Wir informieren - März 2018
Nachwahl, Fragebogen, Newsletter, Arbeitsrecht
Nachwahl, Fragebogen, Newsletter, Arbeitsrecht
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<strong>Wir</strong> <strong>informieren</strong> Sie<br />
Informationsblatt der MAV für die<br />
kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
(<strong>März</strong> <strong>2018</strong>)
Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter!<br />
Herzlich grüßen wir Sie von Team der MAV und muten Ihnen<br />
allerhand „Lektüre“ mit dieser Post zu. <strong>Wir</strong> danken es Ihnen,<br />
wenn Sie sich die nötige Zeit dazu nehmen. Einen sonnigen,<br />
warmen Frühling wünschen wir Ihnen miteinander!<br />
Nachwahl zur Mitarbeitervertretung<br />
Viele Unterlagen sind Ihnen mit dieser Post zugegangen.<br />
Besondere Aufmerksamkeit verlangt unserer Ansicht nach die<br />
Nachwahl zur Mitarbeitervertretung. Noch nicht die Hälfte der<br />
Wahlzeit erreicht, sind wir schon unterbesetzt. Dies soll nicht so<br />
bleiben und darf auch nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz<br />
(MVG) nicht so sein. Darum bitten wir um besondere Beachtung<br />
für das Wahlausschreiben. An dieser Stelle wollen wir auch<br />
noch einmal das Wichtigste formulieren. Es gibt bei der<br />
Nachwahl keine Briefwahl. Gewählt werden kann nur<br />
während der Versammlung. Bis zur Versammlung, bzw.<br />
während der Versammlung können noch Vorschläge gemacht<br />
werden, daher bekommen Sie im Vorfeld keinen Wahlvorschlag.<br />
Nun aber die größte Herausforderung: <strong>Wir</strong> brauchen<br />
Mitarbeitende, die sich der Aufgabe in der MAV und somit für<br />
die Mitarbeitenden stellen. Wer länger als 6 Monate in seiner<br />
Dienststelle ist, kann sich aufstellen lassen. Viele haben wir<br />
bereits gefragt. Jede und jeder darf sich zur Wahl stellen und<br />
wir geben gerne darüber Auskunft was es heißt, in der MAV<br />
tätig zu sein. <strong>Wir</strong> sind als Gremium motiviert, gut aufgestellt,<br />
rechtlich klar verankert und freuen uns auf neue Gesichter! Zur<br />
Wahl steht 1 Mitglied für die MAV. Unser Ziel jedoch ist, dass<br />
wir wieder Kandidat_innen für ein mögliches Nachrückverfahren<br />
zur Verfügung haben.
Fragebogen zur Dienstgemeinschaft<br />
Bestimmt erinnern Sie sich noch an unser Schwerpunktthema<br />
bei der letzten Versammlung und auch unser „<strong>Wir</strong> <strong>informieren</strong><br />
Sie“ zum Thema: Betriebsfrieden, Betriebsklima,<br />
Dienstgemeinschaft. Damit sind wir noch nicht fertig. In<br />
einem nächsten großen Schritt wollen wir zu diesem Thema<br />
gerne eine Umfrage durchführen, die Sie mit dieser Post in den<br />
Händen halten. <strong>Wir</strong> denken, dass der Fragebogen leicht und<br />
schnell auszufüllen ist, uns jedoch wichtige Informationen gibt.<br />
Daher ist unsere herzliche Bitte: Füllen Sie den Bogen aus und<br />
stecken Sie ihn in den vorbereiteten Umschlag. Über die<br />
Möglichkeiten, wie der Bogen zu uns gelangen kann, finden Sie<br />
Hinweise am Ende des Umfragebogens. Bei unserer<br />
Mitarbeiterversammlung wollen wir – hoffentlich über<br />
repräsentative Ergebnisse berichten, um dann ggfls. weitere<br />
Schritte zu gehen und notwendige Veränderungen auf den Weg<br />
zu bringen. Vielen Dank!<br />
Neues zum Rundbrief/Newsletter<br />
Unser erster Newsletter//Rundbrief hat diejenigen erreicht, die<br />
sich angemeldet haben. Unser Ziel: 50 Personen (Abonnenten)<br />
bis zum Sommer! Weiterhin können Sie sich auf der Internetseite<br />
der MAV unter www.heidenheimevangelisch.de/einrichtungen/mitarbeitervertretung<br />
anmelden.<br />
In Kürze aus der MAV/Arbeitsrecht<br />
Arztbesuch während der Arbeitszeit<br />
Immer wieder erreichen uns Anfragen zu diesem Thema. <strong>Wir</strong><br />
befinden uns dabei beim § 29 KAO (Kirchliche Anstellungsordnung)<br />
– Arbeitsbefreiung. Der Wortlaut unter Buchstabe (f)<br />
lautet: „Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese<br />
während der Arbeitszeit erfolgen muss.“ „Muss“ ist nach
unserer Einschätzung eine Hürde und ist die Ausnahme. In der<br />
Regel lassen sich Arztbesuche so legen, dass sie die Arbeitszeit<br />
nicht tangieren. Ist es doch nötig, so kann der Arbeitgeber eine<br />
Bescheinigung verlangen (muss er nicht, kann er aber, wenn er<br />
dies für geboten hält). Aus unserer Sicht würde in diesem Fall<br />
eine Bescheinigung über den stattgefundenen Arztbesuch nicht<br />
ausreichen – denn diese belegt ja noch nicht, dass der<br />
Arztbesuch zwingend zu diesem Termin erforderlich war. Wenn<br />
der Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangt, müsste schon<br />
bescheinigt werden, dass der Arztbesuch anders nicht möglich<br />
war! Unserer Ansicht nach wird der Arbeitgeber in solchen<br />
Ausnahmefällen eine Arbeitsbefreiung aussprechen und bei<br />
einem vertrauensvollen Miteinander auch keine Bescheinigung<br />
einfordern – so unsere (nicht rechtsverbindliche) Einschätzung.<br />
Termine der MAV<br />
Gemeinsame Sitzungen:<br />
Rahmen unserer Klausur vom 19. – 20. <strong>März</strong>; 18. April; 16. Mai;<br />
13. Juni und 11. Juli.<br />
GfA – Geschäftsführende Ausschuss:<br />
Jeweils bei den gemeinsamen Sitzungen und: 04. April, 02 und<br />
30. Mai; 27. Juni; 25. Juli.<br />
Mitarbeiterversammlung für alle Beschäftigte<br />
24. April <strong>2018</strong>!