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Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Vorstandsbereich für <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen<br />

Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung<br />

Stand:25.07.2008<br />

Bebauungsplan Nr. 11/05 ( 577 )<br />

– <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> –<br />

Begründung und Umweltbericht<br />

planungsbüro b.m. wegmann<br />

diplomingenieure gbr.<br />

stadtplanung<br />

freiraumgestaltung<br />

umweltplanung<br />

planungsmanagement<br />

almastrasse 8 45130 essen<br />

tel. 0201-777721<br />

fax 0201-777741<br />

e-mail bm.wegmann@t-online.de<br />

www.stadtplanung-bmwegmann.de


Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Inhalt<br />

1. Plangebiet...................................................................................................................3<br />

1.1 Räumlicher Geltungsbereich................................................................................3<br />

1.2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet ..................................................................3<br />

2. Anlass, Ziel und Zweck <strong>der</strong> Planung...........................................................................3<br />

3. Planungsrechtliche Situation.......................................................................................3<br />

4. Bauliche Nutzung........................................................................................................4<br />

4.1 <strong>Gewerbegebiet</strong> .................................................................................................4<br />

5. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming / Familienfreundliche Planung ...............................................4<br />

6. Erschließung...............................................................................................................5<br />

6.1 Äußere Erschließung ..........................................................................................5<br />

6.2 Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ......................................................................5<br />

6.3 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr .............................................................................................5<br />

6.4 Fuß- und Radweg ..............................................................................................6<br />

6.5 ÖPNV ..............................................................................................................6<br />

7. Ver- und Entsorgung / Wasser und Energie ...............................................................6<br />

7.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung ...................................................................6<br />

7.2 Entwässerung...................................................................................................6<br />

7.3 Müllentsorgung .................................................................................................7<br />

7.4 Leitungstrassen ................................................................................................7<br />

8. Grünflächen ................................................................................................................7<br />

9. Kompensation / Ausgleich und Ersatz ........................................................................8<br />

10. Umweltbericht .............................................................................................................9<br />

10.1 Einleitung......................................................................................................9<br />

10.2 Beschreibung des Umweltzustandes und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen ...... 14<br />

10.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong> Planung<br />

17<br />

10.4 Nullvariante................................................................................................. 22<br />

10.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen............................................................................................... 22<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ............................................................ 27<br />

10.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen .................................. 27<br />

10.7 Darstellung an<strong>der</strong>weitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten.................................... 28<br />

10.8 Sonstige Angaben......................................................................................... 28<br />

10.9 Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse des Umweltberichtes..................................... 29<br />

11. Bodenordnende Maßnahmen ...................................................................................29<br />

12. Denkmalschutz .........................................................................................................30<br />

13. Festsetzungen ..........................................................................................................30<br />

14. Maßnahmen zur Realisierung...................................................................................30<br />

15. Städtebauliche Werte................................................................................................30<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

1. Plangebiet<br />

1.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet liegt westlich <strong>der</strong> Ortslage Vorhalle, südlich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. Es<br />

umfasst die Flurstücke 87 teilw., 88, 92 teilw., 454, 455, 457, 471 teilw., 538 teilw.,, 599<br />

teilw., 641, 642, in <strong>der</strong> Flur 9, Gemarkung Vorhalle. Die genaue Abgrenzung ist dem Bebauungsplan<br />

zu entnehmen.<br />

1.2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet<br />

Das Plangebiet besteht zum überwiegendem Teil aus landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen.<br />

Im Norden des Plangebietes liegt die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> und <strong>der</strong> Einmündungsbereich<br />

<strong>der</strong> <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg im Plangebiet.<br />

An angrenzenden Nutzungen sind zu nennen: Im Norden Gleisanlagen <strong>der</strong> Deutschen<br />

Bahn AG, im Osten die <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg mit einzelstehenden Wohnhäusern und<br />

gemischt genutzten Gebäuden. Der Böschungsbereich <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> weist im südlichen Bereich<br />

Gehölzbewuchs auf. Im Süden grenzt das Gebiet an die Böschung <strong>der</strong> Autobahnrastanlage<br />

Eichenkamp an <strong>der</strong> Bundesautobahn A 1. Im Westen grenzt das Plangebiet an<br />

einen bewaldeten Siepen an, in diesem geschützten Landschaftsbestandteil befinden sich<br />

mehrere Teiche.<br />

2. Anlass, Ziel und Zweck <strong>der</strong> Planung<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

eine gewerbliche Nutzung an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. Der Flächennutzungsplan (FNP)<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> stellt für den Gesamtbereich südlich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> von <strong>der</strong><br />

Einmündung <strong>der</strong> Weststraße bis zur <strong>Stadt</strong>grenze Volmarstein gewerbliche Nutzung dar.<br />

Vor dem Hintergrund, dass es in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> kein Reservepotential an verfügbaren<br />

Gewerbeflächen von vergleichbarer Art und Lage mehr gibt, sollen die für eine Gewerbenutzung<br />

vorrangig geeigneten Flächen an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> entwickelt werden.<br />

Dieser Bebauungsplan ist ein erster Schritt innerhalb dieser vorgesehenen Entwicklung.<br />

3. Planungsrechtliche Situation<br />

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) stellt für das Plangebiet einen „Bereich für gewerbliche<br />

und industrielle Nutzungen (GIB)“ dar.<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Plangebiet gewerbliche Baufläche dar. Der<br />

Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> (1994).<br />

Die Festsetzungskarte sieht keine beson<strong>der</strong>e Schutzfestsetzung vor.<br />

In <strong>der</strong> Entwicklungskarte ist das Plangebiet als Fläche zur Erhaltung bis zur Realisierung<br />

von Bauflächen durch die verbindliche Bauleitplanung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Landschaftsstruktur<br />

dargestellt.<br />

Außerhalb des Plangebietes befindet sich auf <strong>der</strong> nordwestlichen Seite <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong><br />

<strong>Straße</strong> die Festsetzung 4.2.42: Pflanzung eines Gehölzstreifens auf einer Länge von 650<br />

Meter. Westlich befindet sich <strong>der</strong> geschützte Landschaftsbestandteil 1.4.2.19 "Wald und<br />

Teich Gut Schönfeld".<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

4. Bauliche Nutzung<br />

4.1 <strong>Gewerbegebiet</strong><br />

Mit Ausnahme einiger, im Randbereich gelegener, Grünflächen und Flächen für die Regenwasserrückhaltung<br />

sowie die Verkehrsflächen für den Anschluss des <strong>Gewerbegebiet</strong>es/Neuanschluss<br />

<strong>der</strong> <strong>Straße</strong> "Oberste Hülsberg" an die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> und den die<br />

<strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> begleitenden Radweg wird das gesamte Plangebiet als <strong>Gewerbegebiet</strong><br />

festgesetzt.<br />

Da das <strong>Gewerbegebiet</strong> aufgrund seiner Lage im <strong>Stadt</strong>gebiet vorzugsweise für das produzierende<br />

Gewerbe und die Unterbringung von Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben<br />

vorgesehen ist, wird <strong>der</strong> Einzelhandel im Plangebiet ausgeschlossen.<br />

Aus den gleichen Gründen werden auch die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen -<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke- und –<br />

Vergnügungsstätten ausgeschlossen.<br />

Um Einschränkungen <strong>der</strong> zukünftigen gewerblichen Nutzung so gering wie möglich zu halten<br />

werden die ausnahmsweise zulässigen Wohnungen im <strong>Gewerbegebiet</strong> ausgeschlossen.<br />

Ein zwingendes Erfor<strong>der</strong>nis für eine Wohnung in einem Gewerbebetrieb ist auf Grund<br />

<strong>der</strong> heute möglichen technischen Überwachungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben.<br />

Die Ausnutzung des Grundstückes orientiert sich mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und<br />

einer Geschossflächenzahl von 2,4 an den Höchstwerten <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung.<br />

Durch diese Festsetzung ist eine in Verbindung mit den überbaubaren Grundstücksflächen<br />

größtmögliche Flexibilität <strong>der</strong> Nutzungen auf dem Grundstück gegeben.<br />

Die Gebäude im Plangebiet können maximal 15 m über dem heutigen Geländeniveau errichtet<br />

werden Als Bezugspunkt <strong>der</strong> Höhenfestsetzung gilt die heutige Geländehöhe in <strong>der</strong><br />

räumlichen Mitte des jeweiligen Grundstücks.<br />

Auf die Ausweisung einer Bauweise wird verzichtet um auch hier eine größtmögliche Flexibilität<br />

bei <strong>der</strong> zukünftigen Bebauung <strong>der</strong> gewerblich genutzten Grundstücke zu erhalten.<br />

5. Gen<strong>der</strong> Mainstreaming / Familienfreundliche Planung<br />

Gen<strong>der</strong> Mainstreaming (geschlechtssensible Sichtweise) in <strong>der</strong> Bauleitplanung bezeichnet<br />

die Vorgehensweise, bei <strong>der</strong> die Bedürfnisse von Frauen und Männern unter dem Aspekt<br />

<strong>der</strong> Chancengleichheit in den Planungsprozess einbezogen werden. In gleicher Weise<br />

sollen die Belange familienfreundlicher Planung berücksichtigt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> vorliegenden Planung handelt es sich um ein großflächiges <strong>Gewerbegebiet</strong>, hier<br />

sind im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung keine Faktoren erkennbar, die unter den beson<strong>der</strong>en<br />

vorgenannten Aspekten Berücksichtigung finden könnten.<br />

Als allgemeine, verbessernde Infrastrukturmaßnahme ist lediglich <strong>der</strong> zukünftig vorgesehene<br />

Fuß- und Radweg an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> zu nennen. In Verbindung mit einer<br />

Querungshilfe, in Richtung Unterführung unter <strong>der</strong> Bahnstrecke, ergeben sich hier zukünftig<br />

bessere Angebote für den Radfahrer und Fußgänger.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

6. Erschließung<br />

6.1 Äußere Erschließung<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>, zurzeit L 675. In<br />

absehbarer Zeit ist eine Aufstufung zur Bundesstraße vorgesehen. Im Zuge <strong>der</strong> Aufstufung<br />

zur Bundesstraße soll auf <strong>der</strong> Südseite ein Fuß- und Radweg geplant werden, <strong>der</strong><br />

Bebauungsplan berücksichtigt diese Erweiterungsflächen. Ein vierspuriger Ausbau <strong>der</strong><br />

<strong>Straße</strong> ist nicht beabsichtigt. Für die Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist eine neue Zufahrt<br />

mit einer Linksabbiegerspur als öffentliche Verkehrsanlage notwendig. Gleichzeitig<br />

wird die heutige Zufahrt zur <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg für den KFZ Verkehr abgebunden,<br />

hier ist als Ersatz die Anlage einer neuen <strong>Straße</strong>nverbindung "Oberste Hülsberg / Anschluss<br />

<strong>Gewerbegebiet</strong> an die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>“ vorgesehen. Der Bebauungsplan<br />

berücksichtigt eine 20 m Anbauverbotszone, gemessen von <strong>der</strong> heutigen Fahrbahnkante<br />

<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. In diesen Bereich sind keine gewerblichen Bauflächen vorgesehen.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Sichtdreiecke für die Anfahrsichtweite <strong>der</strong> geplanten Einmündung<br />

in die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> liegen innerhalb <strong>der</strong> ausgewiesenen Verkehrsflächen, somit<br />

sind Festsetzungen zu den Sichtdreiecken entbehrlich.<br />

6.2 Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es<br />

Die Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es erfolgt über einen neuen <strong>Straße</strong>nanschluss an die<br />

<strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> in Höhe <strong>der</strong> vorhandenen westlichen Zufahrt zur Eisenbahnunterführung.<br />

Eine weitergehende öffentliche Erschließung des Gebietes ist nicht vorgesehen, da<br />

hier flexibel auf eine spätere Grundstücksaufteilung und Grundstücksnutzung reagiert werden<br />

soll.<br />

Von <strong>der</strong> neuen Zufahrt abzweigend wird eine neue <strong>Straße</strong>nverbindung nach Osten zur<br />

<strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg geplant, <strong>Straße</strong>nbreite und Querschnitt orientieren sich mit ca.6<br />

m Gesamtbreite am vorhandenen <strong>Straße</strong>nprofil. Die heutige Zufahrt Oberste Hülsberg in<br />

Richtung <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> wird für den KFZ - Verkehr gesperrt, hier wird nur noch<br />

eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer aufrechterhalten. Der Bebauungsplan weist<br />

diese vorgenannten Verkehrsflächen aus.<br />

Die neue <strong>Straße</strong>nverbindung zur <strong>Straße</strong> "Oberste Hülsberg" überquert kurz vor dem Neuanschluss<br />

an die bestehende <strong>Straße</strong> "Oberste Hülsberg" den hier offen verlaufenden<br />

Hegtbach. Für die Querung des Baches mit einer <strong>Straße</strong> ist ein wasserrechtliches Verfahren<br />

eingeleitet worden, das bis zum Satzungsbeschluss durchgeführt/abgeschlossen sein<br />

wird.<br />

6.3 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />

Die Anordnung <strong>der</strong> Stellplätze auf dem Grundstück wird im Bebauungsplan freigestellt.<br />

Die Ausführungen <strong>der</strong> "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm" bzgl.<br />

<strong>der</strong> Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen sind hierbei zu beachten.<br />

Die Stellplätze sind entsprechend <strong>der</strong> textlichen Festsetzung zu begrünen.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

6.4 Fuß- und Radweg<br />

Der <strong>Straße</strong>nbaulastträger <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> beabsichtigt längerfristig auf <strong>der</strong> Südseite<br />

<strong>der</strong> <strong>Straße</strong> einen Fuß- und Radweg anzulegen. Der Bebauungsplan sichert die notwendigen<br />

Flächen. Im Zuge des Ausbaus <strong>der</strong> neuen Einmündung ist es vorgesehen eine<br />

Querungshilfe in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> anzulegen und somit eine qualitätsvolle Verbindung<br />

für Fußgänger und Radfahrer zum vorhandenen Tunnel unter <strong>der</strong> Eisenbahn zu<br />

schaffen. Mit dieser Maßnahme wird <strong>der</strong> Anschluss an das vorhandene Wege- und Radwegenetz<br />

in den Ruhrauen verbessert. Der Bebauungsplan sichert auch diese Flächen.<br />

6.5 ÖPNV<br />

In <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> verkehrt die Buslinie 591 ("Witten Rathaus" – "<strong>Hagen</strong> Hauptbahnhof")<br />

mit den im Bereich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> liegenden Haltestellen "<strong>Volmarsteiner</strong><br />

<strong>Straße</strong>" (zwischen "Im Dahl" und "Aehringhausen") und "Schönfeld" (In Höhe<br />

"Gut Schönfeld") im Stundentakt. Betreiber ist die Busverkehr Rheinland GmbH.<br />

7. Ver- und Entsorgung / Wasser und Energie<br />

7.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung<br />

Die Versorgung des Gebietes mit Energie und Wasser erfolgt in Rahmen des Erschließungsausbaues<br />

durch die Versorgungsträger.<br />

7.2 Entwässerung<br />

Das Bebauungsplangebiet liegt im Einzugsbereich <strong>der</strong> Kläranlage <strong>Hagen</strong>. Die Entwässerung<br />

erfolgt im Trennsystem. Zur Schmutzwasserbeseitigung wird ein ca. 600 m langer<br />

Schmutzwasserkanal vom Plangebiet bis zum nächstgelegenen Mischwasserkanal in Verlauf<br />

<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> in Richtung Vorhalle durch die <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Hagen</strong><br />

SEH erstellt. Die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> soll von einer Landesstraße in einer Bundesstraße<br />

umgewidmet werden. Der Landesbetrieb NRW kann zurzeit keine Aussagen über eventuell<br />

erfor<strong>der</strong>liche Umplanungen zur <strong>Straße</strong> treffen. Somit lässt sich zurzeit auch <strong>der</strong> Kanalbau<br />

in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> nicht realisieren. Aus zeitlichen Gründen wird es ggf. erfor<strong>der</strong>lich,<br />

dass ein ansiedlungswilliger Betrieb einen provisorischen Schmutzwasseranschluss<br />

an die vorhandene Kanalisation in <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Am Tempel“ erstellen muss. Das<br />

Provisorium ist nach Fertigstellung des öffentlichen Kanals in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong><br />

aufzugeben.<br />

Westlich und östlich des Plangebietes verlaufen zwei Gewässer (Hegtbach, Schönfel<strong>der</strong><br />

Bach), in diese soll das Nie<strong>der</strong>schlagswasser des Plangebietes eingeleitet werden. Das<br />

Gebiet liegt in <strong>der</strong> Wasserschutzzone III b des Wasserwerkes Volmarstein und westlich<br />

befindet sich ein geschützter Landschaftsbestandteil mit Teichanlagen welchem durch die<br />

geplante Versiegelung vermutlich Grundwasser entzogen wird. Aus diesen Randbedingungen<br />

leitet sich folgendes Konzept zur Nie<strong>der</strong>schlagentwässerung ab.<br />

Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser des <strong>Gewerbegebiet</strong>es wird in die seitlich verlaufenden Gräben<br />

eingeleitet. Der westliche Graben erhält an <strong>der</strong> westlichen Uferseite Vertiefungen, um dem<br />

Wald einen Teil <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schläge zuzuführen.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Das auf den Dachflächen (außer kupfer-, zink- o<strong>der</strong> bleigedeckte Dachflächen) anfallende<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann ohne weitere Reinigung in die Gräben eingeleitet werden. Wegen<br />

<strong>der</strong> anschließenden Wasserschutzzone ist das auf den Hof- und Fahrflächen sowie<br />

das auf evtl. kupfer–, zink o<strong>der</strong> bleigedeckten Dachflächen anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

vor Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsgräben einer weiteren Behandlung<br />

zuzuführen.<br />

Für die Behandlung sind Filterschächte (z.B. HydroCon Filterschacht o<strong>der</strong> vergleichbare<br />

Systeme) in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Anzahl anzuwenden, die neben <strong>der</strong> Absetzwirkung auch<br />

einen optimalen Schutz für die Wasserschutzzone darstellen.<br />

Der Bebauungsplan setzt diese Vorbehandlung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswässer von belasteten<br />

Flächen auf <strong>der</strong> Grundlage des Landeswassergesetzes fest.<br />

Vor Einleitung in die Gewässer wird das Nie<strong>der</strong>schlagswasser mittels zweier Regenrückhaltebecken<br />

gedrosselt. Die beiden Becken werden als lang gestreckte Mulden entlang<br />

<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> erstellt. Die Mulden werden über einen Kanal DN 500 untereinan<strong>der</strong><br />

verbunden, um einen Ausgleich <strong>der</strong> Volumina zu erzielen.<br />

Der Bebauungsplan setzt die vorgenannten Grabenanlagen einschließlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterhaltungswege und die Regenrückhaltebecken als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

fest.<br />

Für die Einleitung des Nie<strong>der</strong>schlagwassers in die anliegenden Gewässer / Bäche sind die<br />

wasserrechtlichen Verfahren eingeleitet worden. Die Genehmigung zur Einleitung wird<br />

zum Satzungsbeschluss vorliegen.<br />

7.3 Müllentsorgung<br />

Die Müllentsorgung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist gesichert.<br />

7.4 Leitungstrassen<br />

Im Plangebiet verlaufen am nordöstlichen Rand Versorgungsleitungen außerhalb öffentlicher<br />

Verkehrsflächen. Es handelt sich um ein 10 kV Erdkabel und ein 400 V Erdkabel<br />

(Spannungsversorgung). In einem Abstand von ca. 10 m westlich davon verläuft eine<br />

Wasserleitung. Zur Sicherung dieser Leitungstrassen werden Belastungsflächen mit Geh–,<br />

Fahr– und Leitungsrechten zugunsten <strong>der</strong> Versorgungsträger in einer Breite von 6 Metern<br />

im Bebauungsplan ausgewiesen (Die Belastungsflächen <strong>der</strong> Leitungstrassen werden wegen<br />

<strong>der</strong> möglichen Verlegungsnotwendigkeit <strong>der</strong> Leitungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Erstellung <strong>der</strong> östlichen Regenwassermulde zu einer gemeinsamen Belastungsfläche erweitert).<br />

Im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens ist jedoch eine Verlegung <strong>der</strong><br />

Leitungen in die öffentlichen Verkehrsflächen notwendig.<br />

8. Grünflächen<br />

Der Bebauungsplan weist zwei Kategorien von Grünflächen aus.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Entlang <strong>der</strong> Rückseite <strong>der</strong> Grundstücke Oberste Hülsberg 4 und 6 sind Flächen zur Eingrünung<br />

des Gebietes vorgesehen.<br />

Ein 10m breiter Grünstreifen auf <strong>der</strong> Westseite gewährleistet einen Abstand zu den Gehölzen<br />

des angrenzenden, geschützten Landschaftsbestandteils. Hier soll <strong>der</strong> bereits im<br />

Ansatz vorhandene Waldrand weiter entwickelt werden. Verän<strong>der</strong>ungen des Höhenniveaus<br />

sind in diesem Bereich nicht zulässig. Gleiches gilt für einen Geländestreifen entlang<br />

<strong>der</strong> <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg und die angrenzende Böschung. Diese Bereiche werden<br />

als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

festgesetzt.<br />

Maßnahmen in diesen Flächen wurden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag geplant<br />

und in den Bebauungsplan als Festsetzungen übernommen.<br />

9. Kompensation / Ausgleich und Ersatz<br />

Für den Bebauungsplan wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) durch das<br />

Büro Plan B Alternativen, Landschaftsarchitekten Jürgensmann und Lan<strong>der</strong>s, Duisburg<br />

erarbeitet. Der LBP schlägt als Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes folgende<br />

Maßnahmen vor:<br />

• Im Anschluss an den bestehenden Waldkomplex im Bereich <strong>der</strong> Teichkette am Gut<br />

Schönfeld soll <strong>der</strong> bestehende, nicht bewirtschaftete Waldsaumbereich in einer<br />

Breite von 10m dauerhaft gesichert und durch Sukzession weiterentwickelt werden.<br />

• Im südöstlichen Bereich stockt auf einer Böschung zur <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“<br />

ein waldartiger Gehölzbestand. Der Gehölzbestand ist zu erhalten und auf <strong>der</strong><br />

westlichen Seite durch eine Gehölzpflanzung zu ergänzen. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten<br />

belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />

• Im Übergangsbereich zwischen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste<br />

Hülsberg“ und dem geplanten GE-Gebiet soll zur Eingrünung ein Gehölzstreifen<br />

angelegt werden. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als<br />

2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />

• Das geplante GE-Gebiet ist von Flächen für die Rückhaltung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

umgeben. Die Randbereiche außerhalb <strong>der</strong> Rückhalteflächen und Unterhaltungswege,<br />

sollen in Abstimmung mit dem Betreiber mit Sträuchern und Bäumen<br />

begrünt werden. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-<br />

schürige Mähwiesen entwickelt.<br />

• Auf Pkw-Stellplätzen im GE-Gebiet sind standortgerechte Laubbäume 1. Ordnung<br />

zu setzen. Je 6 Stellplätze ist ein Baum vorzusehen.<br />

• Zur Herstellung ebener Baufel<strong>der</strong> werden Auf- und Abtragsböschungen erfor<strong>der</strong>lich,<br />

diese Böschungen sind mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden in<br />

den Bebauungsplan als Festsetzungen übernommen.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Der ermittelte Kompensationsbedarf ist im Bebauungsplangebiet selbst nicht ausgleichbar.<br />

Als Maßnahme im Geltungsbereich ist lediglich die Maßnahme im Übergang zum<br />

Waldsaum an <strong>der</strong> westlichen Grenze des Bebauungsplanes (Maßnahme A1)<br />

berücksichtigt. Die Maßnahmen an <strong>der</strong> östlichen Grenze werden wegen <strong>der</strong> Leitungsrechte<br />

nicht als Kompensation anerkannt.<br />

Die Festsetzungen zur Begrünung <strong>der</strong> Flächen für Versorgungsanlagen und zur Begrünung<br />

<strong>der</strong> Auf- und Abtragsböschungen in dem <strong>Gewerbegebiet</strong> können nicht quantifiziert<br />

werden, da keine entsprechenden Planungen vorliegen.<br />

Die Grünflächen in den GE-Gebieten lassen sich jedoch grob über die Grundflächenzahl<br />

(GRZ) vorausschätzen; bei einer Fläche des <strong>Gewerbegebiet</strong>es von 55.000 m² und einer<br />

GRZ von 0,8 (80% überbaubar) ergibt sich ein Grünflächenanteil von 11.000 m².<br />

Aus den o.g. Flächen ergibt sich im B-Plangebiet eine anrechenbare Kompensationsfläche<br />

von 0,25 ha. In Abzug gebracht von <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Gesamtkompensationsfläche von<br />

4,97 ha ergibt sich eine erfor<strong>der</strong>liche Ersatzfläche von 4,72 ha.<br />

Externe Ersatzmaßnahmen werden auf städtischen Forstflächen am Forstort „Kurk“ (Forstfläche<br />

Nr. 32B und 32C, Gemarkung Haspe, Flur 59, Flurstücke 20, 21, 42.775 m²) sowie<br />

am Forstort „Buscherberg / Kalkofen“ (Forstfläche Nr. 25C, Gemarkung <strong>Hagen</strong>, Flur 52,<br />

Flurstücke 65, 66 – Teilfläche, 4.425 m²) in Form von Waldumbaumaßnahmen auf vom<br />

Sturm „Kyrill“ betroffenen Nadelwaldflächen durchgeführt. Dabei sollen reine Fichtenbestände<br />

zu einer standortgerechte Laubwaldgesellschaft mit überwiegend lebensraumtypischen<br />

Arten entwickelt werden.<br />

Damit wird sowohl ein ökologisch sinnvoller Umbau von Waldflächen im Sinne des Naturhaushaltes<br />

erreicht als auch eine Verbesserung des Landschaftsbildes erzielt.<br />

Die Lage <strong>der</strong> externen Ausgleichsflächen ist im Bebauungsplan Blatt 1 auf einem Lageplan<br />

eindeutig dargestellt.<br />

10. Umweltbericht<br />

10.1 Einleitung<br />

Anlass und Rechtsgrundlage<br />

Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des<br />

Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchzuführen. Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen <strong>der</strong> geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die<br />

Umweltprüfung ist unselbständiger Teil im Aufstellungsverfahren. Ihre Ergebnisse sind im<br />

Umweltbericht darzustellen, <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Bauleitpläne ist.<br />

Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt eine Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.<br />

Die Ebenen <strong>der</strong> Erfassung und Bewertung in <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB sind:<br />

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

b) die Erhaltungsziele und <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und <strong>der</strong> Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie<br />

die Bevölkerung insgesamt,<br />

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />

e) die Vermeidung von Emissionen sowie <strong>der</strong> sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />

und Abwässern,<br />

f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />

von Energie,<br />

g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,<br />

h) die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,<br />

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />

nach den Buchstaben a, c und d.<br />

In §1a des Baugesetzbuches „Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz“ heißt es ferner:<br />

• Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind<br />

zur Verringerung <strong>der</strong> zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen<br />

die Möglichkeiten <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde insbeson<strong>der</strong>e durch Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung<br />

von Flächen, Nachverdichtung und an<strong>der</strong>e Maßnahmen zur<br />

Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß<br />

zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald o<strong>der</strong> für Wohnzwecke genutzte Flächen<br />

sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den<br />

Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in <strong>der</strong> Abwägung zu berücksichtigen.<br />

• Die Vermeidung und <strong>der</strong> Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes sowie <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung<br />

nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in <strong>der</strong> Abwägung nach § 1<br />

Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und<br />

Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Ausgleich.<br />

Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen <strong>der</strong><br />

Raumordnung sowie des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege vereinbar ist,<br />

können die Darstellungen und Festsetzungen auch an an<strong>der</strong>er Stelle als am Ort<br />

des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch<br />

vertragliche Vereinbarungen nach § 11 o<strong>der</strong> sonstige geeignete Maßnahmen zum<br />

Ausgleich auf von <strong>der</strong> Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden. Ein<br />

Ausgleich ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, soweit die Eingriffe bereits vor <strong>der</strong> planerischen Entscheidung<br />

erfolgt sind o<strong>der</strong> zulässig waren.<br />

Inhalt und Ziele des Bebauungsplans<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> hat in seiner Sitzung am 02.03.2006 beschlossen, den Bebauungsplan<br />

11/05 (577) „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>“ aufzustellen.<br />

Das Gebiet liegt am nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Hagen</strong>-Volmarstein. Es wird<br />

begrenzt von <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> (L 675) und den Gleisflächen des Rangierbahnhofes<br />

Vorhalle im Nordwesten, <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ im Nordosten, einem Waldge-<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

biet am Gut Schönfeld im Südwesten und <strong>der</strong> Böschung <strong>der</strong> Autobahn1 (Rastplatz „Eichenkamp“)<br />

im Süden.<br />

Das 8,3 Hektar große Gebiet des Bebauungsplanes wird heute überwiegend als Ackerfläche<br />

genutzt. Zum westlich angrenzenden Waldbereich erstreckt sich ein 10m breiter extensivierter<br />

Streifen als Pufferzone zum Geschützten Landschaftsbestandteil. Im Osten<br />

grenzen einzelne bebaute Grundstücke, an, Teile <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> und <strong>der</strong> <strong>Straße</strong><br />

„Oberste Hülsberg“ mit begleitenden Gehölzen liegen innerhalb des Plangebietes. Im<br />

Nordosten verläuft <strong>der</strong> teils verrohrte Hegtbach, ein Abschnitt von ca. 40m im Plangebiet<br />

verläuft offen als Wiesenbach mit steilen Böschungen.<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

eine gewerbliche Nutzung an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> als Konkretisierung <strong>der</strong> Zielsetzungen<br />

des Flächennutzungsplans. Vor dem Hintergrund, dass es in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> kein<br />

Reservepotential an verfügbaren Gewerbeflächen mehr gibt, sollen die für eine Gewerbenutzung<br />

vorrangig geeigneten Flächen an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> entwickelt werden.<br />

Dieser Bebauungsplan ist ein erster Schritt innerhalb dieser vorgesehenen Entwicklung.<br />

Der Bebauungsplan beinhaltet folgende für die Beurteilung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen relevanten<br />

Festsetzungen:<br />

• <strong>Gewerbegebiet</strong> GRZ 0,8,<br />

• Flächen für Regenwassermanagement<br />

• Private Grünfläche (Eingrünung)<br />

• Fläche mit Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

(Pufferzone zum Geschützten Landschaftsbestandteil, Gehölzbestand an<br />

<strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“)<br />

• <strong>Straße</strong>nverkehrsflächen<br />

Beschreibung des Bauvorhabens, Bedarf an Grund und Boden<br />

Ein konkretes Bauvorhaben ist noch nicht bekannt; Angaben zur Art <strong>der</strong> Betriebe, <strong>der</strong> Mitarbeiterzahl,<br />

<strong>der</strong> produzierten Güter, <strong>der</strong> Betriebszeiten, <strong>der</strong> Verkehrsströme, <strong>der</strong> Art <strong>der</strong><br />

Gebäude, Lager- und Freiflächen können daher nicht gemacht werden. Der Bebauungsplan<br />

setzt eine zusammenhängende <strong>Gewerbegebiet</strong>sfläche fest, die über einen neu herzustellenden<br />

Knoten an die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> (künftig Bundesstraße) angebunden<br />

wird. Zur Südwest- und Nordostseite und parallel zur <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> sind Flächen<br />

für die Nie<strong>der</strong>schlagswasserbehandlung vorgesehen. Angrenzend an die nordöstlich anschließenden,<br />

bebauten Grundstücke ist eine Eingrünung durch Festsetzung einer Privaten<br />

Grünfläche vorgesehen. Zum Geschützten Landschaftsbestandteil im Südwesten<br />

bleibt eine Pufferzone in 10m Breite, die als extensive Wiese mit einzelnen Gehölzen ausgestaltet<br />

werden soll.<br />

Im <strong>Gewerbegebiet</strong> ist für die geplante Bebauung eine Höhenbeschränkung auf 15m, bezogen<br />

auf die heutigen NN-Höhen, festgesetzt. Um eine funktionierende Erschließung und<br />

bauliche Ausnutzung zu erreichen, ist von einer Terrassierung des Gebietes auszugehen.<br />

Detaillierte Planungen hierzu werden jedoch erst auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Baugenehmigungsverfahren<br />

erarbeitet.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Der Flächenbedarf stellt sich wie folgt dar:<br />

Art <strong>der</strong> Nutzung<br />

Fläche (qm)<br />

Bebauung (GE/GI) GRZ 0,8 (netto) 44.575<br />

Grünfläche in <strong>Gewerbegebiet</strong>en (20%) 11.145<br />

<strong>Straße</strong>n, Wege 6.560<br />

<strong>Straße</strong>nbegleitgrün 1.720<br />

Pflanzgebote, Waldrandentwicklung 4.830<br />

Flächen für Regenwassermanagement 12.700<br />

Bankett (Bestand) 460<br />

Säume (Bestand) 731<br />

Einzelbäume, Baumgruppen (Bestand) 384<br />

Waldartiges Böschungsgehölz (Bestand) 790<br />

Summen 83.895<br />

Darstellung <strong>der</strong> in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes<br />

Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> ist das engere Plangebiet in<br />

Fortentwicklung des Regionalplanes als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt.<br />

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> (1994).<br />

Die Festsetzungskarte sieht keine beson<strong>der</strong>e Schutzfestsetzung vor. In <strong>der</strong> Entwicklungskarte<br />

ist das Plangebiet als „Fläche zur Erhaltung bis zur Realisierung von Bauflächen<br />

durch die verbindliche Bauleitplanung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Landschaftsstruktur“<br />

dargestellt. Der westlich angrenzende Waldkomplex ist unter <strong>der</strong> Bezeichnung „Wald und<br />

Teich Gut Schönfeld“ Geschützter Landschaftsbestandteil nach § 23 Landschaftsgesetz<br />

NRW, Festsetzung Nr. 1.4.2.19. Der Landschaftsplan hat die Darstellungen des FNP zu<br />

berücksichtigen; aus diesem Grund ist das Plangebiet nicht in das Landschaftsschutzgebiet<br />

einbezogen.<br />

Das Gebiet liegt in <strong>der</strong> Wasserschutzzone IIIb.<br />

Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert für den Bereich nicht.<br />

Die folgende Tabelle legt die Ziele des Umweltschutzes auf die Schutzgüter bezogen dar<br />

und gibt an, zu welchen Schutzgütern im Zuge des Bauleitplanverfahrens Fachgutachten<br />

erarbeitet wurden. Grundlage für die Entscheidung über die Erarbeitung von Fachgutachten<br />

war <strong>der</strong> Scopingtermin am 20.02.2006 in <strong>Hagen</strong>, Rathaus I.<br />

Schutzgut Quelle Zielaussage<br />

Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) / Landschaftsgesetz<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

(LG NW)<br />

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als<br />

Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die<br />

künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so<br />

zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,<br />

wie<strong>der</strong>herzustellen, dass<br />

- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

- die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Naturgüter,<br />

- die Tier- und Pflanzenwelt einschl. ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />

sowie<br />

- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie <strong>der</strong> Erholungswert von<br />

Natur und Landschaft<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Gutachten<br />

Boden<br />

Wasser<br />

auf Dauer gesichert sind.<br />

Zu berücksichtigen sind die Verbotstatbestände des § 42 (1) Nr. 1<br />

bis 4 BNatSchG (planungsrelevante Arten).<br />

1. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (plan b Jürgensmann Lan<strong>der</strong>s GbR, Duisburg)<br />

2. Kartierung <strong>der</strong> Amphibien und <strong>der</strong> Brutvögel (Natur und Planung, Wuppertal)<br />

3. Fachgutachten Artenschutz (Herbstreit Landschaftsarchitekten, Bochum)<br />

mit faunistischem Fachbeitrag<br />

Bundes-Bodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG)<br />

Ziele des BBodSchG sind <strong>der</strong> langfristige Schutz des Bodens<br />

hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbeson<strong>der</strong>e als<br />

- Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />

- Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,<br />

- Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),<br />

- Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,<br />

- Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche<br />

sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen;<br />

- <strong>der</strong> Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen,<br />

- Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenverän<strong>der</strong>ungen,<br />

- die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sanierung schädlicher Bodenverän<strong>der</strong>ungen<br />

und Altlasten.<br />

Gutachten 1. Kurzbericht z. d. wesentlichen Bodeneigenschaften (Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Herdecke)<br />

2. Baugrunduntersuchung und baugrundtechnische Beratung in <strong>der</strong> Entwurfsphase<br />

(Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Herdecke)<br />

3. Hydrogeologische Untersuchungen & Baugrundgutachten<br />

AWG Rummel und Knüfermann, Dortmund)<br />

Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG)<br />

Landeswassergesetz NW<br />

Sicherung <strong>der</strong> Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und<br />

als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und <strong>der</strong>en Bewirtschaftung<br />

zum Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer<br />

Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen.<br />

Gutachten 1. Hydrogeologische Untersuchungen & Baugrundgutachten<br />

AWG Rummel und Knüfermann, Dortmund)<br />

2. Zusätzliche Bohrungen mit Grundwasserbeobachtungspegeln und Pumpversuche im hangseitigen<br />

Grundstücksbereich zur Beurteilung des Hangwasseranfalls (Erdbaulaboratorium Ahlenberg,<br />

Herdecke)<br />

Klima<br />

Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen<br />

(LG NW)<br />

Gutachten Kein Gutachten erfor<strong>der</strong>lich<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur<br />

Sicherung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit<br />

auch <strong>der</strong> klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen<br />

und Grundlage für seine Erholung.<br />

Luft<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) inkl. Verordnungen<br />

TA Luft<br />

Gutachten Auswirkungen werden ggf. im BImSchG-Verfahren (Baugenehmigungsverfahren) betrachtet.<br />

Schutz des Menschen, <strong>der</strong> Tiere und Pflanzen, des Bodens, des<br />

Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre sowie <strong>der</strong> Kultur- und Sachgüter vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung<br />

hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche<br />

Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

durch Luftverunreinigungen sowie <strong>der</strong>en Vorsorge zur Erzielung<br />

eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />

Mensch TA Lärm Schutz <strong>der</strong> Allgemeinheit und <strong>der</strong> Nachbarschaft vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie <strong>der</strong>en Vorsorge<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) inkl. Verord-<br />

Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen)<br />

sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Landschafts- und<br />

Ortsbild<br />

nungen<br />

Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />

durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht,<br />

Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

Gutachten Geräusch – Immissionsschutz – Gutachten (Ing.-Büro Peter Buchholz <strong>Hagen</strong>)<br />

BauGB<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) / Landschaftsgesetz<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

(LG NW)<br />

Bauleitpläne sollen dazu beitragen, die städtebauliche Gestalt und<br />

das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.<br />

Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Landschaft<br />

auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage<br />

des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen<br />

im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften<br />

Sicherung <strong>der</strong> Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes<br />

von Natur und Landschaft.<br />

Gutachten Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (plan b Jürgensmann Lan<strong>der</strong>s GbR, Duisburg)<br />

Kultur- u. Sachgüter Denkmalschutzgesetz Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und<br />

wissenschaftlich zu erforschen. Bei öffentlichen Planungen und<br />

Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und <strong>der</strong><br />

Denkmalpflege zu berücksichtigen.<br />

Gutachten Kein Gutachten erfor<strong>der</strong>lich<br />

Darüber hinaus wurden Anregungen und Bedenken im Rahmen <strong>der</strong> Trägerbeteiligung<br />

vorgebracht und entsprechend <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Abwägung in Plan und Begründung<br />

eingearbeitet.<br />

10.2 Beschreibung des Umweltzustandes und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Im Plangebiet befinden sich keine gemäß Landschaftsgesetz NRW geschützten bzw.<br />

schutzwürdigen Biotope lt. Biotopkataster NRW, ebenso keine Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und keine Vogelschutzgebiete<br />

gemäß Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409 EWG).<br />

Das Plangebiet gehört zur Naturräumlichen Haupteinheit des Nie<strong>der</strong>sauerlandes, darin <strong>der</strong><br />

Untereinheit des Bergisch-Sauerländischen Unterlandes bzw. des Häßlinghäuser Rückens.<br />

In <strong>der</strong> Örtlichkeit lassen sich (im Geltungsbereich des Bebauungsplanes) die folgenden<br />

Biotoptypen unterscheiden:<br />

• Ackerfläche (Maisanbau)<br />

• Bankette an den <strong>Straße</strong>n<br />

• Junger Gehölzbestand (Böschung zur Autobahn)<br />

• Gräser- und Krautfluren (Säume)<br />

• Einzelbäume, -reihen, -gruppen auf Böschungen<br />

• <strong>Straße</strong>n<br />

• Gewässer (Hegtbach als Wiesenbach)<br />

Das Plangebiet ist anthropogen geprägt.<br />

Beson<strong>der</strong>e schützenswerte Pflanzen wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

nicht angetroffen.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Wegen <strong>der</strong> Benachbarung zu einem „Geschützten Landschaftsbestandteil“ wurde über<br />

den Geltungsbereich hinaus auch die benachbarten, wertvollen Bereiche mit untersucht:<br />

die Waldfläche mit Teichkette am Gut Schönfeld und <strong>der</strong> Gehölzbestand im Bereich „Oberste<br />

Hülsberg“ und am Hülsbergbach.<br />

Im Rahmen von faunistischen Erhebungen wurden die Avifauna (Vögel) und die Amphibien<br />

auch im benachbarten Geschützten Landschaftsbestandteil (Wald und Teiche) erfasst.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes selbst wurden keine schützenswerten o<strong>der</strong> gefährdeten<br />

Tierarten angetroffen. Im Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) ist vermutlich<br />

durch aufgrund des hohen Eisengehaltes im eingespeisten Wasser ausgelöste chemische<br />

Prozesse (Ausfällung des Eisens) <strong>der</strong> Sauerstoffgehalt im Wasser <strong>der</strong>art reduziert,<br />

dass außer einem Grasfrosch keine Amphibien vorhanden waren.<br />

Bei den Brutvogelarten wurden im benachbarten GLB mit dem Grauspecht, dem Baumfalken<br />

und dem Kiebitz drei gefährdete Arten angetroffen. Die Brutvögel des GLB sind<br />

nach Ansicht des Gutachters „Natur und Planung“ jedoch zur Nahrungsaufnahme nicht auf<br />

die Ackerfläche angewiesen; auf dem Acker wurden neben Amsel, Rabenkrähe und Ringeltaube<br />

sowie einem Fasan-Männchen keine weiteren Arten beobachtet.<br />

Nach Angabe des Gutachters „Natur und Planung“ ist die aktuelle Bedeutung <strong>der</strong> Ackerfläche<br />

selbst als gering einzustufen, was nicht zuletzt mit <strong>der</strong> Intensivlandwirtschaft zusammenhängt.<br />

Auch <strong>der</strong> Brachestreifen ist durch die starke Düngung beeinträchtigt.<br />

Eher von Bedeutung ist <strong>der</strong> Baum- und Gehölzbestand entlang <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“.<br />

Vogelarten wurden immer beim direkten Flug von Gehölzbestand zu Gehölzbestand<br />

beobachtet.<br />

Für die Fauna stellt die nächtliche Beleuchtung <strong>der</strong> Bahnanlagen und des Rastplatzes <strong>der</strong><br />

Autobahn eine geringfügige Vorbelastung dar.<br />

Zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Novelle des BNatSchG und zur Vermeidung von Verstößen gegen<br />

das Umweltschadensgesetz war es erfor<strong>der</strong>lich, im Nachgang zur Kartierung <strong>der</strong> Amphibien<br />

und <strong>der</strong> Brutvögel durch das Büro Natur und Planung die innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

vorkommenden Brutvogelarten und Amphibien zu erfassen. Mit den Kartierarbeiten<br />

wurde das Büro biopace – Büro für Planung, Ökologie und Umwelt im Mai<br />

2008 durch die Herbstreit-Landschaftsarchitekten GmbH & Co KG beauftragt. Das Büro<br />

Herbstreit wie<strong>der</strong>um erstellte für die erfassten planungsrelevanten Arten ein Artenschutzgutachen.<br />

Der Untersuchungsraum erstreckte sich dabei auch auf weitere, östlich angrenzende<br />

Flächen, die als <strong>Gewerbegebiet</strong>e entwickelt werden sollen.<br />

Hier sind folgende Ergebnisse relevant:<br />

Über die bereits genannten Arten hinaus wurden weitere rechtlich relevante Arten nachgewiesen,<br />

so dass in einem Artenschutzgutachten die Auswirkungen unter an<strong>der</strong>em auf<br />

diese (und weitere planungsrelevante Arten) zu untersuchen sind.<br />

Trotz des relativen Strukturreichtums des (Gesamt-) Gebietes wurde durch den Gutachter<br />

keine beson<strong>der</strong>e Bedeutung des Plangebietes als Lebensraum für gefährdete und/ o<strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>s geschützte Vogelarten festgestellt. Die Amphibien nutzen die Stillgewässer im<br />

westlich angrenzenden Geschützten Landschaftsbestandteil als Reproduktionsgewässer.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Die Uferbereiche <strong>der</strong> Stillgewässer einschließlich <strong>der</strong> Waldsäume und vor allem <strong>der</strong> Ackerrandstreifen<br />

werden als Sommerlebensraum genutzt. Projektbedingt ist <strong>der</strong> Fortbestand<br />

<strong>der</strong> Gewässer und des Waldgebietes als Winterquartier nicht gefährdet.<br />

Schutzgut Boden<br />

Im Plangebiet stehen natürlich gewachsene Böden (Braunerden, örtlich pseudovergleyt; in<br />

Bachtälern Pseudogley-Parabraunerden und Pseudogleye) an. Lediglich im Bereich von<br />

<strong>Straße</strong>n sind die Böden anthropogen überformt.<br />

Im Rahmen von Rammkernsondierungen wurde oberflächennah Mutterboden in einer<br />

Schichtstärke von 30-35cm angetroffen, darunter folgte ein feinsandiger, schwach bis<br />

stark toniger, teilweise kiesiger Schluff. Dieser Schluff wie<strong>der</strong>um wird von einem verwitterten<br />

Tonstein unterlagert. Ab einer Tiefe von 2,20 bis 4,70m unter Geländeoberkante steht<br />

gesteinsharter Tonstein (Bodenklasse 6-7 – Fels) an.<br />

Der anstehende Boden ist für die Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser nicht geeignet;<br />

lediglich die tieferen, verwitterten Tonsteine weisen die nötigen K f -Werte auf, dürften aber<br />

durch Eintrag von Tonpartikeln, gelöstem und reduziertem Eisen diese positiven Eigenschaften<br />

rasch einbüßen.<br />

Auf <strong>der</strong> Ackerfläche sind durch das Aufbringen von Klärschlamm erhöhte Stickstoff- und<br />

Schwermetallbelastungen (Hygiene-Institut des Ruhrgebietes: Klärschlammgutachten <strong>Hagen</strong><br />

1988) gegeben. Ferner dürfte durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung (Maisanbau)<br />

und die damit verbundene Bodenversauerung die Speicher- und Pufferfunktion <strong>der</strong><br />

Böden geringfügig beeinträchtigt sein.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Im Nordosten verläuft <strong>der</strong> teils verrohrte Hegtbach, ein Abschnitt von ca. 40m im Plangebiet<br />

verläuft offen als Wiesenbach.<br />

Das Gebiet liegt in <strong>der</strong> Wasserschutzzone IIIb (Wassergewinnung in <strong>der</strong> Ruhraue – <strong>Volmarsteiner</strong><br />

Wasserwerke). Ein zusammenhängen<strong>der</strong> Grundwasserspiegel wurde bei den<br />

Baugrunduntersuchungen bis zur Endteufe <strong>der</strong> Aufschlüsse (max. 8m unter Geländeoberkante)<br />

nicht festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass erst in tieferen Schichten des<br />

Grundgebirges innerhalb des dortigen Kluftsystems Grundwasser ansteht.<br />

Von einer Nie<strong>der</strong>schlagswasserversickerung rät <strong>der</strong> Gutachter ab.<br />

Schutzgut Klima<br />

Laut Klimaanalyse <strong>Hagen</strong> (KVR 1997) ist <strong>der</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes dem<br />

Freilandklima zuzuordnen; seitlich verläuft am Hegtbach eine Kaltluftabflussrinne aus dem<br />

Bereich des Hasper <strong>Stadt</strong>waldes (bioklimatisch beson<strong>der</strong>s wertvoller Bereich). Die Karte<br />

„Planungshinweise“ <strong>der</strong> Klimaanalyse stuft den Bereich jedoch als regional bedeutsamen<br />

„Ausgleichsraum Freiland“ ein und for<strong>der</strong>t das Freihalten <strong>der</strong> Flächen von Bebauung.<br />

Vorbelastungen sind nicht bekannt.<br />

Schutzgut Luft<br />

Das Plangebiet gehört zu den klimatischen Ausgleichsräumen, erhöhte Luftschadstoffbelastungen<br />

sind nicht gegeben, wobei die südlich verlaufende Autobahn 1 eine lineare<br />

Schadstoffquelle darstellt. Nähere Angaben zu Vorbelastungen existieren nicht.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Schutzgut Mensch<br />

Erholung<br />

Das Plangebiet selbst hat keine unmittelbare Erholungsfunktion. Auf <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste<br />

Hülsberg“ nordöstlich des Plangebietes verläuft <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>weg x20 „Volme-Höhenweg“<br />

(Witten-Olpe).<br />

Schall<br />

Die Bahnanlagen sowie die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> stellen lineare Schallquellen dar, so<br />

dass eine Vorbelastung des Raumes gegeben ist. Entlang <strong>der</strong> südlich verlaufenden Autobahn<br />

als weitere Vorbelastung verläuft teilweise eine Lärmschutzwand.<br />

Licht<br />

Derzeit sind die Flächen <strong>der</strong> Bahnanlagen und die Rastanlage an <strong>der</strong> Autobahn mit einer<br />

künstlichen Beleuchtung versehen, erhebliche Vorbelastungen des Schutzgutes Mensch<br />

ergeben sich hieraus nicht.<br />

Gerüche, Strahlen, Erschütterungen<br />

Das Schutzgut Mensch kann potentiell durch Gerüche, Strahlten und Erschütterungen betroffen<br />

sein. Daten o<strong>der</strong> Aussagen zum Umweltzustand liegen nicht vor; Vorbelastungen<br />

sind nicht bekannt.<br />

Schutzgut Landschaft/Ortsbild<br />

Das Landschafts- bzw. Ortsbild ist geprägt durch den Wechsel von landwirtschaftlichen<br />

Flächen und Wald- bzw. Gehölzstreifen sowie vereinzelte Siedlungskomplexe zwischen<br />

den <strong>Stadt</strong>teilen Vorhalle und Volmarstein. Insbeson<strong>der</strong>e von den gegenüberliegenden<br />

Hängen des Ruhrtales (Herdecke) ist das Plangebiet direkt einsehbar.<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Plangebiet befinden sich keine Kultur- und sonstige Sachgüter (Boden-, Bau-, Naturdenkmale).<br />

Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />

sichergestellt.<br />

Ein Kanalanschluss für die Abwasserbeseitigung ist <strong>der</strong>zeit nicht vorhanden.<br />

10.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong><br />

Planung<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Durch das Vorhaben kommt es zum vollständigen Verlust <strong>der</strong> Ackerfläche (ca. 7 Hektar)<br />

und knapp 0,8 Hektar weiterer Biotopstrukturen (Bankette, Wiesen, Gehölzstrukturen insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Bereich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>). Der extensivierte Saum am südwestlichen<br />

Übergang zum Geschützten Landschaftsbestandteil und <strong>der</strong> Gehölzbestand im Südosten<br />

an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ bleiben erhalten.<br />

Aus den Eingriffen in den Naturhaushalt errechnet sich gemäß Landschaftspflegerischem<br />

Fachbeitrag ein Kompensationsbedarf von 3,35 Hektar. Der endgültige Kompensationsbedarf<br />

ergibt sich erst im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Betrachtung des Aspektes „Landschaftsästhetik“<br />

im Kapitel „Orts- und Landschaftsbild“ (s. unten).<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Der Verlust <strong>der</strong> Ackerfläche wird sich auf die Fauna nicht erheblich auswirken, da ihre Bedeutung<br />

durch den Gutachter (Natur und Planung) als gering eingestuft wurde. Eher von<br />

Bedeutung sind die Gehölzstreifen, die auch bei Durchführung <strong>der</strong> Planung erhalten bleiben.<br />

Der faunistische Fachbeitrag beschreibt für die Avifauna folgende Konflikte:<br />

- Flächenverlust<br />

- Habitatfragmentierung und<br />

- Störungen.<br />

Die Bestandserfassungen haben jedoch gezeigt, dass beson<strong>der</strong>s störsensitive Brutvogelarten<br />

nicht innerhalb des Planungsraumes vorkommen bzw. Horststandorte nicht innerhalb<br />

des Untersuchungsraumes liegen. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass durch<br />

die Habitatfragmentierung bereits entsprechende Vorbelastungen des Untersuchungsraumes<br />

bestehen. Einschränkungen gelten hier aufgrund des Schutzstatus für den Baumfalken,<br />

Mäusebussard, Habicht und den Grauspecht, für die im Rahmen einer geson<strong>der</strong>ten<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung dargelegt wird (s.u.), ob und ggf. in welcher Art und Weise<br />

die lokale Population betroffen ist o<strong>der</strong> sein könnte.<br />

Projektbedingt kommt es we<strong>der</strong> zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Laichgewässer noch <strong>der</strong><br />

Winterquartiere. Diese Teillebensräume werden nicht überplant und sind auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Informationen nicht negativ betroffen. Insgesamt wird das<br />

Konfliktpotenzial des Vorhabens in Bezug auf die Amphibien unter <strong>der</strong> Voraussetzung als<br />

gering eingeschätzt, dass die gesetzlich einzuhaltenden Abstandsflächen zwischen Waldrandbereich<br />

an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze und Gewerbefläche zukünftig den Amphibien<br />

als Sommerlebensräume zur Verfügung stehen.<br />

Im Artenschutzrechtlichen Beitrag des Büros Herbstreit wird für die vom Eingriff betroffenen<br />

und rechtlich relevanten Arten Baumfalke, Graureiher, Grauspecht, Habicht, Kiebitz<br />

und Mäusebussard sowie für die übrigen vorkommenden Vogelarten nachgewiesen, dass<br />

die Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG nicht erfüllt sind und das Vorhaben aus Sicht<br />

des Artenschutzrechts als zulässig eingestuft werden kann, sofern <strong>der</strong> geplante Pufferstreifen<br />

(Waldabstandsfläche) zwischen Gewerbeflächen und südlich angrenzendem<br />

Wäldchen umgesetzt wird. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 43 BNatSchG ist dann<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Schutzgut Boden<br />

Durch die Bebauung kommt es in weiten Bereichen zur Umlagerung und Versiegelung<br />

natürlicher Bodenformationen, einhergehend mit dem Verlust natürlicher Lebensraum-,<br />

Speicher- und Pufferfunktionen. Dabei ist von einer flächendeckenden Terrassierung bzw.<br />

Neuprofilierung im Bereich des GE-Gebietes und <strong>der</strong> angrenzenden Flächen für die Nie<strong>der</strong>schlagswasserrückhaltung<br />

auszugehen; ebenso im Bereich <strong>der</strong> neuen Anbindung an<br />

die <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ und <strong>der</strong> Einmündung <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>.<br />

Nach Einschätzung des Gutachters sind die in den bergseitigen Abtragsbereichen gewonnenen<br />

Böden generell für eine Umlagerung (Anschüttung im talseitigen Bereich) geeignet;<br />

wobei sich eine Beimischung von Kalk zur Verbesserung <strong>der</strong> bodenmechanischen Eigenschaften<br />

empfiehlt. Im südlichen und südöstlichen Grundstücksbereich wird darüber hinaus<br />

mit dem Lösen von Fels zu rechnen sein. Durch den Wie<strong>der</strong>einbau werden Bodentransporte<br />

über weitere Entfernungen (Füllmassen) vermieden.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Der in weiten Teilen durch Ausbringen von Klärschlamm belastete Oberboden (erhöhte<br />

Stickstoff- und Schwermetallgehalte) wird aufgenommen und im Zuge <strong>der</strong> Baureifmachung<br />

geordnet entsorgt. Eine Wie<strong>der</strong>verwendung bzw. ein Wie<strong>der</strong>einbau ist nicht vorgesehen.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser wurden im Rahmen eines<br />

Fachgutachtens untersucht.<br />

Die Untersuchungen beinhalteten 8 Aufschlüsse, die Böden wurden klassifiziert und auf<br />

die Baugrundeignung bewertet. Ferner wurde <strong>der</strong> Hangwasserandrang im Bereich <strong>der</strong> erwarteten<br />

Einschnittböschung an <strong>der</strong> Autobahn 1 durch 2 weitere Bohrungen und Pumpversuche<br />

Grundwasserbeobachtungsstellen) ermittelt.<br />

Es ergab sich(Messung Juni 2006) ein Wasseranfall von 1,5 – 3,0l/s. Konkrete Hinweise<br />

auf Quellen o<strong>der</strong> stärker wasserführende Klüfte im Grundstücksbereich haben sich nicht<br />

ergeben, sind aber auch nicht vollständig auszuschließen. Selbst wenn Wasseraustritte<br />

festgestellt werden sollten, ist die Realisierbarkeit des Bauvorhabens dadurch nicht beeinträchtigt.<br />

Die Baumaßnahme ist grundsätzlich machbar und umsetzbar.<br />

Die Geländesituation bietet günstige Möglichkeiten zur Fassung, Ableitung und Rückhaltung<br />

von anfallendem Hang-/Schichten- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser. Eine Versickerung vor<br />

Ort wird nicht empfohlen.<br />

Das Entwässerungskonzept sieht vor, das Dachflächenwasser <strong>der</strong> geplanten Bebauung<br />

direkt in Retentionsmulden abzuleiten, die das GE-Gebiet auf drei Seiten umschließen.<br />

Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser von befestigten Flächen wird über zwischengeschaltete<br />

Schachtbauwerke (Reinigungsfunktion) ebenfalls in das Muldensystem eingeleitet.<br />

Aus den Retentionsmulden wird das Nie<strong>der</strong>schlagswasser dann gedrosselt in den Hegtbach<br />

bzw. in den Schönfeldbach eingeleitet und über vorhandenes Durchlassbauwerke in<br />

<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> nach Norden über diese vorhandenen Gewässer, die dann in<br />

den Hülsbergbach einmünden abgeleitet<br />

Durch dieses System wird den Anfor<strong>der</strong>ungen des Landeswassergesetzes Rechnung getragen.<br />

Die Überbauung eines kleinen Abschnittes des Hegtbaches ist in <strong>der</strong> Bilanz des Landschaftspflegerischen<br />

Fachbeitrages flächenmäßig erfasst, die Auswirkungen auf das Gewässer<br />

und ortsnahe Ausgleichsmaßnahmen durch Freilegung verrohrter Abschnitte im<br />

südlich angrenzenden Bereich werden im Rahmen eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

behandelt.<br />

Da die Teichkette im westlich angrenzenden Geschützen Landschaftsbestandteil bereits<br />

heute nur aus Hangdrainagen <strong>der</strong> Autobahn gespeist wird, sind keine negativen Auswirkungen<br />

zu erwarten bzw. wären im Zuge des Monitorings fortlaufend zu überwachen.<br />

Schutzgut Klima<br />

Die geplante Bebauung steht zunächst grundsätzlich im Wi<strong>der</strong>spruch zu den Hinweisen<br />

aus <strong>der</strong> Klimaanalyse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>. Wegen <strong>der</strong> Zäsuren durch die Autobahn und den<br />

breiten Gleisbereich nördlich bzw. südlich des Gebietes ist die klimatische Funktion <strong>der</strong><br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Fläche jedoch zumindest geringfügig eingeschränkt. Die in <strong>der</strong> Klimaanalyse beschriebene<br />

Kaltluftabflussrinne nordöstlich des Gebietes wird durch das Vorhaben nicht unmittelbar<br />

beeinträchtigt; allerdings geht angrenzen<strong>der</strong> Ausgleichs- bzw. Kaltluftentstehungsraum<br />

verloren.<br />

Schutzgut Luft<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens<br />

noch nicht beschrieben werden, da konkrete Ansiedlungsvorhaben nicht bekannt sind. Im<br />

Rahmen <strong>der</strong> bei Betriebsansiedlungen erfor<strong>der</strong>lichen Bau- und Betriebsgenehmigung ist<br />

die Einhaltung <strong>der</strong> geltenden Grenzwerte nach BImSchV nachzuweisen.<br />

Während <strong>der</strong> Bauphase ist mit vorübergehenden zusätzlichen Staubimmissionen zu rechnen.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Erholung<br />

Auch wenn <strong>der</strong> Verlauf des Wan<strong>der</strong>weges durch das Vorhaben nicht betroffen ist, so wird<br />

die Erholungseignung <strong>der</strong> näheren Umgebung des Plangebietes durch bau-, anlage- und<br />

betriebsbedingte Auswirkungen (Orts- und Landschaftsbild, Verkehr, Lärm) beeinträchtigt.<br />

Schall<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch Schall können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens<br />

noch nicht abschließend ermittelt und beschrieben werden, da konkrete<br />

Ansiedlungsvorhaben nicht bekannt sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Produktionsprozesse<br />

<strong>der</strong> Betriebe und die Ziel- und Quellverkehre (Mitarbeiter, Liefer- und Ladeverkehr)<br />

zu einer erhöhten Schallbelastung in <strong>der</strong> Umgebung führen werden.<br />

Es wurde ein Fachgutachten erarbeitet. Die schalltechnischen Untersuchungen und Berechnungen<br />

haben ergeben, dass bei einer Anwendung des Kontingentierungsverfahren<br />

nach DIN 45691 <strong>der</strong> allgemein für <strong>Gewerbegebiet</strong>e nach DIN 18005 vorgegebene flächenbezogene<br />

Schallleistungspegel (Emissionskontingent) bezogen auf die Tagesbeurteilung<br />

(06.00 bis 22.00 Uhr) auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Geräuschvorbelastung für die<br />

geplanten <strong>Gewerbegebiet</strong>e überwiegend angewandt werden kann.<br />

Bezogen auf den Nachtzeitraum (22.00 bis 06.00 Uhr) ist, wie allgemein üblich, für alle<br />

Teilflächen eine deutliche Absenkung <strong>der</strong> zulässigen Immissionskontingente erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Auf Grund des Berechnungsverfahren <strong>der</strong> Kontingentierung, welches die vorhandene Topografie<br />

nicht berücksichtigt, wirkt sich vorliegenden Vorbelastungen durch vorhandene<br />

Betriebe aber dahingehend aus, dass die im Bereich <strong>der</strong> untersuchten Immissionsorte angesetzten<br />

Immissionsrichtwerte durch die Immissionskontingente <strong>der</strong> geplanten <strong>Gewerbegebiet</strong>e<br />

größtenteils nicht ausgeschöpft werden können, welches zu einer über das erfor<strong>der</strong>liche<br />

Maß hinaus gehenden Einschränkung <strong>der</strong> möglichen Nutzungen führt.<br />

Der Gutachter rät daher von einer Umsetzung <strong>der</strong> Kontingentierung ab. Ein alternativer<br />

Festsetzungsvorschlag zum Immissionsschutz ist in das Kapitel 10.5 „Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen“ aufgenommen.<br />

Während <strong>der</strong> Bauphase ist mit vorübergehenden zusätzlichen Lärmimmissionen zu rechnen.<br />

Die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> BImSchV wird vorausgesetzt.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Licht<br />

Auswirkungen durch Licht sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes nicht<br />

prognostizierbar. Es wird ggf. auf die Ebene <strong>der</strong> Baugenehmigung verwiesen.<br />

Erschütterungen, Geruch, Strahlen<br />

Auswirkungen durch Erschütterungen sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

nicht prognostizierbar, da insbeson<strong>der</strong>e die Details zu den sich ansiedelnden Betrieben<br />

(Betriebsabläufe, Betriebszeiten, Beschäftigte, Verkehrsaufkommen etc.) nicht bekannt<br />

sind. Es wird auf die Ebene des Baugenehmigungsverfahrens verwiesen. In ihrem<br />

Anwendungsbereich markieren die Anhaltswerte <strong>der</strong> DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“<br />

die Schwelle zwischen schädlichen und nicht schädlichen Umwelteinwirkungen.<br />

Schutzgut Landschaft/Ortsbild<br />

Es ergeben sich durch die bis zu 15m über bestehendem Gelände aufragenden Baukörper<br />

und die Terrassierung des Geländes erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurden im Rahmen des Landschaftspflegerischen<br />

Fachbeitrages erhoben und nach <strong>der</strong> Methode ADAM NOHL<br />

VALENTIN bewertet.<br />

Wegen <strong>der</strong> über 10m aufragenden Bebauung erstreckt sich <strong>der</strong> Eingriffsbereich auf eine<br />

Sichtzone von 1.500m. Aus <strong>der</strong> Berechnung, die Parameter wie Vielfalt, Natürlichkeit, Eigenart<br />

und Vorbelastungen <strong>der</strong> betroffenen Bereiche ebenso berücksichtigt wie die Verletzlichkeit<br />

und Schutzwürdigkeit <strong>der</strong> Gebiete, ergibt sich insgesamt ein Kompensationsflächenbedarf<br />

von 4,97 Hektar. Dieser Wert übersteigt den Kompensationsflächenbedarf<br />

für Eingriffe in den Naturhaushalt, somit stellen die 4,97 Hektar die Minimalkompensationsfläche<br />

dar. Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Maßnahmen sollte auf <strong>der</strong> Erfüllung landschaftsästhetischer<br />

Belange liegen (1,62 Hektar als Differenz zwischen den beiden Werten).<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut.<br />

Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Zur Entsorgung <strong>der</strong> anfallenden Abwässer (Schmutzwasser ohne Nie<strong>der</strong>schlagswasser)<br />

ist <strong>der</strong> Neubau eines Kanals in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> vorgesehen.<br />

Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />

sichergestellt.<br />

Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von E-<br />

nergie<br />

Die geplante Bebauung wird sich hinsichtlich <strong>der</strong> Nutzung erneuerbarer Energien und <strong>der</strong><br />

sparsamen und effizienten Nutzung von Energie an den gesetzlichen Vorgaben (EnEV)<br />

orientieren. Nähere Aussagen können erst auf <strong>der</strong> Baugenehmigungsebene getroffen<br />

werden.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

10.4 Nullvariante<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung ist von einem Fortbestand <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung auszugehen. Für die Schutzgüter ergeben sich demnach keine Verän<strong>der</strong>ungen<br />

gegenüber dem augenblicklichen Zustand. Auch die Belastung von Teilen <strong>der</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten Böden durch den in <strong>der</strong> Vergangenheit aufgebrachten Klärschlamm<br />

mit ihren potentiellen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser bliebe erhalten.<br />

10.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> städtebaulichen Rahmenplanung wurden bereits Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verringerung des Eingriffes berücksichtigt, so wurde <strong>der</strong> Anregung des LBP<br />

gefolgt und es wurden Tabuzonen für eine bauliche und verkehrliche Nutzung sowie Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Topografie berücksichtigt (Erhalt des Brachestreifens, Erhalt <strong>der</strong> Gehölze<br />

an <strong>der</strong> „Oberste Hülsberg“).<br />

Zum Geschützten Landschaftsbestandteil „Wald und Teiche bei Gut Schönfeld“ wird zum<br />

einen <strong>der</strong> vorhandene Waldsaum mit einer Erhaltungsfestsetzung gesichert; darüber hinaus<br />

sind dort weiter Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung vorgesehen (Aushagerung,<br />

Gehölzgruppen). Anschließend liegt ein 10m breiter Streifen für Regenwassermulden, bevor<br />

dann das <strong>Gewerbegebiet</strong> wie<strong>der</strong>um mit einem 5m breiten, nicht überbaubaren, Grundstücksstreifen<br />

anschließt, <strong>der</strong> nach den baurechtlichen Bestimmungen als Grünfläche zu<br />

gestalten ist.<br />

In <strong>der</strong> Summe ergibt sich ein Abstand von 25m zwischen Wald und Bebauung, <strong>der</strong> aufgrund<br />

<strong>der</strong> zu erwartenden Gestaltung bzw. Sicherung vorhandener Strukturen zukünftig<br />

als Sommerlebensraum für Amphibien genutzt werden kann.<br />

Die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen stellen dabei eher pessimale Sommerlebensräume<br />

dar.<br />

Folgende Textliche Festsetzungen dienen zur Verringerung von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft, <strong>der</strong> Kompensation innerhalb des Bebauungsplanes bzw. stellen grünordnerische<br />

Maßnahmen dar:<br />

Erhalt und Entwicklung eines Waldsaumes<br />

Im Anschluss an den bestehenden Waldkomplex im Bereich <strong>der</strong> Teichkette am Gut<br />

Schönfeld soll <strong>der</strong> bestehende, nicht bewirtschaftete Waldsaumbereich in einer Breite von<br />

10m dauerhaft gesichert und durch Sukzession weiterentwickelt werden.<br />

• Erhalt des Waldsaumes in <strong>der</strong> heute entwickelten Breite, keine Modellierungen und<br />

keine Erdbewegungen zulässig,<br />

• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />

zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />

• Ergänzende Aufforstung des vorhandenen Waldrandes durch Anpflanzung von Gehölzen<br />

in 1 bis 3 vor- und zurückspringenden, außerhalb <strong>der</strong> vorhandenen Kronentraufen<br />

parallel zum Waldrand verlaufenden Reihen, Reihen- und Pflanzabstand je 1,5 m mit<br />

heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />

• Selbständige Sukzession <strong>der</strong> übrigen Flächen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Kronentraufen<br />

Mit den Maßnahmen wird die Entwicklung eines gestuften Waldrandes sichergestellt, neue<br />

Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen, die Bodenfunktionen gestärkt sowie<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

nachteilige Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Nutzungen auf den Waldbereich (Geschützter<br />

Landschaftsbestandteil) minimiert.<br />

Die oben beschriebene Maßnahme wird auf die Bilanzierung des LBP angerechnet.<br />

Erhalt und Entwicklung eines Gehölzstreifens<br />

Im südöstlichen Bereich stockt auf einer Böschung zur <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ ein<br />

waldartiger Gehölzbestand. Der Gehölzbestand ist zu erhalten und auf <strong>der</strong> westlichen Seite<br />

durch eine Gehölzpflanzung zu ergänzen. In einer Breite von ca. 5-12m werden dem<br />

bestehenden Gehölzkomplex heimische, standortgerechte Bäume 2. Ordnung und Sträucher<br />

vorgepflanzt, die einen gestuften Übergang zum GE-Gebiet bilden. Mit Geh- Fahrund<br />

Leitungsrechten belegte, <strong>der</strong>zeit nicht mit Sträuchern o<strong>der</strong> Bäumen überstellte Flächen<br />

werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />

Maßnahmen:<br />

• Aufforstung eines gestuften Waldrandes durch Anpflanzung von Gehölzen in 3 bis 8<br />

vor- und zurückspringenden, parallel zum Gehölzrand verlaufenden Reihen, Reihenund<br />

Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />

• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />

zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />

• Selbständige Sukzession <strong>der</strong> übrigen Flächen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Kronentraufen<br />

• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />

Mähwiese, soweit sie nicht mit Sträuchern o<strong>der</strong> Bäumen überstellt sind.<br />

Entwicklung eines Gehölzstreifens (Private Grünfläche)<br />

Im Übergangsbereich zwischen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“<br />

und dem geplanten GE-Gebiet soll zur Eingrünung ein Gehölzstreifen angelegt werden.<br />

In einer Breite von ca. 3-15m werden heimische, standortgerechte Bäume 1. und 2.<br />

Ordnung und Sträucher gepflanzt, die einen weitgehend geschlossenen Gehölzbestand<br />

bilden. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen<br />

entwickelt.<br />

Maßnahmen:<br />

• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />

zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />

• Anlage eines Gehölzstreifens durch Anpflanzung von Gehölzen in 1 bis 7 Reihen, Reihen-<br />

und Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />

• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />

Mähwiese.<br />

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung<br />

sowie für Ablagerungen – Zweckbestimmung Abwasser (Regenrückhaltung)<br />

Das geplante GE-Gebiet ist von Flächen für die Rückhaltung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

umgeben. Die Randbereiche außerhalb <strong>der</strong> Rückhalteflächen und Unterhaltungswege,<br />

sollen in Abstimmung mit dem Betreiber mit Sträuchern und Bäumen begrünt werden. Mit<br />

Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Maßnahmen:<br />

• Anlage von Gehölzstreifen auf den o.g. Bereichen, als freiwachsende Hecken durch<br />

Anpflanzung von Gehölzen in 1 bis 3 Reihen, Reihen- und Pflanzabstand je 1,5 m mit<br />

heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />

• Pflanzung heimischer, standortgerechter Laubbäume, 1 Baum je 500 m² <strong>der</strong> o.g. Flächen,<br />

• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />

Mähwiese.<br />

GE-Gebiet - Stellplätze<br />

Auf Pkw-Stellplätzen im GE-Gebiet sind standortgerechte Laubbäume 1. Ordnung zu setzen.<br />

Maßnahme:<br />

• Pflanzung eines standortgerechten Laubbaumes 1. Ordnung je 6 Stellplätzen, Größe<br />

<strong>der</strong> offenen und bepflanzten Baumscheibe mindestens 10 m²<br />

GE-Gebiet – Auf- und Abtragsböschungen<br />

Zur Herstellung ebener Baufel<strong>der</strong> werden Auf- und Abtragsböschungen erfor<strong>der</strong>lich werden.<br />

Diese Böschungen sind mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen.<br />

Maßnahme:<br />

• Anlage von Gehölzstreifen als freiwachsende Hecken durch mehrreihige Anpflanzung<br />

von Gehölzen <strong>der</strong> Pflanzenliste, Reihen- und Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen<br />

Bäumen und Sträuchern,<br />

• Pflanzung heimischer, standortgerechter Laubbäume 1. Ordnung, 1 Baum je 250 m²<br />

<strong>der</strong> o.g. Flächen.<br />

Für alle Flächen erfolgt eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (10 Jahre).<br />

Aus Sicht des Artenschutzes werden folgende Vorschläge zu Vermeidungs- und Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

gemacht:<br />

• Weitestgehen<strong>der</strong> Erhalt von Gehölzstrukturen (insbeson<strong>der</strong>e von älteren Bäumen) innerhalb<br />

des Untersuchungsgebietes<br />

• Baufeldfreimachung und Beseitigung von Gehölzen ausschließlich außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit<br />

zur Vermeidung u. a. von Störungen und Gelegeverlusten<br />

• Weitgehende Sicherung <strong>der</strong> Wald-Abstandsflächen zu den Baugebieten als a) Sommerlebensräume<br />

für Amphibien (insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze in<br />

direkter Nähe zu den Laichhabitaten) und b) als Nahrungshabitate für eine Reihe von<br />

Brutvögeln (u. a. den Grauspecht)<br />

Diese Maßnahmen wurden im Bebauungsplan berücksichtigt. Ältere Bäume werden erhalten<br />

(Gehölzkomplex an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“); bezüglich <strong>der</strong> Bauarbeiten sind<br />

die Bestimmungen des LG NRW (Rodungsverbot) anzuwenden; die Übergangsbereiche<br />

zum Geschützten Landschaftsbestandteil sind ebenfalls gesichert.<br />

Schutzgut Boden<br />

Durch Ausweisung eines kompakten GE-Gebietes mit hoher baulicher Ausnutzung wird<br />

dem Gebot nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Schutzgut Wasser<br />

Es ist vorgesehen, das anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>der</strong> Dach- und Verkehrsflächen<br />

zu sammeln und gedrosselt in benachbarte Gewässer einzuleiten. Somit wird <strong>der</strong> negative<br />

Effekt auf die Grundwasserneubildungsrate im Gebiet gemin<strong>der</strong>t.<br />

Das auf den Hof-, Wege- und <strong>Straße</strong>nflächen sowie das auf evtl. kupfer–, zink o<strong>der</strong> bleigedeckten<br />

Dachflächen im <strong>Gewerbegebiet</strong> anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist vor <strong>der</strong><br />

Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsgräben einer Vorbehandlung durch Filterschächte<br />

zu unterziehen. Diese in Bebauungsplan festgesetzen Maßnahmen dienen dem<br />

Schutz des Wasserschutzgebietes.<br />

Schutzgut Klima<br />

Die einzelnen Terrassen des GE-Gebietes werden an den Einschnittböschungen mit Gehölzen<br />

eingegrünt, die Stellplätze werden mit Bäumen überstellt, um kleinräumiger Aufheizung<br />

bebauter und versiegelter Flächen entgegen zu wirken. Der genaue Umfang und die<br />

Lage <strong>der</strong>artiger Maßnahmen kann aber erst im Zuge konkreter Planungen ermittelt werden.<br />

Schutzgut Luft<br />

Aus dem Bebauungsplan selbst ergibt sich keine Notwendigkeit von Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Hier wird<br />

auf die Baugenehmigungsebene verwiesen, je nach Art des Betriebes sind hier auf Basis<br />

von Fachgutachten entsprechende Genehmigungen nach BImSchV einzuholen.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Erholung<br />

Die Wegeführung des Wan<strong>der</strong>weges ist beim Ausbau des Knotens zu berücksichtigen.<br />

Die geplante Abpflanzung (Private Grünfläche, Festsetzung Nr. 6 im Bebauungsplan) stellt<br />

eine gewisse optische Abschirmung sicher.<br />

Schall<br />

Folgende Textliche Festsetzung wird – den Empfehlungen des Gutachters folgend - in den<br />

Bebauungsplan aufgenommen:<br />

Jede gewerbliche Nutzung (Anlage) ist <strong>der</strong>art auszuführen und zu betreiben, dass die von<br />

ihr ausgehenden Lärmimmissionen an den benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen<br />

(z.B. Wohnhäuser), auch unter Berücksichtigung vorhandener und/o<strong>der</strong> zu erwarten<strong>der</strong><br />

Geräuschvor- und Zusatzbelastungen, die unten aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht<br />

überschreiten.<br />

Immissionsrichtwerte:<br />

Mischgebiete (MI) u. Wohnen i. Außenbereich tags 06 - 22 Uhr 60 dB (A)<br />

Nachts 22 - 06 Uhr 45 dB (A)<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA) tags 06 - 22 Uhr 55 dB (A)<br />

Nachts 22 - 06 Uhr 40 dB (A)<br />

Reine Wohngebiete (WR) tags 06 - 22 Uhr 50 dB (A)<br />

Nachts 22 - 06 Uhr 35 dB (A)<br />

Für die Arbeitsplätze im GE-Gebiet wird die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> Arbeitsschutzrichtlinien<br />

vorausgesetzt.<br />

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Licht<br />

Aus dem Bebauungsplan selbst ergibt sich keine Notwendigkeit von Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Um Beeinträchtigungen<br />

<strong>der</strong> benachbarten Wohnbebauung zu vermeiden, sollten große Lichtpunkthöhen,<br />

ungerichtetes Licht und eine durchgehende Beleuchtung <strong>der</strong> Freiflächen über<br />

die gesamten Nachtstunden vermieden werden (Ebene Baugenehmigung). Ziel ist die<br />

Vermeidung von Störungen <strong>der</strong> angrenzenden Wohnbebauung. Als Leuchtmittel sollen<br />

Natriumdampfhochdrucklampen verwendet werden, da so die Gefährdung und Störung<br />

nachtaktiver Tiere gemin<strong>der</strong>t wird (textliche Festsetzung im Bebauungsplan).<br />

Erschütterungen, Gerüche, Strahlen<br />

Aus dem Bebauungsplan selbst ergibt sich keine Notwendigkeit von Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Hier wird<br />

auf die Baugenehmigungsebene verwiesen, je nach Art des Betriebes sind hier auf Basis<br />

von Fachgutachten entsprechende Genehmigungen nach BImSchV einzuholen.<br />

Schutzgut Landschaft/Ortsbild<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen im B-Plangebiet (0,25 ha) verbleibt<br />

noch ein Kompensationsbedarf von 4,72 ha, <strong>der</strong> außerhalb des Bebauungsplanes<br />

nachgewiesen werden muss.<br />

Externe Ersatzmaßnahmen werden auf städtischen Forstflächen am Forstort „Kurk“ (Forstfläche<br />

Nr. 32B und 32C) sowie am Forstort „Buscherberg / Kalkofen“ (Forstfläche Nr. 25C,<br />

Teilbereich) in Form von Waldumbaumaßnahmen auf vom Sturm „Kyrill“ betroffenen Nadelwaldflächen<br />

durchgeführt. Dabei sollen reine Fichtenbestände zu einer standortgerechte<br />

Laubwaldgesellschaft mit überwiegend lebensraumtypischen Arten entwickelt werden.<br />

Damit wird sowohl ein ökologisch sinnvoller Umbau von Waldflächen im Sinne des Naturhaushaltes<br />

erreicht als auch eine Verbesserung des Landschaftsbildes erzielt.<br />

Die Lage <strong>der</strong> externen Ausgleichsflächen ist im Bebauungsplan Blatt 1 auf einem Lageplan<br />

eindeutig dargestellt.<br />

Zur Eingrünung des GE-Gebiets werden die Böschungsbereiche am Rand des <strong>Gewerbegebiet</strong>es<br />

(im Bereich <strong>der</strong> Flächen für die Regenrückhaltung, Böschungen innerhalb des<br />

GE-Gebietes) mit heimischen Bäumen und Sträuchern begrünt, Stellplätze sind mit Bäumen<br />

zu überstellen (textliche Festsetzung im Bebauungsplan).<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Ein Hinweis des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Vorgehensweise bei<br />

<strong>der</strong> Entdeckung von Bodendenkmälern im Zuge von Erdarbeiten wird in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls greifen die denkmalrechtlichen Bestimmungen.<br />

Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Durch den geplanten Kanal in <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> ist die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung<br />

gesichert. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen ist im Rahmen<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

- 26 -


Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />

von Energie<br />

Die Nutzung erneuerbarer Energien und die sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen. Konkrete Vorhaben sind zum Zeitpunkt<br />

des Bauleitplanverfahrens noch nicht bekannt, somit wird auf die nachfolgenden<br />

Baugenehmigungsverfahren verwiesen. Ab 01.01.2009 gelten für Bauvorhaben erhöhte<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen zum Klimaschutz (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG).<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

auf.<br />

Wirkung auf/<br />

Wirkung von<br />

Mensch Tiere Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Landschaft<br />

Mensch<br />

konkurrierende<br />

Raumansprüche<br />

Störung,<br />

Verdrängung<br />

Nutzung,<br />

Pflege,<br />

Verdrängung<br />

Stoffeintrag<br />

Versiegelung<br />

Umlagerung<br />

Nutzung<br />

Stoffeintrag<br />

Nutzung<br />

Stoffeintrag<br />

Aufheizung<br />

Nutzungsdruck<br />

Überformung<br />

Gestaltung<br />

Tiere<br />

Erholung<br />

Naturerlebnis<br />

Konkurrenz<br />

Populationsdyn.<br />

Nahrungskette<br />

Fraß, Tritt,<br />

Düngung,<br />

Verbreitung<br />

Düngung,<br />

Bodenbildung<br />

Nutzung<br />

Stoffeintrag<br />

Nutzung<br />

Stoffeintrag<br />

Beeinflussung<br />

durch CO2-<br />

Produktion<br />

gestaltende<br />

Elemente<br />

Pflanzen<br />

Schutz<br />

Erholung<br />

Naturerlebnis<br />

Nahrung<br />

Lebensraum<br />

Schutz<br />

Konkurrenz<br />

Pflanzengesellschaft<br />

Erosionsschutz<br />

Stoffentzug<br />

Bodenbildung<br />

Stoffeintrag<br />

Stoffaustrag<br />

Wasserhaushalt<br />

Stoffeintrag<br />

Stoffaustrag<br />

Reinigung<br />

Klimabildung<br />

Stoffeintrag<br />

Stoffaustrag<br />

Strukturelemente<br />

Boden<br />

Lebensraum<br />

Landwirtschaft<br />

Rohstoffe<br />

Lebensraum<br />

Lebensraum<br />

Nähr-/Schadstoffquelle<br />

Trockene<br />

Deposition<br />

Bodeneintrag<br />

Stoffeintrag<br />

Filtration<br />

Staubbildung<br />

Klimabeeinflussung<br />

durch<br />

Staub<br />

Strukturelement<br />

Topografie<br />

Wasser<br />

Lebensgrundlage<br />

Lebensraum<br />

Lebensgrundlage<br />

Lebensraum<br />

Lebensgrundlage<br />

Stoffverlagerung<br />

nasse Deposition<br />

Art- und Struktur<br />

Regen Stoffeintrag Luftfeuchtigkeit Lokalklima<br />

Wolken Nebel<br />

Strukturelemente<br />

Luft<br />

Lebensgrundlage<br />

Lebensraum<br />

Lebensgrundlage<br />

Lebensgrundlage<br />

Verbreitung<br />

Bodenluft Erosion<br />

Stoffeintrag<br />

Belüftung Trägermedium<br />

Durchmischung<br />

Lokalklima<br />

Kleinklima<br />

Luftqualität<br />

Erholungseignung<br />

Klima<br />

Wohlbefinden<br />

Umfeldbedingungen<br />

Gewässertemperatur<br />

Wind<br />

Luftqualität<br />

Beeinflussung<br />

versch.<br />

Klimazonen<br />

Wohlbefinden<br />

Umfeldbedingungen<br />

Wuchsbedingungen<br />

Bodenentwicklung<br />

gesamtästhetische<br />

Wirkung<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Wohlbefinden<br />

Lebensraumstruktur<br />

Lebensraumstruktur<br />

Landschaftsbild Gewässerverlauf Strömungsverlauf<br />

Strömungsverlauf<br />

Landschaftsbil<strong>der</strong><br />

Tabellarische Übersicht von Wechselwirkungen (nach Rassmus u.A., 2001, verän<strong>der</strong>t)<br />

Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die<br />

einzelnen Schutzgüter erfasst und dort dargelegt. Erhebliche Auswirkungen aufgrund von<br />

Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.<br />

10.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

Schutzgut Funktion Auswirkung Erheblichkeit<br />

xx erheblich<br />

x bedingt erhebl.<br />

o nicht erheblich<br />

Maßnahmen<br />

(V-Vermeidung)<br />

(M-Min<strong>der</strong>ung)<br />

(A-Ausgleich)<br />

Tiere und Pflanzen Biotopfunktion Verlust von Biotopstrukturen geringer Wertigkeit xx V, M, A<br />

Boden Bodenfunktion Verlust natürlich gewachsener Böden durch Umlagerung, xx<br />

Abwägung<br />

Versiegelung, Bebauung<br />

Wasser Grundwasser eingeschränkte Grundwasserneubildung durch Versiegelung xx<br />

Abwägung<br />

und Bebauung natürlich gewachsener Böden,<br />

Klima/Luft Klimafunktion Lokal erhöhte Aufheizung durch versiegelte, unbeschattete o<br />

Flächen<br />

Luftqualität Keine negativen Auswirkungen auf B-Planebene o<br />

Mensch Schall Lärmemissionen (auf B-Planebene noch nicht abschätzbar) s. Bauanträge V, M<br />

Licht Lichtemissionen (auf B-Planebene noch nicht abschätzbar) s. Bauanträge V, M<br />

Erholung Eingeschränkte Erholungseignung des Raumes o M<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

- 27 -


Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Landschaft/Ortsbild<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Wechselwirkungen<br />

Ortsbild Beeinträchtigung des Landschaftsbildes xx M, A<br />

Keine negativen Auswirkungen<br />

keine erhebliche Umweltauswirkungen aus Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern<br />

o<br />

o<br />

10.7 Darstellung an<strong>der</strong>weitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten<br />

Ein „Gewerbepark“ im Bereich <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> ist seit vielen Jahren Gegenstand von<br />

Vorüberlegungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>, neue gewerbliche Bauflächen auszuweisen.<br />

Das hier näher behandelte Gebiet gehört zu einer von sieben Teilgebieten, die in einer<br />

Umweltverträglichkeitsuntersuchung 1990 als mögliche Gewerbestandorte ausgewiesen<br />

wurden. Eine Studie aus 1995 kommt zu dem Ergebnis, <strong>der</strong> Bereich „Oberste Hülsberg-<br />

West“ biete „nach Lage, Zuschnitt, Größenordnung, landschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

und planungsrechtlicher Vorgaben relativ günstige Voraussetzungen für eine gewerbliche<br />

Entwicklung“.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes wurden durch die Berücksichtung von<br />

Vermeidungs- und Vermin<strong>der</strong>ungsmaßnahmen <strong>der</strong> Prüfung an<strong>der</strong>weitiger Lösungsmöglichkeiten<br />

im Sinne von Ausführungsalternativen Rechnung getragen. Die Planung wurde<br />

auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> städtebaulichen Planung in mehreren Schritten auf die Umweltbelange<br />

hin optimiert.<br />

10.8 Sonstige Angaben<br />

Beschreibung <strong>der</strong> verwendeten Verfahren und eventueller Probleme bei <strong>der</strong> Erstellung<br />

Der gutachterliche Untersuchungsumfang ist im Rahmen des Scopingtermins festgelegt<br />

worden.<br />

Es kann vorausgesetzt werden, dass die im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes<br />

ausgewerteten Gutachten unter Berücksichtigung <strong>der</strong> anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik<br />

und <strong>der</strong> einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Normen erarbeitet worden sind.<br />

Für die einzelnen Schutzgüter sind im Rahmen <strong>der</strong> Fachgutachten die folgenden technischen<br />

Verfahren angewandt worden:<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Schutzgut Boden<br />

ADAM NOHL VALENTIN<br />

Methoden für naturschutzrelevante Freilanduntersuchungen<br />

in Nordrhein-Westfalen (LÖBF NRW)<br />

Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung<br />

Abfälle, Bodenbelastungen TR-LAGA<br />

Schutzgut Wasser Wasseruntersuchungen DIN 38414<br />

Schutzgut Luft<br />

TA Luft, Klimaanalyse <strong>Hagen</strong><br />

Schutzgut Mensch TA Lärm, DIN 18005<br />

BImSchG<br />

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild<br />

ADAM NOHL VALENTIN<br />

Es haben sich keine Probleme bei <strong>der</strong> Erstellung des Umweltberichtes ergeben. Da es<br />

sich bei dem Bebauungsplan um eine Angebotsplanung handelt, konnten nicht alle Umweltbelange<br />

abschließend geprüft und bewertet werden. Zu den Themen Schall, Licht,<br />

Erschütterungen, Gerüche wird auf die Baugenehmigungsebene verwiesen.<br />

Geplante Maßnahmen des Monitorings<br />

Der Vollzug <strong>der</strong> Festsetzung von landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen ist regelmäßig<br />

zu kontrollieren: nach Fertigstellung <strong>der</strong> Maßnahme, nach Abschluss <strong>der</strong> Fertigstellungspflege,<br />

nach Abschluss <strong>der</strong> Entwicklungspflege und danach im 5-Jahres-<br />

Rhythmus.<br />

Die Schallproblematik sollte im Rahmen kommunaler Vorsorge laufend überwacht werden.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

- 28 -


Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Die biologische Fitness <strong>der</strong> im Geschützen Landschaftsbestandteil vorkommenden Planungsrelevanten<br />

Arten sollte im Zuge des Monitorings ebenso fortlaufend überwacht werden<br />

wie die Qualität <strong>der</strong> dort eingeleiteten Wassermengen.<br />

Maßnahmen zum Monitoring sind im Rahmen des Durchführungsvertrages bzw. auf <strong>der</strong><br />

Baugenehmigungsebene festzuschreiben.<br />

10.9 Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse des Umweltberichtes<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> hat in seiner Sitzung am 20.03.2006 beschlossen, den Bebauungsplan<br />

11/05 (577) „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>“ aufzustellen. Das Gebiet<br />

liegt am nordwestlichen <strong>Stadt</strong>rand des <strong>Stadt</strong>teils <strong>Hagen</strong>-Volmarstein. Vorgesehen ist die<br />

Ausweisung eines <strong>Gewerbegebiet</strong>es, das von <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> aus erschlossen<br />

wird.<br />

Im Rahmen eines Scopingtermins wurde festgelegt, dass für die Schutzgüter „Pflanzen<br />

und Tiere“, „Boden“ und „Wasser“ (Baugrund) und „Mensch“ (Schall) Fachgutachten zu<br />

erarbeiten sind, die die Auswirkungen des Vorhabens detailliert untersuchen.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

nachteiliger Umweltauswirkungen verbleiben für die Schutzgüter „Boden“ und<br />

„Wasser“ (durch die Umlagerung und natürlich anstehen<strong>der</strong>, wenngleich mit Schadstoffen<br />

belasteter Böden und die Versiegelung) erhebliche Auswirkungen. Die Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft und in das Orts- und Landschaftsbild werden durch geeignete Kompensationsmaßnahmen<br />

ausgeglichen.<br />

Im Vorhabensgebiet können nachfolgend aufgeführte streng geschützte Arten nicht ausgeschlossen<br />

werden:<br />

• Baumfalke<br />

• Grauspecht<br />

• Habicht<br />

• Kiebitz<br />

• Mäusebussard<br />

Mit Verweis auf die Darstellungen zu Vermeidungs- und Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen ist davon<br />

auszugehen, dass für sämtliche <strong>der</strong> oben aufgeführten streng geschützten Arten keine<br />

Biotope zerstört werden, die für die entsprechenden Arten nicht ersetzbar sind.<br />

Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Angebotsplanung handelt, können nicht alle<br />

Umweltauswirkungen abschließend ermittelt und beschrieben werden. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Bestimmungen ist aber sichergestellt, dass diese Punkte (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Schall, Licht, Geruch, Erschütterungen) im Rahmen <strong>der</strong> bei Betriebsansiedlungen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Bau- und Betriebsgenehmigungen auf Einhaltung <strong>der</strong> geltenden Grenzwerte geprüft<br />

werden. Hierzu sind ggf. weitere Fachgutachten zu erarbeiten.<br />

Die Einhaltung <strong>der</strong> o.g. Standards wird durch Maßnahmen zum Monitoring überwacht.<br />

11. Bodenordnende Maßnahmen<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich, <strong>der</strong> größte Teil des<br />

Plangebietes befindet sich im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

- 29 -


Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

12. Denkmalschutz<br />

Im Bebauungsplanbereich sind keine schützenswerten Denkmale o<strong>der</strong> Bodendenkmale<br />

bekannt. Es wird standardmäßig ein Hinweis zum Umgang mit evtl. Bodendenkmälern<br />

eingefügt.<br />

13. Festsetzungen<br />

Der Bebauungsplan setzt durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text folgendes fest:<br />

a. die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches<br />

b. die Art und das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

c. die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

d. öffentliche Verkehrsflächen<br />

e. private Grünflächen<br />

f. Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

g. Flächen für die Nie<strong>der</strong>schlagswasserableitung und –rückhaltung<br />

h. Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten<br />

i. etc.<br />

14. Maßnahmen zur Realisierung<br />

Das Grundstück ist im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong>. Bodenordnende Maßnahmen sind nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

15. Städtebauliche Werte<br />

Gesamtfläche B–Plan ca. 83.762 m 2<br />

<strong>Gewerbegebiet</strong> ca. 55.722 m 2<br />

Verkehrsflächen ca. 8.003 m 2<br />

Grünflächen ca. 1.717 m 2<br />

Maßnahmenflächen ca. 5.496 m 2<br />

Ver- und Entsorgungsflächen ca. 12.824 m 2<br />

Der Oberbürgermeister<br />

In Vertretung<br />

Thomas Grothe<br />

(Technischer Beigeordneter)<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

- 30 -


11.09.2009<br />

Zusammenfassende Erklärung<br />

(gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))<br />

zum<br />

Bebauungsplan Nr.<br />

11/05 (577)<br />

–<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>–<br />

1. Planung<br />

Ziel/Inhalt dieses Bebauungsplans ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für eine gewerbliche Nutzung an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. Vor dem Hintergrund,<br />

dass es in <strong>Hagen</strong> nur geringe Reservepotentiale an verfügbaren Gewerbeflächen<br />

gibt, sollen die für eine Gewerbenutzung geeigneten Flächen an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong><br />

<strong>Straße</strong> vorrangig entwickelt werden. Potentiellen Investoren sollen möglichst<br />

große zusammenhängende Gewerbeflächen aus eigener Hand angeboten<br />

werden können.<br />

Dieser Bebauungsplan ist ein erster Schritt innerhalb dieser vorgesehenen Entwicklung.<br />

2. Berücksichtigung an<strong>der</strong>er Planungsmöglichkeiten<br />

Ausgenommen <strong>der</strong> Flächen entlang <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>, explizit <strong>der</strong> in diesem<br />

Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) – <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> – festgesetzten<br />

sowie auch <strong>der</strong> im westlich angrenzenden laufenden Bebauungsplanverfahrens<br />

9/07 (596) –<strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>/Am Tempel – geplanten Flächen gibt es <strong>der</strong>zeit<br />

keine in Betracht kommenden an<strong>der</strong>weitigen Planungsmöglichkeiten / Alternativen.<br />

Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />

Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009


3. Verfahrensablauf<br />

- Einleitungsbeschluss durch den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> 02.03.2006<br />

- Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses 07.03.2006<br />

- Scopingtermin 07.02.2006<br />

zur Ermittlung von Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

- Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB): 15.08.2006<br />

- Frühzeitige Beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) 08.11.2006 – 11.12.2006<br />

<strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

- Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 17.09.2008 – 17.10.2008<br />

- Beteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB): 17.09.2008 – 17.10.2008<br />

<strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

- Satzungsbeschluss 10.09.2009<br />

Mit <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird <strong>der</strong> Bebauungsplan<br />

rechtsverbindlich.<br />

4. Berücksichtigung <strong>der</strong> Umweltbelange<br />

Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans wurden<br />

im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft,<br />

Mensch, Landschafts– und Ortsbild sowie Kultur– und Sachgüter überprüft und im<br />

Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan ausführlich dargestellt.<br />

Folgende Fachgutachten und Untersuchungen wurden im Rahmen des Umweltberichts<br />

erstellt:<br />

Kartierung <strong>der</strong> Amphibien und Brutvögel<br />

Fachgutachten Artenschutz mit faunistischem Fachbeitrag<br />

Kurzbericht zu den wesentlichen Bodeneigenschaften<br />

Baugrunduntersuchung und baugrundtechnische Beratung in <strong>der</strong> Entwurfphase<br />

Hydrogeologische Untersuchungen & Baugrundgutachten<br />

Zusätzliche Bohrungen mit Grundwasserbeobachtungspegeln und Pumpversuche<br />

im hangseitigen Grundstücksbereich zur Beurteilung des Hangwasseranfalls<br />

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

Geräusch – Immissionsschutzgutachten<br />

Die Ergebnisse aus diesen Fachgutachten sowie auch aus <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in diesen Bebauungsplan eingeflossen.<br />

Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)) zum<br />

Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009<br />

2


Es wurden textliche Festsetzungen bzgl.<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung (Rückhaltung und Einleitung in die vorhandnen<br />

Gewässer),<br />

Maßnahmen zum Umgang mit den belasteten Böden,<br />

Einschränkungen hinsichtlich <strong>der</strong> Lärmemissionen auf vorhandene Nutzungen,<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft, die aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzzone erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind und<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefährdung und Störung nachtaktiver Tiere<br />

getroffen und textliche Hinweise bzgl.<br />

Bodendenkmälern,<br />

Wasserschutzzonen,<br />

Bodenschutz und<br />

Kompensationsflächen<br />

in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Sie haben Einfluss auf die Abgrenzung <strong>der</strong> Bauflächen zu den schützenswerten<br />

Landschaftsbestandteilen (Gewässer, Bäume) und die Nachbarschaft, den Umgang<br />

mit dem Boden und den Gewässern (Gewässerschutz) und auf die gewählte Form<br />

<strong>der</strong> Erschließung und die Entsorgung.<br />

Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sind die notwendigen Kompensationsmaßnahmen<br />

für den durch die Gewerbeansiedlung unvermeidbaren Eingriff in Natur und<br />

Landschaft dargestellt. Der Eingriff wird an an<strong>der</strong>er Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet als Waldumbaumaßnahme<br />

ausgeglichen.<br />

5. Schlussbemerkung<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich <strong>der</strong> erheblichen Umweltauswirkungen<br />

durch die <strong>Gewerbegebiet</strong>sentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten sind.<br />

Maßnahmen zum Monitoring (zur frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger<br />

Auswirkungen und <strong>der</strong>en Abhilfe) sind in <strong>der</strong> Begründung zu diesem Bebauungsplan<br />

dargestellt.<br />

Der Oberbürgermeister<br />

gez. Demnitz<br />

Peter Demnitz<br />

Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)) zum<br />

Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009<br />

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