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Besser Leben Service-Magazin_Dezember 2017

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Foto: Tim Reckmann/Pixelio<br />

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finden Sie ab sofort in jeder Ausgabe<br />

auf diesen Seiten. In diesem<br />

Monat: „Mehr Rente durch Grundsicherung“,<br />

„Die besten Rabatt-Tricks“<br />

und „Mehr Geld für die Pflege“.<br />

Diabetes<br />

Diabetes Typ 2 oder Typ 3c? Ärzte stellen tausende<br />

falsche Diabetes-Diagnosen.<br />

Diabetes Typ 2 ist eine weit verbreitete und eigentlich<br />

ziemlich bekannte Krankheit. In Deutschland wird<br />

diese auch als „Altersdiabetes“ bekannte Erkrankung jährlich<br />

tausendfach diagnostiziert. Die Betroffenen leiden an einem<br />

erhöhten Blutzuckerspiegel, weil ihr Stoffwechsel angegriffen<br />

ist und vom Körper nicht mehr genügend Insulin ausgeschüttet<br />

wird. Eine rechtzeitige und richtige Behandlung der Erkrankung<br />

ist wichtig, um Schäden an Organen wie Herz, Augen und Nieren<br />

zu vermeiden.<br />

Neuen Studien zufolge erhalten jedoch viele Betroffene eine<br />

falsche Diagnose und damit nicht die passende Behandlung:<br />

Tatsächlich viele Patienten nicht unter Diabetes Typ 2, sondern<br />

unter einer kaum bekannten Form der Diabetes vom Typ 3c leiden.<br />

Anders als die den Diabetestypen 1 und 2 geht Diabetes 3c<br />

ursächlich auf eine Erkrankung der Bauchspeicheldrüse zurück,<br />

die z. B. durch eine chronische Entzündung oder Verletzung des<br />

Organs entstanden ist. Dadurch ist sowohl die Insulinproduktion<br />

der Bauchspeicheldrüse als auch die Herstellung wichtiger Enzyme<br />

für die Verdauung beeinträchtigt. Die Erkrankung beginnt<br />

schleichend und anfangs bemerken viele Betroffene dies nicht<br />

einmal. Bis zur Diagnose vergehen oft mehrere Jahre, in vielen<br />

Fällen wird sie bisher auch nie erkannt. Insgesamt betrachtet<br />

könnte dies Millionen Menschen betreffen.<br />

Bei der im Fachmagazin „Diabetes Care“ veröffentlichen<br />

Studie der University of Surrey in Großbritannien untersuchten<br />

die Forscher 31.000 Krankenakten von Patienten, bei denen im<br />

Erwachsenenalter Diabetes diagnostiziert wurde. Aus diesen filterten<br />

sie die Akten heraus, bei denen die Diabetes gleichzeitig<br />

mit einem Schaden der Bauchspeicheldrüse einhergeht. Eine<br />

Überprüfung der Diagnosen ergab, dass bei diesen Patienten<br />

in rund 88 Prozent der Fälle Diabetes vom Typ 2 diagnostiziert<br />

wurde, nur knapp drei Prozent hätten eine korrekte Diagnose<br />

erhalten. Dieses Ergebnis korreliert mit einer bereits etwas älteren<br />

Studie der Justus-Liebig-Universität in Giessen, die ebenfalls<br />

zu dem Ergebnis kam, dass fünf bis zehn Prozent der Menschen<br />

in westlichen Ländern mit der Diagnose „Diabetes Typ 2“<br />

eigentlich Typ 3c haben.<br />

Bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) lohnt es sich<br />

oft, gegen zu niedrige Bescheide in Widerspruch zu gehen.<br />

Das Problem daran ist, dass diese Betroffenen aufgrund<br />

keiner oder einer falschen Diagnose eine Behandlung erhalten,<br />

die nicht optimal für sie ist. Sie hätten im Vergleich zu den anderen<br />

Betroffenen ein fünf bis zehn Mal höheres Risiko, auf Insulin<br />

angewiesen zu sein, als andere Betroffene. Daher werden<br />

dringend verbesserte Diagnosemöglichkeiten für diesen überraschend<br />

häufigen Diabetestyp angemahnt.<br />

GdB-Antrag<br />

Widerspruchsverfahren oft sinnvoll<br />

Rechtsexperten im Schwerbehindertenrecht verweisen<br />

auf eine häufig zu niedrige Bewertung des „Grades der<br />

Behinderung“ (GdB) für Schwerbehinderte. Der Grad der<br />

Behinderung wird durch das Versorgungsamt nach einem<br />

entsprechenden Antrag festgestellt. Er entscheidet u. a. darüber,<br />

welche Nachteilsausgleiche von den Betroffenen in<br />

Anspruch genommen werden können. Um den GdB zu ermitteln,<br />

holt das Versorgungsamt ärztliche Berichte ein und<br />

lässt die vorliegenden Einschränkungen bzw. Behinderungen<br />

durch eigene Ärzte versorgungsmedizinisch bewerten.<br />

Die Rechtsexperten verweisen darauf, dass die Ermittlung<br />

und Bewertung der Einschränkungen und Behinderungen<br />

sehr fehleranfällig ist. Als rechtliche Grundlage für<br />

die Bewertung des GdB dient die Versorgungsmedizin-Verordnung<br />

und die dort enthaltende GdS/GdB-Tabelle. Dort<br />

ist für die meisten Erkrankungen/Behinderungen jedoch<br />

lediglich ein Bewertungs-Rahmen vorgegeben, viele Erkrankungen<br />

sind gar nicht erfasst. Die konkrete Bewertung einer<br />

Erkrankung oder Einschränkung ist somit stets eine Einzelfallentscheidung<br />

des Versorgungsamtes.<br />

Nach Wahrnehmung der Experten fällt die Bewertung<br />

des GdB häufig relativ niedrig aus, d.h. sie liegt am unteren<br />

Rand des Bewertungsbereichs, den die GdS/GdB-Tabelle<br />

vorgibt. Auch wird oft nicht hinreichend berücksichtigt,<br />

12 │ BL 12_<strong>2017</strong>

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