Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
nachteilige Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Nutzungen auf den Waldbereich (Geschützter<br />
Landschaftsbestandteil) minimiert.<br />
Die oben beschriebene Maßnahme wird auf die Bilanzierung des LBP angerechnet.<br />
Erhalt und Entwicklung eines Gehölzstreifens<br />
Im südöstlichen Bereich stockt auf einer Böschung zur <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ ein<br />
waldartiger Gehölzbestand. Der Gehölzbestand ist zu erhalten und auf <strong>der</strong> westlichen Seite<br />
durch eine Gehölzpflanzung zu ergänzen. In einer Breite von ca. 5-12m werden dem<br />
bestehenden Gehölzkomplex heimische, standortgerechte Bäume 2. Ordnung und Sträucher<br />
vorgepflanzt, die einen gestuften Übergang zum GE-Gebiet bilden. Mit Geh- Fahrund<br />
Leitungsrechten belegte, <strong>der</strong>zeit nicht mit Sträuchern o<strong>der</strong> Bäumen überstellte Flächen<br />
werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />
Maßnahmen:<br />
• Aufforstung eines gestuften Waldrandes durch Anpflanzung von Gehölzen in 3 bis 8<br />
vor- und zurückspringenden, parallel zum Gehölzrand verlaufenden Reihen, Reihenund<br />
Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />
• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />
zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />
• Selbständige Sukzession <strong>der</strong> übrigen Flächen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Kronentraufen<br />
• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />
Mähwiese, soweit sie nicht mit Sträuchern o<strong>der</strong> Bäumen überstellt sind.<br />
Entwicklung eines Gehölzstreifens (Private Grünfläche)<br />
Im Übergangsbereich zwischen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“<br />
und dem geplanten GE-Gebiet soll zur Eingrünung ein Gehölzstreifen angelegt werden.<br />
In einer Breite von ca. 3-15m werden heimische, standortgerechte Bäume 1. und 2.<br />
Ordnung und Sträucher gepflanzt, die einen weitgehend geschlossenen Gehölzbestand<br />
bilden. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen<br />
entwickelt.<br />
Maßnahmen:<br />
• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />
zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />
• Anlage eines Gehölzstreifens durch Anpflanzung von Gehölzen in 1 bis 7 Reihen, Reihen-<br />
und Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />
• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />
Mähwiese.<br />
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung<br />
sowie für Ablagerungen – Zweckbestimmung Abwasser (Regenrückhaltung)<br />
Das geplante GE-Gebiet ist von Flächen für die Rückhaltung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
umgeben. Die Randbereiche außerhalb <strong>der</strong> Rückhalteflächen und Unterhaltungswege,<br />
sollen in Abstimmung mit dem Betreiber mit Sträuchern und Bäumen begrünt werden. Mit<br />
Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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