HannoRad 2017-3
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16 <strong>HannoRad</strong> 3 | <strong>2017</strong> | Hannover<br />
Wie verhalte ich mich hier richtig?<br />
Für den im Rahmen der von den Grünen organisierten<br />
Bike Conference in Hannover<br />
weilenden niederländischen Verkehrsplaner<br />
Herbert Tiemens gehörte eine Stelle<br />
an der Kanalbrücke des Groß-Buchholzer<br />
Kirchwegs zu den Negativbeispielen für das<br />
hannoversche Radverkehrsnetz. Dort führt<br />
ein Radwegesymbol auf die Fahrbahn, rechts<br />
daneben führt allerdings auch ein klassischer,<br />
in diesem Fall aber nicht benutzungspflichtiger<br />
Radweg entlang. Die Markierung sei<br />
uneindeutig und führe zusätzlich zu Verwirrung,<br />
argumentierte der Niederländer. Der<br />
Radfahrende wisse nicht, wo er nun zu fahren<br />
habe. Die Regelung ist aber letztlich eindeutig:<br />
Der Radfahrende hat an dieser Stelle die<br />
Wahlfreiheit und kann sowohl auf der Fahrbahn<br />
als auch auf dem Radweg fahren. „Der<br />
Radweg ist als solcher erkennbar, besonders<br />
deshalb, weil die Radfahrerfurt auch auf ihn<br />
zuläuft, nicht nur auf die Fahrbahn. Radfahrer<br />
haben das Recht dort zu fahren“, sagt ADFC-<br />
Rechtsexperte Roland Huhn. Dies ermöglicht<br />
beispielsweise schnelleren Fahrern auf die<br />
Fahrbahn auszuweichen, während unsichere<br />
auf dem alten, nicht mehr benutzungspflichtigen<br />
Radweg fahren dürfen. Gleichzeitig<br />
Auf der Kanalbrücke des Groß Buchholzer-<br />
Kirchwegs haben Radfahrende die Wahl<br />
wird den Autofahrenden signalisiert, dass<br />
der Radfahrende an dieser Stelle auch auf<br />
der Fahrbahn fahren darf.<br />
In Hannover gibt es eine Vielzahl von sogenannten<br />
„anderen Radwegen“: Dies sind<br />
Wege, die in der Vergangenheit mal benutzungspflichtig<br />
gewesen sind, aufgrund der<br />
rechtlichen Neubewertung allerdings nicht<br />
mehr benutzt werden müssen. Dies kann<br />
daran liegen, dass sie nicht mehr die Voraussetzungen<br />
für einen benutzungspflichtigen<br />
Radweg erfüllen. Das bedeutet, dass sie zum<br />
Beispiel in Tempo-30-Zonen verlaufen, zu<br />
schmal oder in einem schlechten Zustand<br />
Foto: Priesemann<br />
sind. Dass sie nicht mehr benutzt werden<br />
müssen, erkennen Radfahrende daran, dass<br />
das rundlich blaue Schild zur Kennzeichnung<br />
von benutzungspflichtigen Radwegen fehlt.<br />
Solange der alte Radweg aber noch als solcher<br />
zu erkennen ist, etwa durch eine deutliche<br />
getrennte Markierung zum Fußweg, kann<br />
dieser noch benutzt werden. Muss es aber<br />
nicht! Radfahrende dürfen auch die Fahrbahn<br />
benutzen, sie haben die Wahlfreiheit.<br />
Radfahrende, die sich entscheiden, auf dem<br />
alten Radweg zu fahren, sollten allerdings<br />
vorsichtig sein: Die Benutzungspflicht wurde<br />
zumeist nicht grundlos abgeschafft. sp<br />
Wenn Mobilität<br />
mal Pause macht …<br />
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