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Warburg zum Sonntag 2018 KW 13

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2<br />

Hansestadt<br />

WARBURG<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Bahnhofstraße 28 | 34414 <strong>Warburg</strong> | Tel. 0 56 41 / 92 - 0 | Fax 0 56 41 / 92 - 582 | E-Mail: info@warburg.de | Internet: www.warburg.de<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Die mit Beschluss des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong> vom 20.03.<strong>2018</strong> aufgestellte Vorschlagsliste<br />

für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn<br />

und die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Paderborn für die Geschäftsjahre 2019 bis<br />

2023 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 1 Woche lang, und zwar in<br />

der Zeit vom 03.04 bis einschließlich 10.04.<strong>2018</strong> während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Warburg</strong>, Bahnhofstraße 28, Zimmer 101 (Bürgerservice), 34414 <strong>Warburg</strong>, zu jedermanns<br />

Einsicht aus.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen 1 Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist,<br />

schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste<br />

Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden<br />

durften oder nach den §§ 33,34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§37 GVG).<br />

<strong>Warburg</strong>, 21.03.<strong>2018</strong><br />

Michael Stickeln<br />

Bürgermeister<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Wirksamwerden der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt <strong>Warburg</strong>,<br />

Ortsteil Herlinghausen<br />

Die vom Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> in seiner Sitzung am 30.01.<strong>2018</strong> festgestellte 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong>, Ortsteil Herlinghausen, wurde mit Verfügung vom 21.03.<strong>2018</strong>, Az. 35.21.10-409/W.153, von der<br />

Bezirksregierung Detmold gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.<br />

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />

Der Wortlaut der 43. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Herlinghausen, stimmt mit dem Beschluss des Rates der<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong> und der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold überein. Der Beschluss des Rates der Hansestadt<br />

<strong>Warburg</strong> über die 43. Änderung des Flächennutzungsplans ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Es ist nach § 2 Abs. 1 und 2<br />

BekanntmVO NRW verfahren worden.<br />

34414 <strong>Warburg</strong>, den 26.03.<strong>2018</strong> Der Bürgermeister<br />

in Vertretung:<br />

Klaus Braun<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

über die 35. Sitzung des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

am Dienstag, dem 10.04.<strong>2018</strong>, 17:00 Uhr,Vereinigte Volksbank eG,<br />

Desenbergsaal, Eingang Desenberggasse, 34414 <strong>Warburg</strong><br />

Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

1. Bekanntmachungen des Bürgermeisters<br />

2. Vereidigung eines Ratsmitgliedes<br />

3. Neubesetzung von Ausschusssitzen<br />

4. 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“<br />

hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

5. Bezuschussung neuer Kindergartenplätze in der Kath. Kita „Mariä Heimsuchung“ in<br />

<strong>Warburg</strong> und der in der Kath. Kita „Kreuz Erhöhung“ in Bonenburg<br />

6. Unterbringung von Fundtieren<br />

7. Anfragen der Mitglieder<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

8. Grundstücksangelegenheit<br />

9. Auftragsvergabe<br />

10. Auftragsvergabe<br />

11. Auftragsvergabe<br />

12. Vergabe einer Dienstleistungskonzession<br />

<strong>13</strong>. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung<br />

14. Anfragen der Mitglieder<br />

15. Verschiedenes<br />

Michael Stickeln<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />

Die von der Bezirksregierung Detmold am 21.03.<strong>2018</strong> erteilte Genehmigung zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird<br />

hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Hansestadt <strong>Warburg</strong>, Ortsteil Herlinghausen wirksam.<br />

34414 <strong>Warburg</strong>, den 26.03.<strong>2018</strong> Der Bürgermeister<br />

Gegenstand dieses Bauleitplan verfahrens war die Umwandlung<br />

von Flächen für die Landwirtschaft in öffentliche Grünfläche<br />

mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“.<br />

Die von dieser 43. Änderung des Flächennutzungsplans betroffene<br />

Fläche liegt im Norden der Ortschaft Herlinghausen im unmittelbaren<br />

Anschluss westlich des bestehenden Sportplatzes mit<br />

Sportlerheim und nördlich des Wirtschaftsweges Auf dem Rahl.<br />

Betroffen sind die Flurstücke 96 (tlw.), 99 (tlw.), 552 (tlw.), 553<br />

(tlw.), 554 und 555 der Flur 1 in der Gemarkung Herlinghausen.<br />

Die Abgrenzung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

ergibt sich aus dem nebenstehenden Übersichtsplan, der keine<br />

Planaussagen enthält.<br />

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung<br />

während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung <strong>Warburg</strong>,<br />

Bahnhofstr. 28, 34414 <strong>Warburg</strong>, Zimmer 316, einsehen und über<br />

deren Inhalt Auskunft verlangen. Von der zusammenfassenden<br />

Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB wird gem. § <strong>13</strong> Abs. 3<br />

BauGB abgesehen.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan mit Begründung wird ergänzend<br />

auch auf der Homepage der Hansestadt <strong>Warburg</strong> (Bauen<br />

und Wirtschaft/Stadtplanung und Immobilien/Flächennutzungspläne)<br />

eingestellt.<br />

Hinweise:<br />

in Vertretung:<br />

Klaus Braun<br />

1. Auf die Vorschriften den § 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen:<br />

Unbeachtlich werden<br />

a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt unter Darlegung<br />

des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

Bekanntmachung<br />

des Kommunalunternehmens der Stadt <strong>Warburg</strong> – Anstalt des öffentlichen Rechts –<br />

über den Jahresabschluss und den Lagebericht<br />

für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016<br />

Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens der Stadt <strong>Warburg</strong> – Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts – hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt.<br />

Jahresabschluss und Lagebericht liegen im Verwaltungsgebäude des Kommunalunternehmen<br />

der Stadt <strong>Warburg</strong> – Anstalt des öffentlichen Rechts -, Landfurt 1-3, 34414 <strong>Warburg</strong>, Zimmer<br />

35, während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis<br />

16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr) zur Einsichtnahme aus.<br />

Jahresabschluss und Lagebericht sowie weitere Informationen sind im Internet unter der<br />

Homepage des Kommunalunternehmen der Stadt <strong>Warburg</strong> – Anstalt des öffentlichen Rechts -,<br />

www.kuw-warburg.de, einzusehen.<br />

Bekanntmachung<br />

Bekanntmachung der Stadtwerke <strong>Warburg</strong> GmbH über den Jahresabschluss<br />

und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016<br />

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke <strong>Warburg</strong> GmbH hat den Jahresabschluss und<br />

den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 festgestellt.<br />

Jahresabschluss und Lagebericht liegen im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke <strong>Warburg</strong><br />

GmbH, Landfurt 1-3, 34414 <strong>Warburg</strong>, Zimmer 35, während der Geschäftszeiten (Montag bis<br />

Donnerstag von 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr)<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Jahresabschluss und Lagebericht sowie weitere Informationen sind im Internet unter der<br />

Homepage der Stadtwerke <strong>Warburg</strong> GmbH, www.stadtwerke-warburg.de, einzusehen.<br />

2. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW (GO NW) kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1<br />

GO NW ebenfalls nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung der o. g. Flächennutzungsplanänderung nicht mehr<br />

geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die o. g. Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt unter Angabe der verletzten Rechtsvorschriften und der<br />

Tatsache, die den Mangel ergibt, vorher gerügt worden.<br />

<strong>Warburg</strong>, den 26.03.<strong>2018</strong><br />

<strong>Warburg</strong> (wrs) - Das Barockorchester<br />

l’arte del mondo ist<br />

seit seiner Gründung im Jahr<br />

2004 mit seinen höchst innovativen<br />

und Aufsehen erregenden<br />

Konzertprojekten zu einer<br />

festen Größe in der Musikwelt<br />

aufgestiegen. 2016 absolvierte<br />

das Ensemble zwei ausgedehnte<br />

Konzertreisen durch die<br />

USA und Südamerika, in 2017<br />

konzertiert es u.a. im Festspielhaus<br />

Baden-Baden, im<br />

Münchner Herkulessaal, beim<br />

Rheingau Musik Festival und<br />

in der Alten Oper Frankfurt.<br />

Bei seinem Konzert in der<br />

<strong>Warburg</strong>er Meisterkonzert-Reihe<br />

am Freitag, dem 20. April<br />

<strong>2018</strong>, um 19.30 Uhr im Gymnasium<br />

Marianum tritt l’arte<br />

del mondo mit einem prominenten<br />

Solisten auf: Der Bratschist<br />

Nils Mönkemeyer ist<br />

zweifellos einer der bekanntesten<br />

Vertreter seines Instruments<br />

- und inzwischen <strong>zum</strong><br />

zweiten Mal in unserer Hansestadt<br />

zu Gast. Mit seinen<br />

überaus lebendigen und unkonventionellen<br />

Interpretationen<br />

sowie seiner einnehmenden<br />

Persönlichkeit hat er eine<br />

Der Bürgermeister<br />

in Vertretung:<br />

Klaus Braun<br />

<strong>Warburg</strong>er Meisterkonzerte<br />

Barockorchester l’arte del mondo zu Gast<br />

Das Barockorchester l’arte del mondo.<br />

herausragende Stellung im<br />

deutschsprachigen Musikbetrieb<br />

erreicht. Seine Inspiration<br />

und umfassende Kenntnis des<br />

Bratschenrepertoires gibt er<br />

nicht nur an sein Publikum,<br />

sondern leidenschaftlich gerne<br />

auch an NachwuchsspielerInnen<br />

weiter: Seit dem Jahr 2011<br />

Foto: privat<br />

ist Nils Mönkemeyer Professor<br />

an der Musikhochschule in<br />

München.<br />

Karten für das Meisterkonzert<br />

sind vorab im Informationsund<br />

Servicepavillon der Stadtwerke<br />

auf dem <strong>Warburg</strong>er Neustadtmarktplatz<br />

(Tel. 05641/<br />

908 800) erhältlich.

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