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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Vögel<br />

Bei den Gebietsbegehungen wurden 31 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt.<br />

Dabei handelt es sich überwiegend um verbreitete und häufige Vogelarten. Als bemerkenswerte<br />

Arten sind neben einigen planungsrelevanten Arten die Goldammer, die Klappergrasmücke<br />

und <strong>der</strong> Haussperling zu nennen, die in <strong>der</strong> Vorwarnliste verzeichnet sind,<br />

aber aktuell noch nicht als gefährdet gelten.<br />

Aktuell wurden drei planungsrelevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet beobachtet.<br />

� Die Mehlschwalbe wurde als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet aber außerhalb<br />

des Plangebietes verzeichnet. Möglicherweise nutzt sie das Gebiet auch gelegentlich<br />

als Nahrungshabitat.<br />

� Die Rauchschwalbe kommt im Plangebiet ausschließlich als Nahrungsgast vor. Einzelne<br />

Exemplare wurden über <strong>der</strong> Wiese im zentralen Bereich beobachtet.<br />

� Der Mäusebussard wurde im Plangebiet nur überfliegend beobachtet. Da <strong>der</strong> Einflug<br />

aus <strong>der</strong> Richtung des Geschützten Landschaftsbestandteil „Siepen bei Lichtenböcken“<br />

erfolgte, wo regelmäßig ein Mäusebussard-Paar beobachtet wurde, ist anzunehmen,<br />

dass dort <strong>der</strong> Brutplatz lokalisiert ist. Als Nahrungshabitate werden sowohl Acker- als<br />

auch vorzugsweise Grünlandflächen aufgesucht, Hausgärten sind dagegen ohne Bedeutung.<br />

Ergänzend wurden vom Gutachter Beobachtungen eines fachkundigen Bewohners einbezogen.<br />

Hiernach soll die Schleiereule als regelmäßiger Brutvogel auf einem Bauernhof<br />

vorkommen. Als regelmäßige überfliegende Arten des Umfeldes werden <strong>der</strong> Rotmilan, <strong>der</strong><br />

Habicht und <strong>der</strong> Grünspecht genannt, die potenziell auch Teile des Plangebietes als Nahrungshabitat<br />

nutzen können. Alle vier Arten brüten zwar nicht im unmittelbaren Plangebiet,<br />

wurden aber im näheren Umfeld des vom Vorhaben betroffenen Bereichs als Nahrungsgäste<br />

bzw. überfliegende Arten beobachtet. Diese Arten wurden vom Gutachter ebenfalls in die<br />

artenschutzrechtliche Prüfung einbezogen. Der Gutachter weist dem Plangebiet, insbeson<strong>der</strong>e<br />

dem Grünland, eine potenzielle Funktion als gelegentliches Nahrungshabitat für diese<br />

vier Arten zu, verweist aber darauf, dass keine Strukturmerkmale vorhanden sind, die eine<br />

beson<strong>der</strong>e Eignung erkennen lassen.<br />

Amphibien / Reptilien<br />

Bei <strong>der</strong> aktuellen Kartierung konnten vom Gutachterbüro keine bemerkenswerten Amphibien-<br />

o<strong>der</strong> Reptilienvorkommen festgestellt werden. Hinweise eines Anwohners auf das<br />

Vorkommen des Feuersalaman<strong>der</strong>s konnten aktuell nicht bestätigt werden.<br />

Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />

Auswirkungen auf die Biotoptypen<br />

Durch die Planung gehen die Fettweiden, die Obstwiese und die Gehölze als Biotoptyp verloren<br />

(Überbauung o<strong>der</strong> zukünftige Nutzung als Garten). Der Bebauungsplan weist auf einer<br />

Fläche von 1.750 qm eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft aus. Hier soll die Obstwiese im Plangebiet auf einer bisherigen<br />

Fettweide wie<strong>der</strong>hergestellt werden. Einzelheiten sind dem Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan zu entnehmen. Weitere Kompensationsmaßnahmen sollen außerhalb des<br />

Plangebietes nördlich bzw. nordwestlich des Ortsteiles Berchum erfolgen.<br />

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