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Jenseits von PISA Verantwortung der Lehrpersonen - beim LCH

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BILDUNG SCHWEIZ: Was än<strong>der</strong>t sich für<br />

die Arbeitnehmenden mit dem Abschluss<br />

eines GAV?<br />

Roland Misteli: Bisher wurde das Anstellungsrecht<br />

einseitig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Regierung<br />

und vom Parlament, dem Kantonsrat<br />

festgelegt. Neu werden die Bedingungen<br />

partnerschaftlich ausgehandelt.<br />

Der GAV ist ein Instrument, das aus <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft kommt. Was bedeutet<br />

er für die Sicherheit <strong>der</strong> Stellen?<br />

Der kantonale Beamtenstatus, <strong>der</strong> den<br />

Staatsbeschäftigten beson<strong>der</strong>e Arbeitsplatzgarantien<br />

bot, wurde bei uns im<br />

Jahr 2001 aufgehoben. Die frühere<br />

Anstellungssicherheit war aber schon<br />

1993 weggefallen; insbeson<strong>der</strong>e bei Aufhebung<br />

<strong>von</strong> Stellen konnte seither den<br />

Betroffenen gekündigt werden.<br />

Lohnklassen, Stufenanstiege, Dienstaltersgeschenke<br />

usw. waren Begriffe, die<br />

man früher mit dem öffentlichen Dienst<br />

verband. Fallen diese nun weg? Wird<br />

je<strong>der</strong> Lohn nun frei ausgehandelt?<br />

Ganz sicher nicht. Ein öffentlicher Arbeitgeber<br />

ist dem Gleichbehandlungsgebot<br />

unterworfen und kann Löhne<br />

nicht willkürlich festlegen. Deshalb hat<br />

er ein hohes Interesse an einem Lohnsystem,<br />

das auf rationalen Kriterien<br />

beruht und klar regelt, wer wie einzureihen<br />

ist. Wir hatten bereits 1996 eine<br />

Besoldungsrevision für die Kantonsangestellten<br />

und die Lehrerschaft, bei <strong>der</strong><br />

man die bis dahin je nach Personalgruppe<br />

unterschiedlichen Besoldungssysteme<br />

vereinheitlichte. Diese wurde nun<br />

praktisch unverän<strong>der</strong>t in den GAV übernommen.<br />

Die Staatsbediensteten mussten in den<br />

letzten Jahren immer wie<strong>der</strong> die Erfahrung<br />

machen, dass Regierungen und Parlamente<br />

willkürlich mit ihren Löhnen<br />

umsprangen: Teuerungsausgleich, Erfahrungsanstiege<br />

und an<strong>der</strong>e Bestandteile<br />

wurden je nach Situation gekürzt<br />

o<strong>der</strong> gestrichen. Bietet <strong>der</strong> GAV eine gewisse<br />

Sicherheit gegen solche Willkür?<br />

Was den Erfahrungsanstieg betrifft, so<br />

hatten wir schon bisher aufgrund <strong>der</strong><br />

Besoldungsrevision <strong>von</strong> 1996 eine ge-<br />

wisse Sicherheit. Bei <strong>der</strong> Teuerung hingegen<br />

waren wir <strong>der</strong> Willkür des Parlaments<br />

ausgeliefert. Mal wurde sie ausgeglichen<br />

o<strong>der</strong> es gab sogar etwas mehr,<br />

meistens aber gab es weniger o<strong>der</strong> gar<br />

nichts, so dass wir heute einen klaren<br />

Rückstand haben.<br />

Neu handelt <strong>der</strong> Regierungsrat mit den<br />

Personalverbänden den Teuerungsausgleich<br />

aus. Kann man sich nicht einigen,<br />

so entscheidet die Regierung. Die<br />

Personalverbände sind dann allerdings<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Friedenspflicht entbunden.<br />

Wichtig ist, dass das Parlament die Verhandlungsergebnisse<br />

o<strong>der</strong> Regierungsentscheide<br />

in diesem Bereich nicht mehr<br />

umstossen kann. Es kann allerdings das<br />

Kantonsbudget nicht akzeptieren, und<br />

dann ist die Regierung im Dilemma.<br />

Was bedeutet in diesem Zusammenhang<br />

«Friedenspflicht»?<br />

Die Friedenspflicht ist ein Teil des GAV<br />

und heisst: Wir haben das Recht über<br />

unsere Anstellungsbedingungen zu verhandeln<br />

und mitzubestimmen; dafür<br />

verpflichten wir uns, uns an die Verhandlungsergebnisse<br />

zu halten und so<br />

lange diese gelten keine Arbeitskampfmassnahmen<br />

dagegen zu ergreifen.<br />

AUS DEM <strong>LCH</strong><br />

«Entscheidend ist: mit einer Stimme sprechen»<br />

Seit 1. Januar 2005 gilt für die Angestellten im öffentlichen Dienst des Kantons Solothurn<br />

ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – das erste Vertragswerk dieser Art in <strong>der</strong> Schweiz. Verhandlungspartner<br />

war auch <strong>der</strong> Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (LSO). Über die<br />

Bedeutung des GAV unterhielt sich BILDUNG SCHWEIZ mit LSO-Geschäftsführer Roland Misteli.<br />

Roland Misteli, Geschäftsführer des Berufsverbandes Lehrerinnen und Lehrer<br />

Solothurn (LSO).<br />

25<br />

Von wem kam <strong>der</strong> Anstoss für einen<br />

GAV – <strong>von</strong> <strong>der</strong> Arbeitnehmerschaft<br />

o<strong>der</strong> vom Arbeitgeber?<br />

Im Zug <strong>der</strong> Einführung einer «wirkungsorientierten<br />

Verwaltungsführung» im<br />

Kanton Solothurn fanden Politiker im<br />

Kantonsrat, dazu gehöre auch ein GAV.<br />

We<strong>der</strong> wir noch die Regierung fanden<br />

das anfänglich eine gute Idee. Das<br />

än<strong>der</strong>te sich, nachdem die Rahmenbedingungen<br />

geklärt waren. Unser Hauptanliegen<br />

hiess: Nur ein GAV für das<br />

gesamte Staatspersonal. Für die Regierung<br />

war es wichtig, abschliessend, also<br />

ohne Eingriffsmöglichkeit des Parlaments,<br />

verhandeln zu können. Als dies<br />

feststand, waren wir bereit, in Verhandlungen<br />

einzutreten. Wir konnten dabei<br />

<strong>von</strong> den Erfahrungen <strong>der</strong> Gewerkschaften<br />

aus <strong>der</strong> Privatwirtschaft und beispielsweise<br />

Swisscom o<strong>der</strong> SBB profitieren.<br />

An<strong>der</strong>seits war doch vieles an<strong>der</strong>s<br />

und neu bei einem GAV, <strong>der</strong> für 9000<br />

Angestellte in unterschiedlichsten<br />

Funktionen gelten muss. Es war auch<br />

ein ganzer Berg <strong>von</strong> Gesetzen, Verordnungen<br />

und Vorschriften zu überprüfen:<br />

Was muss in den GAV hineingenommen<br />

werden und was lässt sich<br />

ersatzlos aufheben?<br />

Foto: Heinz Weber

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