akte einschließlich aller<br />

Vorgutachten, Unterlagen und auch des Widerspruches.<br />

Sollte ein Widerspruch oder Einwand direkt an den MDK geschickt worden sein, leitet dieser ihn<br />

umgehend an die zuständige Krankenkasse weiter.<br />

6 Ergebnismitteilung<br />

Art und Umfang der Ergebnismitteilung sind gesetzlich festgelegt (§ 277 SGB V).<br />

Aus datenschutzrechtlichen Aspekten sollten keine detaillierten Angaben zur transsexuellen Entwicklung<br />

gemacht werden, dies gilt für die Vorgeschichte und für die relevanten Angaben zum Befund.<br />

Der besondere Leidensdruck des Versicherten muss allerdings beschrieben werden, da er ein<br />

zentraler Punkt der Klärung der Leistungszuständigkeit der Krankenkasse ist.<br />

Das Gutachten ist der Krankenkasse umgehend vorzulegen.<br />

Stand 19.05.2009 Seite 39

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