begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
9.4 Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens<br />
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von 15.818 qm. Davon werden 12.100 qm als Allgemeines<br />
Wohngebiet ausgewiesen. Die genaue Flächenbilanz ist dem Punkt 14 zu entnehmen.<br />
9.5 Ziele des Umweltschutzes die für das Vorhaben von Bedeutung sind<br />
Schutzgut Gesetzliche Grundlage Zielaussagen<br />
Mensch Baugesetzbuch<br />
§1(6) Nr.7e<br />
� Vermeidung von Emissionen<br />
Tiere, Bundesnaturschutzgesetz � Schutz. Pflege, Entwicklung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />
Pflanzen, Landschaftsgesetz NRW Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als LebensgrundlaLand-<br />
§ 1<br />
gen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im<br />
schaft,biologi-<br />
besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />
scheViel- Landschaftsgesetz NRW � Erhalt bedeutsamer Kleinstrukturen auch im besiedelten Bereich §2 (1) Nr.10<br />
falt § 2<br />
� Erhalt <strong>der</strong> biologischen Vielfalt § 2(1) Nr.8<br />
� Erhalt historische Kulturlandschaften §2 (1) Nr.14<br />
� Erhalt unbebauter Bereiche für den Naturhaushalt und die Erholung in <strong>der</strong><br />
dafür erfor<strong>der</strong>lichen Größe und Beschaffenheit §2 (1) Nr.11<br />
Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />
Baugesetzbuch<br />
§1(5) Satz 2<br />
§1(6) Nr.7a<br />
Boden Baugesetzbuch<br />
§1a(2) Satz 1<br />
Wasser Landeswassergesetz<br />
§51a<br />
� Landschaftsschutzgebiet (für einen Teil des Plangebietes) mit Ver- und Geboten<br />
gemäß Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />
� Schutz und Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen<br />
� Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />
Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />
Vielfalt sind insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen<br />
� Sparsamer und schonen<strong>der</strong> Umgang mit Grund und Boden durch Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung<br />
von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung<br />
zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.<br />
� Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist zu versickern o<strong>der</strong> ortsnah direkt in ein Gewässer<br />
einzuleiten<br />
Luft Baugesetzbuch § 1 � Die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität.....§1(6) Nr.7h<br />
� Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />
von Energie §1(6) Nr.7f<br />
Klima Baugesetzbuch § 1<br />
Kultur-<br />
und Sachgüter<br />
Landschaftsgesetz NRW<br />
§1(1)Nr.6<br />
Baugesetzbuch<br />
§1(5) Satz 2<br />
9.6 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele im Bebauungsplan<br />
� Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz §1(5)Satz 2<br />
� Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden, hierbei kommt dem Aufbau<br />
einer nachhaltigen Energieversorgung insbeson<strong>der</strong>e durch zunehmende Nutzung<br />
erneuerbarer Energie beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu<br />
� Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die städtebauliche Gestalt und das<br />
Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln<br />
Durch die Planung wird zusätzlicher Boden in Anspruch genommen, da es sich bei dem<br />
Plangebiet in Teilen um landwirtschaftliche Flächen handelt. Inwieweit die sonstigen Ziele<br />
beachtet werden ist <strong>der</strong> Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Bewertung zu<br />
entnehmen.<br />
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