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Australien, Neuseeland Sommer 18

bis März 2019

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AUSTRALIEN / NEUSEELAND • CAMPMOBILE • INFORMATIONEN<br />

Mietbedingungen und allgemeine Hinweise zu Campmobilen<br />

Bitte lesen Sie die folgenden Erläuterungen<br />

zu den Miet- und Versicherungsbedingungen<br />

sowie die Tabelle auf der<br />

linken Seite aufmerksam durch, da sie<br />

Bestandteil des Mietvertrages sind.<br />

FAHRZEUGE:<br />

Die auf den Seiten der Anbieter abgebildeten<br />

Fahrzeuge sind nur Beispiele. Wir bestätigen<br />

Ihnen mit Ihrer Buchung lediglich die ausgeschriebene<br />

Fahrzeugkategorie, jedoch keine<br />

bestimmte Marke oder ein bestimmtes Modell.<br />

Die Vermieter behalten sich zudem das<br />

Recht vor, dem Kunden ein Fahrzeug einer<br />

gleichwertigen oder höheren Kategorie ohne<br />

Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls der gebuchte<br />

Fahrzeugtyp nicht zur Verfügung stehen<br />

sollte. Eventuelle Mehrkosten wie z.B. für<br />

Benzin gehen jedoch zu Ihren Lasten und können<br />

nicht erstattet werden. Des Weiteren behalten<br />

sich die Vermieter eine Änderung der<br />

technischen Ausstattung der Fahrzeuge vor.<br />

Sonderwünsche können nur vor Ort berücksichtigt<br />

werden und müssen auch dort bezahlt<br />

werden.<br />

MEHRFACHMIETEN:<br />

Bei aufeinanderfolgenden Mieten bei Britz<br />

können die einzelnen Mietdauern kumuliert<br />

und eine Vergünstigung angewendet werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist die Buchung aller<br />

Anmietungen auf einen Vorgang und die Kumulierung<br />

vor Abreise. Bei Abgabe und Annahme<br />

am selben Tag wird der preisgünstigere<br />

Tag erstattet. Die Bedingungen der einzelnen<br />

Anbieter finden Sie in den Fußzeilen der<br />

entsprechenden Preistabelle.<br />

FÜHRERSCHEIN:<br />

Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen<br />

nationalen Führerscheins (Deutschland<br />

mind. Klasse 3 bzw. B) in lateinischer Schrift<br />

sein. Die zusätzliche Mitnahme eines internationalen<br />

Führerscheins ist vorgeschrieben,<br />

sofern der nationale Führerschein<br />

keine englische Übersetzung enthält.<br />

MIETZEIT-BERECHNUNG:<br />

Die Mietpreise gelten pro Kalendertag, die Anmiet-<br />

und Abgabetage werden als volle Tage<br />

berechnet.<br />

KAUTION:<br />

Bei Fahrzeugübernahme muss fast überall eine<br />

anerkannte Kreditkarte vorgelegt werden,<br />

siehe Tabelle auf der linken Seite.<br />

NEBENKOSTEN:<br />

Nicht im Reisepreis enthalten und vor Ort zu<br />

zahlen sind Kosten für Benzin, Motoröl, Straßenzölle,<br />

Strafmandate, Bearbeitungsgebühren bei<br />

Unfällen und Strafmandaten und örtliche Steuern<br />

auf Nebenkosten. Es können zudem sogenannte<br />

„Premium Location Surcharges“ (Zuschläge<br />

für die Anmietung/ Abgabe an bestimmten<br />

Stationen) anfallen. Zubuchbare Leistungen<br />

müssen ebenfalls vor Ort bezahlt<br />

werden. Eventuelle Zins- und Umrechnungsverluste<br />

gehen zu Lasten des Kunden. Kreditkartengebühren<br />

können bei manchen Anbietern ebenfalls<br />

anfallen. Eine Übersicht über mögliche Zusatzkosten<br />

finden Sie in der Tabelle links.<br />

PREISBERECHNUNG:<br />

Das Datum der Fahrzeugannahme ist bei<br />

Britz ausschlaggebend für die Rate der<br />

nächsten 7 Tage. Ab dem 8. Tag gilt eine neue<br />

Rate für wiederum 7 Tage. Bei JUCY ist die Rate<br />

für 30 Tage gültig, ab dem 31. Tag gilt eine<br />

neue Rate.<br />

FAHRGEBIETE:<br />

Zweiradangetriebene Fahrzeuge dürfen nur<br />

auf asphaltierten, befestigten Straßen gefahren<br />

werden, ansonsten erlischt jeglicher Versicherungsschutz.<br />

Schotterstraßen dürfen nur<br />

von Allradfahrzeugen befahren werden. AUS-<br />

NAHME: Zuwege zu Campingplätzen und<br />

Nationalparks bis max. 12 km. Die Vermieter<br />

behalten sich vor, in Abhängigkeit von Straßen-<br />

und Wetterverhältnissen das Befahren<br />

bestimmter Gebiete und Wege auch mit Allradfahrzeugen<br />

zu untersagen:<br />

• Alle Straßen, die durch Gebiete führen, die<br />

zu widrigen Wetterbedingungen neigen<br />

• Strände, Wasserläufe, Dämme, Flüsse<br />

• Überschwemmte Straßen und solche, die zur<br />

Überschwemmung neigen, bei denen eine<br />

Warnung oder besondere Vorsicht von der<br />

Polizei oder der Regierung ausgesprochen<br />

wurde. Dies gilt besonders während der Regenzeit<br />

im tropischen Norden <strong>Australien</strong>s<br />

(Nov/Dez bis März/April)<br />

Allradfahrzeuge in <strong>Australien</strong> dürfen<br />

nach Genehmigung auch auf folgenden<br />

unbefestigten Straßen gefahren werden:<br />

Birdsville Track, Bungle Bungles, Burke<br />

Development Road von Chillagoe nach Normanton,<br />

Central Arnhem Road und Arnhemland<br />

generell, Cape York, Finke Road (zwischen<br />

Alice Springs und Oodnadatta), Gibb River<br />

Road, Gunbarrell Highway, Oodnadatta<br />

Track, Plenty Highway, Savannah Way von<br />

Normanton nach Borroloola, Simpson Desert,<br />

Strzelecki Track, Tanami Track.<br />

GENERELL NICHT ERLAUBTE FAHRGE-<br />

BIETE:<br />

<strong>Australien</strong>: Boggy Hole (Finke Gorge), Canning<br />

Stock Route, Cape York von Dez-Mai, Fraser<br />

Island, Lost City (Litchfield Nationalpark),<br />

Old Gunbarrel Hwy, Telegraph Sektion auf der<br />

Straße nach Cape York, Old South Road von<br />

Maryvale nach Finke.<br />

<strong>Neuseeland</strong>: Ball Hut Road, Crown Range<br />

Road (Queenstown), Ninety Mile Beach, nördlich<br />

des Colville Township (Coromandel), Skippers<br />

Road und Zufahrtstraßen zu Skigebieten<br />

im Zeitraum Juni-Oktober.<br />

ÜBERNAHME- UND ABGABE:<br />

Bitte geben Sie bei Buchung die gewünschte<br />

Uhrzeit der Fahrzeugübername an. Die Mietpreise<br />

gelten pro Kalendertag. Eine Verspätete<br />

Abgabe führt zu einer Nachbelastung<br />

vor Ort. Möchten Sie die Miete verlängern,<br />

klären Sie dies bitte mit der Abgabestation im<br />

Voraus ab. Andernfalls kann eine Strafgebühr<br />

anfallen. Manche Anbieter erheben ebenfalls<br />

eine Gebühr für eine nachträgliche Verlängerung<br />

der Mietdauer, diese erfahren Sie direkt<br />

von der Mietstation. Sollten Sie das Fahrzeug<br />

später anmieten oder früher abgeben, erhalten<br />

Sie keine Erstattung.<br />

Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen Zustand<br />

abzugeben. Bei starker Verschmutzung<br />

und bei nicht entleertem Abwassertank erheben<br />

die Vermieter Gebühren. Zudem müssen sie mit<br />

vollem Tank und aufgefüllter Gasflasche zurückgegeben<br />

werden, da sonst die fehlende Menge<br />

in Rechnung gestellt wird.<br />

HINWEIS:<br />

• Wenn Sie das Fahrzeug nicht zum vereinbarten<br />

Zeitpunkt abholen, behält sich der Vermieter<br />

das Recht vor, es weiter zu vermieten.<br />

• Rauchen und Haustiere sind in allen Fahrzeugen<br />

verboten. Bei Nichtbeachtung fällt<br />

eine Reinigungsgebühr an.<br />

Stand: Nov. 2017. Änderungen vorbehalten.<br />

Versicherungsbedingungen<br />

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden<br />

Ausführungen lediglich einen Auszug<br />

aus den Versicherungen der einzelnen<br />

Anbieter darstellen.Vor Ort erhalten<br />

Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen,<br />

die Sie mit der Unterschrift<br />

des Mietvertrages akzeptieren.<br />

Versicherungsinhalt:<br />

• Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden<br />

gegenüber Dritten<br />

• Kaskoversicherung für Schäden am eigenen<br />

Mietfahrzeug.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

• Deckungssumme für Sachschäden: EUR 2<br />

Mio. (JUCY über ELVIA) bzw. NZD/AUD 20<br />

Millionen (Britz)<br />

• Deckungssumme für Personenschäden<br />

Britz/JUCY: EUR 2 Millionen über die MEIERS<br />

WELTREISEN Zusatzversicherung ELVIA<br />

Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung<br />

für Sachschäden liegt bei Britz<br />

(nicht bei JUCY) über dem MEIERS WELTREI-<br />

SEN-Standard von 2 Millionen Euro.<br />

Personenschäden sind niedriger versichert.<br />

Zur besseren Absicherung unserer Kunden hat<br />

MEIERS WELTREISEN deshalb eine Zusatzhaftpflichtversicherung<br />

für Personenschäden<br />

abgeschlossen, welche die Gesamtdeckungssumme<br />

(Grunddeckung + MEIERS<br />

WELTREISEN Zusatzhaftpflichtversicherung)<br />

auf insgesamt EUR 2 Millionen erhöht.<br />

Diese Zusatzversicherung ist bei Buchung eines<br />

Mietfahrzeugs über MEIERS WELTREISEN<br />

bereits enthalten.<br />

Vorteile der MEIERS WELTREISEN Zusatzhaftpflichtversicherung<br />

für Personenschäden:<br />

a) im Schadensfall tritt zunächst die Haftpflichtversicherung<br />

des jeweiligen Vermieters<br />

bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme<br />

ein.<br />

b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die<br />

zusätzliche Versicherung über ELVIA bis zu<br />

maximal EUR 2 Millionen für Sach- und Personenschäden<br />

ab.<br />

Der Versicherungsschutz über die ELVIA gilt für<br />

alle Mietfahrzeuge und endet im Maximum<br />

nach 120 Tagen. Als Anlaufstelle haben Sie<br />

einen deutschsprachigen Versicherer. Dies bedeutet<br />

für Sie im Schadensfall einen besonders<br />

kundenfreundlichen Schriftverkehr und eine<br />

schnelle Bearbeitungszeit.<br />

Bitte denken Sie daran, dass Sie im Versicherungsfall<br />

verpflichtet sind, die ELVIA unverzüglich<br />

zu informieren. Die Kontaktdaten erhalten<br />

Sie mit Ihren Reiseunterlagen.<br />

In <strong>Australien</strong> und <strong>Neuseeland</strong> gibt es nicht überall<br />

eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Ist im<br />

Falle eines Unfalls der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert,<br />

haftet die Versicherung des Vermieters<br />

und der Mieter zahlt einen Anteil bis maximal<br />

zur Höhe der Selbstbeteiligung.<br />

VERSICHERUNGSAUSSCHLÜSSE:<br />

In folgenden Fällen haftet die Versicherung der<br />

Anbieter nicht (Auszug!):<br />

Wenn:<br />

• vorsätzliches und/oder grob fahrlässiges<br />

Handeln, unsachgemäße Handhabung des<br />

Fahrzeugs, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen<br />

durch Medikamente<br />

oder Drogen vorlagen.<br />

• der Wagenschlüssel verloren, gestohlen oder<br />

beschädigt wurde.<br />

• Mietbedingungen/Mietkonditionen missachtet<br />

worden sind.<br />

• Fahren auf unbefestigten Straßen den Schaden<br />

versursacht hat. Ausgenommen sind<br />

vorher genehmigte Strecken, die mit Geländefahrzeugen<br />

befahren wurden.<br />

• Privatgegenstände durch einen Unfall beschädigt<br />

oder aus dem Auto gestohlen wurden.<br />

• es sich um Schäden an der Inneneinrichtung<br />

oder um Wasserschäden handelt.<br />

• Britz: Abschlepp- und Bergungskosten von<br />

genehmigungspflichtigen Straßen für 4WDs<br />

(Selbstbeteiligung bis zu AUD 8.000)<br />

• Wiederbeschaffungskosten feststeckender,<br />

versunkener, eingeklemmter, verlassener o.ä.<br />

Fahrzeuge<br />

• Schäden durch unsachgemäße Behandlung<br />

oder Kupplungsschäden<br />

• Schäden auf falsche Betankung zurück zu<br />

führen sind.<br />

• Schäden durch höhere Gewalt<br />

• Schäden durch falsche Montage oder Nutzung<br />

von Ausrüstungsteilen<br />

• es sich um folgende Kosten handelt: Folgekosten<br />

wie z.B. Abschleppkosten, Telefonund<br />

Handygebühren, Übernachtungskosten,<br />

Gutachterkosten, Bearbeitungsgebühren<br />

vom Vermieter, Servicegebühren der<br />

Road Side Assistance, Portogebühren, Kreditkartengebühren<br />

oder Währungsverluste.<br />

Stand: Nov. 2017. Änderungen vorbehalten.<br />

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