02.11.2017 Aufrufe

hier daheim, Ausgabe 02/2017

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine Bestimmungen<br />

für die Lieferung von Strom an Haushalts- und Geschäftskunden (Standardlastprofil)<br />

1. Zustandekommen des des Vertrages Vertrages / / Voraussetzung für die<br />

Stromlieferung<br />

Voraussetzung für die Stromlieferung<br />

1.1 Der Vertrag kommt durch Zugang Bestätigung der Bestätigung der Stadtwerke der Stadtwerke Weiden in<br />

Textform Weiden in unter Textform Angabe beim des Kunden Lieferbeginns, unter Angabe spätestens des Lieferbeginns, mit Beginn spätestens<br />

mit Beginn zustande. der Belieferung zustande.<br />

1.2 Wird Es darf der zum Auftrag Lieferbeginn bis zum 20. kein eines wirksamer Monats abgeschickt, Stromliefervertrag kann mit die<br />

der<br />

Belieferung<br />

einem Belieferung anderen normalerweise Lieferanten bestehen. zum 1. des übernächsten Monats erfolgen,<br />

2. wenn Art die und verbindlichen Umfang der Regelungen Lieferung zum Lieferantenwechsel das zulassen.<br />

Stadtwerke Weiden liefern dem Kunden gemäß diesen Bestim-<br />

Die<br />

mungen 1.3 Es darf den zum gesamten Lieferbeginn Bedarf kein an wirksamer elektrischer Stromliefervertrag Energie. Die Lieferung mit einem<br />

anderen all-inclusive, Lieferanten die erforderlichen bestehen. Netz- und Systemdienstleistun-<br />

erfolgt<br />

gen sind <strong>hier</strong>von umfasst.<br />

2. Art und Umfang der Lieferung<br />

3. Preise, Preisänderung, Abrechnung<br />

3.1<br />

2.1 Die<br />

Der<br />

Stadtwerke<br />

Gesamtpreis<br />

Weiden<br />

setzt<br />

liefern<br />

sich aus<br />

dem<br />

Grund-<br />

Kunden<br />

und<br />

gemäß<br />

Arbeitspreis<br />

diesen Bestimmungen<br />

Er deckt den gesamten die Kosten Bedarf für die an Energiebeschaffung elektrischer Energie. und Die den Lieferung Vertrieb, er-<br />

zusammen.<br />

die folgt Netznutzung, all-inclusive, die den erforderlichen Messstellenbetrieb, Netz- und die Systemdienstleistungen<br />

Messung und Abrechnung<br />

sind <strong>hier</strong>von sowie umfasst. die Umlagen nach EEG, KWKG, § 19 StromNEV, § 18<br />

AbLaV, 2.2 Errichtet § 17 der f. EnWG Kunde und eine die Eigenerzeugungsanlage, Konzessionsabgabe. Die sind im die Vertrag Stadtwerke<br />

Weiden Preise zur außerordentlichen sind Bruttopreise. Kündigung Sie enthalten des die Vertrages Strom- mit und einer die<br />

genannten<br />

Umsatzsteuer Frist von einem in Monat der jeweils zum Monatsende gesetzlich vorgeschriebenen berechtigt. Höhe (derzeit<br />

2,05 ct/kWh bzw. 19%). Nähere Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen<br />

3. Preise, Preisänderung, sind im Vertrag Abrechnung enthalten. Informationen über die Höhe<br />

der<br />

3.1 Der<br />

staatlich<br />

Gesamtpreis<br />

veranlassten<br />

setzt sich<br />

Preisbestandteile<br />

aus Grund- und<br />

sind<br />

Arbeitspreis<br />

auf der Informationsplattform<br />

der Übertragungsnetzbetreiber erhältlich<br />

zusammen.<br />

Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, deckt er die Kosten für die<br />

(www.netztransparenz.de).<br />

3.2<br />

Energiebeschaffung<br />

Werden Steuern,<br />

und<br />

Abgaben<br />

den Vertrieb,<br />

oder Umlagen,<br />

die Netznutzung,<br />

die die<br />

den<br />

Beschaffung,<br />

Messstellenbetrieb,<br />

die oder Messung Verteilung und von die elektrischer Abrechnung Energie sowie die betreffen Umlagen (z.B. nach die<br />

Übertragung<br />

in EEG, Ziff. KWKG, 3.1 genannten § 19 StromNEV, Steuern § und 18 AbLaV, Umlagen) § 17 erhöht, f. EnWG neu und eingeführt, die Konzessionsabgabe.<br />

oder fallen Die im sie Vertrag weg, werden genannten die Preise Stadtwerke sind Bruttopreise.<br />

Weiden die<br />

abgesenkt<br />

Preise Sie enthalten im Umfang die Strom- der geänderten und die Umsatzsteuer Belastung ab in deren jeweils Wirksamwerden gesetzlich<br />

anpassen, vorgeschriebenen soweit das Höhe Gesetz (derzeit dem 2,05 nicht ct/kWh entgegensteht. bzw. 19%). Nähere Informationen<br />

Wenn zu im den Vertrag einzelnen nicht Preisbestandteilen etwas anderes sind geregelt im Vertrag ist, passen enthalten. die<br />

3.3<br />

Stadtwerke Informationen Weiden über die Preise Höhe der im Rahmen staatlich billigen veranlassten Ermessens Preisbestandteile<br />

BGB sind auf an die der für Informationsplattform die Preisbildung maßgeblichen der Übertragungsnetzbetreiber<br />

Kosten an, um das<br />

gemäß §<br />

315<br />

bei erhältlich Vertragsschluss (www.netztransparenz.de).<br />

geltende Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung<br />

aufrecht zu erhalten. Die Stadtwerke Weiden dürfen die Preise<br />

3.2 Werden Steuern, Abgaben oder Umlagen, die die Beschaffung,<br />

nur anheben, wenn und soweit sich die für die Preisbildung maßgeblichen<br />

Kosten erhöhen, die nicht schon in Ziff. 3.2 genannt sind und dies<br />

Übertragung oder Verteilung von elektrischer Energie betreffen (z.B. die<br />

nicht<br />

in Ziff.<br />

dadurch<br />

3.1 genannten<br />

ausgeglichen<br />

Steuern und<br />

wird,<br />

Umlagen)<br />

dass andere<br />

erhöht<br />

für<br />

oder<br />

die<br />

neu<br />

Preisbildung<br />

eingeführt,<br />

maßgebliche können die Stadtwerke Kosten gesunken Weiden sind. die Preise Das ist im der Umfang Fall, wenn der geänderten die Kosten<br />

z.B. Belastung für Energieeinkauf, ab deren Wirksamwerden Personal oder anpassen, Netznutzung soweit steigen das Gesetz ohne dass dem<br />

andere nicht entgegensteht. Kosten, die für Werden die Belieferung sie abgesenkt der oder Stromkunden fallen weg, entstehen, sind die<br />

mindestens Stadtwerke Weiden im gleichen verpflichtet, Maße sinken. die Preise Sinken im Umfang die maßgeblichen der Änderung Kosten anzupassen.<br />

müssen die Stadtwerke Weiden die Preise senken. Die<br />

insgesamt,<br />

Kosten 3.3 Wenn für im den Vertrag Energieeinkauf nicht etwas werden anderes u.a. geregelt durch ist, die passen Entwicklung die Stadtwerke<br />

Weiden an der europäischen die Preise im Energiebörse Rahmen billigen beeinflusst. Ermessens Die gemäß Entwicklung § 315<br />

der<br />

Preise<br />

der BGB Personalkosten an die für die Preisbildung hängt u.a. von maßgeblichen den Regelungen Kosten der an, jeweils um das maßgeblichen<br />

bei<br />

Vertragsschluss<br />

Tarifverträge<br />

geltende<br />

ab.<br />

Gleichgewicht<br />

Die Entgelte<br />

von<br />

für die<br />

Leistung<br />

Netznutzung<br />

und Gegenleistung<br />

aufrecht zu erhalten. Die Stadtwerke Weiden dürfen die Preise nur<br />

werden<br />

durch die Netzbetreiber nach den Vorgaben der Regulierungsbehörden<br />

jeweils zum 1. Januar eines Jahres festgesetzt und veröffentlicht. Die<br />

Stadtwerke<br />

anheben, wenn<br />

Weiden<br />

und soweit<br />

werden<br />

sich<br />

die<br />

die<br />

jeweiligen<br />

für die Preisbildung<br />

Zeitpunkte der<br />

maßgeblichen<br />

Preisänderungen<br />

Kosten erhöhen, so wählen, die nicht dass schon Kostensenkungen in Ziff. 3.2 genannt mindestens sind und in dies gleichem nicht<br />

Umfang dadurch preiswirksam ausgeglichen werden, wird, dass wie andere Kostenerhöhungen.<br />

für die Preisbildung maßgebliche<br />

Änderungen Kosten gesunken der Preise sind. erfolgen Das ist zu der Monatsbeginn. Fall, wenn die Die Kosten Stadtwerke z.B. für<br />

3.4<br />

Weiden Energieeinkauf, werden Personal den Kunden oder über Netznutzung beabsichtigte steigen Preisänderungen ohne dass andere und<br />

die Kosten, wesentlichen die für die Gründe Belieferung dafür der mindestens Stromkunden sechs entstehen, Wochen mindestens vor Wirksamwerden<br />

im gleichen Maße der Preisänderung sinken. Sinken die Textform maßgeblichen informieren. Kosten Bei insgesamt, Änderungen<br />

müssen der die Preise Stadtwerke kann der Weiden Kunde die den Preise Vertrag senken. ohne Die Einhaltung Kosten für einer den<br />

Kündigungsfrist Energieeinkauf werden in Textform u.a. durch kündigen die Entwicklung oder die der Änderung Preise an gerichtlich<br />

der europäischen<br />

auf ihre<br />

Energiebörse<br />

Billigkeit überprüfen<br />

beeinflusst. Die<br />

lassen.<br />

Entwicklung<br />

Die Stadtwerke<br />

der Personalkosten<br />

hängt u.a. von den Regelungen der jeweils maßgeblichen Tarifverträ-<br />

Weiden<br />

werden den Kunden mit der Information über die Preisanpassung auch<br />

darauf hinweisen.<br />

ge ab. Die Entgelte für die Netznutzung werden durch die Netzbetreiber<br />

nach den Vorgaben der Regulierungsbehörden jeweils zum 1. Januar<br />

3.5 eines Die Jahres Rechnungslegung festgesetzt und erfolgt veröffentlicht. in der Regel Die einmal Stadtwerke jährlich. Weiden Die<br />

Stadtwerke werden die jeweiligen Weiden bieten Zeitpunkte gegen der Zahlung Preisänderungen eines Aufpreises so wählen, die Möglichkeit<br />

Kostensenkungen unterjähriger mindestens Abrechnung in an. gleichem Dazu ist Umfang eine gesonderte preiswirksam Verein-<br />

wer-<br />

dass<br />

barung den, wie erforderlich, Kostenerhöhungen. die die Stadtwerke Weiden dem Kunden auf Nachfrage<br />

3.4 Änderungen übersenden der wird. Preise Der erfolgen genaue zu Abrechnungszeitpunkt Monatsbeginn. Die Stadtwerke wird von<br />

Weiden Stadtwerken werden Weiden Kunden festgelegt. über beabsichtigte Der Grundpreis Preisänderungen ist ein Jahrespreis und<br />

und die wesentlichen bezieht sich Gründe auf 365 dafür Tage. mindestens Nur für die sechs Ermittlung Wochen der vor monatlichen Wirksamwerden<br />

der<br />

Abschläge wird<br />

Preisänderung<br />

er gezwölftelt.<br />

in Textform<br />

Er wird<br />

informieren.<br />

taggenau<br />

Bei<br />

ermittelt<br />

Änderungen<br />

und abgerechnet.<br />

der<br />

Preise kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

auf den Zeitpunkt der Preisanpassung in Textform kün-<br />

3.6 Erhält der Kunde vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber einen Zähler<br />

nach § 21 c EnWG, ändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den<br />

sich<br />

digen<br />

auch<br />

oder<br />

das<br />

die<br />

Entgelt<br />

Änderung<br />

für den<br />

gerichtlich<br />

Messstellenbetrieb<br />

auf ihre<br />

ändert.<br />

Billigkeit überprüfen<br />

3.7 lassen. Widerruft Die Stadtwerke der Kunde Weiden ein den werden Stadtwerken den Kunden Weiden mit erteiltes der Information<br />

über die Preisanpassung sind die Stadtwerke auch Weiden darauf hinweisen. berechtigt, Abweichend ein zusätzliches da-<br />

Lastschriftmandat,<br />

Bearbeitungsentgelt von werden Änderungen in Höhe der von Umsatzsteuer 2,00 € pro gemäß Zahlungsvorgang, Umsatzsteuergesetz maximal<br />

jedoch ohne Ankündigung 24,- € jährlich und zu erheben. ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit<br />

3.8 an den Der Kunden erhält weitergegeben. aktuelle Informationen über geltende Lieferpreise<br />

und sonstige Entgelte über die Internetseite der Stadtwerke Weiden<br />

(www.stadtweke-weiden.de).<br />

3.5 Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Die Stadtwerke<br />

Vertragsdauer<br />

Weiden bieten gegen Zahlung eines Aufpreises die Möglichkeit<br />

4.<br />

4.1 unterjähriger Wenn im Abrechnung Vertrag nicht an. etwas Dazu anderes ist eine geregelt gesonderte ist, wird Vereinbarung der Vertrag erforderlich,<br />

unbestimmte die die Stadtwerke Zeit geschlossen. Weiden Ist dem keine Kunden andere auf Frist Nachfrage vereinbart, über-<br />

auf<br />

kann senden er wird. in Textform Der genaue mit einer Abrechnungszeitpunkt Frist von einem Monat wird auf von das den Ende Stadtwerken<br />

Weiden festgelegt. gekündigt Der werden. Grundpreis ist ein Jahrespreis und bezieht<br />

eines<br />

Kalendermonats<br />

4.2 sich Lieferbeginn auf 365 Tage. ist der Nur vom für die Kunden Ermittlung gewünschte der monatlichen Termin, es Abschläge sei denn,<br />

die wird Kündigung er gezwölftelt. beim Er bisherigen wird taggenau Stromlieferanten ermittelt und abgerechnet.<br />

ist zu diesem Zeitpunkt<br />

3.6 Erhält noch der nicht Kunde wirksam vom Messstellenbetreiber oder der Netzbetreiber eine hat moderne die Netznutzung Messeinrichtung<br />

noch nicht<br />

oder<br />

bestätigt.<br />

ein intelligentes<br />

In diesem<br />

Messsystem<br />

Fall verschiebt<br />

i.S.d.<br />

sich<br />

Messstellenbetriebsgesetzes<br />

und / oder schließt der Kunde selbst einen Messstellenvertrag<br />

der Lieferbeginn auf<br />

den nächsten Monatsersten.<br />

4.3 Im Falle des Umzugs können beide Parteien den Vertrag mit einer<br />

mit dem Messstellenbetreiber ab, ändert sich der Grundpreis um den<br />

Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.<br />

Betrag, um den sich auch das Entgelt für den Messstellenbetrieb ändert,<br />

5. das Haftung der Messstellenbetreiber den Stadtwerken Weiden gegenüber berechnet.<br />

Ansprüche Die Kosten wegen des Versorgungsstörungen Messstellenbetriebs sind können in der gegen Jahresrechnung den Netz-<br />

5.1<br />

betreiber gesondert geltend ausgewiesen. gemacht werden. Für die Haftung der Stadtwerke<br />

Weiden<br />

3.7 Der<br />

und<br />

Kunde<br />

ihrer<br />

erhält<br />

Vorlieferanten<br />

aktuelle Informationen<br />

bei Versorgungsstörungen<br />

über geltende<br />

gilt<br />

Lieferpreise<br />

§ 6 Abs.<br />

3 StromGVV bzw. § 18 NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen<br />

für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsver-<br />

und sonstige Entgelte über die Internetseite der Stadtwerke Weiden<br />

(www.stadtwerke-weiden.de).<br />

sorgung in Niederspannung vom 01. November 2006, BGBl. I 2477);<br />

die Schäden der Sondervertragskunden werden in die Haftungshöchstgrenzen<br />

4. Vertragsdauer einbezogen.<br />

5.2 4.1 Wenn Im Übrigen im Vertrag haften nicht die etwas Stadtwerke anderes Weiden geregelt nur ist, für wird die der Verletzung Vertrag<br />

vertraglicher auf unbestimmte Pflichten, Zeit geschlossen. wenn sie die Ist Verletzung keine andere zu vertreten Frist vereinbart, hat. Zu<br />

vertreten kann in haben Textform die mit Stadtwerke einer Frist Weiden von einem Vorsatz Monat und auf grobe das Fahrlässigkeit,<br />

Kalendermonats auch ihrer gekündigt gesetzlichen werden. Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für<br />

Ende eines<br />

einfache 4.2 Lieferbeginn Fahrlässigkeit ist der haften vom Kunden die Stadtwerke gewünschte Weiden Termin, nur es bei sei Verletzung<br />

die Kündigung des Lebens, beim des bisherigen Körpers Stromlieferanten oder der Gesundheit ist zu sowie diesem in Fällen, Zeitpunkt in<br />

denn,<br />

denen noch nicht eine wirksam Freizeichnung oder der von Netzbetreiber der Haftung hat wesentliche die Netznutzung Rechte noch und<br />

Pflichten,<br />

nicht bestätigt.<br />

die sich<br />

In<br />

aus<br />

diesem<br />

der<br />

Fall<br />

Natur<br />

verschiebt<br />

des Vertrages<br />

sich der<br />

ergeben,<br />

Lieferbeginn<br />

so einschränken<br />

würden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist<br />

auf den<br />

nächsten Monatsersten.<br />

(Kardinalpflichten).<br />

4.3 Im Falle des Umzugs können beide Parteien den Vertrag mit einer<br />

6. Frist Rechtsnachfolge<br />

von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.<br />

6.1 Die Stadtwerke Weiden sind berechtigt, die Rechte und Pflichten<br />

aus 5. Haftung diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten zu<br />

übertragen. 5.1 Ansprüche Die wegen Übertragung Versorgungsstörungen wird erst wirksam, können wenn gegen der Kunde den Netzbetreiber<br />

Die geltend Zustimmung gemacht gilt werden. als erteilt, Für wenn die Haftung der Kunde der Stadtwerke nicht innerhalb Wei-<br />

zustimmt.<br />

von den acht und Wochen ihrer Vorlieferanten nach der schriftlichen bei Versorgungsstörungen Mitteilung über die gilt Übertragung § 6 Abs. 3<br />

der StromGVV Rechte bzw. und § Pflichten 18 NAV (Verordnung in Textform über widerspricht. Allgemeine Auf Bedingungen diese Folgen für<br />

wird<br />

den Netzanschluss<br />

der Kunde in der<br />

und<br />

Mitteilung<br />

dessen Nutzung<br />

gesondert<br />

für<br />

hingewiesen.<br />

die Elektrizitätsversorgung<br />

Eine Zustimmung<br />

ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen<br />

der Stadtwerke Weiden im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz i<br />

in Niederspannung vom 01. November 2006, BGBl. I 2477); die Schäden<br />

der Sondervertragskunden werden in die Haftungshöchstgrenzen<br />

einbezogen.<br />

5.2 Im Übrigen haften die Stadtwerke Weiden nur für die Verletzung ver<br />

Kommunalunternehmen<br />

Stadtwerke Weiden i.d.OPf.<br />

Anstalt des öffentl. Rechts<br />

Gaswerkstraße 20<br />

92637 Weiden i.d. OPf<br />

Telefon 0961 - 67 13 - 0 Bankverbindung:<br />

Telefax 0961 - 67 13 - 870 Sparkasse Oberpfalz Nord<br />

service @stadtwerke-weiden.de IBAN DE19 7535 0000 0620 1000 57<br />

www.stadtwerke-weiden.de SWIFT-BIC: BYLADEM1WEN<br />

Handelsreg.<br />

Amtsgericht<br />

Weiden<br />

HRA 1831<br />

Rund-um-die-<br />

Uhr-Störungsdienst<br />

Telefon<br />

0961 - 6713 - 777<br />

50001

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!