begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Vorstandsbereich für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen<br />
Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung 03.08.2009<br />
BEGRÜNDUNG<br />
ZUM<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. 2/08 (598)<br />
WOHNBEBAUUNG ERGSTER WEG - WEST
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
INHALT Seite<br />
1. GELTUNGSBEREICH 3<br />
2. ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG 4<br />
3. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 4<br />
4. BAULICHE NUTZUNGEN 4<br />
5. VERKEHR / ERSCHLIESSUNG 5<br />
6. VER- UND ENTSORGUNG 6<br />
6.1 STROM, GAS UND WASSERVERSORGUNG 6<br />
6.2 MÜLLENTSORGUNG 6<br />
6.3 ENTWÄSSERUNG 6<br />
7. EINGRIFFSBEWERTUNG UND KOMPENSATION 7<br />
7.1 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN INNERHALB BZW. AN DER GRENZE DES PLANGEBIETES 7<br />
7.2 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN AUßERHALB DES PLANGEBIETES 8<br />
8. STÄDTEBAULICHER VERTRAG 9<br />
9. UMWELTBERICHT 9<br />
9.1 BESCHREIBUNG DES STANDORTES 9<br />
9.2 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES 9<br />
9.3 BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN 9<br />
9.4 ART UND UMFANG SOWIE BEDARF AN GRUND UND BODEN DES GEPLANTEN VORHABENS 10<br />
9.5 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES DIE FÜR DAS VORHABEN VON BEDEUTUNG SIND 10<br />
9.6 BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE IM BEBAUUNGSPLAN 10<br />
9.7 BESTANDSAUFNAHME DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES UND PROGNOSE<br />
DER UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 11<br />
9.8 EFFIZIENTE ENERGIENUTZUNG / EINSATZ VON ERNEUERBAREN ENERGIEN 18<br />
9.9 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />
DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN 18<br />
9.10 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER AUSWIRKUNGEN UND BEWERTUNG 18<br />
9.11 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 18<br />
9.12 IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 18<br />
9.13 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT<br />
GEMÄß § 4C BAUGESETZBUCH 19<br />
10. PLANUNGSRECHTLICHE ABWÄGUNG 19<br />
10.1 ABWÄGUNG BEZÜGLICH SCHALLIMMISSIONEN 19<br />
10.2 ABWÄGUNG BEZ. VERLUST VON FREIFLÄCHEN UND RELATIV NATÜRLICHEN BODENBEREICHEN 20<br />
11. GENDER MAINSTREAMING 21<br />
12. DENKMALSCHUTZ 21<br />
13. FESTSETZUNGEN 21<br />
14. FLÄCHENBILANZ 22<br />
ANLAGEN ZUR BEGRÜNDUNG 23<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
1. GELTUNGSBEREICH<br />
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges<br />
und südlich <strong>der</strong> Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im<br />
Einzelnen in <strong>der</strong> Gemarkung Berchum, Flur 1, das Flurstück 687 und in Flur 2 die Flurstücke<br />
1 teilweise, 214, 215 tlw., 237, 279 tlw., 280 bis 282, 431, 476, 477, 617 teilweise und<br />
888 bis 893.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
2. ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG<br />
Trotz allgemein sinken<strong>der</strong> Einwohnerzahlen gibt es aufgrund sich verän<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Haushaltsstrukturen<br />
nach wie vor einen am Markt ablesbaren Bedarf an, Baugrundstücken für Einfamilienhäuser.<br />
Um insbeson<strong>der</strong>e dieser Nachfrage gerecht zu werden und um einer weiteren<br />
Abwan<strong>der</strong>ung von Teilen <strong>der</strong> Bevölkerung ins Umland zu begegnen, wurden Überlegungen<br />
angestellt, wo und in welchem Umfang hierfür städtebaulich verträgliche Flächen<br />
bereitgestellt werden können. Neben <strong>der</strong> Prüfung geeigneter städtischer Immobilien wurden<br />
auch Grundstücke privater Eigentümer und Investoren in diese Untersuchung einbezogen.<br />
Hierzu gehören auch die Flächen westlich des Ergster Weges in <strong>Hagen</strong> Berchum. Es handelt<br />
sich im Wesentlichen um Flächenreserven, die, bis auf eine kleine Teilfläche im Nordwesten<br />
des Plangebietes, schon im gültigen Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> dargestellt<br />
sind, bis heute aber aufgrund planungs-/erschließungsrechtlicher Rahmenbedingungen<br />
nicht abschließend entwickelt wurden.<br />
Gemäß Beschluss des <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses (STEA) vom 28.02.2002 soll ein<br />
Konzept zur Offensive gegen die Abwan<strong>der</strong>ung aus <strong>Hagen</strong> erarbeitet werden. Wesentliches<br />
Ziel ist insofern die Deckung des Wohnbedarfs <strong>der</strong> <strong>Hagen</strong>er Bevölkerung. Auch die<br />
Bebauung <strong>der</strong> Freiflächen im Bereich Ergster Weg kann einen Beitrag dazu leisten. Gerade<br />
im <strong>Stadt</strong>bezirk Hohenlimburg ist es notwendig, neue Wohnbauflächen zu aktivieren, weil<br />
aktuell sehr geringe Flächenreserven für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen.<br />
3. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION<br />
Im Flächnutzungsplan (FNP) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> ist das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche<br />
dargestellt. Lediglich am nordwestlichen Rand ist ein schmaler Streifen als Fläche<br />
für die Landwirtschaft dargestellt. Dieser ist Teil des im Landschaftsplan festgesetzten<br />
Landschaftsschutzgebietes Nr. 1.2.2.14 „Lichtenböcken“. Bei dem betroffenen Bereich<br />
handelt es sich in Flur 1 um die Flurstücke 687 und in Flur 2 um Flurstück 279.<br />
Die Planung kann aufgrund <strong>der</strong> nur geringen Abweichung und <strong>der</strong> Prägung in <strong>der</strong> unmittelbaren<br />
Nachbarschaft als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.<br />
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes treten die wi<strong>der</strong>sprechenden Festsetzungen des<br />
Landschaftsplanes zum Landschaftsschutz außer Kraft.<br />
4. BAULICHE NUTZUNGEN<br />
Städtebauliches Ziel <strong>der</strong> Planung ist es, durch die gewählte Erschließungsform eine überschaubare,<br />
kleinteilige bzw. den örtlichen Verhältnissen angepasste Nachbarschaftseinheit<br />
zu bilden, die bestimmt durch Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung, eine verträgliche Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> bestehenden Wohnbebauung ohne städtebauliche Brüche, gewährleistet.<br />
Dazu wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
festgesetzt.<br />
Im Plangebiet befindet sich eine Handelsnie<strong>der</strong>lassung (Ergster Weg 35a), die im reinen<br />
Wohngebiet rechtlich nicht möglich wäre. Mit <strong>der</strong> Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes<br />
soll <strong>der</strong> Firma über den Bestandsschutz hinaus Planungssicherheit gegeben werden<br />
(Genehmigungsfähigkeit als sonstiger nicht stören<strong>der</strong> Gewerbebetrieb nach § 4 (3) Nr. 2<br />
BauNVO). Um dennoch den bestehenden Gebietscharakter zu erhalten, werden für dieses<br />
Grundstück Ergster Weg 35a die nach § 4 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Nr. 3<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
Anlagen für Verwaltungen, Nr. 4 Gartenbaubetriebe und Nr. 5 Tankstellen ausgeschlossen.<br />
Für alle an<strong>der</strong>en Wohngebiete (WA) im Plangebiet werden alle ausnahmsweise zulässigen<br />
Nutzungen ausgeschlossen (§ 4 (3) BauNVO), einschließlich sonstiger nicht stören<strong>der</strong> Gewerbebetriebe<br />
(Nr. 2). Unter Anwendung des § 1 Absatz 6 Nr.1 BauNVO sind diese Nutzungsarten<br />
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Mit diesen Festsetzungen wird <strong>der</strong> Bestand<br />
des Betriebes gesichert und gleichzeitig werden ungewollte Entwicklungen unterbunden,<br />
die ohne Bebauungsplan am Ergster Weg rechtlich möglich wären (unter Anwendung<br />
des § 34 BauGB).<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich freistehende Wohnhäuser auf relativ<br />
großen Grundstücken. Um die bestehenden Wohngebäude werden Baugrenzen definiert,<br />
die eine Erweiterung <strong>der</strong> Wohngebäude ermöglichen. Die festgesetzte überbaubare<br />
Fläche innerhalb <strong>der</strong> Neubaugrundstücke legt nur generell die Lage <strong>der</strong> Gebäude auf dem<br />
Grundstück fest. Ein Vor- und Zurückspringen sowie Vorsprünge innerhalb <strong>der</strong> Baukörper<br />
selbst, sind in dieser stark vom Freiraum geprägten Baustruktur städtebaulich verträglich.<br />
Damit die Grundstücke nicht unverhältnismäßig dicht bebaut werden können, sowohl im<br />
Verhältnis zur bestehenden Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, als<br />
auch im Verhältnis zur umgebenden Bebauung im nördlichen Teil von Berchum, werden die<br />
Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) in Relation zur Grundstücksgröße<br />
maßvoll beschränkt. Die nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässigen Werte<br />
werden nicht voll ausgeschöpft. Das gilt auch für die bereits bebauten Grundstücke.<br />
Für die Neubaugrundstücke gilt, dass bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Geschossfläche die Flächen<br />
von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen einschließlich <strong>der</strong> zu ihnen gehörenden<br />
Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen sind. Das gilt<br />
nicht für die bereits bebauten Grundstücke, um das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung im Bestand<br />
im Vergleich zu einer Entwicklung ohne Bebauungsplan nicht weiter einzuschränken.<br />
Diese Festsetzung, die offene Bauweise, die Beschränkung <strong>der</strong> Zulässigkeit auf Einzel-<br />
und Doppelhäuser sowie die Begrenzung auf eine maximal zweigeschossige Bebauung,<br />
sollen eine behutsame Entwicklung <strong>der</strong> Wohnbebauung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> örtlichen<br />
Gegebenheiten garantieren. Die Beschränkung auf zwei Wohneinheiten pro Gebäude<br />
schließt den Geschosswohnungsbau aus, <strong>der</strong> für diesen Ortsteil unüblich ist.<br />
Die offen gehaltene Ausrichtung <strong>der</strong> Hauptdachflächen/ Baukörper ermöglicht eine Nutzung<br />
<strong>der</strong> Solarenergie. Die Entscheidung obliegt den Bauherren, da hier die Effizienz von Solaranlagen<br />
im Einzelnen überprüft werden müsste und an<strong>der</strong>e, zusätzliche regenerative Energiequellen<br />
zur Auswahl stehen.<br />
5. VERKEHR / ERSCHLIESSUNG<br />
Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über eine Anbindung an den Ergster Weg in<br />
Form von privaten Erschließungsanlagen. Die überwiegende Anzahl <strong>der</strong> Grundstücke wird<br />
über einen privaten Erschließungsstich erschlossen. Die Straßenfläche des Erschließungsstiches<br />
soll dem Charakter einer Anliegerstraße entsprechend als Mischverkehrsfläche ausgebaut<br />
werden. Das heißt, dass die Verkehrsflächen ohne Bordstein und somit ohne Höhenunterschiede<br />
gestaltet werden. Weitere Grundstücke werden im Anschluss an den genannten<br />
Erschließungsstich über die Trasse (Privatweg) des neu zu verlegenden Kanals<br />
am Rande des Baugebietes erschlossen. Dieser Weg wird als Belastungsfläche festgesetzt.<br />
Eine Belastungsfläche auf dem Grundstück Ergster Weg 30 sichert die Erschließung<br />
für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Der Anschluss an den ÖPNV ist vorhanden.<br />
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6. VER- UND ENTSORGUNG<br />
6.1 Strom, Gas und Wasserversorgung<br />
Die Strom-, Gas- und Wasserversorgung ist durch Anschluss an die vorhandenen Netze<br />
des örtlichen Versorgungsträgers sichergestellt.<br />
6.2 Müllentsorgung<br />
Die Müllentsorgung wird durch den <strong>Hagen</strong>er Entsorgungsbetrieb HEB erfolgen.<br />
6.3 Entwässerung<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Einzugsbereich <strong>der</strong> Kläranlage <strong>Hagen</strong> -<br />
Fley. Der <strong>Stadt</strong>teil Berchum wird überwiegend im Mischsystem entwässert. Die dort vorhandene<br />
Kanalisation wurde in den 90er Jahren auf Grundlage <strong>der</strong> damals bekannten städtebaulichen<br />
Planungen ausgelegt und hydraulisch saniert. Der aufzustellende Bebauungsplan<br />
war zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt und ist somit hydraulisch nicht berücksichtigt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> geplanten Bebauung kann die öffentliche Kanalisation nicht bis<br />
vor jedes Grundstück gelegt werden. Für die notwendigen privaten und öffentlichen Kanaltrassen<br />
werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte als Textliche Festsetzung Nr. 3 im Plan<br />
festgesetzt. Für gemeinsam genutzte private Trassen sind zwingend privatrechtliche Vereinbarungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich (Textlicher Hinweis).<br />
Im Plangebiet erfolgt die Entwässerung im Trennsystem. Die SEH erstellt den öffentlichen<br />
Schmutzwasserkanal und ermöglicht hierdurch die Außerbetriebnahme einer vorhandenen<br />
Kleinkläranlage sowie den Schmutzwasseranschluss eines einzeln geplanten Grundstückes<br />
im nördlichen Bereich des Plangebiets (Lichtenböcken 49 und 49a). Die zukünftige<br />
Außerbetriebnahme einer weiteren Kleinkläranlage außerhalb des Plangebietes wird hierdurch<br />
in Aussicht gestellt (Lichtenböcken 46).<br />
Die Planung und <strong>der</strong> Bau <strong>der</strong> örtlichen Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung im Sinne des<br />
§ 51a LWG erfolgt für diese Fläche durch den Investor. Die dafür notwendige Anlage wird<br />
im Westen des Plangebietes auf dem Flurstück 279, welches sich im Eigentum des Investors<br />
befindet, erstellt. Die Anlage, über die auch das Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>der</strong> Erschließungsstraße<br />
beseitigt wird, ist eine private Gemeinschaftsanlage <strong>der</strong> zukünftigen Grundstückseigentümer.<br />
Diese Anlage ist durch die Untere Wasserbehörde (UWB) nach § 7<br />
WHG zu genehmigen. Auch hier wird <strong>der</strong> Abschluss von privatrechtlichen Regelungen erfor<strong>der</strong>lich<br />
(Textlicher Hinweis).<br />
Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser des Einzelgrundstückes im nördlichen Plangebiet (Flurstücke<br />
687 u. 431) wird über einen Graben dem zuvor genannten Regenrückhaltebecken zugeführt.<br />
Auch hierzu ist eine privatrechtliche Vereinbarung erfor<strong>der</strong>lich. Den Grundstückseigentümern<br />
ist anheim gestellt, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens an<strong>der</strong>e Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> örtlichen Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung zu wählen, wenn diese technisch<br />
und rechtlich möglich sind. Die bestehenden Häuser Lichtenböcken 49 und 49a versickern<br />
weiterhin das Regenwasser auf dem Flurstück 1.<br />
Die bebauten Grundstücke Ergster Weg 35 und 35a bleiben am vorhandenen Mischwasserkanal<br />
im Ergster Weg angeschlossen. Das gilt auch für zukünftige bauliche Ergänzungen<br />
auf diesen Grundstücken.<br />
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7. EINGRIFFSBEWERTUNG UND KOMPENSATION<br />
Nach § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu<br />
vermeiden o<strong>der</strong> auszugleichen.<br />
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 02/08 (598) „Wohnbebauung<br />
Ergster Weg – West“, erstellt von dem Büro Ökoplan - Bredemann, Fehrmann,<br />
Hemmer und Kordges, Essen, im Oktober 2008, wird als Anlage zur Begründung Bestandteil<br />
des Bebauungsplanes.<br />
Der Fachbeitrag umfasst eine systematische Bestandserfassung und Bewertung von Natur<br />
und Landschaft sowie die Prognose und Bewertung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen und<br />
nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes. Daraus leiten<br />
sich geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen<br />
sowie Ausgleichsmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen ab. Die Flächen für<br />
diese Ausgleichmaßnahmen befinden sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bebauungsplangebietes.<br />
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB können Ausgleichsmaßnahmen auch an<br />
an<strong>der</strong>er Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Diese Maßnahmen werden im o. g. Landschaftspflegerische<br />
Fachbeitrag wie folgt beschrieben:<br />
7.1 Landschaftspflegerische Maßnahmen innerhalb bzw. an <strong>der</strong> Grenze des Plangebietes<br />
Der nach Entnahme <strong>der</strong> ersten Baumreihe am kleinen Waldstück westlich des Plangebietes<br />
neu entstandene Waldrand (2. Reihe) ist gemäß DIN 18.920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />
und Vegetationsbeständen" und <strong>der</strong> "RAS-LP4 - Richtlinien für den Schutz<br />
von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ vor Beeinträchtigungen<br />
während <strong>der</strong> Baumaßnahmen fachgerecht zu sichern.<br />
Im Wurzelbereich <strong>der</strong> Bäume sind Baumaßnahmen sowie die Lagerung von Stoffen grundsätzlich<br />
zu vermeiden. Bei unvermeidlichen Eingriffen sind die Baumaßnahmen im Bereich<br />
des Wurzelraumes nur einseitig beschränkt und nicht dichter als 2,5 m vom Stamm auszuführen,<br />
um den langfristigen Erhalt des Bestandes zu sichern.<br />
(Punkt 6.2.1 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags)<br />
Anlage einer Obstwiese im Westen des Plangebietes<br />
Auf den Weideflächen des Grundstückes Gemarkung Berchum, Flur 2, Flurstücksnummer<br />
279 ist eine Obstwiese in <strong>der</strong> Größenordnung von 1.750 m 2 anzulegen. Pro 100 m 2 Wiesenfläche<br />
ist ein Obstbaum zu pflanzen (17 Stück). Die Wiesenfläche ist extensiv durch ein-<br />
bis zweischürige Mahd zu pflegen.<br />
Es sind Pflanzen folgen<strong>der</strong> Qualität zu verwenden: Hochstämme, StU 10-12 cm, 2 x v. mit<br />
Ballen. Die Pflanzenauswahl erfolgt aus folgenden Sorten:<br />
Bohnapfel, Jakob Fischer, Jakob Lebel, Winterrambur, Gute Graue, Gute Luise, Schwarze<br />
Knorpelkirsche, Hauszwetsche.<br />
Die Obstbäume sind dauerhaft und fachgerecht zu pflegen, zu erhalten und mit einer üblichen<br />
Dreibockverankerung zu sichern.<br />
(Punkt 6.2.2 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags)<br />
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7.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen außerhalb des Plangebietes<br />
Im Sinne des § 1a Abs. 3 werden zum Ausgleich des errechneten Wertpunktedefizits <strong>der</strong> in<br />
Anspruch genommenen Flächen die unten aufgeführten Maßnahmen auf Flächen in <strong>der</strong><br />
näheren Umgebung des Vorhabens durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11<br />
BauGB sichergestellt.<br />
Anlage einer Obstwiese östlich <strong>der</strong> ev. Jugendbildungsstätte am Ergster Weg<br />
Auf den <strong>der</strong>zeit intensiv genutzten Grünlandflächen des Grundstückes Gemarkung Berchum,<br />
Flur 6, Flurstücksnummer 21 ist in einer Größenordnung von 5.000 m 2 eine Obstwiese<br />
anzulegen. Der schmale Gehölzstreifen an <strong>der</strong> westlichen Grundstücksgrenze ist<br />
dabei zu erhalten.<br />
Pro 100 m 2 Wiesenfläche ist ein Obstbaum zu pflanzen (insges. 50 Stück). Die Wiesenflächen<br />
<strong>der</strong> Obstwiesen sind extensiv durch ein- bis zweischührige Mahd zu pflegen. Es sind<br />
Pflanzen folgen<strong>der</strong> Qualität zu verwenden: Hochstämme, StU 10-12 cm, 2 x v. mit Ballen.<br />
Die Pflanzenauswahl erfolgt aus folgenden Sorten:<br />
Bohnapfel, Jakob Fischer, Jakob Lebel, Winterrambur, Gute Graue, Gute Luise, Schwarze<br />
Knorpelkirsche, Hauszwetsche.<br />
Die Obstbäume sind dauerhaft und fachgerecht zu pflegen, zu erhalten und mit einer üblichen<br />
Dreibockverankerung zu sichern.<br />
(Punkt 6.3.1 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, Abb. 1)<br />
Die Erweiterung einer bestehenden Obstwiese entfällt !<br />
Punkt 6.3.2 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags (Abb. 2), die Erweiterung einer bestehenden<br />
Obstwiese, entfällt, da nach Verkleinerung des Plangebietes das ursprünglich<br />
vorgesehene Baufeld 7 entfallen ist (Nummerierung laut Karte 3 des LFB). Die Erweiterung<br />
von 900 qm Obstwiese und das Anpflanzen von 9 Obstbäumen an <strong>der</strong> Hofstelle Lichtenböcken<br />
Nr. 45 sollte dem Ausgleich dieses Baufeldes 7 und seiner Erschließung dienen.<br />
Durch die verbleibenden Maßnahmen wird <strong>der</strong> Eingriff durch den Bebauungsplan ausgeglichen.<br />
Tabelle 4.7, Seite 29 des Fachbeitrages, ermittelt für Baufeld 7 eine Differenz von -6.395<br />
Wertpunkten, die bei Gegenüberstellung <strong>der</strong> Vor- und Nacheingriffszustände entstanden<br />
wären. Tabelle 6 auf Seite 31 stellt bezüglich Maßnahme 6.3.2. dem Voreingriffszustand<br />
von 9.000 Wertpunkten einen Nacheingriffszustand (Erweiterung <strong>der</strong> Obstwiese) von<br />
15.300 Wertpunkten gegenüber. Aus Maßnahme 6.3.2 resultierte somit ein Wertzuwachs<br />
von 6.300 Wertpunkten, <strong>der</strong> sich nach Entnahme des Baufeldes 7 erübrigt. Aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung<br />
des Voreingriffs- und des Nacheingriffszustandes ergibt sich für den Bebauungsplan<br />
ein Defizit von -45.466 Wertpunkten. Die unter Kapitel 6.2.2 und 6.3.1 aufgeführten<br />
Kompensationsmaßnahmen bedingen einen Wertszuwachs von 47.250 Wertpunkten,<br />
so dass <strong>der</strong> Eingriff bei Umsetzung <strong>der</strong> genannten Maßnahmen ausgeglichen ist.<br />
Forstlicher Ausgleich<br />
Für den Verlust <strong>der</strong> ersten Baumreihe des Wäldchens westlich des PG ist ein forstlicher<br />
Ausgleich in <strong>der</strong> Größenordnung 1:1 (300 m 2 ) zu leisten. Die Pflanzungen sind an <strong>der</strong><br />
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Grenze zum Grundstück Gemarkung Berchum, Flur 6, Flurstücksnummer 20 anzulegen,<br />
als Erweiterung zu <strong>der</strong> hier bestehenden Aufforstung mit Traubeneichen (aus dem Jahr<br />
1985).<br />
Für die Pflanzung sind nur Gehölze aus anerkanntem Vermehrungsgut sowie aus dem örtlichem<br />
Herkunftsgebiet zu verwenden, in Anlehnung an die Artauswahl <strong>der</strong> bestehenden<br />
Aufforstung sind Traubeneichen zu verwenden.<br />
(Punkt 6.3.3 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, Abb. 1)<br />
8. STÄDTEBAULICHER VERTRAG<br />
Um die Durchführung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB sowohl<br />
innerhalb als auch außerhalb des Bebauungsplanes sicherzustellen, haben sich die Investoren<br />
durch Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB noch vor dem<br />
Satzungsbeschluss zur Durchführung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Dies sind<br />
laut Landschaftspflegerischen Fachbeitrag:<br />
Ziffer 6.2.1 (Seite 23): Schutz / Erhalt von Gehölzen<br />
Ziffer 6.2.2 (Seite 23): Anlage einer Obstwiese im Westen des Plangebietes<br />
Ziffer 6.3.1 (Seite 24): Anlage einer Obstwiese östlich <strong>der</strong> Ev. Jugendbildungsstätte am<br />
Ergster Weg<br />
Ziffer 6.3.3 (Seite 26): Forstlicher Ausgleich<br />
9. UMWELTBERICHT<br />
9.1 Beschreibung des Standortes<br />
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Berchum. Das Gelände ist topographisch<br />
stark bewegt. Es fällt nach Westen hin ab. Das Plangebiet ist geprägt durch landwirtschaftliche<br />
Flächen und große Gärten um die einzelnen bereits vorhandenen Häuser.<br />
9.2 Kurzdarstellung des Inhalts und <strong>der</strong> wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes<br />
Das wichtigste Ziel ist die Schaffung von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser.<br />
Demzufolge wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und Nutzungen ausgeschlossen,<br />
die nur ausnahmsweise zulässig sind und den Charakter des geplanten Wohngebietes in<br />
Ortsrandlage stören könnten (Beherbergungsbetriebe, Gewerbebetriebe, Verwaltungsgebäude,<br />
Gartenbaubetriebe und Tankstellen).<br />
9.3 Beschreibung <strong>der</strong> Festsetzungen<br />
Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Mit einer Grundflächenzahl von 0,2 bis<br />
0,3 werden eine geringe Dichte <strong>der</strong> Wohnbebauung und damit eine Anpassung an die bestehende<br />
Bebauung angestrebt. Durch den Ausschluss bestimmter ausnahmsweise zulässiger<br />
Nutzungen soll <strong>der</strong> Charakter <strong>der</strong> bestehenden Bebauung im geplanten Baugebiet<br />
ebenfalls erreicht werden.<br />
Es werden landschaftspflegerische Maßnahmen festgesetzt. Diese sind einmal <strong>der</strong> Schutz<br />
von Bäumen und die erfor<strong>der</strong>lichen Ausgleichsmaßnahmen. Für die Nie<strong>der</strong>schlagsentwässerung<br />
wird die Lage des Regenrückhaltebeckens festgesetzt.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
9.4 Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens<br />
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von 15.818 qm. Davon werden 12.100 qm als Allgemeines<br />
Wohngebiet ausgewiesen. Die genaue Flächenbilanz ist dem Punkt 14 zu entnehmen.<br />
9.5 Ziele des Umweltschutzes die für das Vorhaben von Bedeutung sind<br />
Schutzgut Gesetzliche Grundlage Zielaussagen<br />
Mensch Baugesetzbuch<br />
§1(6) Nr.7e<br />
� Vermeidung von Emissionen<br />
Tiere, Bundesnaturschutzgesetz � Schutz. Pflege, Entwicklung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />
Pflanzen, Landschaftsgesetz NRW Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als LebensgrundlaLand-<br />
§ 1<br />
gen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im<br />
schaft,biologi-<br />
besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />
scheViel- Landschaftsgesetz NRW � Erhalt bedeutsamer Kleinstrukturen auch im besiedelten Bereich §2 (1) Nr.10<br />
falt § 2<br />
� Erhalt <strong>der</strong> biologischen Vielfalt § 2(1) Nr.8<br />
� Erhalt historische Kulturlandschaften §2 (1) Nr.14<br />
� Erhalt unbebauter Bereiche für den Naturhaushalt und die Erholung in <strong>der</strong><br />
dafür erfor<strong>der</strong>lichen Größe und Beschaffenheit §2 (1) Nr.11<br />
Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />
Baugesetzbuch<br />
§1(5) Satz 2<br />
§1(6) Nr.7a<br />
Boden Baugesetzbuch<br />
§1a(2) Satz 1<br />
Wasser Landeswassergesetz<br />
§51a<br />
� Landschaftsschutzgebiet (für einen Teil des Plangebietes) mit Ver- und Geboten<br />
gemäß Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />
� Schutz und Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen<br />
� Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />
Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />
Vielfalt sind insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen<br />
� Sparsamer und schonen<strong>der</strong> Umgang mit Grund und Boden durch Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung<br />
von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung<br />
zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.<br />
� Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist zu versickern o<strong>der</strong> ortsnah direkt in ein Gewässer<br />
einzuleiten<br />
Luft Baugesetzbuch § 1 � Die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität.....§1(6) Nr.7h<br />
� Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />
von Energie §1(6) Nr.7f<br />
Klima Baugesetzbuch § 1<br />
Kultur-<br />
und Sachgüter<br />
Landschaftsgesetz NRW<br />
§1(1)Nr.6<br />
Baugesetzbuch<br />
§1(5) Satz 2<br />
9.6 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele im Bebauungsplan<br />
� Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz §1(5)Satz 2<br />
� Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden, hierbei kommt dem Aufbau<br />
einer nachhaltigen Energieversorgung insbeson<strong>der</strong>e durch zunehmende Nutzung<br />
erneuerbarer Energie beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu<br />
� Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die städtebauliche Gestalt und das<br />
Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln<br />
Durch die Planung wird zusätzlicher Boden in Anspruch genommen, da es sich bei dem<br />
Plangebiet in Teilen um landwirtschaftliche Flächen handelt. Inwieweit die sonstigen Ziele<br />
beachtet werden ist <strong>der</strong> Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Bewertung zu<br />
entnehmen.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
9.7 Bestandsaufnahme des <strong>der</strong>zeitigen Umweltzustandes und Prognose <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />
<strong>der</strong> Planung<br />
9.7.1 Schutzgut Mensch - Lärmschutz<br />
Bestehende Lärmbelastungen<br />
Die Autobahn A 45 verläuft westlich des Plangebietes in ca. 630 m Entfernung. Zu dem<br />
nächstgelegenen Abschnitt besteht aber auf Grund <strong>der</strong> Topografie keine Sichtverbindung.<br />
Von Teilen des Plangebietes besteht aber Sichtverbindung zu dem weiter südlich verlaufenden<br />
Abschnitt <strong>der</strong> A 45 auf <strong>der</strong> Lennetalbrücke. Dies erklärt, dass die Autobahn wahrnehmbar<br />
ist.<br />
Das Geräusch- Immissionsgutachten des Ing.-Büros für Akustik und Immissionsschutz<br />
(Bearb.-Nr. 09/148) vom 02.04.2009 kommt zu dem Ergebnis, dass die Schalltechnischen<br />
Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“<br />
in allen Wohngebieten überschritten werden.<br />
Es wird bei <strong>der</strong> Analyse zwischen dem südlichen Bereich des Plangebietes und dem nördlichen<br />
Bereich des Plangebietes unterschieden. Nach Verkleinerung des Plangebietes handelt<br />
es sich bei dem nördlichen Bereich nur noch um das Haus Lichtenböcken 49a und das<br />
nördlich angrenzende Baugrundstück.<br />
Für den südlichen Bereich des Plangebietes ergibt sich am Tage keine Überschreitung und<br />
für die Nachtzeit eine Überschreitung von 5 dB (A). Im nördlichen (verkleinerten) Bereich<br />
ergibt sich tags eine Überschreitung von 2 dB (A) und nachts von 7 dB (A).<br />
Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen / Umgang mit <strong>der</strong> Lärmvorbelastung<br />
Durch die Planung selbst entstehen nur Lärmbelastungen, die für Allgemeine Wohngebiete<br />
üblich sind.<br />
Da durch die Lärmvorbelastung die Schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeine<br />
Wohngebiete im Bereich des Plangebietes z. T. überschritten werden, sind Schallschutzmaßnahmen<br />
zu berücksichtigen. Situationsbedingt kommen ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen<br />
in Betracht.<br />
Die sich im Bereich des Plangebietes ergebenden maßgeblichen Außenlärmpegel von La =<br />
58 bis 60 dB (A), liegen im Lärmpegelbereich II laut DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“.<br />
Als Anfor<strong>der</strong>ung an das erfor<strong>der</strong>liche resultierende bewertete Schalldämmmaß erf.R’w,res<br />
<strong>der</strong> Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen gilt nach DIN 4109 Tabelle 8:<br />
Lärmpegelbereich II erf.R’w,res ≥ 30 dB<br />
Der Lärmpegelbereich II und das resultierende bewertete Schalldämmmaß erf.R’w,res ≥ 30<br />
dB werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB festgesetzt.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> nächtlichen Lärmbelastung durch die Autobahn wird darauf hingewiesen,<br />
dass sich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Schallschutz nur bei geschlossenen Fenstern einstellt und für<br />
eine ausreichende Be- und Entlüftung <strong>der</strong> Räume zu sorgen ist.<br />
Für Wohnräume kann dies i.d.R. über „Stoßlüftung“ erreicht werden, bezüglich dieser sind<br />
somit keine beson<strong>der</strong>en Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
Für Schlaf- und Kin<strong>der</strong>zimmer werden den zukünftigen Bewohnern dagegen schallgedämmte<br />
Lüftungseinrichtungen empfohlen. Diese Empfehlung wird als Hinweis in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen.<br />
9.7.2 Luftqualität und klimatische Bedingungen<br />
Jetzige Situation<br />
Die Klimakarte <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> ordnet das Plangebiet dem sogenannten dörflichen Klima<br />
zu, das durch den Einfluss des umgebenden Freilandes geprägt wird. Es weist aber geringere<br />
Extremwerte für Temperatur, Feuchte und Wind auf als das Freiland. Solche Bereiche<br />
werden bioklimatisch positiv eingestuft. Als Planungsempfehlung werden die Erhaltung <strong>der</strong><br />
günstigen Bebauungsstruktur und <strong>der</strong> Aufbau weiterer Gehölzstrukturen vorgeschlagen.<br />
Gerüche <strong>der</strong> Firma LWB Refractories GmbH im Lennetal:<br />
Das damalige Staatliche Umweltamt führt in einer Stellungnahme hierzu aus, dass nach<br />
dem vorliegenden Gutachten eine max. Geruchsimmissionszusatzbelastung von 6% bzw.<br />
5% <strong>der</strong> Jahresstunden zu erwarten sind. Die Immissionswerte <strong>der</strong> Geruchsimmissions-<br />
Richtlinie für Wohn-/Mischgebiete von 10% <strong>der</strong> Jahresstunden werden unterschritten. Es<br />
wird trotzdem empfohlen, einen Hinweis in den Bebauungsplan auf die Geruchsvorbelastung<br />
aufzunehmen.<br />
Gerüche eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes:<br />
Der Betrieb wird als Nebenerwerb betrieben. Es werden zurzeit nur wenige Schweine und<br />
Rin<strong>der</strong> gehalten. Bei <strong>der</strong> geringen Größe des Viehbestandes wird nicht von Geruchsimmissionen<br />
auf die bestehende benachbarte Wohnbebauung ausgegangen.<br />
Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />
Die geplante lockere Bebauung entspricht einer klimatisch günstigen Bebauungsstruktur.<br />
Die geringe Größe <strong>der</strong> geplanten Baufläche wird sich klimatisch nicht auswirken.<br />
Es wird ein Hinweis in den Bebauungsplan auf die Geruchsvorbelastung aufgenommen.<br />
9.7.3 Schutzgut Boden<br />
Jetzige Situation<br />
Der Bodenatlas <strong>Hagen</strong> weist für das Plangebiet als Bodentyp Parabraunerde aus. Dieser<br />
gilt im Allgemeinen als ertragreicher Ackerboden. Auf den zur Planung anstehenden Flächen<br />
wird die Ertragsfähigkeit aber nur als mittel eingestuft. Das Biotopbildungspotential<br />
wird als mittel bewertet. D.h. diese Böden bieten hoch spezialisierten und deshalb seltenen<br />
Pflanzen nur mittlere Standorteigenschaften, da sie keine extremen Ausprägungen aufweisen,<br />
son<strong>der</strong>n „normale“ Eigenschaften in Bezug auf Wasser und Nährstoffe.<br />
Im Rahmen einer Untersuchung zum Versickerungspotenzial des Bodens und des Untergrundes<br />
(Büro Brauckmann, 2008) wurde das gesamte geför<strong>der</strong>te Bohrgut einer organoleptischen<br />
Ansprache unterzogen. Die angetroffenen Bodenschichten weisen nach Aussage<br />
des Gutachters keine umweltrelevanten Auffälligkeiten auf.<br />
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Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />
Die Planung greift in bisher nur gering verän<strong>der</strong>te Bodenbereiche ein (Landwirtschaft, Gärten).<br />
Die Versiegelungsrate wird mit <strong>der</strong> geplanten geringen Dichte von einer Grundflächenzahl<br />
(GRZ) bis 03, (30% des Grundstückes können bebaut werden) vergleichsweise<br />
gering ausfallen. Aufgrund <strong>der</strong> Hangneigung wird es zwecks Begradigungen Abgrabungen<br />
und Aufschüttungen geben. Dadurch wird <strong>der</strong> Boden über die Versiegelungen hinaus großflächig<br />
verän<strong>der</strong>t.<br />
9.7.4 Schutzgut Wasser<br />
Jetzige Situation<br />
Oberflächengewässer befinden sich nicht im Plangebiet. Westlich angrenzend verläuft <strong>der</strong><br />
Berchumer Bach. Das Plangebiet gehört zum Einzugsbereich des Berchumer Baches.<br />
Eine Untersuchung zum Versickerungspotenzial des Bodens und des Untergrundes (Büro<br />
Brauckmann, 2008) zeigen ein unterschiedliches Bild. Der sogenannten Durchlässigkeitsbeiwert<br />
(Kf-Wert) liegt in einer Beprobung bei 3,81 x 10 -4 m/s in einer zweiten Beprobung<br />
bei 2,13 x 10 -7 m/s. Nach Aussage des Gutachters zeigt sich ein sehr unterschiedliches<br />
Versickerungspotential dass einerseits eine Versickerung zulässt (Kf >=10 -5 ), in an<strong>der</strong>en<br />
Bereichen von einer Versickerung aber abzuraten ist (Kf
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
Bestand an Biotopen<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (siehe Anlage) wurde<br />
eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Das Plangebiet weist auf einem großen Teil<br />
Ziergärten und Fettweiden auf, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan als nur geringwertig<br />
eingestuft werden. Lediglich einer Obstwiese und Gehölzbeständen neben <strong>der</strong><br />
Obstwiese wird ein mittlerer Biotopwert zugewiesen.<br />
Bestand an Tieren<br />
Der gesetzliche Artenschutz hat durch die Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
im Dezember 2007 ein stärkeres Gewicht erlangt. So müssen die Artenschutzbelange<br />
nunmehr bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren nach einem<br />
bundesweit einheitlichen Vorgehen berücksichtigt werden. Bei <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem<br />
Recht zu beachten:<br />
� Beson<strong>der</strong>s geschützte Arten<br />
� Streng geschützte Arten inklusive <strong>der</strong> FFH-Anhang-IV-Arten<br />
� Europäische Vogelarten.<br />
Um die fachliche Artenschutzprüfung gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz zu vereinfachen<br />
hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine naturschutzfachlich<br />
begründete Auswahl <strong>der</strong>jenigen Arten getroffen, die unter artenschutzrechtlichen<br />
Gesichtspunkten zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in NRW „planungsrelevante Arten“<br />
genannt.<br />
Zur Ermittlung <strong>der</strong> Bedeutung des Gebietes für die Tierwelt und zur Abklärung des beson<strong>der</strong>en<br />
Schutzstatus und <strong>der</strong> damit verbundenen artenschutzrechtlichen Belange wurde ein<br />
Gutachten erstellt (Ökoplan 2008, siehe Anlage). Auf <strong>der</strong> Grundlage einer Auswertung des<br />
zugeordneten Messtischblattes 4611 <strong>der</strong> LANUV (2008) wurde eine Erfassung <strong>der</strong> Tiere in<br />
2008 durchgeführt.<br />
Säugetiere (Fle<strong>der</strong>mäuse)<br />
Im Untersuchungsgebiet (größer als das Plangebiet) wurden drei Fle<strong>der</strong>mausarten festgestellt.<br />
� Aus dem Plangebiet liegt eine Einzelbeobachtung <strong>der</strong> Breitflügelfle<strong>der</strong>maus vom südlichen<br />
Randbereich vor. Es ist nicht sicher, ob es sich um eine Zufallsbeobachtung eines<br />
überfliegenden Individuums ohne Gebietsbezug handelt o<strong>der</strong> ob die Art beständig<br />
im Gebiet vorkommt und dort Tagesquartiere (z.B. im Siedlungsbereich) und Nahrungshabitate<br />
regelmäßig nutzt.<br />
� Es liegt ein Nachweis des Großen Abendseglers aus dem westlichen Randbereich am<br />
Siepen außerhalb des Plangebietes vor. Nachweise von Tagesquartieren des Großen<br />
Abendseglers sind aus dem Gebiet nicht bekannt.<br />
� Im südlichen Abschnitt des Plangebietes wurde eine Zwergfle<strong>der</strong>maus beobachtet. Die<br />
Fläche wird offensichtlich als Nahrungshabitat genutzt. Tagesquartiere werden in <strong>der</strong><br />
umliegenden Siedung vermutet.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
Vögel<br />
Bei den Gebietsbegehungen wurden 31 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt.<br />
Dabei handelt es sich überwiegend um verbreitete und häufige Vogelarten. Als bemerkenswerte<br />
Arten sind neben einigen planungsrelevanten Arten die Goldammer, die Klappergrasmücke<br />
und <strong>der</strong> Haussperling zu nennen, die in <strong>der</strong> Vorwarnliste verzeichnet sind,<br />
aber aktuell noch nicht als gefährdet gelten.<br />
Aktuell wurden drei planungsrelevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet beobachtet.<br />
� Die Mehlschwalbe wurde als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet aber außerhalb<br />
des Plangebietes verzeichnet. Möglicherweise nutzt sie das Gebiet auch gelegentlich<br />
als Nahrungshabitat.<br />
� Die Rauchschwalbe kommt im Plangebiet ausschließlich als Nahrungsgast vor. Einzelne<br />
Exemplare wurden über <strong>der</strong> Wiese im zentralen Bereich beobachtet.<br />
� Der Mäusebussard wurde im Plangebiet nur überfliegend beobachtet. Da <strong>der</strong> Einflug<br />
aus <strong>der</strong> Richtung des Geschützten Landschaftsbestandteil „Siepen bei Lichtenböcken“<br />
erfolgte, wo regelmäßig ein Mäusebussard-Paar beobachtet wurde, ist anzunehmen,<br />
dass dort <strong>der</strong> Brutplatz lokalisiert ist. Als Nahrungshabitate werden sowohl Acker- als<br />
auch vorzugsweise Grünlandflächen aufgesucht, Hausgärten sind dagegen ohne Bedeutung.<br />
Ergänzend wurden vom Gutachter Beobachtungen eines fachkundigen Bewohners einbezogen.<br />
Hiernach soll die Schleiereule als regelmäßiger Brutvogel auf einem Bauernhof<br />
vorkommen. Als regelmäßige überfliegende Arten des Umfeldes werden <strong>der</strong> Rotmilan, <strong>der</strong><br />
Habicht und <strong>der</strong> Grünspecht genannt, die potenziell auch Teile des Plangebietes als Nahrungshabitat<br />
nutzen können. Alle vier Arten brüten zwar nicht im unmittelbaren Plangebiet,<br />
wurden aber im näheren Umfeld des vom Vorhaben betroffenen Bereichs als Nahrungsgäste<br />
bzw. überfliegende Arten beobachtet. Diese Arten wurden vom Gutachter ebenfalls in die<br />
artenschutzrechtliche Prüfung einbezogen. Der Gutachter weist dem Plangebiet, insbeson<strong>der</strong>e<br />
dem Grünland, eine potenzielle Funktion als gelegentliches Nahrungshabitat für diese<br />
vier Arten zu, verweist aber darauf, dass keine Strukturmerkmale vorhanden sind, die eine<br />
beson<strong>der</strong>e Eignung erkennen lassen.<br />
Amphibien / Reptilien<br />
Bei <strong>der</strong> aktuellen Kartierung konnten vom Gutachterbüro keine bemerkenswerten Amphibien-<br />
o<strong>der</strong> Reptilienvorkommen festgestellt werden. Hinweise eines Anwohners auf das<br />
Vorkommen des Feuersalaman<strong>der</strong>s konnten aktuell nicht bestätigt werden.<br />
Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />
Auswirkungen auf die Biotoptypen<br />
Durch die Planung gehen die Fettweiden, die Obstwiese und die Gehölze als Biotoptyp verloren<br />
(Überbauung o<strong>der</strong> zukünftige Nutzung als Garten). Der Bebauungsplan weist auf einer<br />
Fläche von 1.750 qm eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft aus. Hier soll die Obstwiese im Plangebiet auf einer bisherigen<br />
Fettweide wie<strong>der</strong>hergestellt werden. Einzelheiten sind dem Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan zu entnehmen. Weitere Kompensationsmaßnahmen sollen außerhalb des<br />
Plangebietes nördlich bzw. nordwestlich des Ortsteiles Berchum erfolgen.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
� Anlage einer Obstwiese auf 5.000 qm<br />
� Erweiterung einer Obstwiese um 900 qm<br />
� Ergänzung eines Wäldchens um 300 qm.<br />
Auswirkungen auf Tiere<br />
Für die Fle<strong>der</strong>mäuse kommt <strong>der</strong> Gutachter zu folgen<strong>der</strong> Bewertung:<br />
� Durch die vorgesehene Planung gehen Hausgärten verloren. Es bestehen jedoch noch<br />
strukturreichere Flächen im Umfeld, die erhalten bleiben. Es bleiben auch weiterhin die<br />
essentiellen Lebensräume für die Breitflügelfle<strong>der</strong>maus und ausreichend Ausweichhabitate<br />
in Form von weiteren Gärten und Obstwiesen erhalten.<br />
� Die Planung zum Vorhaben sieht keine nachhaltigen Eingriffe in den potenziellen Lebensraum<br />
des Großen Abendseglers vor. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Siepen mit seinem Gehölzbestand<br />
noch <strong>der</strong> Gehölzbestand am südlichen Rand des Plangebietes sind von <strong>der</strong> Planung<br />
betroffen.<br />
� Durch die vorgesehene Bebauung des Gebietes wird ein Teil <strong>der</strong> im Plangebiet bestehenden<br />
Jagdhabitate <strong>der</strong> Zwergfle<strong>der</strong>maus verloren gehen. Es sind jedoch noch ausreichend<br />
Nahrungshabitate im Umfeld erreichbar, so dass ein Ausweichen auf an<strong>der</strong>e<br />
Habitate möglich ist. Tagesquartiere sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />
Insgesamt prognostiziert <strong>der</strong> Gutachter keine projektbedingten erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von Fle<strong>der</strong>mäusen.<br />
Für die Vögel kommt <strong>der</strong> Gutachter zu folgen<strong>der</strong> Bewertung.<br />
� Sowohl während <strong>der</strong> Realisierung des geplanten Vorhabens als auch nach <strong>der</strong> Umsetzung<br />
ist auch weiterhin ein Überfliegen des Gebietes sowie eine Nutzung des Luftraums<br />
als Nahrungshabitat für die Rauchschwalbe und die Mehlschwalbe möglich.<br />
� Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens gehen vorwiegend Hausgärten und<br />
kleinere Wiesenflächen mit einer potenziellen geringfügigen Funktion als Nahrungshabitat<br />
für den Mäusebussard verloren, <strong>der</strong> Brutplatz des Mäusebussards ist nicht betroffen.<br />
Nach vorliegen<strong>der</strong> Planung bleiben noch umfangreiche Grünlandflächen sowie<br />
hochwertigere Nahrungshabitate in erreichbarer Nähe des Mäusebussard-Brutplatzes<br />
erhalten.<br />
� Die Funktion des Raumes als mögliches, gelegentlich genutztes Jagdhabitat für den<br />
Habicht und den Grünspecht wird nur vorübergehend während <strong>der</strong> Bauphase grundsätzlich<br />
eingeschränkt. Umfangreiche geeignete Ausweichhabitate im Umfeld bleiben<br />
bestehen.<br />
� Eine vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Rotmilans und <strong>der</strong> Schleiereule<br />
ist nicht erkennbar, auch wenn das Plangebiet zukünftig die Funktion als mögliches,<br />
gelegentlich genutztes Jagdhabitat nicht mehr erfüllen kann. Es bestehen aber<br />
umfangreiche geeignete Nahrungshabitate im Umfeld, die ein Ausweichen auf an<strong>der</strong>e<br />
geeignete Flächen ermöglichen.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
Insgesamt prognostiziert <strong>der</strong> Gutachter keine projektbedingten erheblichen Beeinträchtigungen<br />
von planungsrelevanten Vogelarten. Auch für die o.a. Vogelarten <strong>der</strong> Vorwarnliste<br />
prognostiziert <strong>der</strong> Gutachter keine erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
Auch für Amphibien und Reptilien kommt <strong>der</strong> Gutachter zu dem Ergebnis, dass durch die<br />
Planung keine bedeutsamen Habitate o<strong>der</strong> Vorkommen verloren gehen. Eine projektbedingte<br />
erhebliche Beeinträchtigung dieser Arten ist nicht zu erwarten.<br />
Insgesamt kommt <strong>der</strong> Gutachter zu dem Ergebnis, dass we<strong>der</strong> ein Verbot noch eine<br />
Ausnahmeregelung gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz für die Planung erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist.<br />
9.7.6 Schutzgut Mensch – Orts- und Landschaftsbild / Erholungsmöglichkeiten<br />
Jetzige Situation<br />
Das Plangebiet ist topographisch stark ausgeprägt. Es fällt im südlichen Teil nach Westen,<br />
im nördlichen Teil nach Südwesten ab. Die Grünlandnutzung mit kleinen Waldstücken, vereinzelten<br />
Obstbäumen und Buschgruppen zeigt einen typischen Ortsrand im ländlichen<br />
Raum. Der Landschaftspflegerische Begleitplan charakterisiert das Plangebiet und seine<br />
Umgebung als durch „landschaftstypische, kulturhistorisch verankerte, ausgedehnte landwirtschaftliche<br />
Nutzung in <strong>Stadt</strong>randlage“ geprägtes Gebiet, in dem sich durch die landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen und den angrenzenden Gehölz bestandenen Bereichen ein<br />
abwechslungsreiches Bild ergibt.<br />
Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />
Der bisherige Ortsrand verschiebt sich in den Freiraum. Der Landschaftspflegerische Begleitplan<br />
sieht hier aber trotzdem nur einen geringen Konflikt, da diese Flächen zum großen<br />
Teil zwischen bereits bebauten Flächen liegen. Durch die Neuanlage einer Obstwiese am<br />
Rand des Plangebietes und die Erhaltung des Feld- und Zufahrtsweges als Grenze zum<br />
weiteren Freiraum wird <strong>der</strong> neue Ortsrand landschaftlich eingebunden.<br />
9.7.7 Schutzgut Mensch - Kultur- und Sachgüter<br />
Kultur- und Sachgüter sind nicht bekannt, bzw. liegen nicht vor.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
9.8 Effiziente Energienutzung / Einsatz von erneuerbaren Energien<br />
Auf die Einhaltung des Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich<br />
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)) vom 7. August 2008, wird hingewiesen<br />
und bedeutet für Eigentümer von Neubauten die Pflicht zur anteiligen Nutzung von<br />
erneuerbaren Energien.<br />
9.9 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich <strong>der</strong><br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
� Die Kompensationsmaßnahmen sollen die Auswirkungen ausgleichen.<br />
� Die Rückhaltung und gedrosselte Einleitung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers soll nachteilige<br />
Auswirkungen für den Berchumer Bach verhin<strong>der</strong>n.<br />
� Passiver Schallschutz verringert nachteilige Auswirkungen auf zukünftige Bewohner<br />
9.10 Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Auswirkungen und Bewertung<br />
Schutzgut Auswirkungen Bewertung<br />
Mensch / Lärmschutz Vorbelastung durch A 45 am Rand des geplanten<br />
Wohngebietes<br />
negativ<br />
Luftqualität / klimatische Be- Geringer Bebauungsumfang hat lufthygienisch und kli- neutral<br />
dingungenmatisch<br />
keinen Einfluss<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Mensch<br />
Orts- und Landschaftsbild<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen<br />
negativ<br />
Grundwasser nicht betroffen. Gedrosselte Einleitung in<br />
den Berchumer Bach wird wasserrechtlich geregelt<br />
neutral<br />
Keine hochwertigen Biotope o<strong>der</strong> planungsrelevanten<br />
Tierarten betroffen<br />
Neutral<br />
Verlust von Freiflächen<br />
negativ<br />
Landschaftliche Einbindung des geplanten Baugebietes neutral<br />
Nicht betroffen neutral<br />
9.11 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung <strong>der</strong><br />
Planung<br />
Teile des Plangebietes gehören zurzeit zum Innenbereich und sind nach § 34 Baugesetzbuch<br />
bebaubar. Für die an<strong>der</strong>en Bereiche ist eine Wohnbebauung ohne Bebauungsplan<br />
nicht möglich. Hier wird die jetzige Nutzung (vorwiegend Fettweiden) bestehen bleiben. Die<br />
Umweltsituation wird sich hier voraussichtlich nicht stark verän<strong>der</strong>n.<br />
9.12 In Betracht kommende an<strong>der</strong>weitige Planungsmöglichkeiten<br />
Die geringe Größe des Baugebietes und die zum Teil bereits bestehenden Gebäude engen<br />
den Planungsspielraum ein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Obstwiese durch Verkleinerung <strong>der</strong> Wohn-<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
bauflächen wäre aber eine planerische Option, die aber nicht umgesetzt wurde, um ausreichend<br />
neue Bauflächen zu schaffen.<br />
9.13 Geplante Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Umwelt gemäß § 4c Baugesetzbuch<br />
Schutzgut Zu überwachen Maßnahme und Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Überwa-<br />
Wasser Einleitung in den Berchumer<br />
Bach<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Kompensationsmaßnahmen <br />
chung<br />
Auflagen in <strong>der</strong> wasserrechtlichenGenehmigung<br />
/ Bauabnahme<br />
Regelmäßige Kontrolle<br />
<strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<br />
des RRB<br />
Überprüfung nach Erstellung<br />
<strong>der</strong> Kompensation<br />
Anwuchskontrolle<br />
zuständige<br />
Behörde<br />
Untere Wasserbehörde /<br />
Untere Landschaftsbehörde<br />
SEH<br />
Untere Landschaftsbehörde<br />
Die Überwachung obliegt den o.a. Behörden bzw. Ämtern. Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen<br />
Umsetzung des Bebauungsplanes ist aber die Pflicht aller öffentlichen und<br />
privaten Personen. D.h. dass Ämter und Behörden den für die Überwachung zuständigen<br />
Behörden alle Informationen und Hinweise zukommen lassen müssen, die diese für eine<br />
Überwachung benötigen. Dies gilt in gleicher Weise für diejenigen, die als Investor o<strong>der</strong><br />
Bauherr die Planung umsetzen. Sie haben eine Informationspflicht gegenüber den Behörden<br />
und Ämtern.<br />
10. PLANUNGSRECHTLICHE ABWÄGUNG<br />
10.1 Abwägung bezüglich Schallimmissionen<br />
Da die Schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete im Bereich des<br />
Plangebietes z.T. überschritten werden, sind nach DIN 18005 Schallschutzmaßnahmen zu<br />
berücksichtigen.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Schallschutzmaßnahmen ist zwischen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
zu unterscheiden.<br />
Als aktive Schallschutzmaßnahmen werden dabei Maßnahmen angesehen, die im Bereich<br />
<strong>der</strong> Geräuschquelle, hier <strong>der</strong> Autobahn, vorgenommen werden. Hierzu zählen u.a.<br />
Schallschutzwälle o<strong>der</strong> –wände sowie Lärm min<strong>der</strong>nde Fahrbahnoberflächen.<br />
Da bereits ein Lärm min<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Fahrbahnbelag berücksichtigt wurde, kommt als zusätzliche<br />
aktive Schallschutzmaßnahme nur die Errichtung von Schallschutzwällen/-wänden in<br />
Betracht.<br />
Der zum Plangebiet nächstgelegene Abschnitt <strong>der</strong> A 45 westlich des Plangebiets wird dabei<br />
bereits durch die vorhandene Topografie abgeschirmt, so dass hier eine Errichtung eines<br />
Lärmschutzwalles o<strong>der</strong> einer Lärmschutzwand keine maßgebliche Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verkehrsgeräusche<br />
mehr erzielt werden kann.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
Von dem Abschnitt <strong>der</strong> A 45 im Bereich <strong>der</strong> Lennetalbrücke besteht dagegen eine Sichtverbindung<br />
zum Plangebiet, welches deutlich höher liegt als die Lennetalbrücke. Auf eine<br />
Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich <strong>der</strong> Lennetalbrücke wird aber nicht weiter eingegangen,<br />
da <strong>der</strong> hiermit verbundene Aufwand als nicht verhältnismäßig eingestuft werden<br />
kann.<br />
Infolge dessen kommen nur passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Plangebiets<br />
in Betracht.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen passiven Lärmschutzmaßnahmen wurden nach dem Verfahren in Abschnitt<br />
5 „Schutz gegen Außenlärm“ <strong>der</strong> DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ bestimmt<br />
und festgesetzt.<br />
Die Schallschutzmaßnahmen beziehen sich auf die luftschalldämmenden Eigenschaften<br />
<strong>der</strong> Umschließungsbauteile, Außenwände Fenster und Dachflächen, sofern es sich um Außenflächen<br />
von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 handelt. Mit üblichen Wand-<br />
und Dachbauteilen und den aus Wärmeschutzgründen erfor<strong>der</strong>lichen „ISO-Fenstern“ kann<br />
das erfor<strong>der</strong>liche Schalldämmmaß erreicht werden.<br />
Als schutzbedürftige Räume gelten nach DIN 4109, Tabelle 8, u.a. Aufenthaltsräume in<br />
Wohnungen. Bezogen auf Wohnhäuser sind diesbezüglich vorrangig Wohn-, Schlaf und<br />
Kin<strong>der</strong>zimmer zu berücksichtigen. Küchen, ausgenommen Wohnküchen, Bä<strong>der</strong> und Toiletten<br />
gelten nach DIN 4109 nicht als schutzbedürftig gegen Außenlärm.<br />
Für Schlaf- und Kin<strong>der</strong>zimmer werden den zukünftigen Bewohnern schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />
empfohlen. Diese Empfehlung wird als Hinweis in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen.<br />
Da <strong>der</strong> Schalltechnische Orientierungswert für den Tageszeitraum allgemein als Richtwert<br />
für „gesunde Wohnverhältnisse“ gilt, können die geringfügigen Überschreitungen <strong>der</strong> Werte<br />
für WA-Gebiete abgewogen werden.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> Schalltechnischen Orientierungswerte und die damit einhergehende<br />
negative Auswirkung werden als min<strong>der</strong> schwerwiegend bewertet. Ihr kann mit<br />
relativ einfachen Mitteln begegnet werden. Somit überwiegen die Vorteile einer qualitativ<br />
hochwertigen Wohnsituation, die an diesem Standort möglich ist. Unter Abwägung <strong>der</strong> Vor-<br />
und Nachteile, wird die beschriebene negative Auswirkung billigend in Kauf genommen.<br />
10.2 Abwägung bez. Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen<br />
Durch den Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen sind die<br />
„Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen“ negativ betroffen. Der Bebauungsplan setzt zum<br />
Ausgleich <strong>der</strong> negativen Auswirkungen Ausgleichsmaßnahmen fest, <strong>der</strong>en Umsetzung<br />
durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert wird. Unter Abwägung mit den positiven<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes werden<br />
die negativen Beeinträchtigungen in Kauf genommen.<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
11. GENDER MAINSTREAMING<br />
Laut § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB sind bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne zu berücksichtigen:<br />
die sozialen und kulturellen Bedürfnisse <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e die Bedürfnisse<br />
<strong>der</strong> Familien, <strong>der</strong> jungen, alten und behin<strong>der</strong>ten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen<br />
auf Männer und Frauen sowie Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und<br />
Erholung.<br />
Dieses Bauleitplanverfahren soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Baugebiet<br />
liefern, welches oben zitiertem Grundsatz genügen muss.<br />
Das Plangebiet befindet sich am Rande des Siedlungsbereiches. Einerseits arrondiert es<br />
die vorhandene Bebauung am Ergster Weg und zum An<strong>der</strong>en bietet es die Möglichkeit familiengerechtes<br />
Wohnen naturnah anbieten zu können.<br />
Für Freizeitaktivitäten für ältere Kin<strong>der</strong> und Erwachsene wird in <strong>der</strong> naturnahen Umgebung<br />
gesorgt.<br />
Die äußere Erschließung ist vorhanden, ebenso ein Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
(ÖPNV).<br />
Unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen durch die Planung werden in diesem<br />
Fall nicht gesehen.<br />
12. DENKMALSCHUTZ<br />
Innerhalb des Bebauungsplanes sind keine denkmalgeschützten Objekte vorhanden. Der<br />
LWL - Archäologie für Westfalen gibt den folgenden Hinweis.<br />
„ Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (Kultur- und/o<strong>der</strong> naturgeschichtliche Bodenfunde,<br />
d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Verän<strong>der</strong>ungen und Verfärbungen<br />
in <strong>der</strong> natürlichen Beschaffenheit, Höhlen und Spalten aber auch Zeugnisse tierischen<br />
und/o<strong>der</strong> pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung<br />
von Bodendenkmälern ist <strong>der</strong> Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Fax:<br />
02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Endeckungsstelle mindestens drei Werktage<br />
in unverän<strong>der</strong>tem Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 DSchG NRW), falls diese nicht vorher von<br />
den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen – Lippe ist<br />
berechtigt das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung<br />
bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen (§ 16 Abs. 4 DSchG) NW).“<br />
13. FESTSETZUNGEN<br />
Der Bebauungsplan setzt durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text folgendes fest:<br />
• Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches,<br />
• Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung,<br />
• private und öffentliche Verkehrsflächen,<br />
• die Umgrenzung von Belastungsflächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />
• ein Regenrückhaltebecken,<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
• Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen)<br />
• textliche Festsetzungen, Hinweise usw.<br />
14. FLÄCHENBILANZ<br />
Flächen in Quadratmeter Teilflächen Gesamtflächen<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA) 12.235<br />
Straßenverkehrsflächen 928<br />
öffentliche Verkehrsfläche 240<br />
private Verkehrsmischfläche 688<br />
Regenrückhaltung 1.006<br />
Ausgleichsfläche 1.898<br />
Bebauungsplangebiet 16.067<br />
<strong>Hagen</strong>, den 03.08.2009<br />
Grothe (Technischer Beigeordneter)<br />
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
ANLAGEN ZUR BEGRÜNDUNG<br />
Folgende Fachbeiträge werden als Anlage zur Begründung Bestandteile des Bebauungsplanes<br />
• Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges:<br />
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan<br />
Nr. 02/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West“,<br />
Essen, im Januar 2009<br />
• Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges:<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan<br />
Nr. 02/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West,<br />
Essen, im Oktober 2008<br />
• Ing.-Büro für Akustik und Lärmimmissionsschutz Dipl.-Ing. Peter Buchholz:<br />
GERÄUSCH-IMMISSIONSGUTACHTEN zum Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung<br />
Ergster Weg – West“ <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> im Bereich des Plangebietes<br />
durch den Verkehr auf <strong>der</strong> Autobahn A 45 verursachten Geräuschimmissionen,<br />
Bearb.-Nr. 09/148<br />
<strong>Hagen</strong>, den 02.04.2009<br />
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Der Oberbürgermeister<br />
1. Planung<br />
Zusammenfassende Erklärung<br />
zum<br />
Bebauungsplan Nr. 2/08 (598),<br />
Wohnbebauung Ergster Weg – West<br />
(gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))<br />
04.01.2010<br />
Das Plangebiet befindet sich im <strong>Stadt</strong>bezirk Hohenlimburg. Es liegt im Nordwesten<br />
des Ortsteiles Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich <strong>der</strong> Straße<br />
Lichtenböcken.<br />
Die Planung von Wohngebieten leistet einen Beitrag zur Deckung des aktuellen<br />
Bedarfes an Baugrundstücken für Einfamilienhäuser im <strong>Stadt</strong>bezirk Hohenlimburg.<br />
Das Baugebiet liegt am Siedlungsrand zur offenen, topographisch stark bewegten<br />
Landschaft und umfasst neben einzelnen bestehenden Wohnhäusern mit großen<br />
Gärten eine landwirtschaftlich genutzte Fläche oberhalb des Berchumer Baches.<br />
Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst eine Größe von ca. 1,6 ha. Abzüglich<br />
<strong>der</strong> Flächen für die Regenrückhaltung, einer ökologischen Ausgleichsfläche,<br />
<strong>der</strong> Erschließungswege und <strong>der</strong> bereits bebauten Flächen werden ca. 6.000 qm<br />
Neubauland mit Baugrundstücken für etwa 12 bis 15 neue Einfamilienhäuser zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
2. Verfahrensablauf<br />
• Vorgezogene Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Abfrage des Umfanges<br />
und Detaillierungsgrades <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping):<br />
05.03.2008.<br />
• Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung<br />
Ergster Weg – West : 06.03.2008.<br />
• Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 18.03.2008.<br />
• Bürgeranhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB: 14.04.2008.<br />
• Öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB:<br />
27.02.2009 – 27.03.2009.<br />
• Aufgrund einiger Planän<strong>der</strong>ungen, die sich durch Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />
ergaben, wurden gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingeschränkte<br />
Beteiligungen durchgeführt am 24.04.2009 und am 06.07.2009.
Die im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen<br />
Stellungnahmen wurden im Zuge des Verfahrens bearbeitet und abgewogen.<br />
• Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> hat am 17.12.2009 den Bebauungsplan als Satzung<br />
beschlossen.<br />
3. Berücksichtigung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />
Die Belange <strong>der</strong> Umwelt wurden im Verfahren geprüft und abgewogen. Die negativ<br />
bewerteten Auswirkungen bezüglich <strong>der</strong> Schallimmissionen (Autobahngeräusche)<br />
werden in Kauf genommen für den Gewinn einer qualitativ hochwertigen<br />
Wohnraumversorgung. Die Wohnqualität bleibt mittels Festsetzung passiver<br />
Schallschutzmaßnahmen gewahrt.<br />
Der Verlust von Freiflächen wird akzeptiert aufgrund <strong>der</strong> positiven Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Der notwendige Ausgleich für den mit <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> geplanten Wohnbaumaßnahme<br />
erfolgenden Eingriff in den Landschaftsraum ist im Landschaftspflegerischem<br />
Fachbeitrag konkretisiert. Der Ausgleich wird zum Teil innerhalb des<br />
Plangebietes und zum Teil außerhalb des Plangebietes auf privaten Flächen östlich<br />
<strong>der</strong> evangelischen Bildungsstätte erfolgen (Auf dem Höchsten).<br />
Die ermittelten Umweltbelange sind ausführlich im Umweltbericht, welcher Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung<br />
Ergster Weg – West ist, dargelegt und bewertet.<br />
4. Berücksichtigung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
Die in den Beteiligungsverfahren geäußerten Bedenken beziehen sich auf :<br />
• Die Festsetzung eines Baugebietes im Norden des Plangebietes an <strong>der</strong> Straße<br />
„Lichtenböcken“,<br />
• die Erreichbarkeit <strong>der</strong> geplanten Wohnhäuser für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge,<br />
• die Festsetzung allgemeiner Wohngebiete anstatt reiner Wohngebiete und<br />
• die zusätzliche Verkehrsbelastung durch das geplante Baugebiet.<br />
Da die Besitzer <strong>der</strong> Grundstücke im Norden des Plangebietes das Bauinteresse<br />
verloren, wurde das Plangebiet um die betreffenden Grundstücke reduziert.<br />
Die Erreichbarkeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge wird durch Erweiterung<br />
des Plangebietes um eine Belastungsfläche auf dem Grundstück am Ergster Weg<br />
gegenüber <strong>der</strong> Planstraße gewährleistet.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> genannten Än<strong>der</strong>ungen wurde ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren<br />
mit positivem Ergebnis durchgeführt.<br />
Der Einwand gegen die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und für die<br />
Ausweisung von reinen Wohngebieten wurde begründet zurückgewiesen, mit<br />
Verweis auf den bestehenden Gebietscharakter und <strong>der</strong> Absicht, diesen nicht<br />
verän<strong>der</strong>n zu wollen zum Schutze eines vorhandenen nicht störenden Handelsbetriebes.<br />
Ebenso zurückgewiesen wurde <strong>der</strong> Einwand, die vorhandene Erschließung über<br />
den Ergster Weg sei nicht leistungsfähig genug, um die zusätzliche Verkehrs-
menge aus dem neuen Plangebiet aufzunehmen. Durch die verhältnismäßig geringe<br />
Anzahl neuer Wohneinheiten ist eine Verschlechterung <strong>der</strong> Verkehrsituation<br />
nicht zu erwarten.<br />
5. Resümee<br />
Bei <strong>der</strong> Erschließung dieser Bauflächen handelt es sich um die Aktivierung einer<br />
Wohnbauflächenreserve aus dem Flächennutzungsplan.<br />
Die geringe Größe des Planungsgebietes und die zum Teil bereits bestehenden<br />
Gebäude engen den Spielraum hinsichtlich an<strong>der</strong>weitiger Planungsmöglichkeiten<br />
ein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Obstwiese durch Verkleinerung <strong>der</strong> Wohnbauflächen wäre<br />
eine planerische Option, die aber nicht umgesetzt wurde, um ausreichend neue<br />
Bauflächen zu schaffen.<br />
Die vorliegende planerische Lösung stellt einen Kompromiss dar zwischen städtebaulichen,<br />
ökologischen und wirtschaftlichen Ansprüchen.<br />
6. Monitoring<br />
Die Gemeinden überwachen gemäß § 4c BauGB zuständigkeitshalber die erheblichen<br />
Umweltauswirkungen, die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauleitpläne eintreten,<br />
um insbeson<strong>der</strong>e unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig<br />
zu ermitteln und in <strong>der</strong> Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.<br />
Die getroffenen Festsetzungen lassen negative Umweltauswirkungen für die<br />
Schutzgüter Boden sowie Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume erwarten, die<br />
durch Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Erhebliche<br />
negative Wirkungen auf die Schutzgüter werden nach Kompensation des Eingriffs<br />
voraussichtlich nicht zurückbleiben, so dass an dieser Stelle keine detaillierten<br />
Maßnahmen festgelegt werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> überprüft den Vollzug und die Umsetzung <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen.<br />
Die Überprüfung des Erhalts und <strong>der</strong> sachgemäßen Pflege <strong>der</strong><br />
Kompensationsflächen erfolgt durch die Fachbehörden in Rahmen bestehen<strong>der</strong><br />
Überwachungspflichten.<br />
Bezüglich des Schutzgutes Wasser ist die Einleitung in den Berchumer Bach<br />
durch eine regelmäßige Kontrolle <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des Regenrückhaltebeckens<br />
durch die <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Hagen</strong> (SEH) zu überwachen.<br />
Die Einhaltung <strong>der</strong> Baugrenzen und <strong>der</strong> Grundflächenzahl wird im Rahmen des<br />
Baugenehmigungsverfahrens durch das zuständige Bauordnungsamt überprüft.<br />
Die sonstige Überwachung beschränkt sich auf die Prüfungen im Rahmen <strong>der</strong><br />
baurechtlichen Zulassungsverfahren sowie auf die Prüfung und Auswertung von<br />
Hinweisen und Beschwerden aus <strong>der</strong> Bevölkerung. Eine Überprüfung von unvorhergesehenen<br />
Auswirkungen erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen bestehen<strong>der</strong><br />
Überwachungspflichten (z. B. Staatliches Umweltamt).<br />
<strong>Hagen</strong>, den 04.01.2010<br />
Jörg Dehm