Australien, Neuseeland Sommer 18
bis März 2019
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AUSTRALIEN / NEUSEELAND • MIETWAGEN • INFORMATIONEN<br />
mitgenommen werden (Ausnahme Kangaroo<br />
und Magnetic Island)<br />
• Northern Territory: unversiegelte Straßen zu<br />
den Jim Jim und Twin Falls; Savannah Way;<br />
Die Mereenie Loop Road darf nur mit den<br />
Kategorien K und W befahren werden.<br />
• Westaustralien: In die Bungle Bungles nur<br />
mit Kat. W und nur auf Tunnel Creek Road,<br />
Windjana Gorge Road, Cape Leveque Road<br />
und Spring Creek Track. Fahrzeuge, die in<br />
Perth angemietet und abgegeben werden,<br />
dürfen nicht nördlicher als Exmouth gefahren<br />
werden. Es wird empfohlen, nördlich von<br />
Geralton nur die Highways 1 und 96 zu nutzen.<br />
Zufahrtsstraßen zu Minen in der Pilbara<br />
Region. Fahrzeuge dürfen nicht nördlich von<br />
der Gibb River Road auf der Kalumburu Road<br />
zum Mitchell Plateau gefahren werden.<br />
Die Gibb Rover Road darf nur mit Kat. W bei<br />
Anmietung in Broome, Darwin oder Kununurra<br />
zwischen dem 15.5. und dem 31.10. gefahren<br />
werden.<br />
• Queensland: Fraser Island; Birdsville Track;<br />
außerhalb von Chillagoe in westlicher Richtung<br />
(Savannah Way); außerhalb von Normanton<br />
in südlicher Richtung; Fahrzeuge<br />
dürfen nur auf der Hauptstraße und nicht<br />
nördlich von Cooktown gefahren werden;<br />
die Küstenstraße von Cape Tribulation nach<br />
Cooktown darf nur mit der Kategorie W befahren<br />
werden.<br />
• Südaustralien: Oodnadatta Track; Mitnahme<br />
nach Kangaroo Island ist nur erlaubt wenn<br />
Anmietung des Mietwagens in Adelaide,<br />
Melbourne oder Sydney erfolgt. Auf Kangaroo<br />
Island darf nur bei Tageslicht gefahren<br />
werden.<br />
AVIS <strong>Neuseeland</strong>:<br />
• Skippers Road (Queenstown); Ninety Mile<br />
Beach<br />
ÜBERNAHME- UND ABGABE:<br />
Bitte geben Sie bei Buchung die gewünschte<br />
Uhrzeit der Fahrzeugübername an und beachten<br />
die Öffnungszeiten der Station. Eine Verspätete<br />
Abgabe führt zu einer Nachbelastung<br />
vor Ort. Möchten Sie die Miete verlängern, klären<br />
Sie dies bitte mit der Abgabestation im Voraus<br />
ab. Andernfalls kann eine Strafgebühr anfallen.<br />
Manche Anbieter erheben ebenfalls eine<br />
Gebühr für eine nachträgliche Verlängerung<br />
der Mietdauer, diese erfahren Sie direkt von<br />
der Mietstation. Sollten Sie das Fahrzeug später<br />
anmieten oder früher abgeben, erhalten Sie<br />
keine Erstattung.<br />
Möchten Sie die Abgabestation nachträglich<br />
ändern, ist dies grundsätzlich möglich. Es ist<br />
zwingend notwendig, dies vorher mit der Station<br />
abzusprechen! Es können Gebühren erhoben<br />
werden.<br />
Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen<br />
Zustand abzugeben. Bei starker Verschmutzung<br />
erheben die Vermieter eine Reinigungsgebühr<br />
(bis zu AUD/NZD 250,- !).<br />
Zudem müssen die Fahrzeuge mit vollem Tank<br />
zurückgegeben werden, da sonst die fehlende<br />
Kraftstoffmenge geschätzt und in Rechnung<br />
gestellt wird.<br />
HINWEIS:<br />
• Wenn Sie das Fahrzeug nicht zum vereinbarten<br />
Zeitpunkt abholen, behält sich der Vermieter<br />
das Recht vor, den Mietwagen weiter<br />
zu vermieten<br />
• Rauchen und Haustiere sind in allen Fahrzeugen<br />
verboten. Bei Nichtbeachtung fällt<br />
eine Reinigungsgebühr an.<br />
Stand: Nov. 2017. Änderungen vorbehalten.<br />
Versicherungsbedingungen<br />
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden<br />
Ausführungen lediglich einen<br />
Auszug aus den Versicherungen der<br />
einzelnen Anbieter darstellen. Vor Ort<br />
erhalten Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen,<br />
die Sie mit der<br />
Unterschrift des Mietvertrages akzeptieren.<br />
Versicherungsinhalt:<br />
• Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden<br />
gegenüber Dritten<br />
• Kaskoversicherung für Schäden am eigenen<br />
Mietfahrzeug.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
• Deckungssumme für Sachschäden: Avis AU<br />
AUD 30/Avis NZ NZD 5 Millionen<br />
• Deckungssumme für Personenschäden: EUR<br />
2 Millionen über die MEIERS WELTREISEN<br />
Zusatzversicherung ELVIA<br />
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung<br />
für Sachschäden liegt bei allen<br />
Anbietern über dem MEIERS WELTREISEN-<br />
Standard von EUR 2 Millionen.<br />
Personenschäden sind niedriger versichert.<br />
Zur besseren Absicherung unserer Kunden hat<br />
MEIERS WELTREISEN deshalb eine Zusatzhaftpflichtversicherung<br />
für Personenschäden<br />
abgeschlossen, welche die Gesamtdeckungssumme<br />
(Grunddeckung + MEIERS<br />
WELTREISEN Zusatzhaftpflichtversicherung)<br />
auf insgesamt EUR 2 Millionen erhöht.<br />
Diese Zusatzversicherung ist bei Buchung eines<br />
Mietfahrzeugs über MEIERS WELTREISEN<br />
bereits enthalten.<br />
Vorteile der MEIERS WELTREISEN Zusatzhaftpflichtversicherung:<br />
a) im Schadensfall tritt zunächst die Haftpflichtversicherung<br />
des jeweiligen Vermieters<br />
bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme<br />
ein.<br />
b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die<br />
zusätzliche Versicherung über ELVIA bis zu<br />
maximal EUR 2 Millionen für Sach- und Personenschäden<br />
ab.<br />
Der Versicherungsschutz über die ELVIA gilt für<br />
alle Mietfahrzeuge und endet nach max. 120<br />
Tagen. Als Anlaufstelle haben Sie einen<br />
deutschsprachigen Versicherer. Dies bedeutet<br />
für Sie im Schadensfall einen besonders kundenfreundlichen<br />
und deutschsprachigen<br />
Schriftverkehr und eine schnelle Bearbeitungszeit.<br />
Bitte denken Sie daran, dass Sie im Versicherungsfall<br />
verpflichtet sind, die ELVIA unverzüglich<br />
zu informieren. Die Kontaktdaten erhalten<br />
Sie mit Ihren Reiseunterlagen. In <strong>Australien</strong><br />
und <strong>Neuseeland</strong> gibt es nicht generell eine<br />
Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Ist im Falle eines<br />
Unfalls der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert,<br />
haftet die Versicherung des Vermieters u. der<br />
Mieter zahlt einen Anteil bis max. zur Höhe der<br />
Selbstbeteiligung.<br />
Kaskoversicherung mit Erstattung der<br />
Selbstbeteiligung:<br />
Die maximale Selbstbeteiligung ist je nach Vermieter<br />
unterschiedlich (siehe Punkt „Versicherungen“<br />
in Tabelle links).<br />
Es besteht keine Notwendigkeit,vor Ort<br />
eine Zusatzversicherung abzuschließen.<br />
Damit Sie in den Genuss eines maximalen Versicherungsschutzes<br />
kommen, haben wir für<br />
Sie dieses zusätzliche Risiko bzw. den Betrag<br />
der Selbstbeteiligung maximal bis zur Höhe<br />
der Selbstbeteiligung versichert. Die Selbstbeteiligung<br />
(siehe Punkt „Versicherungen“ in<br />
Tabelle links) wird für Mietwagenbuchungen<br />
im Schadensfall erstattet. Darüber hinaus<br />
sind folgende Leistungen bis zur Höhe der<br />
maximalen Selbstbeteiligung versichert:<br />
• Reifen<br />
• Glasschäden (z.B. Windschutzscheibe)<br />
• Unterboden (jedoch nicht Folgeschäden am<br />
Motor und Aggregaten)<br />
Wichtig: Im Schadensfall wird die Selbstbeteiligung<br />
und/oder Beträge für Schäden an Reifen,<br />
Glas und Unterboden zunächst Ihrer Kreditkarte<br />
belastet. Achten Sie bitte daher auf eine<br />
ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.<br />
Nach Übermittlung der Dokumente und Prüfung<br />
durch MEIERS WELTREISEN kann die<br />
Rückerstattung erfolgen.<br />
Vorgehensweise im Schadensfall:<br />
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende<br />
Punkte unbedingt eingehalten werden:<br />
• Umgehend die Mietstation benachrichtigen<br />
• Sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei<br />
rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen<br />
• Bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht<br />
von der Mietstation erstellen und<br />
unterschreiben lassen<br />
• Eine Endabrechnung der Schadensabwicklung<br />
verlangen, die aber ggf. erst nach ihrer<br />
Abreise erstellt werden kann.<br />
Bitte senden Sie nach der Rückreise folgende<br />
Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung<br />
an MEIERS WELTREISEN (die Unterlagen<br />
müssen vollständig sein, ansonsten ist<br />
eine Abwicklung nicht möglich bzw. kann<br />
nicht zügig vonstatten gehen):<br />
• Schadens- und Polizeibericht<br />
• Eine Kopie des Mietvertrages<br />
• Zahlungsnachweis/Quittung über die Kaution/<br />
Selbstbeteiligung bzw. den Schaden, z.B. am Reifen<br />
• Endabrechnung des Schadens vom Vermietpartner<br />
(detaillierte Angaben finden Sie in<br />
Ihren Reiseinformationen). Etwaige vom Vermieter<br />
erhobene Bearbeitungsgebühren im<br />
Schadensfall werden nicht erstattet.<br />
• MEIERS WELTREISEN Reservierungsnummer<br />
Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten<br />
ist eine Abwicklung nicht möglich.<br />
HINWEIS: Schließen Sie vor Ort keine Versicherung<br />
zum Ausschluss der Selbstbeteiligung<br />
ab, da diese bereits inkludiert ist. Spätere<br />
Erstattungen hierfür werden nicht geleistet.<br />
VERSICHERUNGSAUSSCHLÜSSE:<br />
In folgenden Fällen haftet keine Versicherung<br />
und eine Erstattung der Selbstbeteiligung durch<br />
uns ist ausgeschlossen (Auszug!):<br />
Wenn<br />
• Vorsätzliches, unvorsichtiges und/oder grob<br />
fahrlässiges Handeln, unsachgemäße Handhabung<br />
des Fahrzeugs,Trunkenheit am Steuer<br />
oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente<br />
oder Drogen vorlagen.<br />
• Der Wagenschlüssel verloren, gestohlen oder<br />
beschädigt wurde.<br />
• Mietbedingungen/Mietkonditionen missachtet<br />
worden sind.<br />
• Fahren auf unbefestigten Straßen den Schaden<br />
versursacht hat. Ausgenommen sind vorher<br />
genehmigte Strecken, die mit Geländefahrzeugen<br />
befahren wurden.<br />
• Privatgegenstände durch einen Unfall beschädigt<br />
oder aus dem Fahrzeug gestohlen wurden<br />
oder abhanden gekommen sind.<br />
• Wasser- und Dachschäden (z.B. auch bei<br />
Durchquerung von Flüssen und Bächen)<br />
• Schäden durch falsche Betankung.<br />
• Ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen<br />
sind: Folgekosten wie z.B. Abschleppkosten,<br />
Telefon- und Handygebühren, Übernachtungskosten,<br />
Gutachterkosten, Bearbeitungsgebühren<br />
vom Vermieter, Servicegebühren<br />
der Road Side Assistance<br />
(Pannenservice), Portogebühren, Kreditkartengebühren<br />
u. Währungsverluste, Nutzungsausfallkosten<br />
des beschädigten Mietwagens<br />
und Folgekosten durch unsachgemäße Behandlung.<br />
• Transport auf Fähren<br />
• Zusätzlich bei Avis <strong>Australien</strong>: Fahrten in der<br />
Dämmerung/Dunkelheit auf Kangaroo Island<br />
• Schäden bei einem Überschlag/seitl. Umkippen<br />
eines Fahrzeugs ohne Beteiligung 1 weiteren<br />
Fahrzeugs. „Single Vehicle Accident“.<br />
• Schäden durch höhere Gewalt<br />
Stand: Nov. 2017. Änderungen vorbehalten.<br />
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