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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Vorstandsbereich für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen<br />

Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung 03.08.2009<br />

BEGRÜNDUNG<br />

ZUM<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. 2/08 (598)<br />

WOHNBEBAUUNG ERGSTER WEG - WEST


Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

INHALT Seite<br />

1. GELTUNGSBEREICH 3<br />

2. ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG 4<br />

3. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 4<br />

4. BAULICHE NUTZUNGEN 4<br />

5. VERKEHR / ERSCHLIESSUNG 5<br />

6. VER- UND ENTSORGUNG 6<br />

6.1 STROM, GAS UND WASSERVERSORGUNG 6<br />

6.2 MÜLLENTSORGUNG 6<br />

6.3 ENTWÄSSERUNG 6<br />

7. EINGRIFFSBEWERTUNG UND KOMPENSATION 7<br />

7.1 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN INNERHALB BZW. AN DER GRENZE DES PLANGEBIETES 7<br />

7.2 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN AUßERHALB DES PLANGEBIETES 8<br />

8. STÄDTEBAULICHER VERTRAG 9<br />

9. UMWELTBERICHT 9<br />

9.1 BESCHREIBUNG DES STANDORTES 9<br />

9.2 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES 9<br />

9.3 BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN 9<br />

9.4 ART UND UMFANG SOWIE BEDARF AN GRUND UND BODEN DES GEPLANTEN VORHABENS 10<br />

9.5 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES DIE FÜR DAS VORHABEN VON BEDEUTUNG SIND 10<br />

9.6 BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE IM BEBAUUNGSPLAN 10<br />

9.7 BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES UND PROGNOSE<br />

DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 11<br />

9.8 EFFIZIENTE ENERGIENUTZUNG / EINSATZ VON ERNEUERBAREN ENERGIEN 18<br />

9.9 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />

DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN 18<br />

9.10 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER AUSWIRKUNGEN UND BEWERTUNG 18<br />

9.11 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 18<br />

9.12 IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 18<br />

9.13 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT<br />

GEMÄß § 4C BAUGESETZBUCH 19<br />

10. PLANUNGSRECHTLICHE ABWÄGUNG 19<br />

10.1 ABWÄGUNG BEZÜGLICH SCHALLIMMISSIONEN 19<br />

10.2 ABWÄGUNG BEZ. VERLUST VON FREIFLÄCHEN UND RELATIV NATÜRLICHEN BODENBEREICHEN 20<br />

11. GENDER MAINSTREAMING 21<br />

12. DENKMALSCHUTZ 21<br />

13. FESTSETZUNGEN 21<br />

14. FLÄCHENBILANZ 22<br />

ANLAGEN ZUR BEGRÜNDUNG 23<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

1. GELTUNGSBEREICH<br />

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges<br />

und südlich <strong>der</strong> Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im<br />

Einzelnen in <strong>der</strong> Gemarkung Berchum, Flur 1, das Flurstück 687 und in Flur 2 die Flurstücke<br />

1 teilweise, 214, 215 tlw., 237, 279 tlw., 280 bis 282, 431, 476, 477, 617 teilweise und<br />

888 bis 893.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

2. ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG<br />

Trotz allgemein sinken<strong>der</strong> Einwohnerzahlen gibt es aufgrund sich verän<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Haushaltsstrukturen<br />

nach wie vor einen am Markt ablesbaren Bedarf an, Baugrundstücken für Einfamilienhäuser.<br />

Um insbeson<strong>der</strong>e dieser Nachfrage gerecht zu werden und um einer weiteren<br />

Abwan<strong>der</strong>ung von Teilen <strong>der</strong> Bevölkerung ins Umland zu begegnen, wurden Überlegungen<br />

angestellt, wo und in welchem Umfang hierfür städtebaulich verträgliche Flächen<br />

bereitgestellt werden können. Neben <strong>der</strong> Prüfung geeigneter städtischer Immobilien wurden<br />

auch Grundstücke privater Eigentümer und Investoren in diese Untersuchung einbezogen.<br />

Hierzu gehören auch die Flächen westlich des Ergster Weges in <strong>Hagen</strong> Berchum. Es handelt<br />

sich im Wesentlichen um Flächenreserven, die, bis auf eine kleine Teilfläche im Nordwesten<br />

des Plangebietes, schon im gültigen Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> dargestellt<br />

sind, bis heute aber aufgrund planungs-/erschließungsrechtlicher Rahmenbedingungen<br />

nicht abschließend entwickelt wurden.<br />

Gemäß Beschluss des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses (STEA) vom 28.02.2002 soll ein<br />

Konzept zur Offensive gegen die Abwan<strong>der</strong>ung aus <strong>Hagen</strong> erarbeitet werden. Wesentliches<br />

Ziel ist insofern die Deckung des Wohnbedarfs <strong>der</strong> <strong>Hagen</strong>er Bevölkerung. Auch die<br />

Bebauung <strong>der</strong> Freiflächen im Bereich Ergster Weg kann einen Beitrag dazu leisten. Gerade<br />

im <strong>Stadt</strong>bezirk Hohenlimburg ist es notwendig, neue Wohnbauflächen zu aktivieren, weil<br />

aktuell sehr geringe Flächenreserven für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen.<br />

3. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION<br />

Im Flächnutzungsplan (FNP) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche<br />

dargestellt. Lediglich am nordwestlichen Rand ist ein schmaler Streifen als Fläche<br />

für die Landwirtschaft dargestellt. Dieser ist Teil des im Landschaftsplan festgesetzten<br />

Landschaftsschutzgebietes Nr. 1.2.2.14 „Lichtenböcken“. Bei dem betroffenen Bereich<br />

handelt es sich in Flur 1 um die Flurstücke 687 und in Flur 2 um Flurstück 279.<br />

Die Planung kann aufgrund <strong>der</strong> nur geringen Abweichung und <strong>der</strong> Prägung in <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

Nachbarschaft als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.<br />

Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes treten die wi<strong>der</strong>sprechenden Festsetzungen des<br />

Landschaftsplanes zum Landschaftsschutz außer Kraft.<br />

4. BAULICHE NUTZUNGEN<br />

Städtebauliches Ziel <strong>der</strong> Planung ist es, durch die gewählte Erschließungsform eine überschaubare,<br />

kleinteilige bzw. den örtlichen Verhältnissen angepasste Nachbarschaftseinheit<br />

zu bilden, die bestimmt durch Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung, eine verträgliche Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> bestehenden Wohnbebauung ohne städtebauliche Brüche, gewährleistet.<br />

Dazu wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

festgesetzt.<br />

Im Plangebiet befindet sich eine Handelsnie<strong>der</strong>lassung (Ergster Weg 35a), die im reinen<br />

Wohngebiet rechtlich nicht möglich wäre. Mit <strong>der</strong> Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes<br />

soll <strong>der</strong> Firma über den Bestandsschutz hinaus Planungssicherheit gegeben werden<br />

(Genehmigungsfähigkeit als sonstiger nicht stören<strong>der</strong> Gewerbebetrieb nach § 4 (3) Nr. 2<br />

BauNVO). Um dennoch den bestehenden Gebietscharakter zu erhalten, werden für dieses<br />

Grundstück Ergster Weg 35a die nach § 4 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Nr. 3<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Anlagen für Verwaltungen, Nr. 4 Gartenbaubetriebe und Nr. 5 Tankstellen ausgeschlossen.<br />

Für alle an<strong>der</strong>en Wohngebiete (WA) im Plangebiet werden alle ausnahmsweise zulässigen<br />

Nutzungen ausgeschlossen (§ 4 (3) BauNVO), einschließlich sonstiger nicht stören<strong>der</strong> Gewerbebetriebe<br />

(Nr. 2). Unter Anwendung des § 1 Absatz 6 Nr.1 BauNVO sind diese Nutzungsarten<br />

nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Mit diesen Festsetzungen wird <strong>der</strong> Bestand<br />

des Betriebes gesichert und gleichzeitig werden ungewollte Entwicklungen unterbunden,<br />

die ohne Bebauungsplan am Ergster Weg rechtlich möglich wären (unter Anwendung<br />

des § 34 BauGB).<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich freistehende Wohnhäuser auf relativ<br />

großen Grundstücken. Um die bestehenden Wohngebäude werden Baugrenzen definiert,<br />

die eine Erweiterung <strong>der</strong> Wohngebäude ermöglichen. Die festgesetzte überbaubare<br />

Fläche innerhalb <strong>der</strong> Neubaugrundstücke legt nur generell die Lage <strong>der</strong> Gebäude auf dem<br />

Grundstück fest. Ein Vor- und Zurückspringen sowie Vorsprünge innerhalb <strong>der</strong> Baukörper<br />

selbst, sind in dieser stark vom Freiraum geprägten Baustruktur städtebaulich verträglich.<br />

Damit die Grundstücke nicht unverhältnismäßig dicht bebaut werden können, sowohl im<br />

Verhältnis zur bestehenden Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, als<br />

auch im Verhältnis zur umgebenden Bebauung im nördlichen Teil von Berchum, werden die<br />

Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) in Relation zur Grundstücksgröße<br />

maßvoll beschränkt. Die nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Werte<br />

werden nicht voll ausgeschöpft. Das gilt auch für die bereits bebauten Grundstücke.<br />

Für die Neubaugrundstücke gilt, dass bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Geschossfläche die Flächen<br />

von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen einschließlich <strong>der</strong> zu ihnen gehörenden<br />

Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen sind. Das gilt<br />

nicht für die bereits bebauten Grundstücke, um das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung im Bestand<br />

im Vergleich zu einer Entwicklung ohne Bebauungsplan nicht weiter einzuschränken.<br />

Diese Festsetzung, die offene Bauweise, die Beschränkung <strong>der</strong> Zulässigkeit auf Einzel-<br />

und Doppelhäuser sowie die Begrenzung auf eine maximal zweigeschossige Bebauung,<br />

sollen eine behutsame Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbebauung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> örtlichen<br />

Gegebenheiten garantieren. Die Beschränkung auf zwei Wohneinheiten pro Gebäude<br />

schließt den Geschosswohnungsbau aus, <strong>der</strong> für diesen Ortsteil unüblich ist.<br />

Die offen gehaltene Ausrichtung <strong>der</strong> Hauptdachflächen/ Baukörper ermöglicht eine Nutzung<br />

<strong>der</strong> Solarenergie. Die Entscheidung obliegt den Bauherren, da hier die Effizienz von Solaranlagen<br />

im Einzelnen überprüft werden müsste und an<strong>der</strong>e, zusätzliche regenerative Energiequellen<br />

zur Auswahl stehen.<br />

5. VERKEHR / ERSCHLIESSUNG<br />

Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über eine Anbindung an den Ergster Weg in<br />

Form von privaten Erschließungsanlagen. Die überwiegende Anzahl <strong>der</strong> Grundstücke wird<br />

über einen privaten Erschließungsstich erschlossen. Die Straßenfläche des Erschließungsstiches<br />

soll dem Charakter einer Anliegerstraße entsprechend als Mischverkehrsfläche ausgebaut<br />

werden. Das heißt, dass die Verkehrsflächen ohne Bordstein und somit ohne Höhenunterschiede<br />

gestaltet werden. Weitere Grundstücke werden im Anschluss an den genannten<br />

Erschließungsstich über die Trasse (Privatweg) des neu zu verlegenden Kanals<br />

am Rande des Baugebietes erschlossen. Dieser Weg wird als Belastungsfläche festgesetzt.<br />

Eine Belastungsfläche auf dem Grundstück Ergster Weg 30 sichert die Erschließung<br />

für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Der Anschluss an den ÖPNV ist vorhanden.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

6. VER- UND ENTSORGUNG<br />

6.1 Strom, Gas und Wasserversorgung<br />

Die Strom-, Gas- und Wasserversorgung ist durch Anschluss an die vorhandenen Netze<br />

des örtlichen Versorgungsträgers sichergestellt.<br />

6.2 Müllentsorgung<br />

Die Müllentsorgung wird durch den <strong>Hagen</strong>er Entsorgungsbetrieb HEB erfolgen.<br />

6.3 Entwässerung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Einzugsbereich <strong>der</strong> Kläranlage <strong>Hagen</strong> -<br />

Fley. Der <strong>Stadt</strong>teil Berchum wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Die dort vorhandene<br />

Kanalisation wurde in den 90er Jahren auf Grundlage <strong>der</strong> damals bekannten städtebaulichen<br />

Planungen ausgelegt und hydraulisch saniert. Der aufzustellende Bebauungsplan<br />

war zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt und ist somit hydraulisch nicht berücksichtigt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> geplanten Bebauung kann die öffentliche Kanalisation nicht bis<br />

vor jedes Grundstück gelegt werden. Für die notwendigen privaten und öffentlichen Kanaltrassen<br />

werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte als Textliche Festsetzung Nr. 3 im Plan<br />

festgesetzt. Für gemeinsam genutzte private Trassen sind zwingend privatrechtliche Vereinbarungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich (Textlicher Hinweis).<br />

Im Plangebiet erfolgt die Entwässerung im Trennsystem. Die SEH erstellt den öffentlichen<br />

Schmutzwasserkanal und ermöglicht hierdurch die Außerbetriebnahme einer vorhandenen<br />

Kleinkläranlage sowie den Schmutzwasseranschluss eines einzeln geplanten Grundstückes<br />

im nördlichen Bereich des Plangebiets (Lichtenböcken 49 und 49a). Die zukünftige<br />

Außerbetriebnahme einer weiteren Kleinkläranlage außerhalb des Plangebietes wird hierdurch<br />

in Aussicht gestellt (Lichtenböcken 46).<br />

Die Planung und <strong>der</strong> Bau <strong>der</strong> örtlichen Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung im Sinne des<br />

§ 51a LWG erfolgt für diese Fläche durch den Investor. Die dafür notwendige Anlage wird<br />

im Westen des Plangebietes auf dem Flurstück 279, welches sich im Eigentum des Investors<br />

befindet, erstellt. Die Anlage, über die auch das Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>der</strong> Erschließungsstraße<br />

beseitigt wird, ist eine private Gemeinschaftsanlage <strong>der</strong> zukünftigen Grundstückseigentümer.<br />

Diese Anlage ist durch die Untere Wasserbehörde (UWB) nach § 7<br />

WHG zu genehmigen. Auch hier wird <strong>der</strong> Abschluss von privatrechtlichen Regelungen erfor<strong>der</strong>lich<br />

(Textlicher Hinweis).<br />

Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser des Einzelgrundstückes im nördlichen Plangebiet (Flurstücke<br />

687 u. 431) wird über einen Graben dem zuvor genannten Regenrückhaltebecken zugeführt.<br />

Auch hierzu ist eine privatrechtliche Vereinbarung erfor<strong>der</strong>lich. Den Grundstückseigentümern<br />

ist anheim gestellt, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens an<strong>der</strong>e Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> örtlichen Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung zu wählen, wenn diese technisch<br />

und rechtlich möglich sind. Die bestehenden Häuser Lichtenböcken 49 und 49a versickern<br />

weiterhin das Regenwasser auf dem Flurstück 1.<br />

Die bebauten Grundstücke Ergster Weg 35 und 35a bleiben am vorhandenen Mischwasserkanal<br />

im Ergster Weg angeschlossen. Das gilt auch für zukünftige bauliche Ergänzungen<br />

auf diesen Grundstücken.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

7. EINGRIFFSBEWERTUNG UND KOMPENSATION<br />

Nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu<br />

vermeiden o<strong>der</strong> auszugleichen.<br />

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 02/08 (598) „Wohnbebauung<br />

Ergster Weg – West“, erstellt von dem Büro Ökoplan - Bredemann, Fehrmann,<br />

Hemmer und Kordges, Essen, im Oktober 2008, wird als Anlage zur Begründung Bestandteil<br />

des Bebauungsplanes.<br />

Der Fachbeitrag umfasst eine systematische Bestandserfassung und Bewertung von Natur<br />

und Landschaft sowie die Prognose und Bewertung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen und<br />

nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes. Daraus leiten<br />

sich geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen<br />

sowie Ausgleichsmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen ab. Die Flächen für<br />

diese Ausgleichmaßnahmen befinden sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bebauungsplangebietes.<br />

Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB können Ausgleichsmaßnahmen auch an<br />

an<strong>der</strong>er Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Diese Maßnahmen werden im o. g. Landschaftspflegerische<br />

Fachbeitrag wie folgt beschrieben:<br />

7.1 Landschaftspflegerische Maßnahmen innerhalb bzw. an <strong>der</strong> Grenze des Plangebietes<br />

Der nach Entnahme <strong>der</strong> ersten Baumreihe am kleinen Waldstück westlich des Plangebietes<br />

neu entstandene Waldrand (2. Reihe) ist gemäß DIN 18.920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />

und Vegetationsbeständen" und <strong>der</strong> "RAS-LP4 - Richtlinien für den Schutz<br />

von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ vor Beeinträchtigungen<br />

während <strong>der</strong> Baumaßnahmen fachgerecht zu sichern.<br />

Im Wurzelbereich <strong>der</strong> Bäume sind Baumaßnahmen sowie die Lagerung von Stoffen grundsätzlich<br />

zu vermeiden. Bei unvermeidlichen Eingriffen sind die Baumaßnahmen im Bereich<br />

des Wurzelraumes nur einseitig beschränkt und nicht dichter als 2,5 m vom Stamm auszuführen,<br />

um den langfristigen Erhalt des Bestandes zu sichern.<br />

(Punkt 6.2.1 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags)<br />

Anlage einer Obstwiese im Westen des Plangebietes<br />

Auf den Weideflächen des Grundstückes Gemarkung Berchum, Flur 2, Flurstücksnummer<br />

279 ist eine Obstwiese in <strong>der</strong> Größenordnung von 1.750 m 2 anzulegen. Pro 100 m 2 Wiesenfläche<br />

ist ein Obstbaum zu pflanzen (17 Stück). Die Wiesenfläche ist extensiv durch ein-<br />

bis zweischürige Mahd zu pflegen.<br />

Es sind Pflanzen folgen<strong>der</strong> Qualität zu verwenden: Hochstämme, StU 10-12 cm, 2 x v. mit<br />

Ballen. Die Pflanzenauswahl erfolgt aus folgenden Sorten:<br />

Bohnapfel, Jakob Fischer, Jakob Lebel, Winterrambur, Gute Graue, Gute Luise, Schwarze<br />

Knorpelkirsche, Hauszwetsche.<br />

Die Obstbäume sind dauerhaft und fachgerecht zu pflegen, zu erhalten und mit einer üblichen<br />

Dreibockverankerung zu sichern.<br />

(Punkt 6.2.2 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags)<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

7.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen außerhalb des Plangebietes<br />

Im Sinne des § 1a Abs. 3 werden zum Ausgleich des errechneten Wertpunktedefizits <strong>der</strong> in<br />

Anspruch genommenen Flächen die unten aufgeführten Maßnahmen auf Flächen in <strong>der</strong><br />

näheren Umgebung des Vorhabens durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11<br />

BauGB sichergestellt.<br />

Anlage einer Obstwiese östlich <strong>der</strong> ev. Jugendbildungsstätte am Ergster Weg<br />

Auf den <strong>der</strong>zeit intensiv genutzten Grünlandflächen des Grundstückes Gemarkung Berchum,<br />

Flur 6, Flurstücksnummer 21 ist in einer Größenordnung von 5.000 m 2 eine Obstwiese<br />

anzulegen. Der schmale Gehölzstreifen an <strong>der</strong> westlichen Grundstücksgrenze ist<br />

dabei zu erhalten.<br />

Pro 100 m 2 Wiesenfläche ist ein Obstbaum zu pflanzen (insges. 50 Stück). Die Wiesenflächen<br />

<strong>der</strong> Obstwiesen sind extensiv durch ein- bis zweischührige Mahd zu pflegen. Es sind<br />

Pflanzen folgen<strong>der</strong> Qualität zu verwenden: Hochstämme, StU 10-12 cm, 2 x v. mit Ballen.<br />

Die Pflanzenauswahl erfolgt aus folgenden Sorten:<br />

Bohnapfel, Jakob Fischer, Jakob Lebel, Winterrambur, Gute Graue, Gute Luise, Schwarze<br />

Knorpelkirsche, Hauszwetsche.<br />

Die Obstbäume sind dauerhaft und fachgerecht zu pflegen, zu erhalten und mit einer üblichen<br />

Dreibockverankerung zu sichern.<br />

(Punkt 6.3.1 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, Abb. 1)<br />

Die Erweiterung einer bestehenden Obstwiese entfällt !<br />

Punkt 6.3.2 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags (Abb. 2), die Erweiterung einer bestehenden<br />

Obstwiese, entfällt, da nach Verkleinerung des Plangebietes das ursprünglich<br />

vorgesehene Baufeld 7 entfallen ist (Nummerierung laut Karte 3 des LFB). Die Erweiterung<br />

von 900 qm Obstwiese und das Anpflanzen von 9 Obstbäumen an <strong>der</strong> Hofstelle Lichtenböcken<br />

Nr. 45 sollte dem Ausgleich dieses Baufeldes 7 und seiner Erschließung dienen.<br />

Durch die verbleibenden Maßnahmen wird <strong>der</strong> Eingriff durch den Bebauungsplan ausgeglichen.<br />

Tabelle 4.7, Seite 29 des Fachbeitrages, ermittelt für Baufeld 7 eine Differenz von -6.395<br />

Wertpunkten, die bei Gegenüberstellung <strong>der</strong> Vor- und Nacheingriffszustände entstanden<br />

wären. Tabelle 6 auf Seite 31 stellt bezüglich Maßnahme 6.3.2. dem Voreingriffszustand<br />

von 9.000 Wertpunkten einen Nacheingriffszustand (Erweiterung <strong>der</strong> Obstwiese) von<br />

15.300 Wertpunkten gegenüber. Aus Maßnahme 6.3.2 resultierte somit ein Wertzuwachs<br />

von 6.300 Wertpunkten, <strong>der</strong> sich nach Entnahme des Baufeldes 7 erübrigt. Aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung<br />

des Voreingriffs- und des Nacheingriffszustandes ergibt sich für den Bebauungsplan<br />

ein Defizit von -45.466 Wertpunkten. Die unter Kapitel 6.2.2 und 6.3.1 aufgeführten<br />

Kompensationsmaßnahmen bedingen einen Wertszuwachs von 47.250 Wertpunkten,<br />

so dass <strong>der</strong> Eingriff bei Umsetzung <strong>der</strong> genannten Maßnahmen ausgeglichen ist.<br />

Forstlicher Ausgleich<br />

Für den Verlust <strong>der</strong> ersten Baumreihe des Wäldchens westlich des PG ist ein forstlicher<br />

Ausgleich in <strong>der</strong> Größenordnung 1:1 (300 m 2 ) zu leisten. Die Pflanzungen sind an <strong>der</strong><br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Grenze zum Grundstück Gemarkung Berchum, Flur 6, Flurstücksnummer 20 anzulegen,<br />

als Erweiterung zu <strong>der</strong> hier bestehenden Aufforstung mit Traubeneichen (aus dem Jahr<br />

1985).<br />

Für die Pflanzung sind nur Gehölze aus anerkanntem Vermehrungsgut sowie aus dem örtlichem<br />

Herkunftsgebiet zu verwenden, in Anlehnung an die Artauswahl <strong>der</strong> bestehenden<br />

Aufforstung sind Traubeneichen zu verwenden.<br />

(Punkt 6.3.3 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, Abb. 1)<br />

8. STÄDTEBAULICHER VERTRAG<br />

Um die Durchführung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB sowohl<br />

innerhalb als auch außerhalb des Bebauungsplanes sicherzustellen, haben sich die Investoren<br />

durch Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB noch vor dem<br />

Satzungsbeschluss zur Durchführung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Dies sind<br />

laut Landschaftspflegerischen Fachbeitrag:<br />

Ziffer 6.2.1 (Seite 23): Schutz / Erhalt von Gehölzen<br />

Ziffer 6.2.2 (Seite 23): Anlage einer Obstwiese im Westen des Plangebietes<br />

Ziffer 6.3.1 (Seite 24): Anlage einer Obstwiese östlich <strong>der</strong> Ev. Jugendbildungsstätte am<br />

Ergster Weg<br />

Ziffer 6.3.3 (Seite 26): Forstlicher Ausgleich<br />

9. UMWELTBERICHT<br />

9.1 Beschreibung des Standortes<br />

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Berchum. Das Gelände ist topographisch<br />

stark bewegt. Es fällt nach Westen hin ab. Das Plangebiet ist geprägt durch landwirtschaftliche<br />

Flächen und große Gärten um die einzelnen bereits vorhandenen Häuser.<br />

9.2 Kurzdarstellung des Inhalts und <strong>der</strong> wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes<br />

Das wichtigste Ziel ist die Schaffung von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser.<br />

Demzufolge wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und Nutzungen ausgeschlossen,<br />

die nur ausnahmsweise zulässig sind und den Charakter des geplanten Wohngebietes in<br />

Ortsrandlage stören könnten (Beherbergungsbetriebe, Gewerbebetriebe, Verwaltungsgebäude,<br />

Gartenbaubetriebe und Tankstellen).<br />

9.3 Beschreibung <strong>der</strong> Festsetzungen<br />

Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Mit einer Grundflächenzahl von 0,2 bis<br />

0,3 werden eine geringe Dichte <strong>der</strong> Wohnbebauung und damit eine Anpassung an die bestehende<br />

Bebauung angestrebt. Durch den Ausschluss bestimmter ausnahmsweise zulässiger<br />

Nutzungen soll <strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> bestehenden Bebauung im geplanten Baugebiet<br />

ebenfalls erreicht werden.<br />

Es werden landschaftspflegerische Maßnahmen festgesetzt. Diese sind einmal <strong>der</strong> Schutz<br />

von Bäumen und die erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsmaßnahmen. Für die Nie<strong>der</strong>schlagsentwässerung<br />

wird die Lage des Regenrückhaltebeckens festgesetzt.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

9.4 Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens<br />

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von 15.818 qm. Davon werden 12.100 qm als Allgemeines<br />

Wohngebiet ausgewiesen. Die genaue Flächenbilanz ist dem Punkt 14 zu entnehmen.<br />

9.5 Ziele des Umweltschutzes die für das Vorhaben von Bedeutung sind<br />

Schutzgut Gesetzliche Grundlage Zielaussagen<br />

Mensch Baugesetzbuch<br />

§1(6) Nr.7e<br />

� Vermeidung von Emissionen<br />

Tiere, Bundesnaturschutzgesetz � Schutz. Pflege, Entwicklung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />

Pflanzen, Landschaftsgesetz NRW Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als LebensgrundlaLand-<br />

§ 1<br />

gen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im<br />

schaft,biologi-<br />

besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />

scheViel- Landschaftsgesetz NRW � Erhalt bedeutsamer Kleinstrukturen auch im besiedelten Bereich §2 (1) Nr.10<br />

falt § 2<br />

� Erhalt <strong>der</strong> biologischen Vielfalt § 2(1) Nr.8<br />

� Erhalt historische Kulturlandschaften §2 (1) Nr.14<br />

� Erhalt unbebauter Bereiche für den Naturhaushalt und die Erholung in <strong>der</strong><br />

dafür erfor<strong>der</strong>lichen Größe und Beschaffenheit §2 (1) Nr.11<br />

Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />

Baugesetzbuch<br />

§1(5) Satz 2<br />

§1(6) Nr.7a<br />

Boden Baugesetzbuch<br />

§1a(2) Satz 1<br />

Wasser Landeswassergesetz<br />

§51a<br />

� Landschaftsschutzgebiet (für einen Teil des Plangebietes) mit Ver- und Geboten<br />

gemäß Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />

� Schutz und Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen<br />

� Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />

Vielfalt sind insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen<br />

� Sparsamer und schonen<strong>der</strong> Umgang mit Grund und Boden durch Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung<br />

von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung<br />

zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.<br />

� Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist zu versickern o<strong>der</strong> ortsnah direkt in ein Gewässer<br />

einzuleiten<br />

Luft Baugesetzbuch § 1 � Die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität.....§1(6) Nr.7h<br />

� Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />

von Energie §1(6) Nr.7f<br />

Klima Baugesetzbuch § 1<br />

Kultur-<br />

und Sachgüter<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

§1(1)Nr.6<br />

Baugesetzbuch<br />

§1(5) Satz 2<br />

9.6 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele im Bebauungsplan<br />

� Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz §1(5)Satz 2<br />

� Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden, hierbei kommt dem Aufbau<br />

einer nachhaltigen Energieversorgung insbeson<strong>der</strong>e durch zunehmende Nutzung<br />

erneuerbarer Energie beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu<br />

� Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die städtebauliche Gestalt und das<br />

Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln<br />

Durch die Planung wird zusätzlicher Boden in Anspruch genommen, da es sich bei dem<br />

Plangebiet in Teilen um landwirtschaftliche Flächen handelt. Inwieweit die sonstigen Ziele<br />

beachtet werden ist <strong>der</strong> Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Bewertung zu<br />

entnehmen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

9.7 Bestandsaufnahme des <strong>der</strong>zeitigen Umweltzustandes und Prognose <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

<strong>der</strong> Planung<br />

9.7.1 Schutzgut Mensch - Lärmschutz<br />

Bestehende Lärmbelastungen<br />

Die Autobahn A 45 verläuft westlich des Plangebietes in ca. 630 m Entfernung. Zu dem<br />

nächstgelegenen Abschnitt besteht aber auf Grund <strong>der</strong> Topografie keine Sichtverbindung.<br />

Von Teilen des Plangebietes besteht aber Sichtverbindung zu dem weiter südlich verlaufenden<br />

Abschnitt <strong>der</strong> A 45 auf <strong>der</strong> Lennetalbrücke. Dies erklärt, dass die Autobahn wahrnehmbar<br />

ist.<br />

Das Geräusch- Immissionsgutachten des Ing.-Büros für Akustik und Immissionsschutz<br />

(Bearb.-Nr. 09/148) vom 02.04.2009 kommt zu dem Ergebnis, dass die Schalltechnischen<br />

Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“<br />

in allen Wohngebieten überschritten werden.<br />

Es wird bei <strong>der</strong> Analyse zwischen dem südlichen Bereich des Plangebietes und dem nördlichen<br />

Bereich des Plangebietes unterschieden. Nach Verkleinerung des Plangebietes handelt<br />

es sich bei dem nördlichen Bereich nur noch um das Haus Lichtenböcken 49a und das<br />

nördlich angrenzende Baugrundstück.<br />

Für den südlichen Bereich des Plangebietes ergibt sich am Tage keine Überschreitung und<br />

für die Nachtzeit eine Überschreitung von 5 dB (A). Im nördlichen (verkleinerten) Bereich<br />

ergibt sich tags eine Überschreitung von 2 dB (A) und nachts von 7 dB (A).<br />

Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen / Umgang mit <strong>der</strong> Lärmvorbelastung<br />

Durch die Planung selbst entstehen nur Lärmbelastungen, die für Allgemeine Wohngebiete<br />

üblich sind.<br />

Da durch die Lärmvorbelastung die Schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeine<br />

Wohngebiete im Bereich des Plangebietes z. T. überschritten werden, sind Schallschutzmaßnahmen<br />

zu berücksichtigen. Situationsbedingt kommen ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen<br />

in Betracht.<br />

Die sich im Bereich des Plangebietes ergebenden maßgeblichen Außenlärmpegel von La =<br />

58 bis 60 dB (A), liegen im Lärmpegelbereich II laut DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“.<br />

Als Anfor<strong>der</strong>ung an das erfor<strong>der</strong>liche resultierende bewertete Schalldämmmaß erf.R’w,res<br />

<strong>der</strong> Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen gilt nach DIN 4109 Tabelle 8:<br />

Lärmpegelbereich II erf.R’w,res ≥ 30 dB<br />

Der Lärmpegelbereich II und das resultierende bewertete Schalldämmmaß erf.R’w,res ≥ 30<br />

dB werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB festgesetzt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> nächtlichen Lärmbelastung durch die Autobahn wird darauf hingewiesen,<br />

dass sich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Schallschutz nur bei geschlossenen Fenstern einstellt und für<br />

eine ausreichende Be- und Entlüftung <strong>der</strong> Räume zu sorgen ist.<br />

Für Wohnräume kann dies i.d.R. über „Stoßlüftung“ erreicht werden, bezüglich dieser sind<br />

somit keine beson<strong>der</strong>en Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Für Schlaf- und Kin<strong>der</strong>zimmer werden den zukünftigen Bewohnern dagegen schallgedämmte<br />

Lüftungseinrichtungen empfohlen. Diese Empfehlung wird als Hinweis in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen.<br />

9.7.2 Luftqualität und klimatische Bedingungen<br />

Jetzige Situation<br />

Die Klimakarte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> ordnet das Plangebiet dem sogenannten dörflichen Klima<br />

zu, das durch den Einfluss des umgebenden Freilandes geprägt wird. Es weist aber geringere<br />

Extremwerte für Temperatur, Feuchte und Wind auf als das Freiland. Solche Bereiche<br />

werden bioklimatisch positiv eingestuft. Als Planungsempfehlung werden die Erhaltung <strong>der</strong><br />

günstigen Bebauungsstruktur und <strong>der</strong> Aufbau weiterer Gehölzstrukturen vorgeschlagen.<br />

Gerüche <strong>der</strong> Firma LWB Refractories GmbH im Lennetal:<br />

Das damalige Staatliche Umweltamt führt in einer Stellungnahme hierzu aus, dass nach<br />

dem vorliegenden Gutachten eine max. Geruchsimmissionszusatzbelastung von 6% bzw.<br />

5% <strong>der</strong> Jahresstunden zu erwarten sind. Die Immissionswerte <strong>der</strong> Geruchsimmissions-<br />

Richtlinie für Wohn-/Mischgebiete von 10% <strong>der</strong> Jahresstunden werden unterschritten. Es<br />

wird trotzdem empfohlen, einen Hinweis in den Bebauungsplan auf die Geruchsvorbelastung<br />

aufzunehmen.<br />

Gerüche eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes:<br />

Der Betrieb wird als Nebenerwerb betrieben. Es werden zurzeit nur wenige Schweine und<br />

Rin<strong>der</strong> gehalten. Bei <strong>der</strong> geringen Größe des Viehbestandes wird nicht von Geruchsimmissionen<br />

auf die bestehende benachbarte Wohnbebauung ausgegangen.<br />

Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

Die geplante lockere Bebauung entspricht einer klimatisch günstigen Bebauungsstruktur.<br />

Die geringe Größe <strong>der</strong> geplanten Baufläche wird sich klimatisch nicht auswirken.<br />

Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan auf die Geruchsvorbelastung aufgenommen.<br />

9.7.3 Schutzgut Boden<br />

Jetzige Situation<br />

Der Bodenatlas <strong>Hagen</strong> weist für das Plangebiet als Bodentyp Parabraunerde aus. Dieser<br />

gilt im Allgemeinen als ertragreicher Ackerboden. Auf den zur Planung anstehenden Flächen<br />

wird die Ertragsfähigkeit aber nur als mittel eingestuft. Das Biotopbildungspotential<br />

wird als mittel bewertet. D.h. diese Böden bieten hoch spezialisierten und deshalb seltenen<br />

Pflanzen nur mittlere Standorteigenschaften, da sie keine extremen Ausprägungen aufweisen,<br />

son<strong>der</strong>n „normale“ Eigenschaften in Bezug auf Wasser und Nährstoffe.<br />

Im Rahmen einer Untersuchung zum Versickerungspotenzial des Bodens und des Untergrundes<br />

(Büro Brauckmann, 2008) wurde das gesamte geför<strong>der</strong>te Bohrgut einer organoleptischen<br />

Ansprache unterzogen. Die angetroffenen Bodenschichten weisen nach Aussage<br />

des Gutachters keine umweltrelevanten Auffälligkeiten auf.<br />

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Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

Die Planung greift in bisher nur gering verän<strong>der</strong>te Bodenbereiche ein (Landwirtschaft, Gärten).<br />

Die Versiegelungsrate wird mit <strong>der</strong> geplanten geringen Dichte von einer Grundflächenzahl<br />

(GRZ) bis 03, (30% des Grundstückes können bebaut werden) vergleichsweise<br />

gering ausfallen. Aufgrund <strong>der</strong> Hangneigung wird es zwecks Begradigungen Abgrabungen<br />

und Aufschüttungen geben. Dadurch wird <strong>der</strong> Boden über die Versiegelungen hinaus großflächig<br />

verän<strong>der</strong>t.<br />

9.7.4 Schutzgut Wasser<br />

Jetzige Situation<br />

Oberflächengewässer befinden sich nicht im Plangebiet. Westlich angrenzend verläuft <strong>der</strong><br />

Berchumer Bach. Das Plangebiet gehört zum Einzugsbereich des Berchumer Baches.<br />

Eine Untersuchung zum Versickerungspotenzial des Bodens und des Untergrundes (Büro<br />

Brauckmann, 2008) zeigen ein unterschiedliches Bild. Der sogenannten Durchlässigkeitsbeiwert<br />

(Kf-Wert) liegt in einer Beprobung bei 3,81 x 10 -4 m/s in einer zweiten Beprobung<br />

bei 2,13 x 10 -7 m/s. Nach Aussage des Gutachters zeigt sich ein sehr unterschiedliches<br />

Versickerungspotential dass einerseits eine Versickerung zulässt (Kf >=10 -5 ), in an<strong>der</strong>en<br />

Bereichen von einer Versickerung aber abzuraten ist (Kf


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Bestand an Biotopen<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (siehe Anlage) wurde<br />

eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Das Plangebiet weist auf einem großen Teil<br />

Ziergärten und Fettweiden auf, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan als nur geringwertig<br />

eingestuft werden. Lediglich einer Obstwiese und Gehölzbeständen neben <strong>der</strong><br />

Obstwiese wird ein mittlerer Biotopwert zugewiesen.<br />

Bestand an Tieren<br />

Der gesetzliche Artenschutz hat durch die Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

im Dezember 2007 ein stärkeres Gewicht erlangt. So müssen die Artenschutzbelange<br />

nunmehr bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren nach einem<br />

bundesweit einheitlichen Vorgehen berücksichtigt werden. Bei <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem<br />

Recht zu beachten:<br />

� Beson<strong>der</strong>s geschützte Arten<br />

� Streng geschützte Arten inklusive <strong>der</strong> FFH-Anhang-IV-Arten<br />

� Europäische Vogelarten.<br />

Um die fachliche Artenschutzprüfung gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz zu vereinfachen<br />

hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine naturschutzfachlich<br />

begründete Auswahl <strong>der</strong>jenigen Arten getroffen, die unter artenschutzrechtlichen<br />

Gesichtspunkten zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in NRW „planungsrelevante Arten“<br />

genannt.<br />

Zur Ermittlung <strong>der</strong> Bedeutung des Gebietes für die Tierwelt und zur Abklärung des beson<strong>der</strong>en<br />

Schutzstatus und <strong>der</strong> damit verbundenen artenschutzrechtlichen Belange wurde ein<br />

Gutachten erstellt (Ökoplan 2008, siehe Anlage). Auf <strong>der</strong> Grundlage einer Auswertung des<br />

zugeordneten Messtischblattes 4611 <strong>der</strong> LANUV (2008) wurde eine Erfassung <strong>der</strong> Tiere in<br />

2008 durchgeführt.<br />

Säugetiere (Fle<strong>der</strong>mäuse)<br />

Im Untersuchungsgebiet (größer als das Plangebiet) wurden drei Fle<strong>der</strong>mausarten festgestellt.<br />

� Aus dem Plangebiet liegt eine Einzelbeobachtung <strong>der</strong> Breitflügelfle<strong>der</strong>maus vom südlichen<br />

Randbereich vor. Es ist nicht sicher, ob es sich um eine Zufallsbeobachtung eines<br />

überfliegenden Individuums ohne Gebietsbezug handelt o<strong>der</strong> ob die Art beständig<br />

im Gebiet vorkommt und dort Tagesquartiere (z.B. im Siedlungsbereich) und Nahrungshabitate<br />

regelmäßig nutzt.<br />

� Es liegt ein Nachweis des Großen Abendseglers aus dem westlichen Randbereich am<br />

Siepen außerhalb des Plangebietes vor. Nachweise von Tagesquartieren des Großen<br />

Abendseglers sind aus dem Gebiet nicht bekannt.<br />

� Im südlichen Abschnitt des Plangebietes wurde eine Zwergfle<strong>der</strong>maus beobachtet. Die<br />

Fläche wird offensichtlich als Nahrungshabitat genutzt. Tagesquartiere werden in <strong>der</strong><br />

umliegenden Siedung vermutet.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Vögel<br />

Bei den Gebietsbegehungen wurden 31 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt.<br />

Dabei handelt es sich überwiegend um verbreitete und häufige Vogelarten. Als bemerkenswerte<br />

Arten sind neben einigen planungsrelevanten Arten die Goldammer, die Klappergrasmücke<br />

und <strong>der</strong> Haussperling zu nennen, die in <strong>der</strong> Vorwarnliste verzeichnet sind,<br />

aber aktuell noch nicht als gefährdet gelten.<br />

Aktuell wurden drei planungsrelevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet beobachtet.<br />

� Die Mehlschwalbe wurde als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet aber außerhalb<br />

des Plangebietes verzeichnet. Möglicherweise nutzt sie das Gebiet auch gelegentlich<br />

als Nahrungshabitat.<br />

� Die Rauchschwalbe kommt im Plangebiet ausschließlich als Nahrungsgast vor. Einzelne<br />

Exemplare wurden über <strong>der</strong> Wiese im zentralen Bereich beobachtet.<br />

� Der Mäusebussard wurde im Plangebiet nur überfliegend beobachtet. Da <strong>der</strong> Einflug<br />

aus <strong>der</strong> Richtung des Geschützten Landschaftsbestandteil „Siepen bei Lichtenböcken“<br />

erfolgte, wo regelmäßig ein Mäusebussard-Paar beobachtet wurde, ist anzunehmen,<br />

dass dort <strong>der</strong> Brutplatz lokalisiert ist. Als Nahrungshabitate werden sowohl Acker- als<br />

auch vorzugsweise Grünlandflächen aufgesucht, Hausgärten sind dagegen ohne Bedeutung.<br />

Ergänzend wurden vom Gutachter Beobachtungen eines fachkundigen Bewohners einbezogen.<br />

Hiernach soll die Schleiereule als regelmäßiger Brutvogel auf einem Bauernhof<br />

vorkommen. Als regelmäßige überfliegende Arten des Umfeldes werden <strong>der</strong> Rotmilan, <strong>der</strong><br />

Habicht und <strong>der</strong> Grünspecht genannt, die potenziell auch Teile des Plangebietes als Nahrungshabitat<br />

nutzen können. Alle vier Arten brüten zwar nicht im unmittelbaren Plangebiet,<br />

wurden aber im näheren Umfeld des vom Vorhaben betroffenen Bereichs als Nahrungsgäste<br />

bzw. überfliegende Arten beobachtet. Diese Arten wurden vom Gutachter ebenfalls in die<br />

artenschutzrechtliche Prüfung einbezogen. Der Gutachter weist dem Plangebiet, insbeson<strong>der</strong>e<br />

dem Grünland, eine potenzielle Funktion als gelegentliches Nahrungshabitat für diese<br />

vier Arten zu, verweist aber darauf, dass keine Strukturmerkmale vorhanden sind, die eine<br />

beson<strong>der</strong>e Eignung erkennen lassen.<br />

Amphibien / Reptilien<br />

Bei <strong>der</strong> aktuellen Kartierung konnten vom Gutachterbüro keine bemerkenswerten Amphibien-<br />

o<strong>der</strong> Reptilienvorkommen festgestellt werden. Hinweise eines Anwohners auf das<br />

Vorkommen des Feuersalaman<strong>der</strong>s konnten aktuell nicht bestätigt werden.<br />

Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

Auswirkungen auf die Biotoptypen<br />

Durch die Planung gehen die Fettweiden, die Obstwiese und die Gehölze als Biotoptyp verloren<br />

(Überbauung o<strong>der</strong> zukünftige Nutzung als Garten). Der Bebauungsplan weist auf einer<br />

Fläche von 1.750 qm eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft aus. Hier soll die Obstwiese im Plangebiet auf einer bisherigen<br />

Fettweide wie<strong>der</strong>hergestellt werden. Einzelheiten sind dem Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan zu entnehmen. Weitere Kompensationsmaßnahmen sollen außerhalb des<br />

Plangebietes nördlich bzw. nordwestlich des Ortsteiles Berchum erfolgen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

� Anlage einer Obstwiese auf 5.000 qm<br />

� Erweiterung einer Obstwiese um 900 qm<br />

� Ergänzung eines Wäldchens um 300 qm.<br />

Auswirkungen auf Tiere<br />

Für die Fle<strong>der</strong>mäuse kommt <strong>der</strong> Gutachter zu folgen<strong>der</strong> Bewertung:<br />

� Durch die vorgesehene Planung gehen Hausgärten verloren. Es bestehen jedoch noch<br />

strukturreichere Flächen im Umfeld, die erhalten bleiben. Es bleiben auch weiterhin die<br />

essentiellen Lebensräume für die Breitflügelfle<strong>der</strong>maus und ausreichend Ausweichhabitate<br />

in Form von weiteren Gärten und Obstwiesen erhalten.<br />

� Die Planung zum Vorhaben sieht keine nachhaltigen Eingriffe in den potenziellen Lebensraum<br />

des Großen Abendseglers vor. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Siepen mit seinem Gehölzbestand<br />

noch <strong>der</strong> Gehölzbestand am südlichen Rand des Plangebietes sind von <strong>der</strong> Planung<br />

betroffen.<br />

� Durch die vorgesehene Bebauung des Gebietes wird ein Teil <strong>der</strong> im Plangebiet bestehenden<br />

Jagdhabitate <strong>der</strong> Zwergfle<strong>der</strong>maus verloren gehen. Es sind jedoch noch ausreichend<br />

Nahrungshabitate im Umfeld erreichbar, so dass ein Ausweichen auf an<strong>der</strong>e<br />

Habitate möglich ist. Tagesquartiere sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />

Insgesamt prognostiziert <strong>der</strong> Gutachter keine projektbedingten erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Fle<strong>der</strong>mäusen.<br />

Für die Vögel kommt <strong>der</strong> Gutachter zu folgen<strong>der</strong> Bewertung.<br />

� Sowohl während <strong>der</strong> Realisierung des geplanten Vorhabens als auch nach <strong>der</strong> Umsetzung<br />

ist auch weiterhin ein Überfliegen des Gebietes sowie eine Nutzung des Luftraums<br />

als Nahrungshabitat für die Rauchschwalbe und die Mehlschwalbe möglich.<br />

� Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens gehen vorwiegend Hausgärten und<br />

kleinere Wiesenflächen mit einer potenziellen geringfügigen Funktion als Nahrungshabitat<br />

für den Mäusebussard verloren, <strong>der</strong> Brutplatz des Mäusebussards ist nicht betroffen.<br />

Nach vorliegen<strong>der</strong> Planung bleiben noch umfangreiche Grünlandflächen sowie<br />

hochwertigere Nahrungshabitate in erreichbarer Nähe des Mäusebussard-Brutplatzes<br />

erhalten.<br />

� Die Funktion des Raumes als mögliches, gelegentlich genutztes Jagdhabitat für den<br />

Habicht und den Grünspecht wird nur vorübergehend während <strong>der</strong> Bauphase grundsätzlich<br />

eingeschränkt. Umfangreiche geeignete Ausweichhabitate im Umfeld bleiben<br />

bestehen.<br />

� Eine vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Rotmilans und <strong>der</strong> Schleiereule<br />

ist nicht erkennbar, auch wenn das Plangebiet zukünftig die Funktion als mögliches,<br />

gelegentlich genutztes Jagdhabitat nicht mehr erfüllen kann. Es bestehen aber<br />

umfangreiche geeignete Nahrungshabitate im Umfeld, die ein Ausweichen auf an<strong>der</strong>e<br />

geeignete Flächen ermöglichen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Insgesamt prognostiziert <strong>der</strong> Gutachter keine projektbedingten erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von planungsrelevanten Vogelarten. Auch für die o.a. Vogelarten <strong>der</strong> Vorwarnliste<br />

prognostiziert <strong>der</strong> Gutachter keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

Auch für Amphibien und Reptilien kommt <strong>der</strong> Gutachter zu dem Ergebnis, dass durch die<br />

Planung keine bedeutsamen Habitate o<strong>der</strong> Vorkommen verloren gehen. Eine projektbedingte<br />

erhebliche Beeinträchtigung dieser Arten ist nicht zu erwarten.<br />

Insgesamt kommt <strong>der</strong> Gutachter zu dem Ergebnis, dass we<strong>der</strong> ein Verbot noch eine<br />

Ausnahmeregelung gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz für die Planung erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

9.7.6 Schutzgut Mensch – Orts- und Landschaftsbild / Erholungsmöglichkeiten<br />

Jetzige Situation<br />

Das Plangebiet ist topographisch stark ausgeprägt. Es fällt im südlichen Teil nach Westen,<br />

im nördlichen Teil nach Südwesten ab. Die Grünlandnutzung mit kleinen Waldstücken, vereinzelten<br />

Obstbäumen und Buschgruppen zeigt einen typischen Ortsrand im ländlichen<br />

Raum. Der Landschaftspflegerische Begleitplan charakterisiert das Plangebiet und seine<br />

Umgebung als durch „landschaftstypische, kulturhistorisch verankerte, ausgedehnte landwirtschaftliche<br />

Nutzung in <strong>Stadt</strong>randlage“ geprägtes Gebiet, in dem sich durch die landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen und den angrenzenden Gehölz bestandenen Bereichen ein<br />

abwechslungsreiches Bild ergibt.<br />

Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

Der bisherige Ortsrand verschiebt sich in den Freiraum. Der Landschaftspflegerische Begleitplan<br />

sieht hier aber trotzdem nur einen geringen Konflikt, da diese Flächen zum großen<br />

Teil zwischen bereits bebauten Flächen liegen. Durch die Neuanlage einer Obstwiese am<br />

Rand des Plangebietes und die Erhaltung des Feld- und Zufahrtsweges als Grenze zum<br />

weiteren Freiraum wird <strong>der</strong> neue Ortsrand landschaftlich eingebunden.<br />

9.7.7 Schutzgut Mensch - Kultur- und Sachgüter<br />

Kultur- und Sachgüter sind nicht bekannt, bzw. liegen nicht vor.<br />

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9.8 Effiziente Energienutzung / Einsatz von erneuerbaren Energien<br />

Auf die Einhaltung des Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich<br />

(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)) vom 7. August 2008, wird hingewiesen<br />

und bedeutet für Eigentümer von Neubauten die Pflicht zur anteiligen Nutzung von<br />

erneuerbaren Energien.<br />

9.9 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich <strong>der</strong><br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

� Die Kompensationsmaßnahmen sollen die Auswirkungen ausgleichen.<br />

� Die Rückhaltung und gedrosselte Einleitung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers soll nachteilige<br />

Auswirkungen für den Berchumer Bach verhin<strong>der</strong>n.<br />

� Passiver Schallschutz verringert nachteilige Auswirkungen auf zukünftige Bewohner<br />

9.10 Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Auswirkungen und Bewertung<br />

Schutzgut Auswirkungen Bewertung<br />

Mensch / Lärmschutz Vorbelastung durch A 45 am Rand des geplanten<br />

Wohngebietes<br />

negativ<br />

Luftqualität / klimatische Be- Geringer Bebauungsumfang hat lufthygienisch und kli- neutral<br />

dingungenmatisch<br />

keinen Einfluss<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Mensch<br />

Orts- und Landschaftsbild<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen<br />

negativ<br />

Grundwasser nicht betroffen. Gedrosselte Einleitung in<br />

den Berchumer Bach wird wasserrechtlich geregelt<br />

neutral<br />

Keine hochwertigen Biotope o<strong>der</strong> planungsrelevanten<br />

Tierarten betroffen<br />

Neutral<br />

Verlust von Freiflächen<br />

negativ<br />

Landschaftliche Einbindung des geplanten Baugebietes neutral<br />

Nicht betroffen neutral<br />

9.11 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung <strong>der</strong><br />

Planung<br />

Teile des Plangebietes gehören zurzeit zum Innenbereich und sind nach § 34 Baugesetzbuch<br />

bebaubar. Für die an<strong>der</strong>en Bereiche ist eine Wohnbebauung ohne Bebauungsplan<br />

nicht möglich. Hier wird die jetzige Nutzung (vorwiegend Fettweiden) bestehen bleiben. Die<br />

Umweltsituation wird sich hier voraussichtlich nicht stark verän<strong>der</strong>n.<br />

9.12 In Betracht kommende an<strong>der</strong>weitige Planungsmöglichkeiten<br />

Die geringe Größe des Baugebietes und die zum Teil bereits bestehenden Gebäude engen<br />

den Planungsspielraum ein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Obstwiese durch Verkleinerung <strong>der</strong> Wohn-<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

bauflächen wäre aber eine planerische Option, die aber nicht umgesetzt wurde, um ausreichend<br />

neue Bauflächen zu schaffen.<br />

9.13 Geplante Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Umwelt gemäß § 4c Baugesetzbuch<br />

Schutzgut Zu überwachen Maßnahme und Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Überwa-<br />

Wasser Einleitung in den Berchumer<br />

Bach<br />

Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Kompensationsmaßnahmen <br />

chung<br />

Auflagen in <strong>der</strong> wasserrechtlichenGenehmigung<br />

/ Bauabnahme<br />

Regelmäßige Kontrolle<br />

<strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<br />

des RRB<br />

Überprüfung nach Erstellung<br />

<strong>der</strong> Kompensation<br />

Anwuchskontrolle<br />

zuständige<br />

Behörde<br />

Untere Wasserbehörde /<br />

Untere Landschaftsbehörde<br />

SEH<br />

Untere Landschaftsbehörde<br />

Die Überwachung obliegt den o.a. Behörden bzw. Ämtern. Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />

Umsetzung des Bebauungsplanes ist aber die Pflicht aller öffentlichen und<br />

privaten Personen. D.h. dass Ämter und Behörden den für die Überwachung zuständigen<br />

Behörden alle Informationen und Hinweise zukommen lassen müssen, die diese für eine<br />

Überwachung benötigen. Dies gilt in gleicher Weise für diejenigen, die als Investor o<strong>der</strong><br />

Bauherr die Planung umsetzen. Sie haben eine Informationspflicht gegenüber den Behörden<br />

und Ämtern.<br />

10. PLANUNGSRECHTLICHE ABWÄGUNG<br />

10.1 Abwägung bezüglich Schallimmissionen<br />

Da die Schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete im Bereich des<br />

Plangebietes z.T. überschritten werden, sind nach DIN 18005 Schallschutzmaßnahmen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Schallschutzmaßnahmen ist zwischen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

zu unterscheiden.<br />

Als aktive Schallschutzmaßnahmen werden dabei Maßnahmen angesehen, die im Bereich<br />

<strong>der</strong> Geräuschquelle, hier <strong>der</strong> Autobahn, vorgenommen werden. Hierzu zählen u.a.<br />

Schallschutzwälle o<strong>der</strong> –wände sowie Lärm min<strong>der</strong>nde Fahrbahnoberflächen.<br />

Da bereits ein Lärm min<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Fahrbahnbelag berücksichtigt wurde, kommt als zusätzliche<br />

aktive Schallschutzmaßnahme nur die Errichtung von Schallschutzwällen/-wänden in<br />

Betracht.<br />

Der zum Plangebiet nächstgelegene Abschnitt <strong>der</strong> A 45 westlich des Plangebiets wird dabei<br />

bereits durch die vorhandene Topografie abgeschirmt, so dass hier eine Errichtung eines<br />

Lärmschutzwalles o<strong>der</strong> einer Lärmschutzwand keine maßgebliche Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrsgeräusche<br />

mehr erzielt werden kann.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Von dem Abschnitt <strong>der</strong> A 45 im Bereich <strong>der</strong> Lennetalbrücke besteht dagegen eine Sichtverbindung<br />

zum Plangebiet, welches deutlich höher liegt als die Lennetalbrücke. Auf eine<br />

Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich <strong>der</strong> Lennetalbrücke wird aber nicht weiter eingegangen,<br />

da <strong>der</strong> hiermit verbundene Aufwand als nicht verhältnismäßig eingestuft werden<br />

kann.<br />

Infolge dessen kommen nur passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Plangebiets<br />

in Betracht.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen passiven Lärmschutzmaßnahmen wurden nach dem Verfahren in Abschnitt<br />

5 „Schutz gegen Außenlärm“ <strong>der</strong> DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ bestimmt<br />

und festgesetzt.<br />

Die Schallschutzmaßnahmen beziehen sich auf die luftschalldämmenden Eigenschaften<br />

<strong>der</strong> Umschließungsbauteile, Außenwände Fenster und Dachflächen, sofern es sich um Außenflächen<br />

von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 handelt. Mit üblichen Wand-<br />

und Dachbauteilen und den aus Wärmeschutzgründen erfor<strong>der</strong>lichen „ISO-Fenstern“ kann<br />

das erfor<strong>der</strong>liche Schalldämmmaß erreicht werden.<br />

Als schutzbedürftige Räume gelten nach DIN 4109, Tabelle 8, u.a. Aufenthaltsräume in<br />

Wohnungen. Bezogen auf Wohnhäuser sind diesbezüglich vorrangig Wohn-, Schlaf und<br />

Kin<strong>der</strong>zimmer zu berücksichtigen. Küchen, ausgenommen Wohnküchen, Bä<strong>der</strong> und Toiletten<br />

gelten nach DIN 4109 nicht als schutzbedürftig gegen Außenlärm.<br />

Für Schlaf- und Kin<strong>der</strong>zimmer werden den zukünftigen Bewohnern schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />

empfohlen. Diese Empfehlung wird als Hinweis in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen.<br />

Da <strong>der</strong> Schalltechnische Orientierungswert für den Tageszeitraum allgemein als Richtwert<br />

für „gesunde Wohnverhältnisse“ gilt, können die geringfügigen Überschreitungen <strong>der</strong> Werte<br />

für WA-Gebiete abgewogen werden.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> Schalltechnischen Orientierungswerte und die damit einhergehende<br />

negative Auswirkung werden als min<strong>der</strong> schwerwiegend bewertet. Ihr kann mit<br />

relativ einfachen Mitteln begegnet werden. Somit überwiegen die Vorteile einer qualitativ<br />

hochwertigen Wohnsituation, die an diesem Standort möglich ist. Unter Abwägung <strong>der</strong> Vor-<br />

und Nachteile, wird die beschriebene negative Auswirkung billigend in Kauf genommen.<br />

10.2 Abwägung bez. Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen<br />

Durch den Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen sind die<br />

„Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen“ negativ betroffen. Der Bebauungsplan setzt zum<br />

Ausgleich <strong>der</strong> negativen Auswirkungen Ausgleichsmaßnahmen fest, <strong>der</strong>en Umsetzung<br />

durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert wird. Unter Abwägung mit den positiven<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes werden<br />

die negativen Beeinträchtigungen in Kauf genommen.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

11. GENDER MAINSTREAMING<br />

Laut § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB sind bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne zu berücksichtigen:<br />

die sozialen und kulturellen Bedürfnisse <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e die Bedürfnisse<br />

<strong>der</strong> Familien, <strong>der</strong> jungen, alten und behin<strong>der</strong>ten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen<br />

auf Männer und Frauen sowie Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und<br />

Erholung.<br />

Dieses Bauleitplanverfahren soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Baugebiet<br />

liefern, welches oben zitiertem Grundsatz genügen muss.<br />

Das Plangebiet befindet sich am Rande des Siedlungsbereiches. Einerseits arrondiert es<br />

die vorhandene Bebauung am Ergster Weg und zum An<strong>der</strong>en bietet es die Möglichkeit familiengerechtes<br />

Wohnen naturnah anbieten zu können.<br />

Für Freizeitaktivitäten für ältere Kin<strong>der</strong> und Erwachsene wird in <strong>der</strong> naturnahen Umgebung<br />

gesorgt.<br />

Die äußere Erschließung ist vorhanden, ebenso ein Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

(ÖPNV).<br />

Unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen durch die Planung werden in diesem<br />

Fall nicht gesehen.<br />

12. DENKMALSCHUTZ<br />

Innerhalb des Bebauungsplanes sind keine denkmalgeschützten Objekte vorhanden. Der<br />

LWL - Archäologie für Westfalen gibt den folgenden Hinweis.<br />

„ Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (Kultur- und/o<strong>der</strong> naturgeschichtliche Bodenfunde,<br />

d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Verän<strong>der</strong>ungen und Verfärbungen<br />

in <strong>der</strong> natürlichen Beschaffenheit, Höhlen und Spalten aber auch Zeugnisse tierischen<br />

und/o<strong>der</strong> pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung<br />

von Bodendenkmälern ist <strong>der</strong> Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Fax:<br />

02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Endeckungsstelle mindestens drei Werktage<br />

in unverän<strong>der</strong>tem Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 DSchG NRW), falls diese nicht vorher von<br />

den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen – Lippe ist<br />

berechtigt das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung<br />

bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG) NW).“<br />

13. FESTSETZUNGEN<br />

Der Bebauungsplan setzt durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text folgendes fest:<br />

• Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches,<br />

• Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung,<br />

• private und öffentliche Verkehrsflächen,<br />

• die Umgrenzung von Belastungsflächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

• ein Regenrückhaltebecken,<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

• Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen)<br />

• textliche Festsetzungen, Hinweise usw.<br />

14. FLÄCHENBILANZ<br />

Flächen in Quadratmeter Teilflächen Gesamtflächen<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA) 12.235<br />

Straßenverkehrsflächen 928<br />

öffentliche Verkehrsfläche 240<br />

private Verkehrsmischfläche 688<br />

Regenrückhaltung 1.006<br />

Ausgleichsfläche 1.898<br />

Bebauungsplangebiet 16.067<br />

<strong>Hagen</strong>, den 03.08.2009<br />

Grothe (Technischer Beigeordneter)<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

ANLAGEN ZUR BEGRÜNDUNG<br />

Folgende Fachbeiträge werden als Anlage zur Begründung Bestandteile des Bebauungsplanes<br />

• Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges:<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan<br />

Nr. 02/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West“,<br />

Essen, im Januar 2009<br />

• Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges:<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan<br />

Nr. 02/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West,<br />

Essen, im Oktober 2008<br />

• Ing.-Büro für Akustik und Lärmimmissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:<br />

GERÄUSCH-IMMISSIONSGUTACHTEN zum Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung<br />

Ergster Weg – West“ <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> im Bereich des Plangebietes<br />

durch den Verkehr auf <strong>der</strong> Autobahn A 45 verursachten Geräuschimmissionen,<br />

Bearb.-Nr. 09/148<br />

<strong>Hagen</strong>, den 02.04.2009<br />

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Der Oberbürgermeister<br />

1. Planung<br />

Zusammenfassende Erklärung<br />

zum<br />

Bebauungsplan Nr. 2/08 (598),<br />

Wohnbebauung Ergster Weg – West<br />

(gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))<br />

04.01.2010<br />

Das Plangebiet befindet sich im <strong>Stadt</strong>bezirk Hohenlimburg. Es liegt im Nordwesten<br />

des Ortsteiles Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich <strong>der</strong> Straße<br />

Lichtenböcken.<br />

Die Planung von Wohngebieten leistet einen Beitrag zur Deckung des aktuellen<br />

Bedarfes an Baugrundstücken für Einfamilienhäuser im <strong>Stadt</strong>bezirk Hohenlimburg.<br />

Das Baugebiet liegt am Siedlungsrand zur offenen, topographisch stark bewegten<br />

Landschaft und umfasst neben einzelnen bestehenden Wohnhäusern mit großen<br />

Gärten eine landwirtschaftlich genutzte Fläche oberhalb des Berchumer Baches.<br />

Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst eine Größe von ca. 1,6 ha. Abzüglich<br />

<strong>der</strong> Flächen für die Regenrückhaltung, einer ökologischen Ausgleichsfläche,<br />

<strong>der</strong> Erschließungswege und <strong>der</strong> bereits bebauten Flächen werden ca. 6.000 qm<br />

Neubauland mit Baugrundstücken für etwa 12 bis 15 neue Einfamilienhäuser zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

2. Verfahrensablauf<br />

• Vorgezogene Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Abfrage des Umfanges<br />

und Detaillierungsgrades <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping):<br />

05.03.2008.<br />

• Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung<br />

Ergster Weg – West : 06.03.2008.<br />

• Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 18.03.2008.<br />

• Bürgeranhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB: 14.04.2008.<br />

• Öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB:<br />

27.02.2009 – 27.03.2009.<br />

• Aufgrund einiger Planän<strong>der</strong>ungen, die sich durch Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />

ergaben, wurden gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingeschränkte<br />

Beteiligungen durchgeführt am 24.04.2009 und am 06.07.2009.


Die im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden im Zuge des Verfahrens bearbeitet und abgewogen.<br />

• Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> hat am 17.12.2009 den Bebauungsplan als Satzung<br />

beschlossen.<br />

3. Berücksichtigung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />

Die Belange <strong>der</strong> Umwelt wurden im Verfahren geprüft und abgewogen. Die negativ<br />

bewerteten Auswirkungen bezüglich <strong>der</strong> Schallimmissionen (Autobahngeräusche)<br />

werden in Kauf genommen für den Gewinn einer qualitativ hochwertigen<br />

Wohnraumversorgung. Die Wohnqualität bleibt mittels Festsetzung passiver<br />

Schallschutzmaßnahmen gewahrt.<br />

Der Verlust von Freiflächen wird akzeptiert aufgrund <strong>der</strong> positiven Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Der notwendige Ausgleich für den mit <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> geplanten Wohnbaumaßnahme<br />

erfolgenden Eingriff in den Landschaftsraum ist im Landschaftspflegerischem<br />

Fachbeitrag konkretisiert. Der Ausgleich wird zum Teil innerhalb des<br />

Plangebietes und zum Teil außerhalb des Plangebietes auf privaten Flächen östlich<br />

<strong>der</strong> evangelischen Bildungsstätte erfolgen (Auf dem Höchsten).<br />

Die ermittelten Umweltbelange sind ausführlich im Umweltbericht, welcher Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung<br />

Ergster Weg – West ist, dargelegt und bewertet.<br />

4. Berücksichtigung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

Die in den Beteiligungsverfahren geäußerten Bedenken beziehen sich auf :<br />

• Die Festsetzung eines Baugebietes im Norden des Plangebietes an <strong>der</strong> Straße<br />

„Lichtenböcken“,<br />

• die Erreichbarkeit <strong>der</strong> geplanten Wohnhäuser für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge,<br />

• die Festsetzung allgemeiner Wohngebiete anstatt reiner Wohngebiete und<br />

• die zusätzliche Verkehrsbelastung durch das geplante Baugebiet.<br />

Da die Besitzer <strong>der</strong> Grundstücke im Norden des Plangebietes das Bauinteresse<br />

verloren, wurde das Plangebiet um die betreffenden Grundstücke reduziert.<br />

Die Erreichbarkeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge wird durch Erweiterung<br />

des Plangebietes um eine Belastungsfläche auf dem Grundstück am Ergster Weg<br />

gegenüber <strong>der</strong> Planstraße gewährleistet.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> genannten Än<strong>der</strong>ungen wurde ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren<br />

mit positivem Ergebnis durchgeführt.<br />

Der Einwand gegen die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und für die<br />

Ausweisung von reinen Wohngebieten wurde begründet zurückgewiesen, mit<br />

Verweis auf den bestehenden Gebietscharakter und <strong>der</strong> Absicht, diesen nicht<br />

verän<strong>der</strong>n zu wollen zum Schutze eines vorhandenen nicht störenden Handelsbetriebes.<br />

Ebenso zurückgewiesen wurde <strong>der</strong> Einwand, die vorhandene Erschließung über<br />

den Ergster Weg sei nicht leistungsfähig genug, um die zusätzliche Verkehrs-


menge aus dem neuen Plangebiet aufzunehmen. Durch die verhältnismäßig geringe<br />

Anzahl neuer Wohneinheiten ist eine Verschlechterung <strong>der</strong> Verkehrsituation<br />

nicht zu erwarten.<br />

5. Resümee<br />

Bei <strong>der</strong> Erschließung dieser Bauflächen handelt es sich um die Aktivierung einer<br />

Wohnbauflächenreserve aus dem Flächennutzungsplan.<br />

Die geringe Größe des Planungsgebietes und die zum Teil bereits bestehenden<br />

Gebäude engen den Spielraum hinsichtlich an<strong>der</strong>weitiger Planungsmöglichkeiten<br />

ein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Obstwiese durch Verkleinerung <strong>der</strong> Wohnbauflächen wäre<br />

eine planerische Option, die aber nicht umgesetzt wurde, um ausreichend neue<br />

Bauflächen zu schaffen.<br />

Die vorliegende planerische Lösung stellt einen Kompromiss dar zwischen städtebaulichen,<br />

ökologischen und wirtschaftlichen Ansprüchen.<br />

6. Monitoring<br />

Die Gemeinden überwachen gemäß § 4c BauGB zuständigkeitshalber die erheblichen<br />

Umweltauswirkungen, die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauleitpläne eintreten,<br />

um insbeson<strong>der</strong>e unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig<br />

zu ermitteln und in <strong>der</strong> Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.<br />

Die getroffenen Festsetzungen lassen negative Umweltauswirkungen für die<br />

Schutzgüter Boden sowie Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume erwarten, die<br />

durch Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Erhebliche<br />

negative Wirkungen auf die Schutzgüter werden nach Kompensation des Eingriffs<br />

voraussichtlich nicht zurückbleiben, so dass an dieser Stelle keine detaillierten<br />

Maßnahmen festgelegt werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> überprüft den Vollzug und die Umsetzung <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen.<br />

Die Überprüfung des Erhalts und <strong>der</strong> sachgemäßen Pflege <strong>der</strong><br />

Kompensationsflächen erfolgt durch die Fachbehörden in Rahmen bestehen<strong>der</strong><br />

Überwachungspflichten.<br />

Bezüglich des Schutzgutes Wasser ist die Einleitung in den Berchumer Bach<br />

durch eine regelmäßige Kontrolle <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des Regenrückhaltebeckens<br />

durch die <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Hagen</strong> (SEH) zu überwachen.<br />

Die Einhaltung <strong>der</strong> Baugrenzen und <strong>der</strong> Grundflächenzahl wird im Rahmen des<br />

Baugenehmigungsverfahrens durch das zuständige Bauordnungsamt überprüft.<br />

Die sonstige Überwachung beschränkt sich auf die Prüfungen im Rahmen <strong>der</strong><br />

baurechtlichen Zulassungsverfahren sowie auf die Prüfung und Auswertung von<br />

Hinweisen und Beschwerden aus <strong>der</strong> Bevölkerung. Eine Überprüfung von unvorhergesehenen<br />

Auswirkungen erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen bestehen<strong>der</strong><br />

Überwachungspflichten (z. B. Staatliches Umweltamt).<br />

<strong>Hagen</strong>, den 04.01.2010<br />

Jörg Dehm

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