Download des Berichts - bei der Internationalen Kommission zum ...
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Derzeitig werden an <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>sächsischen Unterelbe zwei<br />
Festsetzungsverfahren durchgeführt. Der erste Abschnitt,<br />
auf einer Länge von 114 km, verläuft von Schnackenburg<br />
bis Geesthacht. Das Verfahren ist von <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />
Lüneburg 2004 begonnen worden und wird vom NLWKN<br />
zu Ende geführt. Ein Termin zur Information <strong>der</strong> Beteiligten<br />
hat stattgefunden, <strong>der</strong>zeit werden die eingegangenen<br />
Anregungen und Bedenken bear<strong>bei</strong>tet. Anschließend wer�<br />
den die Pläne nochmals überar<strong>bei</strong>tet und abschließend in<br />
<strong>der</strong> Überschwemmungsgebietsverordnung veröffentlicht.<br />
Das Verfahren wird voraussichtlich 2009 abgeschlossen<br />
werden.<br />
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Seite 18 Zweiter Bericht über die Erfüllung <strong>des</strong> Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe<br />
Der zweite Abschnitt verläuft von Geesthacht bis zur<br />
Lan<strong>des</strong>grenze Hamburg auf einer Länge von 25 km. Für<br />
das Elbeteilstück unterhalb <strong>des</strong> Wehres Geesthacht wer�<br />
den die Planungsunterlagen ausgear<strong>bei</strong>tet. Diese werden<br />
voraussichtlich 2009 an die für das Festsetzungsverfahren<br />
zuständige Untere Wasserbehörde (Landkreis Harburg)<br />
übergeben.<br />
Gegenüber <strong>der</strong> „Bestandsaufnahme <strong>des</strong> vorhandenen<br />
Hoch wasserschutzniveaus im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Elbe“ <strong>der</strong><br />
IKSE von 2001 ergeben sich für das Land ����������������<br />
pommern keine Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen. Mit dem