11.12.2017 Aufrufe

Australien, Neuseeland Sommer 18

bis März 2019

bis März 2019

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUSTRALIEN / NEUSEELAND • MIETWAGEN • INFORMATIONEN<br />

mitgenommen werden (Ausnahme Kangaroo<br />

und Magnetic Island)<br />

• Northern Territory: unversiegelte Straßen zu<br />

den Jim Jim und Twin Falls; Savannah Way;<br />

Die Mereenie Loop Road darf nur mit den<br />

Kategorien K und W befahren werden.<br />

• Westaustralien: In die Bungle Bungles nur<br />

mit Kat. W und nur auf Tunnel Creek Road,<br />

Windjana Gorge Road, Cape Leveque Road<br />

und Spring Creek Track. Fahrzeuge, die in<br />

Perth angemietet und abgegeben werden,<br />

dürfen nicht nördlicher als Exmouth gefahren<br />

werden. Es wird empfohlen, nördlich von<br />

Geralton nur die Highways 1 und 96 zu nutzen.<br />

Zufahrtsstraßen zu Minen in der Pilbara<br />

Region. Fahrzeuge dürfen nicht nördlich von<br />

der Gibb River Road auf der Kalumburu Road<br />

zum Mitchell Plateau gefahren werden.<br />

Die Gibb Rover Road darf nur mit Kat. W bei<br />

Anmietung in Broome, Darwin oder Kununurra<br />

zwischen dem 15.5. und dem 31.10. gefahren<br />

werden.<br />

• Queensland: Fraser Island; Birdsville Track;<br />

außerhalb von Chillagoe in westlicher Richtung<br />

(Savannah Way); außerhalb von Normanton<br />

in südlicher Richtung; Fahrzeuge<br />

dürfen nur auf der Hauptstraße und nicht<br />

nördlich von Cooktown gefahren werden;<br />

die Küstenstraße von Cape Tribulation nach<br />

Cooktown darf nur mit der Kategorie W befahren<br />

werden.<br />

• Südaustralien: Oodnadatta Track; Mitnahme<br />

nach Kangaroo Island ist nur erlaubt wenn<br />

Anmietung des Mietwagens in Adelaide,<br />

Melbourne oder Sydney erfolgt. Auf Kangaroo<br />

Island darf nur bei Tageslicht gefahren<br />

werden.<br />

AVIS <strong>Neuseeland</strong>:<br />

• Skippers Road (Queenstown); Ninety Mile<br />

Beach<br />

ÜBERNAHME- UND ABGABE:<br />

Bitte geben Sie bei Buchung die gewünschte<br />

Uhrzeit der Fahrzeugübername an und beachten<br />

die Öffnungszeiten der Station. Eine Verspätete<br />

Abgabe führt zu einer Nachbelastung<br />

vor Ort. Möchten Sie die Miete verlängern, klären<br />

Sie dies bitte mit der Abgabestation im Voraus<br />

ab. Andernfalls kann eine Strafgebühr anfallen.<br />

Manche Anbieter erheben ebenfalls eine<br />

Gebühr für eine nachträgliche Verlängerung<br />

der Mietdauer, diese erfahren Sie direkt von<br />

der Mietstation. Sollten Sie das Fahrzeug später<br />

anmieten oder früher abgeben, erhalten Sie<br />

keine Erstattung.<br />

Möchten Sie die Abgabestation nachträglich<br />

ändern, ist dies grundsätzlich möglich. Es ist<br />

zwingend notwendig, dies vorher mit der Station<br />

abzusprechen! Es können Gebühren erhoben<br />

werden.<br />

Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen<br />

Zustand abzugeben. Bei starker Verschmutzung<br />

erheben die Vermieter eine Reinigungsgebühr<br />

(bis zu AUD/NZD 250,- !).<br />

Zudem müssen die Fahrzeuge mit vollem Tank<br />

zurückgegeben werden, da sonst die fehlende<br />

Kraftstoffmenge geschätzt und in Rechnung<br />

gestellt wird.<br />

HINWEIS:<br />

• Wenn Sie das Fahrzeug nicht zum vereinbarten<br />

Zeitpunkt abholen, behält sich der Vermieter<br />

das Recht vor, den Mietwagen weiter<br />

zu vermieten<br />

• Rauchen und Haustiere sind in allen Fahrzeugen<br />

verboten. Bei Nichtbeachtung fällt<br />

eine Reinigungsgebühr an.<br />

Stand: Nov. 2017. Änderungen vorbehalten.<br />

Versicherungsbedingungen<br />

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden<br />

Ausführungen lediglich einen<br />

Auszug aus den Versicherungen der<br />

einzelnen Anbieter darstellen. Vor Ort<br />

erhalten Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen,<br />

die Sie mit der<br />

Unterschrift des Mietvertrages akzeptieren.<br />

Versicherungsinhalt:<br />

• Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden<br />

gegenüber Dritten<br />

• Kaskoversicherung für Schäden am eigenen<br />

Mietfahrzeug.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

• Deckungssumme für Sachschäden: Avis AU<br />

AUD 30/Avis NZ NZD 5 Millionen<br />

• Deckungssumme für Personenschäden: EUR<br />

2 Millionen über die MEIERS WELTREISEN<br />

Zusatzversicherung ELVIA<br />

Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung<br />

für Sachschäden liegt bei allen<br />

Anbietern über dem MEIERS WELTREISEN-<br />

Standard von EUR 2 Millionen.<br />

Personenschäden sind niedriger versichert.<br />

Zur besseren Absicherung unserer Kunden hat<br />

MEIERS WELTREISEN deshalb eine Zusatzhaftpflichtversicherung<br />

für Personenschäden<br />

abgeschlossen, welche die Gesamtdeckungssumme<br />

(Grunddeckung + MEIERS<br />

WELTREISEN Zusatzhaftpflichtversicherung)<br />

auf insgesamt EUR 2 Millionen erhöht.<br />

Diese Zusatzversicherung ist bei Buchung eines<br />

Mietfahrzeugs über MEIERS WELTREISEN<br />

bereits enthalten.<br />

Vorteile der MEIERS WELTREISEN Zusatzhaftpflichtversicherung:<br />

a) im Schadensfall tritt zunächst die Haftpflichtversicherung<br />

des jeweiligen Vermieters<br />

bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme<br />

ein.<br />

b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die<br />

zusätzliche Versicherung über ELVIA bis zu<br />

maximal EUR 2 Millionen für Sach- und Personenschäden<br />

ab.<br />

Der Versicherungsschutz über die ELVIA gilt für<br />

alle Mietfahrzeuge und endet nach max. 120<br />

Tagen. Als Anlaufstelle haben Sie einen<br />

deutschsprachigen Versicherer. Dies bedeutet<br />

für Sie im Schadensfall einen besonders kundenfreundlichen<br />

und deutschsprachigen<br />

Schriftverkehr und eine schnelle Bearbeitungszeit.<br />

Bitte denken Sie daran, dass Sie im Versicherungsfall<br />

verpflichtet sind, die ELVIA unverzüglich<br />

zu informieren. Die Kontaktdaten erhalten<br />

Sie mit Ihren Reiseunterlagen. In <strong>Australien</strong><br />

und <strong>Neuseeland</strong> gibt es nicht generell eine<br />

Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Ist im Falle eines<br />

Unfalls der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert,<br />

haftet die Versicherung des Vermieters u. der<br />

Mieter zahlt einen Anteil bis max. zur Höhe der<br />

Selbstbeteiligung.<br />

Kaskoversicherung mit Erstattung der<br />

Selbstbeteiligung:<br />

Die maximale Selbstbeteiligung ist je nach Vermieter<br />

unterschiedlich (siehe Punkt „Versicherungen“<br />

in Tabelle links).<br />

Es besteht keine Notwendigkeit,vor Ort<br />

eine Zusatzversicherung abzuschließen.<br />

Damit Sie in den Genuss eines maximalen Versicherungsschutzes<br />

kommen, haben wir für<br />

Sie dieses zusätzliche Risiko bzw. den Betrag<br />

der Selbstbeteiligung maximal bis zur Höhe<br />

der Selbstbeteiligung versichert. Die Selbstbeteiligung<br />

(siehe Punkt „Versicherungen“ in<br />

Tabelle links) wird für Mietwagenbuchungen<br />

im Schadensfall erstattet. Darüber hinaus<br />

sind folgende Leistungen bis zur Höhe der<br />

maximalen Selbstbeteiligung versichert:<br />

• Reifen<br />

• Glasschäden (z.B. Windschutzscheibe)<br />

• Unterboden (jedoch nicht Folgeschäden am<br />

Motor und Aggregaten)<br />

Wichtig: Im Schadensfall wird die Selbstbeteiligung<br />

und/oder Beträge für Schäden an Reifen,<br />

Glas und Unterboden zunächst Ihrer Kreditkarte<br />

belastet. Achten Sie bitte daher auf eine<br />

ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.<br />

Nach Übermittlung der Dokumente und Prüfung<br />

durch MEIERS WELTREISEN kann die<br />

Rückerstattung erfolgen.<br />

Vorgehensweise im Schadensfall:<br />

Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende<br />

Punkte unbedingt eingehalten werden:<br />

• Umgehend die Mietstation benachrichtigen<br />

• Sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei<br />

rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen<br />

• Bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht<br />

von der Mietstation erstellen und<br />

unterschreiben lassen<br />

• Eine Endabrechnung der Schadensabwicklung<br />

verlangen, die aber ggf. erst nach ihrer<br />

Abreise erstellt werden kann.<br />

Bitte senden Sie nach der Rückreise folgende<br />

Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung<br />

an MEIERS WELTREISEN (die Unterlagen<br />

müssen vollständig sein, ansonsten ist<br />

eine Abwicklung nicht möglich bzw. kann<br />

nicht zügig vonstatten gehen):<br />

• Schadens- und Polizeibericht<br />

• Eine Kopie des Mietvertrages<br />

• Zahlungsnachweis/Quittung über die Kaution/<br />

Selbstbeteiligung bzw. den Schaden, z.B. am Reifen<br />

• Endabrechnung des Schadens vom Vermietpartner<br />

(detaillierte Angaben finden Sie in<br />

Ihren Reiseinformationen). Etwaige vom Vermieter<br />

erhobene Bearbeitungsgebühren im<br />

Schadensfall werden nicht erstattet.<br />

• MEIERS WELTREISEN Reservierungsnummer<br />

Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten<br />

ist eine Abwicklung nicht möglich.<br />

HINWEIS: Schließen Sie vor Ort keine Versicherung<br />

zum Ausschluss der Selbstbeteiligung<br />

ab, da diese bereits inkludiert ist. Spätere<br />

Erstattungen hierfür werden nicht geleistet.<br />

VERSICHERUNGSAUSSCHLÜSSE:<br />

In folgenden Fällen haftet keine Versicherung<br />

und eine Erstattung der Selbstbeteiligung durch<br />

uns ist ausgeschlossen (Auszug!):<br />

Wenn<br />

• Vorsätzliches, unvorsichtiges und/oder grob<br />

fahrlässiges Handeln, unsachgemäße Handhabung<br />

des Fahrzeugs,Trunkenheit am Steuer<br />

oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente<br />

oder Drogen vorlagen.<br />

• Der Wagenschlüssel verloren, gestohlen oder<br />

beschädigt wurde.<br />

• Mietbedingungen/Mietkonditionen missachtet<br />

worden sind.<br />

• Fahren auf unbefestigten Straßen den Schaden<br />

versursacht hat. Ausgenommen sind vorher<br />

genehmigte Strecken, die mit Geländefahrzeugen<br />

befahren wurden.<br />

• Privatgegenstände durch einen Unfall beschädigt<br />

oder aus dem Fahrzeug gestohlen wurden<br />

oder abhanden gekommen sind.<br />

• Wasser- und Dachschäden (z.B. auch bei<br />

Durchquerung von Flüssen und Bächen)<br />

• Schäden durch falsche Betankung.<br />

• Ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen<br />

sind: Folgekosten wie z.B. Abschleppkosten,<br />

Telefon- und Handygebühren, Übernachtungskosten,<br />

Gutachterkosten, Bearbeitungsgebühren<br />

vom Vermieter, Servicegebühren<br />

der Road Side Assistance<br />

(Pannenservice), Portogebühren, Kreditkartengebühren<br />

u. Währungsverluste, Nutzungsausfallkosten<br />

des beschädigten Mietwagens<br />

und Folgekosten durch unsachgemäße Behandlung.<br />

• Transport auf Fähren<br />

• Zusätzlich bei Avis <strong>Australien</strong>: Fahrten in der<br />

Dämmerung/Dunkelheit auf Kangaroo Island<br />

• Schäden bei einem Überschlag/seitl. Umkippen<br />

eines Fahrzeugs ohne Beteiligung 1 weiteren<br />

Fahrzeugs. „Single Vehicle Accident“.<br />

• Schäden durch höhere Gewalt<br />

Stand: Nov. 2017. Änderungen vorbehalten.<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!