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die metallerin 13 - Regionalausgabe Oldenburg-Wilhelmshaven

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Infobox<br />

R wie Ruhezeit<br />

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit haben<br />

Arbeitnehmer den gesetzlichen<br />

Anspruch auf eine ununterbrochene<br />

Ruhezeit von mindestens 11 Stunden. Erst<br />

danach dürfen sie ihre Arbeit erneut aufnehmen.<br />

Wird <strong>die</strong> Erholungsphase durch Arbeit<br />

unterbrochen (auch Home Office/mobiles<br />

Arbeiten), beginnt <strong>die</strong> elfstündige Ruhezeit<br />

grundsätzlich von vorn. Diese Ruhezeit ist<br />

im Arbeitszeitgesetz geregelt und <strong>die</strong>nt dem<br />

Schutz der Gesundheit. Überlange Arbeitstage<br />

und fehlende Erholungspausen sind<br />

schädlich. Sie können zu Schlafproblemen,<br />

Anfälligkeit für Infektionen, Herz-Kreislaufprobleme,<br />

Burn-Out und Depression führen.<br />

Außerdem nimmt das Unfallrisiko zu und <strong>die</strong><br />

Konzentration und Leistungsfähigkeit nehmen<br />

ab wenn Beschäftigte unausgeruht sind.<br />

Die elfstündige Ruhezeit sieht meist so aus:<br />

Acht Stunden sind <strong>die</strong> empfohlene Schlafdauer,<br />

eine Stunde brauchen Beschäftigte im<br />

Schnitt für den Weg zur Arbeit und zurück.<br />

Bleiben noch zwei Stunden für Essen, Einkaufen,<br />

Körperpflege und Ähnliches. Selbst<br />

bei der Einhaltung der Ruhezeit bleibt für<br />

echte Erholung kaum Zeit.<br />

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt allerdings bei den<br />

Ruhezeiten auch Ausnahmen. In bestimmten<br />

Betrieben wie Krankenhäusern, Gaststätten,<br />

Verkehrsbetrieben und Rundfunk darf <strong>die</strong><br />

Ruhezeit auf bis zu zehn Stunden verkürzt<br />

werden. Aber nur, wenn <strong>die</strong> verkürzte Ruhezeit<br />

innerhalb von vier Wochen durch entsprechend<br />

verlängerte Ruhezeit ausgeglichen wird.<br />

Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht also auch<br />

in <strong>die</strong>sem Punkt hochflexible Arbeitszeiten.<br />

Gleichzeitig schützt es <strong>die</strong> Arbeitnehmer.<br />

Die Beschäftigtenbefragung 2017 ergab, dass<br />

96% der Befragten auch künftig ein starkes<br />

Arbeitszeitgesetz wollen, um der Arbeitszeit<br />

Grenzen zu setzen.<br />

Denn wir arbeiten, um zu leben und leben<br />

nicht, um zu arbeiten.<br />

Meike Feldhusen,<br />

stellv. BR-Vorsitzende bei Hüppe GmbH<br />

­u Aktiv werden: Termine vor Ort<br />

Wochenendseminar<br />

Metallerin Forum<br />

04.–06. Mai 2018<br />

­u Metallerinnen aktiv<br />

Tricks aus der Chefetage<br />

Faultier, Pfau oder Wadenbeißer: Mein Chef ist ein…<br />

Geh wählen – lass dich wählen!<br />

Unser Jahr hat 365 Frauentage – BR-Wahl 2018<br />

Frauen übernehmen Verantwortung,<br />

im Beruf ebenso wie im Privaten.<br />

Egal, ob in einer Partnerschaft, als<br />

Alleinerziehende, als Single oder in<br />

der Großfamilie – egal, ob am Band<br />

oder im Büro.<br />

Frauen entscheiden selbst, wie sie<br />

leben – und sie wollen mitentscheiden,<br />

wie sie arbeiten. Frauen ver<strong>die</strong>nen eine<br />

starke Interessenvertretung, <strong>die</strong> sich für<br />

Rechte der Frauen im Betrieb einsetzt –<br />

für gleiche Entwicklungschancen und<br />

gleiches Geld für gleiche Arbeit. Eine<br />

Interessenvertretung, <strong>die</strong> Arbeitsbedingungen<br />

gestaltet und <strong>die</strong> Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf verbessert.<br />

Genau darum geht es bei der Betriebsratswahl:<br />

Mit einem Betriebsrat<br />

bestimmen Frauen und Männer über ihre<br />

Arbeitsbedingungen mit und können<br />

© Sarah Nestroj<br />

Zeichen setzen für gerechte Bezahlung,<br />

gute Arbeitszeiten und gleiche Chancen.<br />

Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind<br />

Profis für Mitbestimmung und sie haben<br />

professionelle Unterstützung: Die<br />

IG Metall steht für eine starke Gemeinschaft<br />

engagierter Frauen und Männer.<br />

Unterstütze deine IG Metall-Betriebsrätinnen<br />

und –Betriebsräte! Geh wählen<br />

und motiviere andere, zur Wahl<br />

zur gehen!

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