Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Vorstandsbereich für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen<br />
Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung<br />
Stand:25.07.2008<br />
Bebauungsplan Nr. 11/05 ( 577 )<br />
– <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> –<br />
Begründung und Umweltbericht<br />
planungsbüro b.m. wegmann<br />
diplomingenieure gbr.<br />
stadtplanung<br />
freiraumgestaltung<br />
umweltplanung<br />
planungsmanagement<br />
almastrasse 8 45130 essen<br />
tel. 0201-777721<br />
fax 0201-777741<br />
e-mail bm.wegmann@t-online.de<br />
www.stadtplanung-bmwegmann.de
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Inhalt<br />
1. Plangebiet...................................................................................................................3<br />
1.1 Räumlicher Geltungsbereich................................................................................3<br />
1.2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet ..................................................................3<br />
2. Anlass, Ziel und Zweck <strong>der</strong> Planung...........................................................................3<br />
3. Planungsrechtliche Situation.......................................................................................3<br />
4. Bauliche Nutzung........................................................................................................4<br />
4.1 <strong>Gewerbegebiet</strong> .................................................................................................4<br />
5. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming / Familienfreundliche Planung ...............................................4<br />
6. Erschließung...............................................................................................................5<br />
6.1 Äußere Erschließung ..........................................................................................5<br />
6.2 Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ......................................................................5<br />
6.3 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr .............................................................................................5<br />
6.4 Fuß- und Radweg ..............................................................................................6<br />
6.5 ÖPNV ..............................................................................................................6<br />
7. Ver- und Entsorgung / Wasser und Energie ...............................................................6<br />
7.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung ...................................................................6<br />
7.2 Entwässerung...................................................................................................6<br />
7.3 Müllentsorgung .................................................................................................7<br />
7.4 Leitungstrassen ................................................................................................7<br />
8. Grünflächen ................................................................................................................7<br />
9. Kompensation / Ausgleich und Ersatz ........................................................................8<br />
10. Umweltbericht .............................................................................................................9<br />
10.1 Einleitung......................................................................................................9<br />
10.2 Beschreibung des Umweltzustandes und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen ...... 14<br />
10.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong> Planung<br />
17<br />
10.4 Nullvariante................................................................................................. 22<br />
10.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen............................................................................................... 22<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ............................................................ 27<br />
10.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen .................................. 27<br />
10.7 Darstellung an<strong>der</strong>weitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten.................................... 28<br />
10.8 Sonstige Angaben......................................................................................... 28<br />
10.9 Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse des Umweltberichtes..................................... 29<br />
11. Bodenordnende Maßnahmen ...................................................................................29<br />
12. Denkmalschutz .........................................................................................................30<br />
13. Festsetzungen ..........................................................................................................30<br />
14. Maßnahmen zur Realisierung...................................................................................30<br />
15. Städtebauliche Werte................................................................................................30<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
1. Plangebiet<br />
1.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet liegt westlich <strong>der</strong> Ortslage Vorhalle, südlich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. Es<br />
umfasst die Flurstücke 87 teilw., 88, 92 teilw., 454, 455, 457, 471 teilw., 538 teilw.,, 599<br />
teilw., 641, 642, in <strong>der</strong> Flur 9, Gemarkung Vorhalle. Die genaue Abgrenzung ist dem Bebauungsplan<br />
zu entnehmen.<br />
1.2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet<br />
Das Plangebiet besteht zum überwiegendem Teil aus landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen.<br />
Im Norden des Plangebietes liegt die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> und <strong>der</strong> Einmündungsbereich<br />
<strong>der</strong> <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg im Plangebiet.<br />
An angrenzenden Nutzungen sind zu nennen: Im Norden Gleisanlagen <strong>der</strong> Deutschen<br />
Bahn AG, im Osten die <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg mit einzelstehenden Wohnhäusern und<br />
gemischt genutzten Gebäuden. Der Böschungsbereich <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> weist im südlichen Bereich<br />
Gehölzbewuchs auf. Im Süden grenzt das Gebiet an die Böschung <strong>der</strong> Autobahnrastanlage<br />
Eichenkamp an <strong>der</strong> Bundesautobahn A 1. Im Westen grenzt das Plangebiet an<br />
einen bewaldeten Siepen an, in diesem geschützten Landschaftsbestandteil befinden sich<br />
mehrere Teiche.<br />
2. Anlass, Ziel und Zweck <strong>der</strong> Planung<br />
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />
eine gewerbliche Nutzung an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. Der Flächennutzungsplan (FNP)<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> stellt für den Gesamtbereich südlich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> von <strong>der</strong><br />
Einmündung <strong>der</strong> Weststraße bis zur <strong>Stadt</strong>grenze Volmarstein gewerbliche Nutzung dar.<br />
Vor dem Hintergrund, dass es in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> kein Reservepotential an verfügbaren<br />
Gewerbeflächen von vergleichbarer Art und Lage mehr gibt, sollen die für eine Gewerbenutzung<br />
vorrangig geeigneten Flächen an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> entwickelt werden.<br />
Dieser Bebauungsplan ist ein erster Schritt innerhalb dieser vorgesehenen Entwicklung.<br />
3. Planungsrechtliche Situation<br />
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) stellt für das Plangebiet einen „Bereich für gewerbliche<br />
und industrielle Nutzungen (GIB)“ dar.<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Plangebiet gewerbliche Baufläche dar. Der<br />
Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> (1994).<br />
Die Festsetzungskarte sieht keine beson<strong>der</strong>e Schutzfestsetzung vor.<br />
In <strong>der</strong> Entwicklungskarte ist das Plangebiet als Fläche zur Erhaltung bis zur Realisierung<br />
von Bauflächen durch die verbindliche Bauleitplanung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Landschaftsstruktur<br />
dargestellt.<br />
Außerhalb des Plangebietes befindet sich auf <strong>der</strong> nordwestlichen Seite <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong><br />
<strong>Straße</strong> die Festsetzung 4.2.42: Pflanzung eines Gehölzstreifens auf einer Länge von 650<br />
Meter. Westlich befindet sich <strong>der</strong> geschützte Landschaftsbestandteil 1.4.2.19 "Wald und<br />
Teich Gut Schönfeld".<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
4. Bauliche Nutzung<br />
4.1 <strong>Gewerbegebiet</strong><br />
Mit Ausnahme einiger, im Randbereich gelegener, Grünflächen und Flächen für die Regenwasserrückhaltung<br />
sowie die Verkehrsflächen für den Anschluss des <strong>Gewerbegebiet</strong>es/Neuanschluss<br />
<strong>der</strong> <strong>Straße</strong> "Oberste Hülsberg" an die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> und den die<br />
<strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> begleitenden Radweg wird das gesamte Plangebiet als <strong>Gewerbegebiet</strong><br />
festgesetzt.<br />
Da das <strong>Gewerbegebiet</strong> aufgrund seiner Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet vorzugsweise für das produzierende<br />
Gewerbe und die Unterbringung von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben<br />
vorgesehen ist, wird <strong>der</strong> Einzelhandel im Plangebiet ausgeschlossen.<br />
Aus den gleichen Gründen werden auch die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen -<br />
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke- und –<br />
Vergnügungsstätten ausgeschlossen.<br />
Um Einschränkungen <strong>der</strong> zukünftigen gewerblichen Nutzung so gering wie möglich zu halten<br />
werden die ausnahmsweise zulässigen Wohnungen im <strong>Gewerbegebiet</strong> ausgeschlossen.<br />
Ein zwingendes Erfor<strong>der</strong>nis für eine Wohnung in einem Gewerbebetrieb ist auf Grund<br />
<strong>der</strong> heute möglichen technischen Überwachungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben.<br />
Die Ausnutzung des Grundstückes orientiert sich mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und<br />
einer Geschossflächenzahl von 2,4 an den Höchstwerten <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung.<br />
Durch diese Festsetzung ist eine in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen<br />
größtmögliche Flexibilität <strong>der</strong> Nutzungen auf dem Grundstück gegeben.<br />
Die Gebäude im Plangebiet können maximal 15 m über dem heutigen Geländeniveau errichtet<br />
werden Als Bezugspunkt <strong>der</strong> Höhenfestsetzung gilt die heutige Geländehöhe in <strong>der</strong><br />
räumlichen Mitte des jeweiligen Grundstücks.<br />
Auf die Ausweisung einer Bauweise wird verzichtet um auch hier eine größtmögliche Flexibilität<br />
bei <strong>der</strong> zukünftigen Bebauung <strong>der</strong> gewerblich genutzten Grundstücke zu erhalten.<br />
5. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming / Familienfreundliche Planung<br />
Gen<strong>der</strong> Mainstreaming (geschlechtssensible Sichtweise) in <strong>der</strong> Bauleitplanung bezeichnet<br />
die Vorgehensweise, bei <strong>der</strong> die Bedürfnisse von Frauen und Männern unter dem Aspekt<br />
<strong>der</strong> Chancengleichheit in den Planungsprozess einbezogen werden. In gleicher Weise<br />
sollen die Belange familienfreundlicher Planung berücksichtigt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> vorliegenden Planung handelt es sich um ein großflächiges <strong>Gewerbegebiet</strong>, hier<br />
sind im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung keine Faktoren erkennbar, die unter den beson<strong>der</strong>en<br />
vorgenannten Aspekten Berücksichtigung finden könnten.<br />
Als allgemeine, verbessernde Infrastrukturmaßnahme ist lediglich <strong>der</strong> zukünftig vorgesehene<br />
Fuß- und Radweg an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> zu nennen. In Verbindung mit einer<br />
Querungshilfe, in Richtung Unterführung unter <strong>der</strong> Bahnstrecke, ergeben sich hier zukünftig<br />
bessere Angebote für den Radfahrer und Fußgänger.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
6. Erschließung<br />
6.1 Äußere Erschließung<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>, zurzeit L 675. In<br />
absehbarer Zeit ist eine Aufstufung zur Bundesstraße vorgesehen. Im Zuge <strong>der</strong> Aufstufung<br />
zur Bundesstraße soll auf <strong>der</strong> Südseite ein Fuß- und Radweg geplant werden, <strong>der</strong><br />
Bebauungsplan berücksichtigt diese Erweiterungsflächen. Ein vierspuriger Ausbau <strong>der</strong><br />
<strong>Straße</strong> ist nicht beabsichtigt. Für die Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist eine neue Zufahrt<br />
mit einer Linksabbiegerspur als öffentliche Verkehrsanlage notwendig. Gleichzeitig<br />
wird die heutige Zufahrt zur <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg für den KFZ Verkehr abgebunden,<br />
hier ist als Ersatz die Anlage einer neuen <strong>Straße</strong>nverbindung "Oberste Hülsberg / Anschluss<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong> an die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>“ vorgesehen. Der Bebauungsplan<br />
berücksichtigt eine 20 m Anbauverbotszone, gemessen von <strong>der</strong> heutigen Fahrbahnkante<br />
<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. In diesen Bereich sind keine gewerblichen Bauflächen vorgesehen.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Sichtdreiecke für die Anfahrsichtweite <strong>der</strong> geplanten Einmündung<br />
in die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> liegen innerhalb <strong>der</strong> ausgewiesenen Verkehrsflächen, somit<br />
sind Festsetzungen zu den Sichtdreiecken entbehrlich.<br />
6.2 Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es<br />
Die Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es erfolgt über einen neuen <strong>Straße</strong>nanschluss an die<br />
<strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> in Höhe <strong>der</strong> vorhandenen westlichen Zufahrt zur Eisenbahnunterführung.<br />
Eine weitergehende öffentliche Erschließung des Gebietes ist nicht vorgesehen, da<br />
hier flexibel auf eine spätere Grundstücksaufteilung und Grundstücksnutzung reagiert werden<br />
soll.<br />
Von <strong>der</strong> neuen Zufahrt abzweigend wird eine neue <strong>Straße</strong>nverbindung nach Osten zur<br />
<strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg geplant, <strong>Straße</strong>nbreite und Querschnitt orientieren sich mit ca.6<br />
m Gesamtbreite am vorhandenen <strong>Straße</strong>nprofil. Die heutige Zufahrt Oberste Hülsberg in<br />
Richtung <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> wird für den KFZ - Verkehr gesperrt, hier wird nur noch<br />
eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer aufrechterhalten. Der Bebauungsplan weist<br />
diese vorgenannten Verkehrsflächen aus.<br />
Die neue <strong>Straße</strong>nverbindung zur <strong>Straße</strong> "Oberste Hülsberg" überquert kurz vor dem Neuanschluss<br />
an die bestehende <strong>Straße</strong> "Oberste Hülsberg" den hier offen verlaufenden<br />
Hegtbach. Für die Querung des Baches mit einer <strong>Straße</strong> ist ein wasserrechtliches Verfahren<br />
eingeleitet worden, das bis zum Satzungsbeschluss durchgeführt/abgeschlossen sein<br />
wird.<br />
6.3 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />
Die Anordnung <strong>der</strong> Stellplätze auf dem Grundstück wird im Bebauungsplan freigestellt.<br />
Die Ausführungen <strong>der</strong> "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm" bzgl.<br />
<strong>der</strong> Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen sind hierbei zu beachten.<br />
Die Stellplätze sind entsprechend <strong>der</strong> textlichen Festsetzung zu begrünen.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
6.4 Fuß- und Radweg<br />
Der <strong>Straße</strong>nbaulastträger <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> beabsichtigt längerfristig auf <strong>der</strong> Südseite<br />
<strong>der</strong> <strong>Straße</strong> einen Fuß- und Radweg anzulegen. Der Bebauungsplan sichert die notwendigen<br />
Flächen. Im Zuge des Ausbaus <strong>der</strong> neuen Einmündung ist es vorgesehen eine<br />
Querungshilfe in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> anzulegen und somit eine qualitätsvolle Verbindung<br />
für Fußgänger und Radfahrer zum vorhandenen Tunnel unter <strong>der</strong> Eisenbahn zu<br />
schaffen. Mit dieser Maßnahme wird <strong>der</strong> Anschluss an das vorhandene Wege- und Radwegenetz<br />
in den Ruhrauen verbessert. Der Bebauungsplan sichert auch diese Flächen.<br />
6.5 ÖPNV<br />
In <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> verkehrt die Buslinie 591 ("Witten Rathaus" – "<strong>Hagen</strong> Hauptbahnhof")<br />
mit den im Bereich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> liegenden Haltestellen "<strong>Volmarsteiner</strong><br />
<strong>Straße</strong>" (zwischen "Im Dahl" und "Aehringhausen") und "Schönfeld" (In Höhe<br />
"Gut Schönfeld") im Stundentakt. Betreiber ist die Busverkehr Rheinland GmbH.<br />
7. Ver- und Entsorgung / Wasser und Energie<br />
7.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung<br />
Die Versorgung des Gebietes mit Energie und Wasser erfolgt in Rahmen des Erschließungsausbaues<br />
durch die Versorgungsträger.<br />
7.2 Entwässerung<br />
Das Bebauungsplangebiet liegt im Einzugsbereich <strong>der</strong> Kläranlage <strong>Hagen</strong>. Die Entwässerung<br />
erfolgt im Trennsystem. Zur Schmutzwasserbeseitigung wird ein ca. 600 m langer<br />
Schmutzwasserkanal vom Plangebiet bis zum nächstgelegenen Mischwasserkanal in Verlauf<br />
<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> in Richtung Vorhalle durch die <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Hagen</strong><br />
SEH erstellt. Die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> soll von einer Landesstraße in einer Bundesstraße<br />
umgewidmet werden. Der Landesbetrieb NRW kann zurzeit keine Aussagen über eventuell<br />
erfor<strong>der</strong>liche Umplanungen zur <strong>Straße</strong> treffen. Somit lässt sich zurzeit auch <strong>der</strong> Kanalbau<br />
in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> nicht realisieren. Aus zeitlichen Gründen wird es ggf. erfor<strong>der</strong>lich,<br />
dass ein ansiedlungswilliger Betrieb einen provisorischen Schmutzwasseranschluss<br />
an die vorhandene Kanalisation in <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Am Tempel“ erstellen muss. Das<br />
Provisorium ist nach Fertigstellung des öffentlichen Kanals in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong><br />
aufzugeben.<br />
Westlich und östlich des Plangebietes verlaufen zwei Gewässer (Hegtbach, Schönfel<strong>der</strong><br />
Bach), in diese soll das Nie<strong>der</strong>schlagswasser des Plangebietes eingeleitet werden. Das<br />
Gebiet liegt in <strong>der</strong> Wasserschutzzone III b des Wasserwerkes Volmarstein und westlich<br />
befindet sich ein geschützter Landschaftsbestandteil mit Teichanlagen welchem durch die<br />
geplante Versiegelung vermutlich Grundwasser entzogen wird. Aus diesen Randbedingungen<br />
leitet sich folgendes Konzept zur Nie<strong>der</strong>schlagentwässerung ab.<br />
Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser des <strong>Gewerbegebiet</strong>es wird in die seitlich verlaufenden Gräben<br />
eingeleitet. Der westliche Graben erhält an <strong>der</strong> westlichen Uferseite Vertiefungen, um dem<br />
Wald einen Teil <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schläge zuzuführen.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Das auf den Dachflächen (außer kupfer-, zink- o<strong>der</strong> bleigedeckte Dachflächen) anfallende<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann ohne weitere Reinigung in die Gräben eingeleitet werden. Wegen<br />
<strong>der</strong> anschließenden Wasserschutzzone ist das auf den Hof- und Fahrflächen sowie<br />
das auf evtl. kupfer–, zink o<strong>der</strong> bleigedeckten Dachflächen anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
vor Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsgräben einer weiteren Behandlung<br />
zuzuführen.<br />
Für die Behandlung sind Filterschächte (z.B. HydroCon Filterschacht o<strong>der</strong> vergleichbare<br />
Systeme) in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Anzahl anzuwenden, die neben <strong>der</strong> Absetzwirkung auch<br />
einen optimalen Schutz für die Wasserschutzzone darstellen.<br />
Der Bebauungsplan setzt diese Vorbehandlung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswässer von belasteten<br />
Flächen auf <strong>der</strong> Grundlage des Landeswassergesetzes fest.<br />
Vor Einleitung in die Gewässer wird das Nie<strong>der</strong>schlagswasser mittels zweier Regenrückhaltebecken<br />
gedrosselt. Die beiden Becken werden als lang gestreckte Mulden entlang<br />
<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> erstellt. Die Mulden werden über einen Kanal DN 500 untereinan<strong>der</strong><br />
verbunden, um einen Ausgleich <strong>der</strong> Volumina zu erzielen.<br />
Der Bebauungsplan setzt die vorgenannten Grabenanlagen einschließlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterhaltungswege und die Regenrückhaltebecken als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
fest.<br />
Für die Einleitung des Nie<strong>der</strong>schlagwassers in die anliegenden Gewässer / Bäche sind die<br />
wasserrechtlichen Verfahren eingeleitet worden. Die Genehmigung zur Einleitung wird<br />
zum Satzungsbeschluss vorliegen.<br />
7.3 Müllentsorgung<br />
Die Müllentsorgung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist gesichert.<br />
7.4 Leitungstrassen<br />
Im Plangebiet verlaufen am nordöstlichen Rand Versorgungsleitungen außerhalb öffentlicher<br />
Verkehrsflächen. Es handelt sich um ein 10 kV Erdkabel und ein 400 V Erdkabel<br />
(Spannungsversorgung). In einem Abstand von ca. 10 m westlich davon verläuft eine<br />
Wasserleitung. Zur Sicherung dieser Leitungstrassen werden Belastungsflächen mit Geh–,<br />
Fahr– und Leitungsrechten zugunsten <strong>der</strong> Versorgungsträger in einer Breite von 6 Metern<br />
im Bebauungsplan ausgewiesen (Die Belastungsflächen <strong>der</strong> Leitungstrassen werden wegen<br />
<strong>der</strong> möglichen Verlegungsnotwendigkeit <strong>der</strong> Leitungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Erstellung <strong>der</strong> östlichen Regenwassermulde zu einer gemeinsamen Belastungsfläche erweitert).<br />
Im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens ist jedoch eine Verlegung <strong>der</strong><br />
Leitungen in die öffentlichen Verkehrsflächen notwendig.<br />
8. Grünflächen<br />
Der Bebauungsplan weist zwei Kategorien von Grünflächen aus.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Entlang <strong>der</strong> Rückseite <strong>der</strong> Grundstücke Oberste Hülsberg 4 und 6 sind Flächen zur Eingrünung<br />
des Gebietes vorgesehen.<br />
Ein 10m breiter Grünstreifen auf <strong>der</strong> Westseite gewährleistet einen Abstand zu den Gehölzen<br />
des angrenzenden, geschützten Landschaftsbestandteils. Hier soll <strong>der</strong> bereits im<br />
Ansatz vorhandene Waldrand weiter entwickelt werden. Verän<strong>der</strong>ungen des Höhenniveaus<br />
sind in diesem Bereich nicht zulässig. Gleiches gilt für einen Geländestreifen entlang<br />
<strong>der</strong> <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg und die angrenzende Böschung. Diese Bereiche werden<br />
als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
festgesetzt.<br />
Maßnahmen in diesen Flächen wurden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag geplant<br />
und in den Bebauungsplan als Festsetzungen übernommen.<br />
9. Kompensation / Ausgleich und Ersatz<br />
Für den Bebauungsplan wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) durch das<br />
Büro Plan B Alternativen, Landschaftsarchitekten Jürgensmann und Lan<strong>der</strong>s, Duisburg<br />
erarbeitet. Der LBP schlägt als Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes folgende<br />
Maßnahmen vor:<br />
• Im Anschluss an den bestehenden Waldkomplex im Bereich <strong>der</strong> Teichkette am Gut<br />
Schönfeld soll <strong>der</strong> bestehende, nicht bewirtschaftete Waldsaumbereich in einer<br />
Breite von 10m dauerhaft gesichert und durch Sukzession weiterentwickelt werden.<br />
• Im südöstlichen Bereich stockt auf einer Böschung zur <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“<br />
ein waldartiger Gehölzbestand. Der Gehölzbestand ist zu erhalten und auf <strong>der</strong><br />
westlichen Seite durch eine Gehölzpflanzung zu ergänzen. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten<br />
belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />
• Im Übergangsbereich zwischen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste<br />
Hülsberg“ und dem geplanten GE-Gebiet soll zur Eingrünung ein Gehölzstreifen<br />
angelegt werden. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als<br />
2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />
• Das geplante GE-Gebiet ist von Flächen für die Rückhaltung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
umgeben. Die Randbereiche außerhalb <strong>der</strong> Rückhalteflächen und Unterhaltungswege,<br />
sollen in Abstimmung mit dem Betreiber mit Sträuchern und Bäumen<br />
begrünt werden. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-<br />
schürige Mähwiesen entwickelt.<br />
• Auf Pkw-Stellplätzen im GE-Gebiet sind standortgerechte Laubbäume 1. Ordnung<br />
zu setzen. Je 6 Stellplätze ist ein Baum vorzusehen.<br />
• Zur Herstellung ebener Baufel<strong>der</strong> werden Auf- und Abtragsböschungen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
diese Böschungen sind mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen.<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden in<br />
den Bebauungsplan als Festsetzungen übernommen.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Der ermittelte Kompensationsbedarf ist im Bebauungsplangebiet selbst nicht ausgleichbar.<br />
Als Maßnahme im Geltungsbereich ist lediglich die Maßnahme im Übergang zum<br />
Waldsaum an <strong>der</strong> westlichen Grenze des Bebauungsplanes (Maßnahme A1)<br />
berücksichtigt. Die Maßnahmen an <strong>der</strong> östlichen Grenze werden wegen <strong>der</strong> Leitungsrechte<br />
nicht als Kompensation anerkannt.<br />
Die Festsetzungen zur Begrünung <strong>der</strong> Flächen für Versorgungsanlagen und zur Begrünung<br />
<strong>der</strong> Auf- und Abtragsböschungen in dem <strong>Gewerbegebiet</strong> können nicht quantifiziert<br />
werden, da keine entsprechenden Planungen vorliegen.<br />
Die Grünflächen in den GE-Gebieten lassen sich jedoch grob über die Grundflächenzahl<br />
(GRZ) vorausschätzen; bei einer Fläche des <strong>Gewerbegebiet</strong>es von 55.000 m² und einer<br />
GRZ von 0,8 (80% überbaubar) ergibt sich ein Grünflächenanteil von 11.000 m².<br />
Aus den o.g. Flächen ergibt sich im B-Plangebiet eine anrechenbare Kompensationsfläche<br />
von 0,25 ha. In Abzug gebracht von <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Gesamtkompensationsfläche von<br />
4,97 ha ergibt sich eine erfor<strong>der</strong>liche Ersatzfläche von 4,72 ha.<br />
Externe Ersatzmaßnahmen werden auf städtischen Forstflächen am Forstort „Kurk“ (Forstfläche<br />
Nr. 32B und 32C, Gemarkung Haspe, Flur 59, Flurstücke 20, 21, 42.775 m²) sowie<br />
am Forstort „Buscherberg / Kalkofen“ (Forstfläche Nr. 25C, Gemarkung <strong>Hagen</strong>, Flur 52,<br />
Flurstücke 65, 66 – Teilfläche, 4.425 m²) in Form von Waldumbaumaßnahmen auf vom<br />
Sturm „Kyrill“ betroffenen Nadelwaldflächen durchgeführt. Dabei sollen reine Fichtenbestände<br />
zu einer standortgerechte Laubwaldgesellschaft mit überwiegend lebensraumtypischen<br />
Arten entwickelt werden.<br />
Damit wird sowohl ein ökologisch sinnvoller Umbau von Waldflächen im Sinne des Naturhaushaltes<br />
erreicht als auch eine Verbesserung des Landschaftsbildes erzielt.<br />
Die Lage <strong>der</strong> externen Ausgleichsflächen ist im Bebauungsplan Blatt 1 auf einem Lageplan<br />
eindeutig dargestellt.<br />
10. Umweltbericht<br />
10.1 Einleitung<br />
Anlass und Rechtsgrundlage<br />
Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des<br />
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchzuführen. Aufgabe<br />
<strong>der</strong> Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen <strong>der</strong> geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die<br />
Umweltprüfung ist unselbständiger Teil im Aufstellungsverfahren. Ihre Ergebnisse sind im<br />
Umweltbericht darzustellen, <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Bauleitpläne ist.<br />
Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt eine Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.<br />
Die Ebenen <strong>der</strong> Erfassung und Bewertung in <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
BauGB sind:<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
b) die Erhaltungsziele und <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und <strong>der</strong> Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie<br />
die Bevölkerung insgesamt,<br />
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />
e) die Vermeidung von Emissionen sowie <strong>der</strong> sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />
und Abwässern,<br />
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />
von Energie,<br />
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,<br />
h) die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,<br />
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />
nach den Buchstaben a, c und d.<br />
In §1a des Baugesetzbuches „Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz“ heißt es ferner:<br />
• Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind<br />
zur Verringerung <strong>der</strong> zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen<br />
die Möglichkeiten <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde insbeson<strong>der</strong>e durch Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung<br />
von Flächen, Nachverdichtung und an<strong>der</strong>e Maßnahmen zur<br />
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß<br />
zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald o<strong>der</strong> für Wohnzwecke genutzte Flächen<br />
sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den<br />
Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in <strong>der</strong> Abwägung zu berücksichtigen.<br />
• Die Vermeidung und <strong>der</strong> Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbildes sowie <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung<br />
nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in <strong>der</strong> Abwägung nach § 1<br />
Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und<br />
Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Ausgleich.<br />
Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen <strong>der</strong><br />
Raumordnung sowie des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege vereinbar ist,<br />
können die Darstellungen und Festsetzungen auch an an<strong>der</strong>er Stelle als am Ort<br />
des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch<br />
vertragliche Vereinbarungen nach § 11 o<strong>der</strong> sonstige geeignete Maßnahmen zum<br />
Ausgleich auf von <strong>der</strong> Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden. Ein<br />
Ausgleich ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, soweit die Eingriffe bereits vor <strong>der</strong> planerischen Entscheidung<br />
erfolgt sind o<strong>der</strong> zulässig waren.<br />
Inhalt und Ziele des Bebauungsplans<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> hat in seiner Sitzung am 02.03.2006 beschlossen, den Bebauungsplan<br />
11/05 (577) „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>“ aufzustellen.<br />
Das Gebiet liegt am nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Hagen</strong>-Volmarstein. Es wird<br />
begrenzt von <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> (L 675) und den Gleisflächen des Rangierbahnhofes<br />
Vorhalle im Nordwesten, <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ im Nordosten, einem Waldge-<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
biet am Gut Schönfeld im Südwesten und <strong>der</strong> Böschung <strong>der</strong> Autobahn1 (Rastplatz „Eichenkamp“)<br />
im Süden.<br />
Das 8,3 Hektar große Gebiet des Bebauungsplanes wird heute überwiegend als Ackerfläche<br />
genutzt. Zum westlich angrenzenden Waldbereich erstreckt sich ein 10m breiter extensivierter<br />
Streifen als Pufferzone zum Geschützten Landschaftsbestandteil. Im Osten<br />
grenzen einzelne bebaute Grundstücke, an, Teile <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> und <strong>der</strong> <strong>Straße</strong><br />
„Oberste Hülsberg“ mit begleitenden Gehölzen liegen innerhalb des Plangebietes. Im<br />
Nordosten verläuft <strong>der</strong> teils verrohrte Hegtbach, ein Abschnitt von ca. 40m im Plangebiet<br />
verläuft offen als Wiesenbach mit steilen Böschungen.<br />
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />
eine gewerbliche Nutzung an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> als Konkretisierung <strong>der</strong> Zielsetzungen<br />
des Flächennutzungsplans. Vor dem Hintergrund, dass es in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> kein<br />
Reservepotential an verfügbaren Gewerbeflächen mehr gibt, sollen die für eine Gewerbenutzung<br />
vorrangig geeigneten Flächen an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> entwickelt werden.<br />
Dieser Bebauungsplan ist ein erster Schritt innerhalb dieser vorgesehenen Entwicklung.<br />
Der Bebauungsplan beinhaltet folgende für die Beurteilung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen relevanten<br />
Festsetzungen:<br />
• <strong>Gewerbegebiet</strong> GRZ 0,8,<br />
• Flächen für Regenwassermanagement<br />
• Private Grünfläche (Eingrünung)<br />
• Fläche mit Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
(Pufferzone zum Geschützten Landschaftsbestandteil, Gehölzbestand an<br />
<strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“)<br />
• <strong>Straße</strong>nverkehrsflächen<br />
Beschreibung des Bauvorhabens, Bedarf an Grund und Boden<br />
Ein konkretes Bauvorhaben ist noch nicht bekannt; Angaben zur Art <strong>der</strong> Betriebe, <strong>der</strong> Mitarbeiterzahl,<br />
<strong>der</strong> produzierten Güter, <strong>der</strong> Betriebszeiten, <strong>der</strong> Verkehrsströme, <strong>der</strong> Art <strong>der</strong><br />
Gebäude, Lager- und Freiflächen können daher nicht gemacht werden. Der Bebauungsplan<br />
setzt eine zusammenhängende <strong>Gewerbegebiet</strong>sfläche fest, die über einen neu herzustellenden<br />
Knoten an die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> (künftig Bundesstraße) angebunden<br />
wird. Zur Südwest- und Nordostseite und parallel zur <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> sind Flächen<br />
für die Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung vorgesehen. Angrenzend an die nordöstlich anschließenden,<br />
bebauten Grundstücke ist eine Eingrünung durch Festsetzung einer Privaten<br />
Grünfläche vorgesehen. Zum Geschützten Landschaftsbestandteil im Südwesten<br />
bleibt eine Pufferzone in 10m Breite, die als extensive Wiese mit einzelnen Gehölzen ausgestaltet<br />
werden soll.<br />
Im <strong>Gewerbegebiet</strong> ist für die geplante Bebauung eine Höhenbeschränkung auf 15m, bezogen<br />
auf die heutigen NN-Höhen, festgesetzt. Um eine funktionierende Erschließung und<br />
bauliche Ausnutzung zu erreichen, ist von einer Terrassierung des Gebietes auszugehen.<br />
Detaillierte Planungen hierzu werden jedoch erst auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Baugenehmigungsverfahren<br />
erarbeitet.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Der Flächenbedarf stellt sich wie folgt dar:<br />
Art <strong>der</strong> Nutzung<br />
Fläche (qm)<br />
Bebauung (GE/GI) GRZ 0,8 (netto) 44.575<br />
Grünfläche in <strong>Gewerbegebiet</strong>en (20%) 11.145<br />
<strong>Straße</strong>n, Wege 6.560<br />
<strong>Straße</strong>nbegleitgrün 1.720<br />
Pflanzgebote, Waldrandentwicklung 4.830<br />
Flächen für Regenwassermanagement 12.700<br />
Bankett (Bestand) 460<br />
Säume (Bestand) 731<br />
Einzelbäume, Baumgruppen (Bestand) 384<br />
Waldartiges Böschungsgehölz (Bestand) 790<br />
Summen 83.895<br />
Darstellung <strong>der</strong> in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes<br />
Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> ist das engere Plangebiet in<br />
Fortentwicklung des Regionalplanes als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt.<br />
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> (1994).<br />
Die Festsetzungskarte sieht keine beson<strong>der</strong>e Schutzfestsetzung vor. In <strong>der</strong> Entwicklungskarte<br />
ist das Plangebiet als „Fläche zur Erhaltung bis zur Realisierung von Bauflächen<br />
durch die verbindliche Bauleitplanung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Landschaftsstruktur“<br />
dargestellt. Der westlich angrenzende Waldkomplex ist unter <strong>der</strong> Bezeichnung „Wald und<br />
Teich Gut Schönfeld“ Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 Landschaftsgesetz<br />
NRW, Festsetzung Nr. 1.4.2.19. Der Landschaftsplan hat die Darstellungen des FNP zu<br />
berücksichtigen; aus diesem Grund ist das Plangebiet nicht in das Landschaftsschutzgebiet<br />
einbezogen.<br />
Das Gebiet liegt in <strong>der</strong> Wasserschutzzone IIIb.<br />
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert für den Bereich nicht.<br />
Die folgende Tabelle legt die Ziele des Umweltschutzes auf die Schutzgüter bezogen dar<br />
und gibt an, zu welchen Schutzgütern im Zuge des Bauleitplanverfahrens Fachgutachten<br />
erarbeitet wurden. Grundlage für die Entscheidung über die Erarbeitung von Fachgutachten<br />
war <strong>der</strong> Scopingtermin am 20.02.2006 in <strong>Hagen</strong>, Rathaus I.<br />
Schutzgut Quelle Zielaussage<br />
Tiere und<br />
Pflanzen<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) / Landschaftsgesetz<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
(LG NW)<br />
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als<br />
Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die<br />
künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so<br />
zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />
wie<strong>der</strong>herzustellen, dass<br />
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />
- die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Naturgüter,<br />
- die Tier- und Pflanzenwelt einschl. ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />
sowie<br />
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert von<br />
Natur und Landschaft<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Gutachten<br />
Boden<br />
Wasser<br />
auf Dauer gesichert sind.<br />
Zu berücksichtigen sind die Verbotstatbestände des § 42 (1) Nr. 1<br />
bis 4 BNatSchG (planungsrelevante Arten).<br />
1. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (plan b Jürgensmann Lan<strong>der</strong>s GbR, Duisburg)<br />
2. Kartierung <strong>der</strong> Amphibien und <strong>der</strong> Brutvögel (Natur und Planung, Wuppertal)<br />
3. Fachgutachten Artenschutz (Herbstreit Landschaftsarchitekten, Bochum)<br />
mit faunistischem Fachbeitrag<br />
Bundes-Bodenschutzgesetz<br />
(BBodSchG)<br />
Ziele des BBodSchG sind <strong>der</strong> langfristige Schutz des Bodens<br />
hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbeson<strong>der</strong>e als<br />
- Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />
- Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,<br />
- Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),<br />
- Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,<br />
- Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche<br />
sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen;<br />
- <strong>der</strong> Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen,<br />
- Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenverän<strong>der</strong>ungen,<br />
- die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sanierung schädlicher Bodenverän<strong>der</strong>ungen<br />
und Altlasten.<br />
Gutachten 1. Kurzbericht z. d. wesentlichen Bodeneigenschaften (Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Herdecke)<br />
2. Baugrunduntersuchung und baugrundtechnische Beratung in <strong>der</strong> Entwurfsphase<br />
(Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Herdecke)<br />
3. Hydrogeologische Untersuchungen & Baugrundgutachten<br />
AWG Rummel und Knüfermann, Dortmund)<br />
Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG)<br />
Landeswassergesetz NW<br />
Sicherung <strong>der</strong> Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und<br />
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und <strong>der</strong>en Bewirtschaftung<br />
zum Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer<br />
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen.<br />
Gutachten 1. Hydrogeologische Untersuchungen & Baugrundgutachten<br />
AWG Rummel und Knüfermann, Dortmund)<br />
2. Zusätzliche Bohrungen mit Grundwasserbeobachtungspegeln und Pumpversuche im hangseitigen<br />
Grundstücksbereich zur Beurteilung des Hangwasseranfalls (Erdbaulaboratorium Ahlenberg,<br />
Herdecke)<br />
Klima<br />
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />
(LG NW)<br />
Gutachten Kein Gutachten erfor<strong>der</strong>lich<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur<br />
Sicherung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit<br />
auch <strong>der</strong> klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen<br />
und Grundlage für seine Erholung.<br />
Luft<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) inkl. Verordnungen<br />
TA Luft<br />
Gutachten Auswirkungen werden ggf. im BImSchG-Verfahren (Baugenehmigungsverfahren) betrachtet.<br />
Schutz des Menschen, <strong>der</strong> Tiere und Pflanzen, des Bodens, des<br />
Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre sowie <strong>der</strong> Kultur- und Sachgüter vor<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />
hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche<br />
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
durch Luftverunreinigungen sowie <strong>der</strong>en Vorsorge zur Erzielung<br />
eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />
Mensch TA Lärm Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit und <strong>der</strong> Nachbarschaft vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie <strong>der</strong>en Vorsorge<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) inkl. Verord-<br />
Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen)<br />
sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Landschafts- und<br />
Ortsbild<br />
nungen<br />
Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht,<br />
Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
Gutachten Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten (Ing.-Büro Peter Buchholz <strong>Hagen</strong>)<br />
BauGB<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) / Landschaftsgesetz<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
(LG NW)<br />
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, die städtebauliche Gestalt und<br />
das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.<br />
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Landschaft<br />
auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage<br />
des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen<br />
im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften<br />
Sicherung <strong>der</strong> Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes<br />
von Natur und Landschaft.<br />
Gutachten Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (plan b Jürgensmann Lan<strong>der</strong>s GbR, Duisburg)<br />
Kultur- u. Sachgüter Denkmalschutzgesetz Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und<br />
wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen Planungen und<br />
Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und <strong>der</strong><br />
Denkmalpflege zu berücksichtigen.<br />
Gutachten Kein Gutachten erfor<strong>der</strong>lich<br />
Darüber hinaus wurden Anregungen und Bedenken im Rahmen <strong>der</strong> Trägerbeteiligung<br />
vorgebracht und entsprechend <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Abwägung in Plan und Begründung<br />
eingearbeitet.<br />
10.2 Beschreibung des Umweltzustandes und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Im Plangebiet befinden sich keine gemäß Landschaftsgesetz NRW geschützten bzw.<br />
schutzwürdigen Biotope lt. Biotopkataster NRW, ebenso keine Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und keine Vogelschutzgebiete<br />
gemäß Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409 EWG).<br />
Das Plangebiet gehört zur Naturräumlichen Haupteinheit des Nie<strong>der</strong>sauerlandes, darin <strong>der</strong><br />
Untereinheit des Bergisch-Sauerländischen Unterlandes bzw. des Häßlinghäuser Rückens.<br />
In <strong>der</strong> Örtlichkeit lassen sich (im Geltungsbereich des Bebauungsplanes) die folgenden<br />
Biotoptypen unterscheiden:<br />
• Ackerfläche (Maisanbau)<br />
• Bankette an den <strong>Straße</strong>n<br />
• Junger Gehölzbestand (Böschung zur Autobahn)<br />
• Gräser- und Krautfluren (Säume)<br />
• Einzelbäume, -reihen, -gruppen auf Böschungen<br />
• <strong>Straße</strong>n<br />
• Gewässer (Hegtbach als Wiesenbach)<br />
Das Plangebiet ist anthropogen geprägt.<br />
Beson<strong>der</strong>e schützenswerte Pflanzen wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
nicht angetroffen.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Wegen <strong>der</strong> Benachbarung zu einem „Geschützten Landschaftsbestandteil“ wurde über<br />
den Geltungsbereich hinaus auch die benachbarten, wertvollen Bereiche mit untersucht:<br />
die Waldfläche mit Teichkette am Gut Schönfeld und <strong>der</strong> Gehölzbestand im Bereich „Oberste<br />
Hülsberg“ und am Hülsbergbach.<br />
Im Rahmen von faunistischen Erhebungen wurden die Avifauna (Vögel) und die Amphibien<br />
auch im benachbarten Geschützten Landschaftsbestandteil (Wald und Teiche) erfasst.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes selbst wurden keine schützenswerten o<strong>der</strong> gefährdeten<br />
Tierarten angetroffen. Im Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) ist vermutlich<br />
durch aufgrund des hohen Eisengehaltes im eingespeisten Wasser ausgelöste chemische<br />
Prozesse (Ausfällung des Eisens) <strong>der</strong> Sauerstoffgehalt im Wasser <strong>der</strong>art reduziert,<br />
dass außer einem Grasfrosch keine Amphibien vorhanden waren.<br />
Bei den Brutvogelarten wurden im benachbarten GLB mit dem Grauspecht, dem Baumfalken<br />
und dem Kiebitz drei gefährdete Arten angetroffen. Die Brutvögel des GLB sind<br />
nach Ansicht des Gutachters „Natur und Planung“ jedoch zur Nahrungsaufnahme nicht auf<br />
die Ackerfläche angewiesen; auf dem Acker wurden neben Amsel, Rabenkrähe und Ringeltaube<br />
sowie einem Fasan-Männchen keine weiteren Arten beobachtet.<br />
Nach Angabe des Gutachters „Natur und Planung“ ist die aktuelle Bedeutung <strong>der</strong> Ackerfläche<br />
selbst als gering einzustufen, was nicht zuletzt mit <strong>der</strong> Intensivlandwirtschaft zusammenhängt.<br />
Auch <strong>der</strong> Brachestreifen ist durch die starke Düngung beeinträchtigt.<br />
Eher von Bedeutung ist <strong>der</strong> Baum- und Gehölzbestand entlang <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“.<br />
Vogelarten wurden immer beim direkten Flug von Gehölzbestand zu Gehölzbestand<br />
beobachtet.<br />
Für die Fauna stellt die nächtliche Beleuchtung <strong>der</strong> Bahnanlagen und des Rastplatzes <strong>der</strong><br />
Autobahn eine geringfügige Vorbelastung dar.<br />
Zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Novelle des BNatSchG und zur Vermeidung von Verstößen gegen<br />
das Umweltschadensgesetz war es erfor<strong>der</strong>lich, im Nachgang zur Kartierung <strong>der</strong> Amphibien<br />
und <strong>der</strong> Brutvögel durch das Büro Natur und Planung die innerhalb des Untersuchungsraumes<br />
vorkommenden Brutvogelarten und Amphibien zu erfassen. Mit den Kartierarbeiten<br />
wurde das Büro biopace – Büro für Planung, Ökologie und Umwelt im Mai<br />
2008 durch die Herbstreit-Landschaftsarchitekten GmbH & Co KG beauftragt. Das Büro<br />
Herbstreit wie<strong>der</strong>um erstellte für die erfassten planungsrelevanten Arten ein Artenschutzgutachen.<br />
Der Untersuchungsraum erstreckte sich dabei auch auf weitere, östlich angrenzende<br />
Flächen, die als <strong>Gewerbegebiet</strong>e entwickelt werden sollen.<br />
Hier sind folgende Ergebnisse relevant:<br />
Über die bereits genannten Arten hinaus wurden weitere rechtlich relevante Arten nachgewiesen,<br />
so dass in einem Artenschutzgutachten die Auswirkungen unter an<strong>der</strong>em auf<br />
diese (und weitere planungsrelevante Arten) zu untersuchen sind.<br />
Trotz des relativen Strukturreichtums des (Gesamt-) Gebietes wurde durch den Gutachter<br />
keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung des Plangebietes als Lebensraum für gefährdete und/ o<strong>der</strong><br />
beson<strong>der</strong>s geschützte Vogelarten festgestellt. Die Amphibien nutzen die Stillgewässer im<br />
westlich angrenzenden Geschützten Landschaftsbestandteil als Reproduktionsgewässer.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
- 15 -
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Die Uferbereiche <strong>der</strong> Stillgewässer einschließlich <strong>der</strong> Waldsäume und vor allem <strong>der</strong> Ackerrandstreifen<br />
werden als Sommerlebensraum genutzt. Projektbedingt ist <strong>der</strong> Fortbestand<br />
<strong>der</strong> Gewässer und des Waldgebietes als Winterquartier nicht gefährdet.<br />
Schutzgut Boden<br />
Im Plangebiet stehen natürlich gewachsene Böden (Braunerden, örtlich pseudovergleyt; in<br />
Bachtälern Pseudogley-Parabraunerden und Pseudogleye) an. Lediglich im Bereich von<br />
<strong>Straße</strong>n sind die Böden anthropogen überformt.<br />
Im Rahmen von Rammkernsondierungen wurde oberflächennah Mutterboden in einer<br />
Schichtstärke von 30-35cm angetroffen, darunter folgte ein feinsandiger, schwach bis<br />
stark toniger, teilweise kiesiger Schluff. Dieser Schluff wie<strong>der</strong>um wird von einem verwitterten<br />
Tonstein unterlagert. Ab einer Tiefe von 2,20 bis 4,70m unter Geländeoberkante steht<br />
gesteinsharter Tonstein (Bodenklasse 6-7 – Fels) an.<br />
Der anstehende Boden ist für die Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser nicht geeignet;<br />
lediglich die tieferen, verwitterten Tonsteine weisen die nötigen K f -Werte auf, dürften aber<br />
durch Eintrag von Tonpartikeln, gelöstem und reduziertem Eisen diese positiven Eigenschaften<br />
rasch einbüßen.<br />
Auf <strong>der</strong> Ackerfläche sind durch das Aufbringen von Klärschlamm erhöhte Stickstoff- und<br />
Schwermetallbelastungen (Hygiene-Institut des Ruhrgebietes: Klärschlammgutachten <strong>Hagen</strong><br />
1988) gegeben. Ferner dürfte durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung (Maisanbau)<br />
und die damit verbundene Bodenversauerung die Speicher- und Pufferfunktion <strong>der</strong><br />
Böden geringfügig beeinträchtigt sein.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Im Nordosten verläuft <strong>der</strong> teils verrohrte Hegtbach, ein Abschnitt von ca. 40m im Plangebiet<br />
verläuft offen als Wiesenbach.<br />
Das Gebiet liegt in <strong>der</strong> Wasserschutzzone IIIb (Wassergewinnung in <strong>der</strong> Ruhraue – <strong>Volmarsteiner</strong><br />
Wasserwerke). Ein zusammenhängen<strong>der</strong> Grundwasserspiegel wurde bei den<br />
Baugrunduntersuchungen bis zur Endteufe <strong>der</strong> Aufschlüsse (max. 8m unter Geländeoberkante)<br />
nicht festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass erst in tieferen Schichten des<br />
Grundgebirges innerhalb des dortigen Kluftsystems Grundwasser ansteht.<br />
Von einer Nie<strong>der</strong>schlagswasserversickerung rät <strong>der</strong> Gutachter ab.<br />
Schutzgut Klima<br />
Laut Klimaanalyse <strong>Hagen</strong> (KVR 1997) ist <strong>der</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes dem<br />
Freilandklima zuzuordnen; seitlich verläuft am Hegtbach eine Kaltluftabflussrinne aus dem<br />
Bereich des Hasper <strong>Stadt</strong>waldes (bioklimatisch beson<strong>der</strong>s wertvoller Bereich). Die Karte<br />
„Planungshinweise“ <strong>der</strong> Klimaanalyse stuft den Bereich jedoch als regional bedeutsamen<br />
„Ausgleichsraum Freiland“ ein und for<strong>der</strong>t das Freihalten <strong>der</strong> Flächen von Bebauung.<br />
Vorbelastungen sind nicht bekannt.<br />
Schutzgut Luft<br />
Das Plangebiet gehört zu den klimatischen Ausgleichsräumen, erhöhte Luftschadstoffbelastungen<br />
sind nicht gegeben, wobei die südlich verlaufende Autobahn 1 eine lineare<br />
Schadstoffquelle darstellt. Nähere Angaben zu Vorbelastungen existieren nicht.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Schutzgut Mensch<br />
Erholung<br />
Das Plangebiet selbst hat keine unmittelbare Erholungsfunktion. Auf <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste<br />
Hülsberg“ nordöstlich des Plangebietes verläuft <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>weg x20 „Volme-Höhenweg“<br />
(Witten-Olpe).<br />
Schall<br />
Die Bahnanlagen sowie die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> stellen lineare Schallquellen dar, so<br />
dass eine Vorbelastung des Raumes gegeben ist. Entlang <strong>der</strong> südlich verlaufenden Autobahn<br />
als weitere Vorbelastung verläuft teilweise eine Lärmschutzwand.<br />
Licht<br />
Derzeit sind die Flächen <strong>der</strong> Bahnanlagen und die Rastanlage an <strong>der</strong> Autobahn mit einer<br />
künstlichen Beleuchtung versehen, erhebliche Vorbelastungen des Schutzgutes Mensch<br />
ergeben sich hieraus nicht.<br />
Gerüche, Strahlen, Erschütterungen<br />
Das Schutzgut Mensch kann potentiell durch Gerüche, Strahlten und Erschütterungen betroffen<br />
sein. Daten o<strong>der</strong> Aussagen zum Umweltzustand liegen nicht vor; Vorbelastungen<br />
sind nicht bekannt.<br />
Schutzgut Landschaft/Ortsbild<br />
Das Landschafts- bzw. Ortsbild ist geprägt durch den Wechsel von landwirtschaftlichen<br />
Flächen und Wald- bzw. Gehölzstreifen sowie vereinzelte Siedlungskomplexe zwischen<br />
den <strong>Stadt</strong>teilen Vorhalle und Volmarstein. Insbeson<strong>der</strong>e von den gegenüberliegenden<br />
Hängen des Ruhrtales (Herdecke) ist das Plangebiet direkt einsehbar.<br />
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Im Plangebiet befinden sich keine Kultur- und sonstige Sachgüter (Boden-, Bau-, Naturdenkmale).<br />
Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />
sichergestellt.<br />
Ein Kanalanschluss für die Abwasserbeseitigung ist <strong>der</strong>zeit nicht vorhanden.<br />
10.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong><br />
Planung<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Durch das Vorhaben kommt es zum vollständigen Verlust <strong>der</strong> Ackerfläche (ca. 7 Hektar)<br />
und knapp 0,8 Hektar weiterer Biotopstrukturen (Bankette, Wiesen, Gehölzstrukturen insbeson<strong>der</strong>e<br />
im Bereich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>). Der extensivierte Saum am südwestlichen<br />
Übergang zum Geschützten Landschaftsbestandteil und <strong>der</strong> Gehölzbestand im Südosten<br />
an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ bleiben erhalten.<br />
Aus den Eingriffen in den Naturhaushalt errechnet sich gemäß Landschaftspflegerischem<br />
Fachbeitrag ein Kompensationsbedarf von 3,35 Hektar. Der endgültige Kompensationsbedarf<br />
ergibt sich erst im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Betrachtung des Aspektes „Landschaftsästhetik“<br />
im Kapitel „Orts- und Landschaftsbild“ (s. unten).<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Der Verlust <strong>der</strong> Ackerfläche wird sich auf die Fauna nicht erheblich auswirken, da ihre Bedeutung<br />
durch den Gutachter (Natur und Planung) als gering eingestuft wurde. Eher von<br />
Bedeutung sind die Gehölzstreifen, die auch bei Durchführung <strong>der</strong> Planung erhalten bleiben.<br />
Der faunistische Fachbeitrag beschreibt für die Avifauna folgende Konflikte:<br />
- Flächenverlust<br />
- Habitatfragmentierung und<br />
- Störungen.<br />
Die Bestandserfassungen haben jedoch gezeigt, dass beson<strong>der</strong>s störsensitive Brutvogelarten<br />
nicht innerhalb des Planungsraumes vorkommen bzw. Horststandorte nicht innerhalb<br />
des Untersuchungsraumes liegen. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass durch<br />
die Habitatfragmentierung bereits entsprechende Vorbelastungen des Untersuchungsraumes<br />
bestehen. Einschränkungen gelten hier aufgrund des Schutzstatus für den Baumfalken,<br />
Mäusebussard, Habicht und den Grauspecht, für die im Rahmen einer geson<strong>der</strong>ten<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung dargelegt wird (s.u.), ob und ggf. in welcher Art und Weise<br />
die lokale Population betroffen ist o<strong>der</strong> sein könnte.<br />
Projektbedingt kommt es we<strong>der</strong> zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Laichgewässer noch <strong>der</strong><br />
Winterquartiere. Diese Teillebensräume werden nicht überplant und sind auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Informationen nicht negativ betroffen. Insgesamt wird das<br />
Konfliktpotenzial des Vorhabens in Bezug auf die Amphibien unter <strong>der</strong> Voraussetzung als<br />
gering eingeschätzt, dass die gesetzlich einzuhaltenden Abstandsflächen zwischen Waldrandbereich<br />
an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze und Gewerbefläche zukünftig den Amphibien<br />
als Sommerlebensräume zur Verfügung stehen.<br />
Im Artenschutzrechtlichen Beitrag des Büros Herbstreit wird für die vom Eingriff betroffenen<br />
und rechtlich relevanten Arten Baumfalke, Graureiher, Grauspecht, Habicht, Kiebitz<br />
und Mäusebussard sowie für die übrigen vorkommenden Vogelarten nachgewiesen, dass<br />
die Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG nicht erfüllt sind und das Vorhaben aus Sicht<br />
des Artenschutzrechts als zulässig eingestuft werden kann, sofern <strong>der</strong> geplante Pufferstreifen<br />
(Waldabstandsfläche) zwischen Gewerbeflächen und südlich angrenzendem<br />
Wäldchen umgesetzt wird. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 43 BNatSchG ist dann<br />
nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Schutzgut Boden<br />
Durch die Bebauung kommt es in weiten Bereichen zur Umlagerung und Versiegelung<br />
natürlicher Bodenformationen, einhergehend mit dem Verlust natürlicher Lebensraum-,<br />
Speicher- und Pufferfunktionen. Dabei ist von einer flächendeckenden Terrassierung bzw.<br />
Neuprofilierung im Bereich des GE-Gebietes und <strong>der</strong> angrenzenden Flächen für die Nie<strong>der</strong>schlagswasserrückhaltung<br />
auszugehen; ebenso im Bereich <strong>der</strong> neuen Anbindung an<br />
die <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ und <strong>der</strong> Einmündung <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>.<br />
Nach Einschätzung des Gutachters sind die in den bergseitigen Abtragsbereichen gewonnenen<br />
Böden generell für eine Umlagerung (Anschüttung im talseitigen Bereich) geeignet;<br />
wobei sich eine Beimischung von Kalk zur Verbesserung <strong>der</strong> bodenmechanischen Eigenschaften<br />
empfiehlt. Im südlichen und südöstlichen Grundstücksbereich wird darüber hinaus<br />
mit dem Lösen von Fels zu rechnen sein. Durch den Wie<strong>der</strong>einbau werden Bodentransporte<br />
über weitere Entfernungen (Füllmassen) vermieden.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Der in weiten Teilen durch Ausbringen von Klärschlamm belastete Oberboden (erhöhte<br />
Stickstoff- und Schwermetallgehalte) wird aufgenommen und im Zuge <strong>der</strong> Baureifmachung<br />
geordnet entsorgt. Eine Wie<strong>der</strong>verwendung bzw. ein Wie<strong>der</strong>einbau ist nicht vorgesehen.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser wurden im Rahmen eines<br />
Fachgutachtens untersucht.<br />
Die Untersuchungen beinhalteten 8 Aufschlüsse, die Böden wurden klassifiziert und auf<br />
die Baugrundeignung bewertet. Ferner wurde <strong>der</strong> Hangwasserandrang im Bereich <strong>der</strong> erwarteten<br />
Einschnittböschung an <strong>der</strong> Autobahn 1 durch 2 weitere Bohrungen und Pumpversuche<br />
Grundwasserbeobachtungsstellen) ermittelt.<br />
Es ergab sich(Messung Juni 2006) ein Wasseranfall von 1,5 – 3,0l/s. Konkrete Hinweise<br />
auf Quellen o<strong>der</strong> stärker wasserführende Klüfte im Grundstücksbereich haben sich nicht<br />
ergeben, sind aber auch nicht vollständig auszuschließen. Selbst wenn Wasseraustritte<br />
festgestellt werden sollten, ist die Realisierbarkeit des Bauvorhabens dadurch nicht beeinträchtigt.<br />
Die Baumaßnahme ist grundsätzlich machbar und umsetzbar.<br />
Die Geländesituation bietet günstige Möglichkeiten zur Fassung, Ableitung und Rückhaltung<br />
von anfallendem Hang-/Schichten- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser. Eine Versickerung vor<br />
Ort wird nicht empfohlen.<br />
Das Entwässerungskonzept sieht vor, das Dachflächenwasser <strong>der</strong> geplanten Bebauung<br />
direkt in Retentionsmulden abzuleiten, die das GE-Gebiet auf drei Seiten umschließen.<br />
Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser von befestigten Flächen wird über zwischengeschaltete<br />
Schachtbauwerke (Reinigungsfunktion) ebenfalls in das Muldensystem eingeleitet.<br />
Aus den Retentionsmulden wird das Nie<strong>der</strong>schlagswasser dann gedrosselt in den Hegtbach<br />
bzw. in den Schönfeldbach eingeleitet und über vorhandenes Durchlassbauwerke in<br />
<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> nach Norden über diese vorhandenen Gewässer, die dann in<br />
den Hülsbergbach einmünden abgeleitet<br />
Durch dieses System wird den Anfor<strong>der</strong>ungen des Landeswassergesetzes Rechnung getragen.<br />
Die Überbauung eines kleinen Abschnittes des Hegtbaches ist in <strong>der</strong> Bilanz des Landschaftspflegerischen<br />
Fachbeitrages flächenmäßig erfasst, die Auswirkungen auf das Gewässer<br />
und ortsnahe Ausgleichsmaßnahmen durch Freilegung verrohrter Abschnitte im<br />
südlich angrenzenden Bereich werden im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />
behandelt.<br />
Da die Teichkette im westlich angrenzenden Geschützen Landschaftsbestandteil bereits<br />
heute nur aus Hangdrainagen <strong>der</strong> Autobahn gespeist wird, sind keine negativen Auswirkungen<br />
zu erwarten bzw. wären im Zuge des Monitorings fortlaufend zu überwachen.<br />
Schutzgut Klima<br />
Die geplante Bebauung steht zunächst grundsätzlich im Wi<strong>der</strong>spruch zu den Hinweisen<br />
aus <strong>der</strong> Klimaanalyse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>. Wegen <strong>der</strong> Zäsuren durch die Autobahn und den<br />
breiten Gleisbereich nördlich bzw. südlich des Gebietes ist die klimatische Funktion <strong>der</strong><br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Fläche jedoch zumindest geringfügig eingeschränkt. Die in <strong>der</strong> Klimaanalyse beschriebene<br />
Kaltluftabflussrinne nordöstlich des Gebietes wird durch das Vorhaben nicht unmittelbar<br />
beeinträchtigt; allerdings geht angrenzen<strong>der</strong> Ausgleichs- bzw. Kaltluftentstehungsraum<br />
verloren.<br />
Schutzgut Luft<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens<br />
noch nicht beschrieben werden, da konkrete Ansiedlungsvorhaben nicht bekannt sind. Im<br />
Rahmen <strong>der</strong> bei Betriebsansiedlungen erfor<strong>der</strong>lichen Bau- und Betriebsgenehmigung ist<br />
die Einhaltung <strong>der</strong> geltenden Grenzwerte nach BImSchV nachzuweisen.<br />
Während <strong>der</strong> Bauphase ist mit vorübergehenden zusätzlichen Staubimmissionen zu rechnen.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Erholung<br />
Auch wenn <strong>der</strong> Verlauf des Wan<strong>der</strong>weges durch das Vorhaben nicht betroffen ist, so wird<br />
die Erholungseignung <strong>der</strong> näheren Umgebung des Plangebietes durch bau-, anlage- und<br />
betriebsbedingte Auswirkungen (Orts- und Landschaftsbild, Verkehr, Lärm) beeinträchtigt.<br />
Schall<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch Schall können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens<br />
noch nicht abschließend ermittelt und beschrieben werden, da konkrete<br />
Ansiedlungsvorhaben nicht bekannt sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Produktionsprozesse<br />
<strong>der</strong> Betriebe und die Ziel- und Quellverkehre (Mitarbeiter, Liefer- und Ladeverkehr)<br />
zu einer erhöhten Schallbelastung in <strong>der</strong> Umgebung führen werden.<br />
Es wurde ein Fachgutachten erarbeitet. Die schalltechnischen Untersuchungen und Berechnungen<br />
haben ergeben, dass bei einer Anwendung des Kontingentierungsverfahren<br />
nach DIN 45691 <strong>der</strong> allgemein für <strong>Gewerbegebiet</strong>e nach DIN 18005 vorgegebene flächenbezogene<br />
Schallleistungspegel (Emissionskontingent) bezogen auf die Tagesbeurteilung<br />
(06.00 bis 22.00 Uhr) auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Geräuschvorbelastung für die<br />
geplanten <strong>Gewerbegebiet</strong>e überwiegend angewandt werden kann.<br />
Bezogen auf den Nachtzeitraum (22.00 bis 06.00 Uhr) ist, wie allgemein üblich, für alle<br />
Teilflächen eine deutliche Absenkung <strong>der</strong> zulässigen Immissionskontingente erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Auf Grund des Berechnungsverfahren <strong>der</strong> Kontingentierung, welches die vorhandene Topografie<br />
nicht berücksichtigt, wirkt sich vorliegenden Vorbelastungen durch vorhandene<br />
Betriebe aber dahingehend aus, dass die im Bereich <strong>der</strong> untersuchten Immissionsorte angesetzten<br />
Immissionsrichtwerte durch die Immissionskontingente <strong>der</strong> geplanten <strong>Gewerbegebiet</strong>e<br />
größtenteils nicht ausgeschöpft werden können, welches zu einer über das erfor<strong>der</strong>liche<br />
Maß hinaus gehenden Einschränkung <strong>der</strong> möglichen Nutzungen führt.<br />
Der Gutachter rät daher von einer Umsetzung <strong>der</strong> Kontingentierung ab. Ein alternativer<br />
Festsetzungsvorschlag zum Immissionsschutz ist in das Kapitel 10.5 „Maßnahmen zur<br />
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen“ aufgenommen.<br />
Während <strong>der</strong> Bauphase ist mit vorübergehenden zusätzlichen Lärmimmissionen zu rechnen.<br />
Die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> BImSchV wird vorausgesetzt.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Licht<br />
Auswirkungen durch Licht sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes nicht<br />
prognostizierbar. Es wird ggf. auf die Ebene <strong>der</strong> Baugenehmigung verwiesen.<br />
Erschütterungen, Geruch, Strahlen<br />
Auswirkungen durch Erschütterungen sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
nicht prognostizierbar, da insbeson<strong>der</strong>e die Details zu den sich ansiedelnden Betrieben<br />
(Betriebsabläufe, Betriebszeiten, Beschäftigte, Verkehrsaufkommen etc.) nicht bekannt<br />
sind. Es wird auf die Ebene des Baugenehmigungsverfahrens verwiesen. In ihrem<br />
Anwendungsbereich markieren die Anhaltswerte <strong>der</strong> DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“<br />
die Schwelle zwischen schädlichen und nicht schädlichen Umwelteinwirkungen.<br />
Schutzgut Landschaft/Ortsbild<br />
Es ergeben sich durch die bis zu 15m über bestehendem Gelände aufragenden Baukörper<br />
und die Terrassierung des Geländes erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.<br />
Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurden im Rahmen des Landschaftspflegerischen<br />
Fachbeitrages erhoben und nach <strong>der</strong> Methode ADAM NOHL<br />
VALENTIN bewertet.<br />
Wegen <strong>der</strong> über 10m aufragenden Bebauung erstreckt sich <strong>der</strong> Eingriffsbereich auf eine<br />
Sichtzone von 1.500m. Aus <strong>der</strong> Berechnung, die Parameter wie Vielfalt, Natürlichkeit, Eigenart<br />
und Vorbelastungen <strong>der</strong> betroffenen Bereiche ebenso berücksichtigt wie die Verletzlichkeit<br />
und Schutzwürdigkeit <strong>der</strong> Gebiete, ergibt sich insgesamt ein Kompensationsflächenbedarf<br />
von 4,97 Hektar. Dieser Wert übersteigt den Kompensationsflächenbedarf<br />
für Eingriffe in den Naturhaushalt, somit stellen die 4,97 Hektar die Minimalkompensationsfläche<br />
dar. Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Maßnahmen sollte auf <strong>der</strong> Erfüllung landschaftsästhetischer<br />
Belange liegen (1,62 Hektar als Differenz zwischen den beiden Werten).<br />
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut.<br />
Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
Zur Entsorgung <strong>der</strong> anfallenden Abwässer (Schmutzwasser ohne Nie<strong>der</strong>schlagswasser)<br />
ist <strong>der</strong> Neubau eines Kanals in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> vorgesehen.<br />
Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />
sichergestellt.<br />
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von E-<br />
nergie<br />
Die geplante Bebauung wird sich hinsichtlich <strong>der</strong> Nutzung erneuerbarer Energien und <strong>der</strong><br />
sparsamen und effizienten Nutzung von Energie an den gesetzlichen Vorgaben (EnEV)<br />
orientieren. Nähere Aussagen können erst auf <strong>der</strong> Baugenehmigungsebene getroffen<br />
werden.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
10.4 Nullvariante<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung ist von einem Fortbestand <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />
Nutzung auszugehen. Für die Schutzgüter ergeben sich demnach keine Verän<strong>der</strong>ungen<br />
gegenüber dem augenblicklichen Zustand. Auch die Belastung von Teilen <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />
genutzten Böden durch den in <strong>der</strong> Vergangenheit aufgebrachten Klärschlamm<br />
mit ihren potentiellen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bliebe erhalten.<br />
10.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> städtebaulichen Rahmenplanung wurden bereits Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Verringerung des Eingriffes berücksichtigt, so wurde <strong>der</strong> Anregung des LBP<br />
gefolgt und es wurden Tabuzonen für eine bauliche und verkehrliche Nutzung sowie Verän<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Topografie berücksichtigt (Erhalt des Brachestreifens, Erhalt <strong>der</strong> Gehölze<br />
an <strong>der</strong> „Oberste Hülsberg“).<br />
Zum Geschützten Landschaftsbestandteil „Wald und Teiche bei Gut Schönfeld“ wird zum<br />
einen <strong>der</strong> vorhandene Waldsaum mit einer Erhaltungsfestsetzung gesichert; darüber hinaus<br />
sind dort weiter Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung vorgesehen (Aushagerung,<br />
Gehölzgruppen). Anschließend liegt ein 10m breiter Streifen für Regenwassermulden, bevor<br />
dann das <strong>Gewerbegebiet</strong> wie<strong>der</strong>um mit einem 5m breiten, nicht überbaubaren, Grundstücksstreifen<br />
anschließt, <strong>der</strong> nach den baurechtlichen Bestimmungen als Grünfläche zu<br />
gestalten ist.<br />
In <strong>der</strong> Summe ergibt sich ein Abstand von 25m zwischen Wald und Bebauung, <strong>der</strong> aufgrund<br />
<strong>der</strong> zu erwartenden Gestaltung bzw. Sicherung vorhandener Strukturen zukünftig<br />
als Sommerlebensraum für Amphibien genutzt werden kann.<br />
Die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen stellen dabei eher pessimale Sommerlebensräume<br />
dar.<br />
Folgende Textliche Festsetzungen dienen zur Verringerung von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft, <strong>der</strong> Kompensation innerhalb des Bebauungsplanes bzw. stellen grünordnerische<br />
Maßnahmen dar:<br />
Erhalt und Entwicklung eines Waldsaumes<br />
Im Anschluss an den bestehenden Waldkomplex im Bereich <strong>der</strong> Teichkette am Gut<br />
Schönfeld soll <strong>der</strong> bestehende, nicht bewirtschaftete Waldsaumbereich in einer Breite von<br />
10m dauerhaft gesichert und durch Sukzession weiterentwickelt werden.<br />
• Erhalt des Waldsaumes in <strong>der</strong> heute entwickelten Breite, keine Modellierungen und<br />
keine Erdbewegungen zulässig,<br />
• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />
zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />
• Ergänzende Aufforstung des vorhandenen Waldrandes durch Anpflanzung von Gehölzen<br />
in 1 bis 3 vor- und zurückspringenden, außerhalb <strong>der</strong> vorhandenen Kronentraufen<br />
parallel zum Waldrand verlaufenden Reihen, Reihen- und Pflanzabstand je 1,5 m mit<br />
heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />
• Selbständige Sukzession <strong>der</strong> übrigen Flächen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Kronentraufen<br />
Mit den Maßnahmen wird die Entwicklung eines gestuften Waldrandes sichergestellt, neue<br />
Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen, die Bodenfunktionen gestärkt sowie<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
nachteilige Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Nutzungen auf den Waldbereich (Geschützter<br />
Landschaftsbestandteil) minimiert.<br />
Die oben beschriebene Maßnahme wird auf die Bilanzierung des LBP angerechnet.<br />
Erhalt und Entwicklung eines Gehölzstreifens<br />
Im südöstlichen Bereich stockt auf einer Böschung zur <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ ein<br />
waldartiger Gehölzbestand. Der Gehölzbestand ist zu erhalten und auf <strong>der</strong> westlichen Seite<br />
durch eine Gehölzpflanzung zu ergänzen. In einer Breite von ca. 5-12m werden dem<br />
bestehenden Gehölzkomplex heimische, standortgerechte Bäume 2. Ordnung und Sträucher<br />
vorgepflanzt, die einen gestuften Übergang zum GE-Gebiet bilden. Mit Geh- Fahrund<br />
Leitungsrechten belegte, <strong>der</strong>zeit nicht mit Sträuchern o<strong>der</strong> Bäumen überstellte Flächen<br />
werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />
Maßnahmen:<br />
• Aufforstung eines gestuften Waldrandes durch Anpflanzung von Gehölzen in 3 bis 8<br />
vor- und zurückspringenden, parallel zum Gehölzrand verlaufenden Reihen, Reihenund<br />
Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />
• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />
zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />
• Selbständige Sukzession <strong>der</strong> übrigen Flächen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Kronentraufen<br />
• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />
Mähwiese, soweit sie nicht mit Sträuchern o<strong>der</strong> Bäumen überstellt sind.<br />
Entwicklung eines Gehölzstreifens (Private Grünfläche)<br />
Im Übergangsbereich zwischen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“<br />
und dem geplanten GE-Gebiet soll zur Eingrünung ein Gehölzstreifen angelegt werden.<br />
In einer Breite von ca. 3-15m werden heimische, standortgerechte Bäume 1. und 2.<br />
Ordnung und Sträucher gepflanzt, die einen weitgehend geschlossenen Gehölzbestand<br />
bilden. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen<br />
entwickelt.<br />
Maßnahmen:<br />
• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />
zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />
• Anlage eines Gehölzstreifens durch Anpflanzung von Gehölzen in 1 bis 7 Reihen, Reihen-<br />
und Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />
• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />
Mähwiese.<br />
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung<br />
sowie für Ablagerungen – Zweckbestimmung Abwasser (Regenrückhaltung)<br />
Das geplante GE-Gebiet ist von Flächen für die Rückhaltung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
umgeben. Die Randbereiche außerhalb <strong>der</strong> Rückhalteflächen und Unterhaltungswege,<br />
sollen in Abstimmung mit dem Betreiber mit Sträuchern und Bäumen begrünt werden. Mit<br />
Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Maßnahmen:<br />
• Anlage von Gehölzstreifen auf den o.g. Bereichen, als freiwachsende Hecken durch<br />
Anpflanzung von Gehölzen in 1 bis 3 Reihen, Reihen- und Pflanzabstand je 1,5 m mit<br />
heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />
• Pflanzung heimischer, standortgerechter Laubbäume, 1 Baum je 500 m² <strong>der</strong> o.g. Flächen,<br />
• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />
Mähwiese.<br />
GE-Gebiet - Stellplätze<br />
Auf Pkw-Stellplätzen im GE-Gebiet sind standortgerechte Laubbäume 1. Ordnung zu setzen.<br />
Maßnahme:<br />
• Pflanzung eines standortgerechten Laubbaumes 1. Ordnung je 6 Stellplätzen, Größe<br />
<strong>der</strong> offenen und bepflanzten Baumscheibe mindestens 10 m²<br />
GE-Gebiet – Auf- und Abtragsböschungen<br />
Zur Herstellung ebener Baufel<strong>der</strong> werden Auf- und Abtragsböschungen erfor<strong>der</strong>lich werden.<br />
Diese Böschungen sind mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen.<br />
Maßnahme:<br />
• Anlage von Gehölzstreifen als freiwachsende Hecken durch mehrreihige Anpflanzung<br />
von Gehölzen <strong>der</strong> Pflanzenliste, Reihen- und Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen<br />
Bäumen und Sträuchern,<br />
• Pflanzung heimischer, standortgerechter Laubbäume 1. Ordnung, 1 Baum je 250 m²<br />
<strong>der</strong> o.g. Flächen.<br />
Für alle Flächen erfolgt eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (10 Jahre).<br />
Aus Sicht des Artenschutzes werden folgende Vorschläge zu Vermeidungs- und Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
gemacht:<br />
• Weitestgehen<strong>der</strong> Erhalt von Gehölzstrukturen (insbeson<strong>der</strong>e von älteren Bäumen) innerhalb<br />
des Untersuchungsgebietes<br />
• Baufeldfreimachung und Beseitigung von Gehölzen ausschließlich außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit<br />
zur Vermeidung u. a. von Störungen und Gelegeverlusten<br />
• Weitgehende Sicherung <strong>der</strong> Wald-Abstandsflächen zu den Baugebieten als a) Sommerlebensräume<br />
für Amphibien (insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze in<br />
direkter Nähe zu den Laichhabitaten) und b) als Nahrungshabitate für eine Reihe von<br />
Brutvögeln (u. a. den Grauspecht)<br />
Diese Maßnahmen wurden im Bebauungsplan berücksichtigt. Ältere Bäume werden erhalten<br />
(Gehölzkomplex an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“); bezüglich <strong>der</strong> Bauarbeiten sind<br />
die Bestimmungen des LG NRW (Rodungsverbot) anzuwenden; die Übergangsbereiche<br />
zum Geschützten Landschaftsbestandteil sind ebenfalls gesichert.<br />
Schutzgut Boden<br />
Durch Ausweisung eines kompakten GE-Gebietes mit hoher baulicher Ausnutzung wird<br />
dem Gebot nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen.<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Schutzgut Wasser<br />
Es ist vorgesehen, das anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>der</strong> Dach- und Verkehrsflächen<br />
zu sammeln und gedrosselt in benachbarte Gewässer einzuleiten. Somit wird <strong>der</strong> negative<br />
Effekt auf die Grundwasserneubildungsrate im Gebiet gemin<strong>der</strong>t.<br />
Das auf den Hof-, Wege- und <strong>Straße</strong>nflächen sowie das auf evtl. kupfer–, zink o<strong>der</strong> bleigedeckten<br />
Dachflächen im <strong>Gewerbegebiet</strong> anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist vor <strong>der</strong><br />
Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsgräben einer Vorbehandlung durch Filterschächte<br />
zu unterziehen. Diese in Bebauungsplan festgesetzen Maßnahmen dienen dem<br />
Schutz des Wasserschutzgebietes.<br />
Schutzgut Klima<br />
Die einzelnen Terrassen des GE-Gebietes werden an den Einschnittböschungen mit Gehölzen<br />
eingegrünt, die Stellplätze werden mit Bäumen überstellt, um kleinräumiger Aufheizung<br />
bebauter und versiegelter Flächen entgegen zu wirken. Der genaue Umfang und die<br />
Lage <strong>der</strong>artiger Maßnahmen kann aber erst im Zuge konkreter Planungen ermittelt werden.<br />
Schutzgut Luft<br />
Aus dem Bebauungsplan selbst ergibt sich keine Notwendigkeit von Maßnahmen zur<br />
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Hier wird<br />
auf die Baugenehmigungsebene verwiesen, je nach Art des Betriebes sind hier auf Basis<br />
von Fachgutachten entsprechende Genehmigungen nach BImSchV einzuholen.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Erholung<br />
Die Wegeführung des Wan<strong>der</strong>weges ist beim Ausbau des Knotens zu berücksichtigen.<br />
Die geplante Abpflanzung (Private Grünfläche, Festsetzung Nr. 6 im Bebauungsplan) stellt<br />
eine gewisse optische Abschirmung sicher.<br />
Schall<br />
Folgende Textliche Festsetzung wird – den Empfehlungen des Gutachters folgend - in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen:<br />
Jede gewerbliche Nutzung (Anlage) ist <strong>der</strong>art auszuführen und zu betreiben, dass die von<br />
ihr ausgehenden Lärmimmissionen an den benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen<br />
(z.B. Wohnhäuser), auch unter Berücksichtigung vorhandener und/o<strong>der</strong> zu erwarten<strong>der</strong><br />
Geräuschvor- und Zusatzbelastungen, die unten aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht<br />
überschreiten.<br />
Immissionsrichtwerte:<br />
Mischgebiete (MI) u. Wohnen i. Außenbereich tags 06 - 22 Uhr 60 dB (A)<br />
Nachts 22 - 06 Uhr 45 dB (A)<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA) tags 06 - 22 Uhr 55 dB (A)<br />
Nachts 22 - 06 Uhr 40 dB (A)<br />
Reine Wohngebiete (WR) tags 06 - 22 Uhr 50 dB (A)<br />
Nachts 22 - 06 Uhr 35 dB (A)<br />
Für die Arbeitsplätze im GE-Gebiet wird die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> Arbeitsschutzrichtlinien<br />
vorausgesetzt.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Licht<br />
Aus dem Bebauungsplan selbst ergibt sich keine Notwendigkeit von Maßnahmen zur<br />
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Um Beeinträchtigungen<br />
<strong>der</strong> benachbarten Wohnbebauung zu vermeiden, sollten große Lichtpunkthöhen,<br />
ungerichtetes Licht und eine durchgehende Beleuchtung <strong>der</strong> Freiflächen über<br />
die gesamten Nachtstunden vermieden werden (Ebene Baugenehmigung). Ziel ist die<br />
Vermeidung von Störungen <strong>der</strong> angrenzenden Wohnbebauung. Als Leuchtmittel sollen<br />
Natriumdampfhochdrucklampen verwendet werden, da so die Gefährdung und Störung<br />
nachtaktiver Tiere gemin<strong>der</strong>t wird (textliche Festsetzung im Bebauungsplan).<br />
Erschütterungen, Gerüche, Strahlen<br />
Aus dem Bebauungsplan selbst ergibt sich keine Notwendigkeit von Maßnahmen zur<br />
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Hier wird<br />
auf die Baugenehmigungsebene verwiesen, je nach Art des Betriebes sind hier auf Basis<br />
von Fachgutachten entsprechende Genehmigungen nach BImSchV einzuholen.<br />
Schutzgut Landschaft/Ortsbild<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen im B-Plangebiet (0,25 ha) verbleibt<br />
noch ein Kompensationsbedarf von 4,72 ha, <strong>der</strong> außerhalb des Bebauungsplanes<br />
nachgewiesen werden muss.<br />
Externe Ersatzmaßnahmen werden auf städtischen Forstflächen am Forstort „Kurk“ (Forstfläche<br />
Nr. 32B und 32C) sowie am Forstort „Buscherberg / Kalkofen“ (Forstfläche Nr. 25C,<br />
Teilbereich) in Form von Waldumbaumaßnahmen auf vom Sturm „Kyrill“ betroffenen Nadelwaldflächen<br />
durchgeführt. Dabei sollen reine Fichtenbestände zu einer standortgerechte<br />
Laubwaldgesellschaft mit überwiegend lebensraumtypischen Arten entwickelt werden.<br />
Damit wird sowohl ein ökologisch sinnvoller Umbau von Waldflächen im Sinne des Naturhaushaltes<br />
erreicht als auch eine Verbesserung des Landschaftsbildes erzielt.<br />
Die Lage <strong>der</strong> externen Ausgleichsflächen ist im Bebauungsplan Blatt 1 auf einem Lageplan<br />
eindeutig dargestellt.<br />
Zur Eingrünung des GE-Gebiets werden die Böschungsbereiche am Rand des <strong>Gewerbegebiet</strong>es<br />
(im Bereich <strong>der</strong> Flächen für die Regenrückhaltung, Böschungen innerhalb des<br />
GE-Gebietes) mit heimischen Bäumen und Sträuchern begrünt, Stellplätze sind mit Bäumen<br />
zu überstellen (textliche Festsetzung im Bebauungsplan).<br />
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Ein Hinweis des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Vorgehensweise bei<br />
<strong>der</strong> Entdeckung von Bodendenkmälern im Zuge von Erdarbeiten wird in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls greifen die denkmalrechtlichen Bestimmungen.<br />
Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
Durch den geplanten Kanal in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> ist die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung<br />
gesichert. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist im Rahmen<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
- 26 -
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />
von Energie<br />
Die Nutzung erneuerbarer Energien und die sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />
erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen. Konkrete Vorhaben sind zum Zeitpunkt<br />
des Bauleitplanverfahrens noch nicht bekannt, somit wird auf die nachfolgenden<br />
Baugenehmigungsverfahren verwiesen. Ab 01.01.2009 gelten für Bauvorhaben erhöhte<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen zum Klimaschutz (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG).<br />
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
auf.<br />
Wirkung auf/<br />
Wirkung von<br />
Mensch Tiere Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Landschaft<br />
Mensch<br />
konkurrierende<br />
Raumansprüche<br />
Störung,<br />
Verdrängung<br />
Nutzung,<br />
Pflege,<br />
Verdrängung<br />
Stoffeintrag<br />
Versiegelung<br />
Umlagerung<br />
Nutzung<br />
Stoffeintrag<br />
Nutzung<br />
Stoffeintrag<br />
Aufheizung<br />
Nutzungsdruck<br />
Überformung<br />
Gestaltung<br />
Tiere<br />
Erholung<br />
Naturerlebnis<br />
Konkurrenz<br />
Populationsdyn.<br />
Nahrungskette<br />
Fraß, Tritt,<br />
Düngung,<br />
Verbreitung<br />
Düngung,<br />
Bodenbildung<br />
Nutzung<br />
Stoffeintrag<br />
Nutzung<br />
Stoffeintrag<br />
Beeinflussung<br />
durch CO2-<br />
Produktion<br />
gestaltende<br />
Elemente<br />
Pflanzen<br />
Schutz<br />
Erholung<br />
Naturerlebnis<br />
Nahrung<br />
Lebensraum<br />
Schutz<br />
Konkurrenz<br />
Pflanzengesellschaft<br />
Erosionsschutz<br />
Stoffentzug<br />
Bodenbildung<br />
Stoffeintrag<br />
Stoffaustrag<br />
Wasserhaushalt<br />
Stoffeintrag<br />
Stoffaustrag<br />
Reinigung<br />
Klimabildung<br />
Stoffeintrag<br />
Stoffaustrag<br />
Strukturelemente<br />
Boden<br />
Lebensraum<br />
Landwirtschaft<br />
Rohstoffe<br />
Lebensraum<br />
Lebensraum<br />
Nähr-/Schadstoffquelle<br />
Trockene<br />
Deposition<br />
Bodeneintrag<br />
Stoffeintrag<br />
Filtration<br />
Staubbildung<br />
Klimabeeinflussung<br />
durch<br />
Staub<br />
Strukturelement<br />
Topografie<br />
Wasser<br />
Lebensgrundlage<br />
Lebensraum<br />
Lebensgrundlage<br />
Lebensraum<br />
Lebensgrundlage<br />
Stoffverlagerung<br />
nasse Deposition<br />
Art- und Struktur<br />
Regen Stoffeintrag Luftfeuchtigkeit Lokalklima<br />
Wolken Nebel<br />
Strukturelemente<br />
Luft<br />
Lebensgrundlage<br />
Lebensraum<br />
Lebensgrundlage<br />
Lebensgrundlage<br />
Verbreitung<br />
Bodenluft Erosion<br />
Stoffeintrag<br />
Belüftung Trägermedium<br />
Durchmischung<br />
Lokalklima<br />
Kleinklima<br />
Luftqualität<br />
Erholungseignung<br />
Klima<br />
Wohlbefinden<br />
Umfeldbedingungen<br />
Gewässertemperatur<br />
Wind<br />
Luftqualität<br />
Beeinflussung<br />
versch.<br />
Klimazonen<br />
Wohlbefinden<br />
Umfeldbedingungen<br />
Wuchsbedingungen<br />
Bodenentwicklung<br />
gesamtästhetische<br />
Wirkung<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Wohlbefinden<br />
Lebensraumstruktur<br />
Lebensraumstruktur<br />
Landschaftsbild Gewässerverlauf Strömungsverlauf<br />
Strömungsverlauf<br />
Landschaftsbil<strong>der</strong><br />
Tabellarische Übersicht von Wechselwirkungen (nach Rassmus u.A., 2001, verän<strong>der</strong>t)<br />
Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die<br />
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort dargelegt. Erhebliche Auswirkungen aufgrund von<br />
Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.<br />
10.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />
Schutzgut Funktion Auswirkung Erheblichkeit<br />
xx erheblich<br />
x bedingt erhebl.<br />
o nicht erheblich<br />
Maßnahmen<br />
(V-Vermeidung)<br />
(M-Min<strong>der</strong>ung)<br />
(A-Ausgleich)<br />
Tiere und Pflanzen Biotopfunktion Verlust von Biotopstrukturen geringer Wertigkeit xx V, M, A<br />
Boden Bodenfunktion Verlust natürlich gewachsener Böden durch Umlagerung, xx<br />
Abwägung<br />
Versiegelung, Bebauung<br />
Wasser Grundwasser eingeschränkte Grundwasserneubildung durch Versiegelung xx<br />
Abwägung<br />
und Bebauung natürlich gewachsener Böden,<br />
Klima/Luft Klimafunktion Lokal erhöhte Aufheizung durch versiegelte, unbeschattete o<br />
Flächen<br />
Luftqualität Keine negativen Auswirkungen auf B-Planebene o<br />
Mensch Schall Lärmemissionen (auf B-Planebene noch nicht abschätzbar) s. Bauanträge V, M<br />
Licht Lichtemissionen (auf B-Planebene noch nicht abschätzbar) s. Bauanträge V, M<br />
Erholung Eingeschränkte Erholungseignung des Raumes o M<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
- 27 -
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Landschaft/Ortsbild<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Wechselwirkungen<br />
Ortsbild Beeinträchtigung des Landschaftsbildes xx M, A<br />
Keine negativen Auswirkungen<br />
keine erhebliche Umweltauswirkungen aus Wechselwirkungen<br />
zwischen den Schutzgütern<br />
o<br />
o<br />
10.7 Darstellung an<strong>der</strong>weitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten<br />
Ein „Gewerbepark“ im Bereich <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> ist seit vielen Jahren Gegenstand von<br />
Vorüberlegungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>, neue gewerbliche Bauflächen auszuweisen.<br />
Das hier näher behandelte Gebiet gehört zu einer von sieben Teilgebieten, die in einer<br />
Umweltverträglichkeitsuntersuchung 1990 als mögliche Gewerbestandorte ausgewiesen<br />
wurden. Eine Studie aus 1995 kommt zu dem Ergebnis, <strong>der</strong> Bereich „Oberste Hülsberg-<br />
West“ biete „nach Lage, Zuschnitt, Größenordnung, landschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
und planungsrechtlicher Vorgaben relativ günstige Voraussetzungen für eine gewerbliche<br />
Entwicklung“.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes wurden durch die Berücksichtung von<br />
Vermeidungs- und Vermin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen <strong>der</strong> Prüfung an<strong>der</strong>weitiger Lösungsmöglichkeiten<br />
im Sinne von Ausführungsalternativen Rechnung getragen. Die Planung wurde<br />
auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> städtebaulichen Planung in mehreren Schritten auf die Umweltbelange<br />
hin optimiert.<br />
10.8 Sonstige Angaben<br />
Beschreibung <strong>der</strong> verwendeten Verfahren und eventueller Probleme bei <strong>der</strong> Erstellung<br />
Der gutachterliche Untersuchungsumfang ist im Rahmen des Scopingtermins festgelegt<br />
worden.<br />
Es kann vorausgesetzt werden, dass die im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes<br />
ausgewerteten Gutachten unter Berücksichtigung <strong>der</strong> anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik<br />
und <strong>der</strong> einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Normen erarbeitet worden sind.<br />
Für die einzelnen Schutzgüter sind im Rahmen <strong>der</strong> Fachgutachten die folgenden technischen<br />
Verfahren angewandt worden:<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Schutzgut Boden<br />
ADAM NOHL VALENTIN<br />
Methoden für naturschutzrelevante Freilanduntersuchungen<br />
in Nordrhein-Westfalen (LÖBF NRW)<br />
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung<br />
Abfälle, Bodenbelastungen TR-LAGA<br />
Schutzgut Wasser Wasseruntersuchungen DIN 38414<br />
Schutzgut Luft<br />
TA Luft, Klimaanalyse <strong>Hagen</strong><br />
Schutzgut Mensch TA Lärm, DIN 18005<br />
BImSchG<br />
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild<br />
ADAM NOHL VALENTIN<br />
Es haben sich keine Probleme bei <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes ergeben. Da es<br />
sich bei dem Bebauungsplan um eine Angebotsplanung handelt, konnten nicht alle Umweltbelange<br />
abschließend geprüft und bewertet werden. Zu den Themen Schall, Licht,<br />
Erschütterungen, Gerüche wird auf die Baugenehmigungsebene verwiesen.<br />
Geplante Maßnahmen des Monitorings<br />
Der Vollzug <strong>der</strong> Festsetzung von landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen ist regelmäßig<br />
zu kontrollieren: nach Fertigstellung <strong>der</strong> Maßnahme, nach Abschluss <strong>der</strong> Fertigstellungspflege,<br />
nach Abschluss <strong>der</strong> Entwicklungspflege und danach im 5-Jahres-<br />
Rhythmus.<br />
Die Schallproblematik sollte im Rahmen kommunaler Vorsorge laufend überwacht werden.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
- 28 -
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Die biologische Fitness <strong>der</strong> im Geschützen Landschaftsbestandteil vorkommenden Planungsrelevanten<br />
Arten sollte im Zuge des Monitorings ebenso fortlaufend überwacht werden<br />
wie die Qualität <strong>der</strong> dort eingeleiteten Wassermengen.<br />
Maßnahmen zum Monitoring sind im Rahmen des Durchführungsvertrages bzw. auf <strong>der</strong><br />
Baugenehmigungsebene festzuschreiben.<br />
10.9 Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse des Umweltberichtes<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> hat in seiner Sitzung am 20.03.2006 beschlossen, den Bebauungsplan<br />
11/05 (577) „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>“ aufzustellen. Das Gebiet<br />
liegt am nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Hagen</strong>-Volmarstein. Vorgesehen ist die<br />
Ausweisung eines <strong>Gewerbegebiet</strong>es, das von <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> aus erschlossen<br />
wird.<br />
Im Rahmen eines Scopingtermins wurde festgelegt, dass für die Schutzgüter „Pflanzen<br />
und Tiere“, „Boden“ und „Wasser“ (Baugrund) und „Mensch“ (Schall) Fachgutachten zu<br />
erarbeiten sind, die die Auswirkungen des Vorhabens detailliert untersuchen.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
nachteiliger Umweltauswirkungen verbleiben für die Schutzgüter „Boden“ und<br />
„Wasser“ (durch die Umlagerung und natürlich anstehen<strong>der</strong>, wenngleich mit Schadstoffen<br />
belasteter Böden und die Versiegelung) erhebliche Auswirkungen. Die Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft und in das Orts- und Landschaftsbild werden durch geeignete Kompensationsmaßnahmen<br />
ausgeglichen.<br />
Im Vorhabensgebiet können nachfolgend aufgeführte streng geschützte Arten nicht ausgeschlossen<br />
werden:<br />
• Baumfalke<br />
• Grauspecht<br />
• Habicht<br />
• Kiebitz<br />
• Mäusebussard<br />
Mit Verweis auf die Darstellungen zu Vermeidungs- und Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen ist davon<br />
auszugehen, dass für sämtliche <strong>der</strong> oben aufgeführten streng geschützten Arten keine<br />
Biotope zerstört werden, die für die entsprechenden Arten nicht ersetzbar sind.<br />
Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Angebotsplanung handelt, können nicht alle<br />
Umweltauswirkungen abschließend ermittelt und beschrieben werden. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Bestimmungen ist aber sichergestellt, dass diese Punkte (insbeson<strong>der</strong>e<br />
Schall, Licht, Geruch, Erschütterungen) im Rahmen <strong>der</strong> bei Betriebsansiedlungen erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Bau- und Betriebsgenehmigungen auf Einhaltung <strong>der</strong> geltenden Grenzwerte geprüft<br />
werden. Hierzu sind ggf. weitere Fachgutachten zu erarbeiten.<br />
Die Einhaltung <strong>der</strong> o.g. Standards wird durch Maßnahmen zum Monitoring überwacht.<br />
11. Bodenordnende Maßnahmen<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich, <strong>der</strong> größte Teil des<br />
Plangebietes befindet sich im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
- 29 -
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
12. Denkmalschutz<br />
Im Bebauungsplanbereich sind keine schützenswerten Denkmale o<strong>der</strong> Bodendenkmale<br />
bekannt. Es wird standardmäßig ein Hinweis zum Umgang mit evtl. Bodendenkmälern<br />
eingefügt.<br />
13. Festsetzungen<br />
Der Bebauungsplan setzt durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text folgendes fest:<br />
a. die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches<br />
b. die Art und das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
c. die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
d. öffentliche Verkehrsflächen<br />
e. private Grünflächen<br />
f. Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
g. Flächen für die Nie<strong>der</strong>schlagswasserableitung und –rückhaltung<br />
h. Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten<br />
i. etc.<br />
14. Maßnahmen zur Realisierung<br />
Das Grundstück ist im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>. Bodenordnende Maßnahmen sind nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
15. Städtebauliche Werte<br />
Gesamtfläche B–Plan ca. 83.762 m 2<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong> ca. 55.722 m 2<br />
Verkehrsflächen ca. 8.003 m 2<br />
Grünflächen ca. 1.717 m 2<br />
Maßnahmenflächen ca. 5.496 m 2<br />
Ver- und Entsorgungsflächen ca. 12.824 m 2<br />
Der Oberbürgermeister<br />
In Vertretung<br />
Thomas Grothe<br />
(Technischer Beigeordneter)<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
- 30 -
11.09.2009<br />
Zusammenfassende Erklärung<br />
(gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))<br />
zum<br />
Bebauungsplan Nr.<br />
11/05 (577)<br />
–<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>–<br />
1. Planung<br />
Ziel/Inhalt dieses Bebauungsplans ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für eine gewerbliche Nutzung an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. Vor dem Hintergrund,<br />
dass es in <strong>Hagen</strong> nur geringe Reservepotentiale an verfügbaren Gewerbeflächen<br />
gibt, sollen die für eine Gewerbenutzung geeigneten Flächen an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong><br />
<strong>Straße</strong> vorrangig entwickelt werden. Potentiellen Investoren sollen möglichst<br />
große zusammenhängende Gewerbeflächen aus eigener Hand angeboten<br />
werden können.<br />
Dieser Bebauungsplan ist ein erster Schritt innerhalb dieser vorgesehenen Entwicklung.<br />
2. Berücksichtigung an<strong>der</strong>er Planungsmöglichkeiten<br />
Ausgenommen <strong>der</strong> Flächen entlang <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>, explizit <strong>der</strong> in diesem<br />
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) – <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> – festgesetzten<br />
sowie auch <strong>der</strong> im westlich angrenzenden laufenden Bebauungsplanverfahrens<br />
9/07 (596) –<strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>/Am Tempel – geplanten Flächen gibt es <strong>der</strong>zeit<br />
keine in Betracht kommenden an<strong>der</strong>weitigen Planungsmöglichkeiten / Alternativen.<br />
Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />
Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009
3. Verfahrensablauf<br />
- Einleitungsbeschluss durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> 02.03.2006<br />
- Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses 07.03.2006<br />
- Scopingtermin 07.02.2006<br />
zur Ermittlung von Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />
- Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB): 15.08.2006<br />
- Frühzeitige Beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) 08.11.2006 – 11.12.2006<br />
<strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
- Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 17.09.2008 – 17.10.2008<br />
- Beteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB): 17.09.2008 – 17.10.2008<br />
<strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
- Satzungsbeschluss 10.09.2009<br />
Mit <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />
rechtsverbindlich.<br />
4. Berücksichtigung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />
Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans wurden<br />
im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft,<br />
Mensch, Landschafts– und Ortsbild sowie Kultur– und Sachgüter überprüft und im<br />
Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan ausführlich dargestellt.<br />
Folgende Fachgutachten und Untersuchungen wurden im Rahmen des Umweltberichts<br />
erstellt:<br />
Kartierung <strong>der</strong> Amphibien und Brutvögel<br />
Fachgutachten Artenschutz mit faunistischem Fachbeitrag<br />
Kurzbericht zu den wesentlichen Bodeneigenschaften<br />
Baugrunduntersuchung und baugrundtechnische Beratung in <strong>der</strong> Entwurfphase<br />
Hydrogeologische Untersuchungen & Baugrundgutachten<br />
Zusätzliche Bohrungen mit Grundwasserbeobachtungspegeln und Pumpversuche<br />
im hangseitigen Grundstücksbereich zur Beurteilung des Hangwasseranfalls<br />
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />
Geräusch – Immissionsschutzgutachten<br />
Die Ergebnisse aus diesen Fachgutachten sowie auch aus <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in diesen Bebauungsplan eingeflossen.<br />
Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)) zum<br />
Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009<br />
2
Es wurden textliche Festsetzungen bzgl.<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung (Rückhaltung und Einleitung in die vorhandnen<br />
Gewässer),<br />
Maßnahmen zum Umgang mit den belasteten Böden,<br />
Einschränkungen hinsichtlich <strong>der</strong> Lärmemissionen auf vorhandene Nutzungen,<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft, die aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzzone erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind und<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefährdung und Störung nachtaktiver Tiere<br />
getroffen und textliche Hinweise bzgl.<br />
Bodendenkmälern,<br />
Wasserschutzzonen,<br />
Bodenschutz und<br />
Kompensationsflächen<br />
in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Sie haben Einfluss auf die Abgrenzung <strong>der</strong> Bauflächen zu den schützenswerten<br />
Landschaftsbestandteilen (Gewässer, Bäume) und die Nachbarschaft, den Umgang<br />
mit dem Boden und den Gewässern (Gewässerschutz) und auf die gewählte Form<br />
<strong>der</strong> Erschließung und die Entsorgung.<br />
Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sind die notwendigen Kompensationsmaßnahmen<br />
für den durch die Gewerbeansiedlung unvermeidbaren Eingriff in Natur und<br />
Landschaft dargestellt. Der Eingriff wird an an<strong>der</strong>er Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet als Waldumbaumaßnahme<br />
ausgeglichen.<br />
5. Schlussbemerkung<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich <strong>der</strong> erheblichen Umweltauswirkungen<br />
durch die <strong>Gewerbegebiet</strong>sentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten sind.<br />
Maßnahmen zum Monitoring (zur frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger<br />
Auswirkungen und <strong>der</strong>en Abhilfe) sind in <strong>der</strong> Begründung zu diesem Bebauungsplan<br />
dargestellt.<br />
Der Oberbürgermeister<br />
gez. Demnitz<br />
Peter Demnitz<br />
Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)) zum<br />
Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009<br />
3