hier daheim, Ausgabe 02/2017
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Allgemeine Bestimmungen<br />
für die Lieferung von Strom an Haushalts- und Geschäftskunden (Standardlastprofil)<br />
1. Zustandekommen des des Vertrages Vertrages / / Voraussetzung für die<br />
Stromlieferung<br />
Voraussetzung für die Stromlieferung<br />
1.1 Der Vertrag kommt durch Zugang Bestätigung der Bestätigung der Stadtwerke der Stadtwerke Weiden in<br />
Textform Weiden in unter Textform Angabe beim des Kunden Lieferbeginns, unter Angabe spätestens des Lieferbeginns, mit Beginn spätestens<br />
mit Beginn zustande. der Belieferung zustande.<br />
1.2 Wird Es darf der zum Auftrag Lieferbeginn bis zum 20. kein eines wirksamer Monats abgeschickt, Stromliefervertrag kann mit die<br />
der<br />
Belieferung<br />
einem Belieferung anderen normalerweise Lieferanten bestehen. zum 1. des übernächsten Monats erfolgen,<br />
2. wenn Art die und verbindlichen Umfang der Regelungen Lieferung zum Lieferantenwechsel das zulassen.<br />
Stadtwerke Weiden liefern dem Kunden gemäß diesen Bestim-<br />
Die<br />
mungen 1.3 Es darf den zum gesamten Lieferbeginn Bedarf kein an wirksamer elektrischer Stromliefervertrag Energie. Die Lieferung mit einem<br />
anderen all-inclusive, Lieferanten die erforderlichen bestehen. Netz- und Systemdienstleistun-<br />
erfolgt<br />
gen sind <strong>hier</strong>von umfasst.<br />
2. Art und Umfang der Lieferung<br />
3. Preise, Preisänderung, Abrechnung<br />
3.1<br />
2.1 Die<br />
Der<br />
Stadtwerke<br />
Gesamtpreis<br />
Weiden<br />
setzt<br />
liefern<br />
sich aus<br />
dem<br />
Grund-<br />
Kunden<br />
und<br />
gemäß<br />
Arbeitspreis<br />
diesen Bestimmungen<br />
Er deckt den gesamten die Kosten Bedarf für die an Energiebeschaffung elektrischer Energie. und Die den Lieferung Vertrieb, er-<br />
zusammen.<br />
die folgt Netznutzung, all-inclusive, die den erforderlichen Messstellenbetrieb, Netz- und die Systemdienstleistungen<br />
Messung und Abrechnung<br />
sind <strong>hier</strong>von sowie umfasst. die Umlagen nach EEG, KWKG, § 19 StromNEV, § 18<br />
AbLaV, 2.2 Errichtet § 17 der f. EnWG Kunde und eine die Eigenerzeugungsanlage, Konzessionsabgabe. Die sind im die Vertrag Stadtwerke<br />
Weiden Preise zur außerordentlichen sind Bruttopreise. Kündigung Sie enthalten des die Vertrages Strom- mit und einer die<br />
genannten<br />
Umsatzsteuer Frist von einem in Monat der jeweils zum Monatsende gesetzlich vorgeschriebenen berechtigt. Höhe (derzeit<br />
2,05 ct/kWh bzw. 19%). Nähere Informationen zu den einzelnen Preisbestandteilen<br />
3. Preise, Preisänderung, sind im Vertrag Abrechnung enthalten. Informationen über die Höhe<br />
der<br />
3.1 Der<br />
staatlich<br />
Gesamtpreis<br />
veranlassten<br />
setzt sich<br />
Preisbestandteile<br />
aus Grund- und<br />
sind<br />
Arbeitspreis<br />
auf der Informationsplattform<br />
der Übertragungsnetzbetreiber erhältlich<br />
zusammen.<br />
Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, deckt er die Kosten für die<br />
(www.netztransparenz.de).<br />
3.2<br />
Energiebeschaffung<br />
Werden Steuern,<br />
und<br />
Abgaben<br />
den Vertrieb,<br />
oder Umlagen,<br />
die Netznutzung,<br />
die die<br />
den<br />
Beschaffung,<br />
Messstellenbetrieb,<br />
die oder Messung Verteilung und von die elektrischer Abrechnung Energie sowie die betreffen Umlagen (z.B. nach die<br />
Übertragung<br />
in EEG, Ziff. KWKG, 3.1 genannten § 19 StromNEV, Steuern § und 18 AbLaV, Umlagen) § 17 erhöht, f. EnWG neu und eingeführt, die Konzessionsabgabe.<br />
oder fallen Die im sie Vertrag weg, werden genannten die Preise Stadtwerke sind Bruttopreise.<br />
Weiden die<br />
abgesenkt<br />
Preise Sie enthalten im Umfang die Strom- der geänderten und die Umsatzsteuer Belastung ab in deren jeweils Wirksamwerden gesetzlich<br />
anpassen, vorgeschriebenen soweit das Höhe Gesetz (derzeit dem 2,05 nicht ct/kWh entgegensteht. bzw. 19%). Nähere Informationen<br />
Wenn zu im den Vertrag einzelnen nicht Preisbestandteilen etwas anderes sind geregelt im Vertrag ist, passen enthalten. die<br />
3.3<br />
Stadtwerke Informationen Weiden über die Preise Höhe der im Rahmen staatlich billigen veranlassten Ermessens Preisbestandteile<br />
BGB sind auf an die der für Informationsplattform die Preisbildung maßgeblichen der Übertragungsnetzbetreiber<br />
Kosten an, um das<br />
gemäß §<br />
315<br />
bei erhältlich Vertragsschluss (www.netztransparenz.de).<br />
geltende Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung<br />
aufrecht zu erhalten. Die Stadtwerke Weiden dürfen die Preise<br />
3.2 Werden Steuern, Abgaben oder Umlagen, die die Beschaffung,<br />
nur anheben, wenn und soweit sich die für die Preisbildung maßgeblichen<br />
Kosten erhöhen, die nicht schon in Ziff. 3.2 genannt sind und dies<br />
Übertragung oder Verteilung von elektrischer Energie betreffen (z.B. die<br />
nicht<br />
in Ziff.<br />
dadurch<br />
3.1 genannten<br />
ausgeglichen<br />
Steuern und<br />
wird,<br />
Umlagen)<br />
dass andere<br />
erhöht<br />
für<br />
oder<br />
die<br />
neu<br />
Preisbildung<br />
eingeführt,<br />
maßgebliche können die Stadtwerke Kosten gesunken Weiden sind. die Preise Das ist im der Umfang Fall, wenn der geänderten die Kosten<br />
z.B. Belastung für Energieeinkauf, ab deren Wirksamwerden Personal oder anpassen, Netznutzung soweit steigen das Gesetz ohne dass dem<br />
andere nicht entgegensteht. Kosten, die für Werden die Belieferung sie abgesenkt der oder Stromkunden fallen weg, entstehen, sind die<br />
mindestens Stadtwerke Weiden im gleichen verpflichtet, Maße sinken. die Preise Sinken im Umfang die maßgeblichen der Änderung Kosten anzupassen.<br />
müssen die Stadtwerke Weiden die Preise senken. Die<br />
insgesamt,<br />
Kosten 3.3 Wenn für im den Vertrag Energieeinkauf nicht etwas werden anderes u.a. geregelt durch ist, die passen Entwicklung die Stadtwerke<br />
Weiden an der europäischen die Preise im Energiebörse Rahmen billigen beeinflusst. Ermessens Die gemäß Entwicklung § 315<br />
der<br />
Preise<br />
der BGB Personalkosten an die für die Preisbildung hängt u.a. von maßgeblichen den Regelungen Kosten der an, jeweils um das maßgeblichen<br />
bei<br />
Vertragsschluss<br />
Tarifverträge<br />
geltende<br />
ab.<br />
Gleichgewicht<br />
Die Entgelte<br />
von<br />
für die<br />
Leistung<br />
Netznutzung<br />
und Gegenleistung<br />
aufrecht zu erhalten. Die Stadtwerke Weiden dürfen die Preise nur<br />
werden<br />
durch die Netzbetreiber nach den Vorgaben der Regulierungsbehörden<br />
jeweils zum 1. Januar eines Jahres festgesetzt und veröffentlicht. Die<br />
Stadtwerke<br />
anheben, wenn<br />
Weiden<br />
und soweit<br />
werden<br />
sich<br />
die<br />
die<br />
jeweiligen<br />
für die Preisbildung<br />
Zeitpunkte der<br />
maßgeblichen<br />
Preisänderungen<br />
Kosten erhöhen, so wählen, die nicht dass schon Kostensenkungen in Ziff. 3.2 genannt mindestens sind und in dies gleichem nicht<br />
Umfang dadurch preiswirksam ausgeglichen werden, wird, dass wie andere Kostenerhöhungen.<br />
für die Preisbildung maßgebliche<br />
Änderungen Kosten gesunken der Preise sind. erfolgen Das ist zu der Monatsbeginn. Fall, wenn die Die Kosten Stadtwerke z.B. für<br />
3.4<br />
Weiden Energieeinkauf, werden Personal den Kunden oder über Netznutzung beabsichtigte steigen Preisänderungen ohne dass andere und<br />
die Kosten, wesentlichen die für die Gründe Belieferung dafür der mindestens Stromkunden sechs entstehen, Wochen mindestens vor Wirksamwerden<br />
im gleichen Maße der Preisänderung sinken. Sinken die Textform maßgeblichen informieren. Kosten Bei insgesamt, Änderungen<br />
müssen der die Preise Stadtwerke kann der Weiden Kunde die den Preise Vertrag senken. ohne Die Einhaltung Kosten für einer den<br />
Kündigungsfrist Energieeinkauf werden in Textform u.a. durch kündigen die Entwicklung oder die der Änderung Preise an gerichtlich<br />
der europäischen<br />
auf ihre<br />
Energiebörse<br />
Billigkeit überprüfen<br />
beeinflusst. Die<br />
lassen.<br />
Entwicklung<br />
Die Stadtwerke<br />
der Personalkosten<br />
hängt u.a. von den Regelungen der jeweils maßgeblichen Tarifverträ-<br />
Weiden<br />
werden den Kunden mit der Information über die Preisanpassung auch<br />
darauf hinweisen.<br />
ge ab. Die Entgelte für die Netznutzung werden durch die Netzbetreiber<br />
nach den Vorgaben der Regulierungsbehörden jeweils zum 1. Januar<br />
3.5 eines Die Jahres Rechnungslegung festgesetzt und erfolgt veröffentlicht. in der Regel Die einmal Stadtwerke jährlich. Weiden Die<br />
Stadtwerke werden die jeweiligen Weiden bieten Zeitpunkte gegen der Zahlung Preisänderungen eines Aufpreises so wählen, die Möglichkeit<br />
Kostensenkungen unterjähriger mindestens Abrechnung in an. gleichem Dazu ist Umfang eine gesonderte preiswirksam Verein-<br />
wer-<br />
dass<br />
barung den, wie erforderlich, Kostenerhöhungen. die die Stadtwerke Weiden dem Kunden auf Nachfrage<br />
3.4 Änderungen übersenden der wird. Preise Der erfolgen genaue zu Abrechnungszeitpunkt Monatsbeginn. Die Stadtwerke wird von<br />
Weiden Stadtwerken werden Weiden Kunden festgelegt. über beabsichtigte Der Grundpreis Preisänderungen ist ein Jahrespreis und<br />
und die wesentlichen bezieht sich Gründe auf 365 dafür Tage. mindestens Nur für die sechs Ermittlung Wochen der vor monatlichen Wirksamwerden<br />
der<br />
Abschläge wird<br />
Preisänderung<br />
er gezwölftelt.<br />
in Textform<br />
Er wird<br />
informieren.<br />
taggenau<br />
Bei<br />
ermittelt<br />
Änderungen<br />
und abgerechnet.<br />
der<br />
Preise kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
auf den Zeitpunkt der Preisanpassung in Textform kün-<br />
3.6 Erhält der Kunde vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber einen Zähler<br />
nach § 21 c EnWG, ändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den<br />
sich<br />
digen<br />
auch<br />
oder<br />
das<br />
die<br />
Entgelt<br />
Änderung<br />
für den<br />
gerichtlich<br />
Messstellenbetrieb<br />
auf ihre<br />
ändert.<br />
Billigkeit überprüfen<br />
3.7 lassen. Widerruft Die Stadtwerke der Kunde Weiden ein den werden Stadtwerken den Kunden Weiden mit erteiltes der Information<br />
über die Preisanpassung sind die Stadtwerke auch Weiden darauf hinweisen. berechtigt, Abweichend ein zusätzliches da-<br />
Lastschriftmandat,<br />
Bearbeitungsentgelt von werden Änderungen in Höhe der von Umsatzsteuer 2,00 € pro gemäß Zahlungsvorgang, Umsatzsteuergesetz maximal<br />
jedoch ohne Ankündigung 24,- € jährlich und zu erheben. ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit<br />
3.8 an den Der Kunden erhält weitergegeben. aktuelle Informationen über geltende Lieferpreise<br />
und sonstige Entgelte über die Internetseite der Stadtwerke Weiden<br />
(www.stadtweke-weiden.de).<br />
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Die Stadtwerke<br />
Vertragsdauer<br />
Weiden bieten gegen Zahlung eines Aufpreises die Möglichkeit<br />
4.<br />
4.1 unterjähriger Wenn im Abrechnung Vertrag nicht an. etwas Dazu anderes ist eine geregelt gesonderte ist, wird Vereinbarung der Vertrag erforderlich,<br />
unbestimmte die die Stadtwerke Zeit geschlossen. Weiden Ist dem keine Kunden andere auf Frist Nachfrage vereinbart, über-<br />
auf<br />
kann senden er wird. in Textform Der genaue mit einer Abrechnungszeitpunkt Frist von einem Monat wird auf von das den Ende Stadtwerken<br />
Weiden festgelegt. gekündigt Der werden. Grundpreis ist ein Jahrespreis und bezieht<br />
eines<br />
Kalendermonats<br />
4.2 sich Lieferbeginn auf 365 Tage. ist der Nur vom für die Kunden Ermittlung gewünschte der monatlichen Termin, es Abschläge sei denn,<br />
die wird Kündigung er gezwölftelt. beim Er bisherigen wird taggenau Stromlieferanten ermittelt und abgerechnet.<br />
ist zu diesem Zeitpunkt<br />
3.6 Erhält noch der nicht Kunde wirksam vom Messstellenbetreiber oder der Netzbetreiber eine hat moderne die Netznutzung Messeinrichtung<br />
noch nicht<br />
oder<br />
bestätigt.<br />
ein intelligentes<br />
In diesem<br />
Messsystem<br />
Fall verschiebt<br />
i.S.d.<br />
sich<br />
Messstellenbetriebsgesetzes<br />
und / oder schließt der Kunde selbst einen Messstellenvertrag<br />
der Lieferbeginn auf<br />
den nächsten Monatsersten.<br />
4.3 Im Falle des Umzugs können beide Parteien den Vertrag mit einer<br />
mit dem Messstellenbetreiber ab, ändert sich der Grundpreis um den<br />
Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.<br />
Betrag, um den sich auch das Entgelt für den Messstellenbetrieb ändert,<br />
5. das Haftung der Messstellenbetreiber den Stadtwerken Weiden gegenüber berechnet.<br />
Ansprüche Die Kosten wegen des Versorgungsstörungen Messstellenbetriebs sind können in der gegen Jahresrechnung den Netz-<br />
5.1<br />
betreiber gesondert geltend ausgewiesen. gemacht werden. Für die Haftung der Stadtwerke<br />
Weiden<br />
3.7 Der<br />
und<br />
Kunde<br />
ihrer<br />
erhält<br />
Vorlieferanten<br />
aktuelle Informationen<br />
bei Versorgungsstörungen<br />
über geltende<br />
gilt<br />
Lieferpreise<br />
§ 6 Abs.<br />
3 StromGVV bzw. § 18 NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen<br />
für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsver-<br />
und sonstige Entgelte über die Internetseite der Stadtwerke Weiden<br />
(www.stadtwerke-weiden.de).<br />
sorgung in Niederspannung vom 01. November 2006, BGBl. I 2477);<br />
die Schäden der Sondervertragskunden werden in die Haftungshöchstgrenzen<br />
4. Vertragsdauer einbezogen.<br />
5.2 4.1 Wenn Im Übrigen im Vertrag haften nicht die etwas Stadtwerke anderes Weiden geregelt nur ist, für wird die der Verletzung Vertrag<br />
vertraglicher auf unbestimmte Pflichten, Zeit geschlossen. wenn sie die Ist Verletzung keine andere zu vertreten Frist vereinbart, hat. Zu<br />
vertreten kann in haben Textform die mit Stadtwerke einer Frist Weiden von einem Vorsatz Monat und auf grobe das Fahrlässigkeit,<br />
Kalendermonats auch ihrer gekündigt gesetzlichen werden. Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für<br />
Ende eines<br />
einfache 4.2 Lieferbeginn Fahrlässigkeit ist der haften vom Kunden die Stadtwerke gewünschte Weiden Termin, nur es bei sei Verletzung<br />
die Kündigung des Lebens, beim des bisherigen Körpers Stromlieferanten oder der Gesundheit ist zu sowie diesem in Fällen, Zeitpunkt in<br />
denn,<br />
denen noch nicht eine wirksam Freizeichnung oder der von Netzbetreiber der Haftung hat wesentliche die Netznutzung Rechte noch und<br />
Pflichten,<br />
nicht bestätigt.<br />
die sich<br />
In<br />
aus<br />
diesem<br />
der<br />
Fall<br />
Natur<br />
verschiebt<br />
des Vertrages<br />
sich der<br />
ergeben,<br />
Lieferbeginn<br />
so einschränken<br />
würden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist<br />
auf den<br />
nächsten Monatsersten.<br />
(Kardinalpflichten).<br />
4.3 Im Falle des Umzugs können beide Parteien den Vertrag mit einer<br />
6. Frist Rechtsnachfolge<br />
von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.<br />
6.1 Die Stadtwerke Weiden sind berechtigt, die Rechte und Pflichten<br />
aus 5. Haftung diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten zu<br />
übertragen. 5.1 Ansprüche Die wegen Übertragung Versorgungsstörungen wird erst wirksam, können wenn gegen der Kunde den Netzbetreiber<br />
Die geltend Zustimmung gemacht gilt werden. als erteilt, Für wenn die Haftung der Kunde der Stadtwerke nicht innerhalb Wei-<br />
zustimmt.<br />
von den acht und Wochen ihrer Vorlieferanten nach der schriftlichen bei Versorgungsstörungen Mitteilung über die gilt Übertragung § 6 Abs. 3<br />
der StromGVV Rechte bzw. und § Pflichten 18 NAV (Verordnung in Textform über widerspricht. Allgemeine Auf Bedingungen diese Folgen für<br />
wird<br />
den Netzanschluss<br />
der Kunde in der<br />
und<br />
Mitteilung<br />
dessen Nutzung<br />
gesondert<br />
für<br />
hingewiesen.<br />
die Elektrizitätsversorgung<br />
Eine Zustimmung<br />
ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen<br />
der Stadtwerke Weiden im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz i<br />
in Niederspannung vom 01. November 2006, BGBl. I 2477); die Schäden<br />
der Sondervertragskunden werden in die Haftungshöchstgrenzen<br />
einbezogen.<br />
5.2 Im Übrigen haften die Stadtwerke Weiden nur für die Verletzung ver<br />
Kommunalunternehmen<br />
Stadtwerke Weiden i.d.OPf.<br />
Anstalt des öffentl. Rechts<br />
Gaswerkstraße 20<br />
92637 Weiden i.d. OPf<br />
Telefon 0961 - 67 13 - 0 Bankverbindung:<br />
Telefax 0961 - 67 13 - 870 Sparkasse Oberpfalz Nord<br />
service @stadtwerke-weiden.de IBAN DE19 7535 0000 0620 1000 57<br />
www.stadtwerke-weiden.de SWIFT-BIC: BYLADEM1WEN<br />
Handelsreg.<br />
Amtsgericht<br />
Weiden<br />
HRA 1831<br />
Rund-um-die-<br />
Uhr-Störungsdienst<br />
Telefon<br />
0961 - 6713 - 777<br />
50001