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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

9.4 Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens<br />

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von 15.818 qm. Davon werden 12.100 qm als Allgemeines<br />

Wohngebiet ausgewiesen. Die genaue Flächenbilanz ist dem Punkt 14 zu entnehmen.<br />

9.5 Ziele des Umweltschutzes die für das Vorhaben von Bedeutung sind<br />

Schutzgut Gesetzliche Grundlage Zielaussagen<br />

Mensch Baugesetzbuch<br />

§1(6) Nr.7e<br />

� Vermeidung von Emissionen<br />

Tiere, Bundesnaturschutzgesetz � Schutz. Pflege, Entwicklung und erfor<strong>der</strong>lichenfalls Wie<strong>der</strong>herstellung von<br />

Pflanzen, Landschaftsgesetz NRW Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als LebensgrundlaLand-<br />

§ 1<br />

gen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im<br />

schaft,biologi-<br />

besiedelten und unbesiedelten Bereich<br />

scheViel- Landschaftsgesetz NRW � Erhalt bedeutsamer Kleinstrukturen auch im besiedelten Bereich §2 (1) Nr.10<br />

falt § 2<br />

� Erhalt <strong>der</strong> biologischen Vielfalt § 2(1) Nr.8<br />

� Erhalt historische Kulturlandschaften §2 (1) Nr.14<br />

� Erhalt unbebauter Bereiche für den Naturhaushalt und die Erholung in <strong>der</strong><br />

dafür erfor<strong>der</strong>lichen Größe und Beschaffenheit §2 (1) Nr.11<br />

Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />

Baugesetzbuch<br />

§1(5) Satz 2<br />

§1(6) Nr.7a<br />

Boden Baugesetzbuch<br />

§1a(2) Satz 1<br />

Wasser Landeswassergesetz<br />

§51a<br />

� Landschaftsschutzgebiet (für einen Teil des Plangebietes) mit Ver- und Geboten<br />

gemäß Landschaftsplan <strong>Hagen</strong><br />

� Schutz und Entwicklung <strong>der</strong> natürlichen Lebensgrundlagen<br />

� Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />

Vielfalt sind insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen<br />

� Sparsamer und schonen<strong>der</strong> Umgang mit Grund und Boden durch Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung<br />

von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung<br />

zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.<br />

� Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist zu versickern o<strong>der</strong> ortsnah direkt in ein Gewässer<br />

einzuleiten<br />

Luft Baugesetzbuch § 1 � Die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität.....§1(6) Nr.7h<br />

� Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />

von Energie §1(6) Nr.7f<br />

Klima Baugesetzbuch § 1<br />

Kultur-<br />

und Sachgüter<br />

Landschaftsgesetz NRW<br />

§1(1)Nr.6<br />

Baugesetzbuch<br />

§1(5) Satz 2<br />

9.6 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele im Bebauungsplan<br />

� Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz §1(5)Satz 2<br />

� Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden, hierbei kommt dem Aufbau<br />

einer nachhaltigen Energieversorgung insbeson<strong>der</strong>e durch zunehmende Nutzung<br />

erneuerbarer Energie beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu<br />

� Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen die städtebauliche Gestalt und das<br />

Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln<br />

Durch die Planung wird zusätzlicher Boden in Anspruch genommen, da es sich bei dem<br />

Plangebiet in Teilen um landwirtschaftliche Flächen handelt. Inwieweit die sonstigen Ziele<br />

beachtet werden ist <strong>der</strong> Prognose <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung und <strong>der</strong> Bewertung zu<br />

entnehmen.<br />

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