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Besser Leben Service-Magazin_Dezember 2017

Ratgebermagazin mit vielen Themen rund um Finanzen, Rente und Gesundheit.

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ehandelnde Arzt jedes Jahr ein „therapiegerechtes<br />

Verhalten“ bescheinigt.<br />

WICHTIG<br />

Ihre Krankenkasse<br />

muss die Erstattung der<br />

Fahrtkosten vorher genehmigen<br />

– natürlich abgesehen von Notfällen.<br />

Für die Fahrten muss ein<br />

zwingender medizinischer Grund<br />

vorliegen. Als Beleg dient eine<br />

entsprechende Verordnung Ihres<br />

Arztes.<br />

Günstigstes Medikament ist Pflicht<br />

Ärzte müssen ihren Patienten das jeweils<br />

günstigste gegen die Krankheit<br />

wirksame Medikament verschreiben.<br />

Das kann bedeuten: Sie bekommen<br />

nicht mehr Ihre vertraute Arznei, sondern<br />

ein billigeres Mittel mit gleicher<br />

Wirkung. Seit 2011 können Sie sich<br />

auch für ein anderes Medikament<br />

entscheiden. Dazu müssen Sie Ihr<br />

Wunschmittel zunächst aus eigener<br />

Tasche zahlen. Anschließend lassen<br />

Sie sich den Betrag erstatten, den das<br />

günstigere Mittel gekostet hätte. Die<br />

Differenz müssen Sie allerdings selbst<br />

tragen.<br />

Erstattung von Fahrtkosten<br />

Fahrten zur ambulanten Behandlung<br />

können von der Krankenkasse erstattet<br />

werden, abzüglich einer Eigenbeteiligung<br />

von maximal zehn Prozent,<br />

mindestens fünf Euro und höchstens<br />

zehn Euro pro Fahrt. Dies gilt bei<br />

Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder<br />

Chemotherapie und bei vergleichbaren<br />

Umständen oder Behandlungen.<br />

Die Übernahme der Kosten<br />

kann unter Umständen auch vom<br />

Arzt verordnet werden.<br />

Darüber hinaus haben Sie einen<br />

Anspruch auf Erstattung, wenn Sie:<br />

• einen Schwerbehindertenausweis<br />

mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche<br />

Gehbehinderung),<br />

„Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) vorweisen<br />

können<br />

• in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft<br />

sind<br />

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung können zu einem Großteil von<br />

den Krankenkassen übernommen werden.<br />

• an einer Erkrankung leiden, die häufig<br />

über einen längeren Zeitraum<br />

hinweg therapiert werden muss<br />

• eine Beförderung benötigen, um<br />

Schaden an Leib und <strong>Leben</strong> zu verhindern.<br />

Auch hier gilt: Sobald Sie die Zuzahlungsgrenze<br />

von einem Prozent erreicht<br />

haben, zahlen Sie für den Rest<br />

des Jahres keine Fahrtkosten mehr.<br />

Behandlungsprogramme<br />

Gezielt auf die Krankheit abgestimmte<br />

Behandlungsprogramme (auch Disease-Management-<br />

Programme,<br />

DMP, oder Chronikerprogramme genannt)<br />

sollen die Behandlung wirksamer<br />

machen. Das Prinzip: Je aktiver<br />

und intensiver Sie bei der Therapie<br />

mitwirken, desto erfolgreicher ist sie.<br />

Einige Krankenkassen räumen Versicherten,<br />

die an einem DMP teilnehmen,<br />

Ermäßigungen beim Beitrag,<br />

den Zuzahlungen und sogar Sachund<br />

Geldprämien ein. Wie hoch der<br />

Bonus ist, hängt von der Kasse beziehungsweise<br />

vom Programm ab.<br />

Informieren Sie sich direkt bei Ihrer<br />

Krankenkasse.<br />

Bundesweit nehmen an den Chronikerprogrammen<br />

bereits mehrere<br />

Millionen Menschen teil. Es gibt sie<br />

jedoch nur für bestimmte Krankheiten:<br />

• Diabetes mellitus Typ 1 und 2<br />

• Brustkrebs<br />

• Asthma<br />

• koronare Herzkrankheit<br />

• chronisch obstruktive Lungenerkrankung.<br />

Am häufigsten sind DMP für Diabetiker.<br />

Jedes Chronikerprogramm muss vom<br />

Bundesversicherungsamt zugelassen<br />

werden. Wollen Sie an einem DMP<br />

teilnehmen, suchen Sie sich zunächst<br />

einen dafür zugelassenen Arzt, der<br />

Ihre Behandlung koordiniert. Fragen<br />

„Gezielt auf die Krankheit abgestimmte Behandlungsprogramme<br />

sollen die Behandlung wirksamer machen. Das Prinzip:<br />

Je aktiver und intensiver Sie bei der Therapie mitwirken,<br />

desto erfolgreicher ist sie.“<br />

Sie zuerst Ihren Hausarzt, ob er diese<br />

Aufgabe übernehmen kann. Ansonsten<br />

hilft Ihre Kasse bei der Suche. Der<br />

koordinierende Arzt untersucht Sie<br />

und entscheidet, ob Sie für ein DMP<br />

geeignet sind. Er steuert den Ablauf<br />

und überweist Sie an Fachärzte beziehungsweise<br />

Kliniken.<br />

Vor Behandlungsbeginn wird ein<br />

BL 12_<strong>2017</strong> │ 7

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