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Wir informieren - März 2018

Nachwahl, Fragebogen, Newsletter, Arbeitsrecht

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<strong>Wir</strong> <strong>informieren</strong> Sie<br />

Informationsblatt der MAV für die<br />

kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

(<strong>März</strong> <strong>2018</strong>)


Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter!<br />

Herzlich grüßen wir Sie von Team der MAV und muten Ihnen<br />

allerhand „Lektüre“ mit dieser Post zu. <strong>Wir</strong> danken es Ihnen,<br />

wenn Sie sich die nötige Zeit dazu nehmen. Einen sonnigen,<br />

warmen Frühling wünschen wir Ihnen miteinander!<br />

Nachwahl zur Mitarbeitervertretung<br />

Viele Unterlagen sind Ihnen mit dieser Post zugegangen.<br />

Besondere Aufmerksamkeit verlangt unserer Ansicht nach die<br />

Nachwahl zur Mitarbeitervertretung. Noch nicht die Hälfte der<br />

Wahlzeit erreicht, sind wir schon unterbesetzt. Dies soll nicht so<br />

bleiben und darf auch nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz<br />

(MVG) nicht so sein. Darum bitten wir um besondere Beachtung<br />

für das Wahlausschreiben. An dieser Stelle wollen wir auch<br />

noch einmal das Wichtigste formulieren. Es gibt bei der<br />

Nachwahl keine Briefwahl. Gewählt werden kann nur<br />

während der Versammlung. Bis zur Versammlung, bzw.<br />

während der Versammlung können noch Vorschläge gemacht<br />

werden, daher bekommen Sie im Vorfeld keinen Wahlvorschlag.<br />

Nun aber die größte Herausforderung: <strong>Wir</strong> brauchen<br />

Mitarbeitende, die sich der Aufgabe in der MAV und somit für<br />

die Mitarbeitenden stellen. Wer länger als 6 Monate in seiner<br />

Dienststelle ist, kann sich aufstellen lassen. Viele haben wir<br />

bereits gefragt. Jede und jeder darf sich zur Wahl stellen und<br />

wir geben gerne darüber Auskunft was es heißt, in der MAV<br />

tätig zu sein. <strong>Wir</strong> sind als Gremium motiviert, gut aufgestellt,<br />

rechtlich klar verankert und freuen uns auf neue Gesichter! Zur<br />

Wahl steht 1 Mitglied für die MAV. Unser Ziel jedoch ist, dass<br />

wir wieder Kandidat_innen für ein mögliches Nachrückverfahren<br />

zur Verfügung haben.


Fragebogen zur Dienstgemeinschaft<br />

Bestimmt erinnern Sie sich noch an unser Schwerpunktthema<br />

bei der letzten Versammlung und auch unser „<strong>Wir</strong> <strong>informieren</strong><br />

Sie“ zum Thema: Betriebsfrieden, Betriebsklima,<br />

Dienstgemeinschaft. Damit sind wir noch nicht fertig. In<br />

einem nächsten großen Schritt wollen wir zu diesem Thema<br />

gerne eine Umfrage durchführen, die Sie mit dieser Post in den<br />

Händen halten. <strong>Wir</strong> denken, dass der Fragebogen leicht und<br />

schnell auszufüllen ist, uns jedoch wichtige Informationen gibt.<br />

Daher ist unsere herzliche Bitte: Füllen Sie den Bogen aus und<br />

stecken Sie ihn in den vorbereiteten Umschlag. Über die<br />

Möglichkeiten, wie der Bogen zu uns gelangen kann, finden Sie<br />

Hinweise am Ende des Umfragebogens. Bei unserer<br />

Mitarbeiterversammlung wollen wir – hoffentlich über<br />

repräsentative Ergebnisse berichten, um dann ggfls. weitere<br />

Schritte zu gehen und notwendige Veränderungen auf den Weg<br />

zu bringen. Vielen Dank!<br />

Neues zum Rundbrief/Newsletter<br />

Unser erster Newsletter//Rundbrief hat diejenigen erreicht, die<br />

sich angemeldet haben. Unser Ziel: 50 Personen (Abonnenten)<br />

bis zum Sommer! Weiterhin können Sie sich auf der Internetseite<br />

der MAV unter www.heidenheimevangelisch.de/einrichtungen/mitarbeitervertretung<br />

anmelden.<br />

In Kürze aus der MAV/Arbeitsrecht<br />

Arztbesuch während der Arbeitszeit<br />

Immer wieder erreichen uns Anfragen zu diesem Thema. <strong>Wir</strong><br />

befinden uns dabei beim § 29 KAO (Kirchliche Anstellungsordnung)<br />

– Arbeitsbefreiung. Der Wortlaut unter Buchstabe (f)<br />

lautet: „Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese<br />

während der Arbeitszeit erfolgen muss.“ „Muss“ ist nach


unserer Einschätzung eine Hürde und ist die Ausnahme. In der<br />

Regel lassen sich Arztbesuche so legen, dass sie die Arbeitszeit<br />

nicht tangieren. Ist es doch nötig, so kann der Arbeitgeber eine<br />

Bescheinigung verlangen (muss er nicht, kann er aber, wenn er<br />

dies für geboten hält). Aus unserer Sicht würde in diesem Fall<br />

eine Bescheinigung über den stattgefundenen Arztbesuch nicht<br />

ausreichen – denn diese belegt ja noch nicht, dass der<br />

Arztbesuch zwingend zu diesem Termin erforderlich war. Wenn<br />

der Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangt, müsste schon<br />

bescheinigt werden, dass der Arztbesuch anders nicht möglich<br />

war! Unserer Ansicht nach wird der Arbeitgeber in solchen<br />

Ausnahmefällen eine Arbeitsbefreiung aussprechen und bei<br />

einem vertrauensvollen Miteinander auch keine Bescheinigung<br />

einfordern – so unsere (nicht rechtsverbindliche) Einschätzung.<br />

Termine der MAV<br />

Gemeinsame Sitzungen:<br />

Rahmen unserer Klausur vom 19. – 20. <strong>März</strong>; 18. April; 16. Mai;<br />

13. Juni und 11. Juli.<br />

GfA – Geschäftsführende Ausschuss:<br />

Jeweils bei den gemeinsamen Sitzungen und: 04. April, 02 und<br />

30. Mai; 27. Juni; 25. Juli.<br />

Mitarbeiterversammlung für alle Beschäftigte<br />

24. April <strong>2018</strong>!

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