Australien, Neuseeland Sommer 18
bis März 2019
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AUSTRALIEN / NEUSEELAND • CAMPMOBILE • INFORMATIONEN<br />
Mietbedingungen und allgemeine Hinweise zu Campmobilen<br />
Bitte lesen Sie die folgenden Erläuterungen<br />
zu den Miet- und Versicherungsbedingungen<br />
sowie die Tabelle auf der<br />
linken Seite aufmerksam durch, da sie<br />
Bestandteil des Mietvertrages sind.<br />
FAHRZEUGE:<br />
Die auf den Seiten der Anbieter abgebildeten<br />
Fahrzeuge sind nur Beispiele. Wir bestätigen<br />
Ihnen mit Ihrer Buchung lediglich die ausgeschriebene<br />
Fahrzeugkategorie, jedoch keine<br />
bestimmte Marke oder ein bestimmtes Modell.<br />
Die Vermieter behalten sich zudem das<br />
Recht vor, dem Kunden ein Fahrzeug einer<br />
gleichwertigen oder höheren Kategorie ohne<br />
Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls der gebuchte<br />
Fahrzeugtyp nicht zur Verfügung stehen<br />
sollte. Eventuelle Mehrkosten wie z.B. für<br />
Benzin gehen jedoch zu Ihren Lasten und können<br />
nicht erstattet werden. Des Weiteren behalten<br />
sich die Vermieter eine Änderung der<br />
technischen Ausstattung der Fahrzeuge vor.<br />
Sonderwünsche können nur vor Ort berücksichtigt<br />
werden und müssen auch dort bezahlt<br />
werden.<br />
MEHRFACHMIETEN:<br />
Bei aufeinanderfolgenden Mieten bei Britz<br />
können die einzelnen Mietdauern kumuliert<br />
und eine Vergünstigung angewendet werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist die Buchung aller<br />
Anmietungen auf einen Vorgang und die Kumulierung<br />
vor Abreise. Bei Abgabe und Annahme<br />
am selben Tag wird der preisgünstigere<br />
Tag erstattet. Die Bedingungen der einzelnen<br />
Anbieter finden Sie in den Fußzeilen der<br />
entsprechenden Preistabelle.<br />
FÜHRERSCHEIN:<br />
Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen<br />
nationalen Führerscheins (Deutschland<br />
mind. Klasse 3 bzw. B) in lateinischer Schrift<br />
sein. Die zusätzliche Mitnahme eines internationalen<br />
Führerscheins ist vorgeschrieben,<br />
sofern der nationale Führerschein<br />
keine englische Übersetzung enthält.<br />
MIETZEIT-BERECHNUNG:<br />
Die Mietpreise gelten pro Kalendertag, die Anmiet-<br />
und Abgabetage werden als volle Tage<br />
berechnet.<br />
KAUTION:<br />
Bei Fahrzeugübernahme muss fast überall eine<br />
anerkannte Kreditkarte vorgelegt werden,<br />
siehe Tabelle auf der linken Seite.<br />
NEBENKOSTEN:<br />
Nicht im Reisepreis enthalten und vor Ort zu<br />
zahlen sind Kosten für Benzin, Motoröl, Straßenzölle,<br />
Strafmandate, Bearbeitungsgebühren bei<br />
Unfällen und Strafmandaten und örtliche Steuern<br />
auf Nebenkosten. Es können zudem sogenannte<br />
„Premium Location Surcharges“ (Zuschläge<br />
für die Anmietung/ Abgabe an bestimmten<br />
Stationen) anfallen. Zubuchbare Leistungen<br />
müssen ebenfalls vor Ort bezahlt<br />
werden. Eventuelle Zins- und Umrechnungsverluste<br />
gehen zu Lasten des Kunden. Kreditkartengebühren<br />
können bei manchen Anbietern ebenfalls<br />
anfallen. Eine Übersicht über mögliche Zusatzkosten<br />
finden Sie in der Tabelle links.<br />
PREISBERECHNUNG:<br />
Das Datum der Fahrzeugannahme ist bei<br />
Britz ausschlaggebend für die Rate der<br />
nächsten 7 Tage. Ab dem 8. Tag gilt eine neue<br />
Rate für wiederum 7 Tage. Bei JUCY ist die Rate<br />
für 30 Tage gültig, ab dem 31. Tag gilt eine<br />
neue Rate.<br />
FAHRGEBIETE:<br />
Zweiradangetriebene Fahrzeuge dürfen nur<br />
auf asphaltierten, befestigten Straßen gefahren<br />
werden, ansonsten erlischt jeglicher Versicherungsschutz.<br />
Schotterstraßen dürfen nur<br />
von Allradfahrzeugen befahren werden. AUS-<br />
NAHME: Zuwege zu Campingplätzen und<br />
Nationalparks bis max. 12 km. Die Vermieter<br />
behalten sich vor, in Abhängigkeit von Straßen-<br />
und Wetterverhältnissen das Befahren<br />
bestimmter Gebiete und Wege auch mit Allradfahrzeugen<br />
zu untersagen:<br />
• Alle Straßen, die durch Gebiete führen, die<br />
zu widrigen Wetterbedingungen neigen<br />
• Strände, Wasserläufe, Dämme, Flüsse<br />
• Überschwemmte Straßen und solche, die zur<br />
Überschwemmung neigen, bei denen eine<br />
Warnung oder besondere Vorsicht von der<br />
Polizei oder der Regierung ausgesprochen<br />
wurde. Dies gilt besonders während der Regenzeit<br />
im tropischen Norden <strong>Australien</strong>s<br />
(Nov/Dez bis März/April)<br />
Allradfahrzeuge in <strong>Australien</strong> dürfen<br />
nach Genehmigung auch auf folgenden<br />
unbefestigten Straßen gefahren werden:<br />
Birdsville Track, Bungle Bungles, Burke<br />
Development Road von Chillagoe nach Normanton,<br />
Central Arnhem Road und Arnhemland<br />
generell, Cape York, Finke Road (zwischen<br />
Alice Springs und Oodnadatta), Gibb River<br />
Road, Gunbarrell Highway, Oodnadatta<br />
Track, Plenty Highway, Savannah Way von<br />
Normanton nach Borroloola, Simpson Desert,<br />
Strzelecki Track, Tanami Track.<br />
GENERELL NICHT ERLAUBTE FAHRGE-<br />
BIETE:<br />
<strong>Australien</strong>: Boggy Hole (Finke Gorge), Canning<br />
Stock Route, Cape York von Dez-Mai, Fraser<br />
Island, Lost City (Litchfield Nationalpark),<br />
Old Gunbarrel Hwy, Telegraph Sektion auf der<br />
Straße nach Cape York, Old South Road von<br />
Maryvale nach Finke.<br />
<strong>Neuseeland</strong>: Ball Hut Road, Crown Range<br />
Road (Queenstown), Ninety Mile Beach, nördlich<br />
des Colville Township (Coromandel), Skippers<br />
Road und Zufahrtstraßen zu Skigebieten<br />
im Zeitraum Juni-Oktober.<br />
ÜBERNAHME- UND ABGABE:<br />
Bitte geben Sie bei Buchung die gewünschte<br />
Uhrzeit der Fahrzeugübername an. Die Mietpreise<br />
gelten pro Kalendertag. Eine Verspätete<br />
Abgabe führt zu einer Nachbelastung<br />
vor Ort. Möchten Sie die Miete verlängern,<br />
klären Sie dies bitte mit der Abgabestation im<br />
Voraus ab. Andernfalls kann eine Strafgebühr<br />
anfallen. Manche Anbieter erheben ebenfalls<br />
eine Gebühr für eine nachträgliche Verlängerung<br />
der Mietdauer, diese erfahren Sie direkt<br />
von der Mietstation. Sollten Sie das Fahrzeug<br />
später anmieten oder früher abgeben, erhalten<br />
Sie keine Erstattung.<br />
Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen Zustand<br />
abzugeben. Bei starker Verschmutzung<br />
und bei nicht entleertem Abwassertank erheben<br />
die Vermieter Gebühren. Zudem müssen sie mit<br />
vollem Tank und aufgefüllter Gasflasche zurückgegeben<br />
werden, da sonst die fehlende Menge<br />
in Rechnung gestellt wird.<br />
HINWEIS:<br />
• Wenn Sie das Fahrzeug nicht zum vereinbarten<br />
Zeitpunkt abholen, behält sich der Vermieter<br />
das Recht vor, es weiter zu vermieten.<br />
• Rauchen und Haustiere sind in allen Fahrzeugen<br />
verboten. Bei Nichtbeachtung fällt<br />
eine Reinigungsgebühr an.<br />
Stand: Nov. 2017. Änderungen vorbehalten.<br />
Versicherungsbedingungen<br />
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden<br />
Ausführungen lediglich einen Auszug<br />
aus den Versicherungen der einzelnen<br />
Anbieter darstellen.Vor Ort erhalten<br />
Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen,<br />
die Sie mit der Unterschrift<br />
des Mietvertrages akzeptieren.<br />
Versicherungsinhalt:<br />
• Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden<br />
gegenüber Dritten<br />
• Kaskoversicherung für Schäden am eigenen<br />
Mietfahrzeug.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
• Deckungssumme für Sachschäden: EUR 2<br />
Mio. (JUCY über ELVIA) bzw. NZD/AUD 20<br />
Millionen (Britz)<br />
• Deckungssumme für Personenschäden<br />
Britz/JUCY: EUR 2 Millionen über die MEIERS<br />
WELTREISEN Zusatzversicherung ELVIA<br />
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung<br />
für Sachschäden liegt bei Britz<br />
(nicht bei JUCY) über dem MEIERS WELTREI-<br />
SEN-Standard von 2 Millionen Euro.<br />
Personenschäden sind niedriger versichert.<br />
Zur besseren Absicherung unserer Kunden hat<br />
MEIERS WELTREISEN deshalb eine Zusatzhaftpflichtversicherung<br />
für Personenschäden<br />
abgeschlossen, welche die Gesamtdeckungssumme<br />
(Grunddeckung + MEIERS<br />
WELTREISEN Zusatzhaftpflichtversicherung)<br />
auf insgesamt EUR 2 Millionen erhöht.<br />
Diese Zusatzversicherung ist bei Buchung eines<br />
Mietfahrzeugs über MEIERS WELTREISEN<br />
bereits enthalten.<br />
Vorteile der MEIERS WELTREISEN Zusatzhaftpflichtversicherung<br />
für Personenschäden:<br />
a) im Schadensfall tritt zunächst die Haftpflichtversicherung<br />
des jeweiligen Vermieters<br />
bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme<br />
ein.<br />
b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die<br />
zusätzliche Versicherung über ELVIA bis zu<br />
maximal EUR 2 Millionen für Sach- und Personenschäden<br />
ab.<br />
Der Versicherungsschutz über die ELVIA gilt für<br />
alle Mietfahrzeuge und endet im Maximum<br />
nach 120 Tagen. Als Anlaufstelle haben Sie<br />
einen deutschsprachigen Versicherer. Dies bedeutet<br />
für Sie im Schadensfall einen besonders<br />
kundenfreundlichen Schriftverkehr und eine<br />
schnelle Bearbeitungszeit.<br />
Bitte denken Sie daran, dass Sie im Versicherungsfall<br />
verpflichtet sind, die ELVIA unverzüglich<br />
zu informieren. Die Kontaktdaten erhalten<br />
Sie mit Ihren Reiseunterlagen.<br />
In <strong>Australien</strong> und <strong>Neuseeland</strong> gibt es nicht überall<br />
eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Ist im<br />
Falle eines Unfalls der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert,<br />
haftet die Versicherung des Vermieters<br />
und der Mieter zahlt einen Anteil bis maximal<br />
zur Höhe der Selbstbeteiligung.<br />
VERSICHERUNGSAUSSCHLÜSSE:<br />
In folgenden Fällen haftet die Versicherung der<br />
Anbieter nicht (Auszug!):<br />
Wenn:<br />
• vorsätzliches und/oder grob fahrlässiges<br />
Handeln, unsachgemäße Handhabung des<br />
Fahrzeugs, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen<br />
durch Medikamente<br />
oder Drogen vorlagen.<br />
• der Wagenschlüssel verloren, gestohlen oder<br />
beschädigt wurde.<br />
• Mietbedingungen/Mietkonditionen missachtet<br />
worden sind.<br />
• Fahren auf unbefestigten Straßen den Schaden<br />
versursacht hat. Ausgenommen sind<br />
vorher genehmigte Strecken, die mit Geländefahrzeugen<br />
befahren wurden.<br />
• Privatgegenstände durch einen Unfall beschädigt<br />
oder aus dem Auto gestohlen wurden.<br />
• es sich um Schäden an der Inneneinrichtung<br />
oder um Wasserschäden handelt.<br />
• Britz: Abschlepp- und Bergungskosten von<br />
genehmigungspflichtigen Straßen für 4WDs<br />
(Selbstbeteiligung bis zu AUD 8.000)<br />
• Wiederbeschaffungskosten feststeckender,<br />
versunkener, eingeklemmter, verlassener o.ä.<br />
Fahrzeuge<br />
• Schäden durch unsachgemäße Behandlung<br />
oder Kupplungsschäden<br />
• Schäden auf falsche Betankung zurück zu<br />
führen sind.<br />
• Schäden durch höhere Gewalt<br />
• Schäden durch falsche Montage oder Nutzung<br />
von Ausrüstungsteilen<br />
• es sich um folgende Kosten handelt: Folgekosten<br />
wie z.B. Abschleppkosten, Telefonund<br />
Handygebühren, Übernachtungskosten,<br />
Gutachterkosten, Bearbeitungsgebühren<br />
vom Vermieter, Servicegebühren der<br />
Road Side Assistance, Portogebühren, Kreditkartengebühren<br />
oder Währungsverluste.<br />
Stand: Nov. 2017. Änderungen vorbehalten.<br />
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