begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
Vögel<br />
Bei den Gebietsbegehungen wurden 31 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt.<br />
Dabei handelt es sich überwiegend um verbreitete und häufige Vogelarten. Als bemerkenswerte<br />
Arten sind neben einigen planungsrelevanten Arten die Goldammer, die Klappergrasmücke<br />
und <strong>der</strong> Haussperling zu nennen, die in <strong>der</strong> Vorwarnliste verzeichnet sind,<br />
aber aktuell noch nicht als gefährdet gelten.<br />
Aktuell wurden drei planungsrelevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet beobachtet.<br />
� Die Mehlschwalbe wurde als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet aber außerhalb<br />
des Plangebietes verzeichnet. Möglicherweise nutzt sie das Gebiet auch gelegentlich<br />
als Nahrungshabitat.<br />
� Die Rauchschwalbe kommt im Plangebiet ausschließlich als Nahrungsgast vor. Einzelne<br />
Exemplare wurden über <strong>der</strong> Wiese im zentralen Bereich beobachtet.<br />
� Der Mäusebussard wurde im Plangebiet nur überfliegend beobachtet. Da <strong>der</strong> Einflug<br />
aus <strong>der</strong> Richtung des Geschützten Landschaftsbestandteil „Siepen bei Lichtenböcken“<br />
erfolgte, wo regelmäßig ein Mäusebussard-Paar beobachtet wurde, ist anzunehmen,<br />
dass dort <strong>der</strong> Brutplatz lokalisiert ist. Als Nahrungshabitate werden sowohl Acker- als<br />
auch vorzugsweise Grünlandflächen aufgesucht, Hausgärten sind dagegen ohne Bedeutung.<br />
Ergänzend wurden vom Gutachter Beobachtungen eines fachkundigen Bewohners einbezogen.<br />
Hiernach soll die Schleiereule als regelmäßiger Brutvogel auf einem Bauernhof<br />
vorkommen. Als regelmäßige überfliegende Arten des Umfeldes werden <strong>der</strong> Rotmilan, <strong>der</strong><br />
Habicht und <strong>der</strong> Grünspecht genannt, die potenziell auch Teile des Plangebietes als Nahrungshabitat<br />
nutzen können. Alle vier Arten brüten zwar nicht im unmittelbaren Plangebiet,<br />
wurden aber im näheren Umfeld des vom Vorhaben betroffenen Bereichs als Nahrungsgäste<br />
bzw. überfliegende Arten beobachtet. Diese Arten wurden vom Gutachter ebenfalls in die<br />
artenschutzrechtliche Prüfung einbezogen. Der Gutachter weist dem Plangebiet, insbeson<strong>der</strong>e<br />
dem Grünland, eine potenzielle Funktion als gelegentliches Nahrungshabitat für diese<br />
vier Arten zu, verweist aber darauf, dass keine Strukturmerkmale vorhanden sind, die eine<br />
beson<strong>der</strong>e Eignung erkennen lassen.<br />
Amphibien / Reptilien<br />
Bei <strong>der</strong> aktuellen Kartierung konnten vom Gutachterbüro keine bemerkenswerten Amphibien-<br />
o<strong>der</strong> Reptilienvorkommen festgestellt werden. Hinweise eines Anwohners auf das<br />
Vorkommen des Feuersalaman<strong>der</strong>s konnten aktuell nicht bestätigt werden.<br />
Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung<br />
Auswirkungen auf die Biotoptypen<br />
Durch die Planung gehen die Fettweiden, die Obstwiese und die Gehölze als Biotoptyp verloren<br />
(Überbauung o<strong>der</strong> zukünftige Nutzung als Garten). Der Bebauungsplan weist auf einer<br />
Fläche von 1.750 qm eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft aus. Hier soll die Obstwiese im Plangebiet auf einer bisherigen<br />
Fettweide wie<strong>der</strong>hergestellt werden. Einzelheiten sind dem Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan zu entnehmen. Weitere Kompensationsmaßnahmen sollen außerhalb des<br />
Plangebietes nördlich bzw. nordwestlich des Ortsteiles Berchum erfolgen.<br />
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