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Warburg zum Sonntag 2017 KW 43

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6<br />

Hansestadt<br />

WARBURG<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Bahnhofstraße 28 | 34414 <strong>Warburg</strong> | Tel. 0 56 41 / 92 - 0 | Fax 0 56 41 / 92 - 582 | E-Mail: info@warburg.de | Internet: www.warburg.de<br />

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten<br />

der Ergänzungssatzung Ossendorf „Oststraße“<br />

Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> hat in seiner Sitzung am 10.10.<strong>2017</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> beschließt, für das Flurstück 467 tlw. in der Flur 1, Gemarkung<br />

Ossendorf, gemäß dem beigefügten Satzungstext die Ergänzungssatzung Ossendorf „Oststraße“<br />

nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. Die dazugehörige Begründung ist Bestandteil der Be-schlussfassung.“<br />

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />

Der Wortlaut der Ergänzungssatzung Ossendorf „Oststraße“ stimmt mit dem Beschluss des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

vom 10.10.<strong>2017</strong> überein. Der Beschluss des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong> über die Ergänzungssatzung Ossendorf „Oststraße“<br />

ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Es ist nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO NRW verfahren worden.<br />

34414 <strong>Warburg</strong>, den 24.10.<strong>2017</strong> Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />

Der Beschluss der Ergänzungssatzung Ossendorf „Oststraße“ wird hiermit gem. §§ 34 Abs. 6, 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht.<br />

34414 <strong>Warburg</strong>, den 24.10.<strong>2017</strong> Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung Ossendorf<br />

„Oststraße“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />

Die Ergänzungssatzung Ossendorf „Oststraße“ einschließlich<br />

der städtebaulichen Begründung kann während der Dienststunden<br />

in der Stadtverwaltung <strong>Warburg</strong>, Bahnhofstr. 28,<br />

Zimmer 316, während der Dienststunden Mo.-Fr. von 8.00-<br />

12.30 Uhr sowie Mo.-Do. von 14.00-16.00 Uhr von der Öffentlichkeit<br />

eingesehen werden. Über den Inhalt der Satzung und<br />

der Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

Der Geltungsbereich der Satzung ist auf dem abgedruckten<br />

Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich.<br />

Der Geltungsbereich der Satzung liegt im nördlichen Bereich<br />

der Ortschaft Ossendorf, östlich der Nörder Straße und unmittelbar<br />

nördlich der Oststraße. Betroffen ist das Flurstück 467<br />

tlw., in der Flur 1, Gemarkung Ossendorf.<br />

Hinweise:<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Auf die Vorschriften des § 215 Baugesetzbuch (BauGB) wird<br />

wie folgt hingewiesen:<br />

Unbeachtlich werden<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Das Kommunalunternehmen der Stadt <strong>Warburg</strong> schreibt auf Grundlage der VOL die folgende<br />

Leistung öffentlich aus:<br />

Lieferung einer Kehrmaschine 4 m³ auf Fahrgestell Mitsubishi Fuso<br />

Leistungsumfang:<br />

1 Stück Kehrmaschine 4 m³ auf Fahrgestell Mitsubishi Fuso, Radstand 2800 mm,<br />

mit Laubsaugeinrichtung und einem Kehraggregat<br />

Nebenangebote sind nicht zulässig.<br />

Submissionstermin:<br />

Mittwoch, 08.11.<strong>2017</strong>, 10:00 Uhr<br />

im Gebäude der Stadtwerke <strong>Warburg</strong> GmbH, Landfurt 1 - 3, 34414 <strong>Warburg</strong>, Raum <strong>43</strong><br />

Zuschlags- u. Bindefrist: 21.12.<strong>2017</strong><br />

Lieferdatum: März 2018<br />

Angebotsunterlagen können über die Deutsche eVergabe unter dem Link<br />

http://tinyurl.com/y9ogdug3 angefordert werden.<br />

Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können sich die Bewerber<br />

oder Bieter an den Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, wenden.<br />

Die Hansestadt <strong>Warburg</strong> informiert<br />

Brennholz aktuell<br />

<strong>Warburg</strong> (wrs) - Wie in jedem<br />

Jahr wird bevorzugt für Bürger<br />

der Stadt <strong>Warburg</strong> in den Revierteilen<br />

Scherfede, Nörde,<br />

Welda, Jägerpfad und Asseler<br />

Wald Brennholz geschlagen.<br />

Das Brennholz wird wie folgt<br />

angeboten (Preise pro Raummeter<br />

inkl. Umsatzsteuer):<br />

Kranlängen an den Weg gerückt<br />

für 37 Euro. Allgemeine<br />

Bedingungen: Buchenholz und<br />

anderes Laubholz, Nadelholz<br />

muss in geringen Mengen mit<br />

übernommen werde, die maximale<br />

Abgabemenge pro<br />

Haushalt beträgt 20 Raummeter,<br />

der Gefahrenübergang erfolgt<br />

mit Anweisung des Holzes,<br />

die Brennholzaufarbeitung<br />

und Abfuhr findet je nach Witterung<br />

in den Monaten Februar,<br />

März und April 2018<br />

statt, der Nachweis der Teilnahme<br />

an einem Motorsägenlehrgang<br />

ist Pflicht. Neben der<br />

persönlichen Schutzausrüstung<br />

wie Sicherheitsschuhwerk,<br />

Schnittschutzhose, Helm und<br />

Handschuhe sind auch die<br />

Verwendung von benzolfreiem<br />

Sonderkraftstoff sowie biologisch<br />

abbaubarer Kettenöle<br />

Voraussetzung für diese Arbeiten.<br />

Dies ist nicht nur Vorgabe<br />

des Wald-Zertifizierungssystems,<br />

sondern auch im gesundheitlichen<br />

Interesse jedes<br />

Brennholzselbstwerbers.<br />

Brennholzbestellungen werden<br />

in der Zeit vom 6. November<br />

bis 15. Dezember <strong>2017</strong> von 8<br />

Uhr bis 9 Uhr von den zuständigen<br />

Förstern entgegengenommen:<br />

Für die Reviere<br />

Scherfede, Nörde, und Welda:<br />

Tel. 05642-6171 oder 0171-<br />

5575101. Für die Reviere Jägerpfad<br />

und Asseler<br />

Wald/Leuchte: Tel. 0171-<br />

5575100.<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich<br />

gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

Auf die Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung NRW wird hingewiesen:<br />

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche<br />

Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht<br />

werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich<br />

bekanntgemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und<br />

die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

Vorstellung im Cineplex<br />

Marianum präsentiert sich<br />

im neuen Film<br />

<strong>Warburg</strong>, den 24.10.<strong>2017</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Büchermarkt des Rotary Clubs<br />

<strong>Warburg</strong> (wrs) - Die Mitglieder<br />

des Rotary Clubs <strong>Warburg</strong> laden<br />

für Samstag, den 4., und<br />

<strong>Sonntag</strong>, den 5. November<br />

<strong>2017</strong>, jeweils von 10 bis 16<br />

Uhr <strong>zum</strong> beliebten Bücher-<br />

Markt in den Desenbergsaal<br />

der Vereinigten Volksbank ein.<br />

Zehn Paletten mit etwa 8.000<br />

Büchern stehen an beiden Tagen<br />

<strong>zum</strong> Verkauf bereit.<br />

Auf eine breit angelegte Sammlung<br />

von Bücherspenden hat<br />

der Rotary Club <strong>Warburg</strong> in<br />

diesem Jahr vor dem Hintergrund<br />

der aktuellen Bestände<br />

verzichtet. Gut erhaltene Bücher<br />

und Medien wie Romane,<br />

Bildbände, Sach- und Hörbücher<br />

können dennoch am Freitag,<br />

dem 3. November, ab 16<br />

Uhr im Saal der Vereinigten<br />

Volksbank abgegeben werden.<br />

Der Erlös des Büchermarktes<br />

ist für Projekte der Kinderund<br />

Jugendarbeit an <strong>Warburg</strong>er<br />

Schulen bestimmt.<br />

Der Rotary Club aus <strong>Warburg</strong><br />

Bürgermeister Michael Stickeln (Mitte) mit Michael Stolte (r.) und Dr. Martin Troeltsch vom<br />

Rotary Club <strong>Warburg</strong>.<br />

Foto: Sürder<br />

hat in den zurückliegenden<br />

Jahren über 60.000 Bücher<br />

gesammelt und an interessierte<br />

Leserinnen und Leser verkaufen<br />

können.<br />

In diesem Jahr findet die Aktion<br />

„Leser für Leser“ <strong>zum</strong><br />

achten Mal in Folge statt.<br />

Stolz auf den neuen Imagefilm sind (v.l.) Schulleiter Frank Scholle, Fernsehjournalistin<br />

Kristina Krost, Wolf-Rüdiger Mutter, Germeta, Birger Meßthaler, Helios-Klinikum und Ute<br />

Schlinker, Cineplex.<br />

Foto: Seidenstücker<br />

Von Inge Seidenstücker<br />

<strong>Warburg</strong> – Seinem Gymnasium<br />

Marianum ein<br />

neues Image geben, so<br />

war der Anspruch, den<br />

Schulleiter Frank Scholle<br />

hatte. Die etwas verstaubten<br />

Begriffe, wie<br />

streng und elitär, das<br />

sollte aus den Köpfen<br />

raus, erklärte er.<br />

Da war die Idee eines neuen<br />

Imagefilms schnell da und es<br />

galt nur noch die Umsetzung.<br />

Hier kam Kristina Krost ins<br />

Spiel. Als Fernsehjournalistin<br />

arbeitet sie für verschiedene<br />

Sender. Zudem besucht ihre<br />

elfjährige Tochter das Marianum.<br />

Also genau die richtige<br />

Ansprechpartnerin um einen<br />

modernen, inhaltsstarken und<br />

realistischen Imagefilm über<br />

die Schule zu produzieren. Im<br />

April diesen Jahres ging es<br />

los. Positiv überrascht war<br />

Krost, wie schnell Schüler und<br />

Lehrer sich für das Projekt<br />

begeisterten und sehr kooperativ<br />

mitmachten. Petra Hülsbusch<br />

koordinierte das Kollegium<br />

und so wurde auch während<br />

des Unterrichts gedreht.<br />

Schüler und Lehrer kamen<br />

ebenso zu Wort wie Eltern.<br />

Herausgekommen ist ein drei<br />

Minuten und 20 Sekunden<br />

langer Film, der kurz, prägnant<br />

und realistisch ein modernes<br />

und authentisches Bild über<br />

das <strong>Warburg</strong>er Gymnasium<br />

Marianum zeigt. „Es ist alles<br />

reingekommen, was der Schule<br />

entspricht und der Film gibt<br />

einen Einblick in die Vielfältigkeit<br />

unserer Schule“, freute<br />

sich Scholle.<br />

Natürlich musste zuvor die<br />

Finanzierung für den neuen<br />

Film stehen. Auch dafür wurden<br />

schnell Unterstützer gefunden.<br />

So wurde der vierstellige<br />

Betrag von den Firmen<br />

Brauns-Heitmann und Germeta,<br />

den Helios-Kliniken und<br />

dem ehemaligen Marianum-<br />

Schüler, Brun-Hagen Hennerkes<br />

gesponsert. Unterstützung<br />

findet der Film auch bei den<br />

Betreibern des Cineplex-Kinos,<br />

der Familie Schlinker. „Wir<br />

werden diesen Film aber nur<br />

gezielt zeigen“, sagte Ute<br />

Schlinker bei der Vorführung<br />

für Sponsoren und Presse im<br />

Cineplex. Das erste Mal soll<br />

er den Eltern beim Infoabend<br />

für Grundschüler, am 16. November<br />

<strong>2017</strong>, gezeigt werden<br />

und ist danach natürlich jederzeit<br />

auf der Homepage der<br />

Schule abrufbar.

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