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Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

nachteilige Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Nutzungen auf den Waldbereich (Geschützter<br />

Landschaftsbestandteil) minimiert.<br />

Die oben beschriebene Maßnahme wird auf die Bilanzierung des LBP angerechnet.<br />

Erhalt und Entwicklung eines Gehölzstreifens<br />

Im südöstlichen Bereich stockt auf einer Böschung zur <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ ein<br />

waldartiger Gehölzbestand. Der Gehölzbestand ist zu erhalten und auf <strong>der</strong> westlichen Seite<br />

durch eine Gehölzpflanzung zu ergänzen. In einer Breite von ca. 5-12m werden dem<br />

bestehenden Gehölzkomplex heimische, standortgerechte Bäume 2. Ordnung und Sträucher<br />

vorgepflanzt, die einen gestuften Übergang zum GE-Gebiet bilden. Mit Geh- Fahrund<br />

Leitungsrechten belegte, <strong>der</strong>zeit nicht mit Sträuchern o<strong>der</strong> Bäumen überstellte Flächen<br />

werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />

Maßnahmen:<br />

• Aufforstung eines gestuften Waldrandes durch Anpflanzung von Gehölzen in 3 bis 8<br />

vor- und zurückspringenden, parallel zum Gehölzrand verlaufenden Reihen, Reihenund<br />

Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />

• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />

zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />

• Selbständige Sukzession <strong>der</strong> übrigen Flächen im Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Kronentraufen<br />

• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />

Mähwiese, soweit sie nicht mit Sträuchern o<strong>der</strong> Bäumen überstellt sind.<br />

Entwicklung eines Gehölzstreifens (Private Grünfläche)<br />

Im Übergangsbereich zwischen <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“<br />

und dem geplanten GE-Gebiet soll zur Eingrünung ein Gehölzstreifen angelegt werden.<br />

In einer Breite von ca. 3-15m werden heimische, standortgerechte Bäume 1. und 2.<br />

Ordnung und Sträucher gepflanzt, die einen weitgehend geschlossenen Gehölzbestand<br />

bilden. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen<br />

entwickelt.<br />

Maßnahmen:<br />

• Entwicklung eines 3 m breiten artenreichen Gras- und Krautsaumes entlang <strong>der</strong> Grenze<br />

zur Fläche für die Wasserwirtschaft durch Aushagerung über 5 Jahre,<br />

• Anlage eines Gehölzstreifens durch Anpflanzung von Gehölzen in 1 bis 7 Reihen, Reihen-<br />

und Pflanzabstand je 1,5 m mit heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />

• Entwicklung <strong>der</strong> mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belegten Flächen als 2-schürige<br />

Mähwiese.<br />

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung<br />

sowie für Ablagerungen – Zweckbestimmung Abwasser (Regenrückhaltung)<br />

Das geplante GE-Gebiet ist von Flächen für die Rückhaltung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

umgeben. Die Randbereiche außerhalb <strong>der</strong> Rückhalteflächen und Unterhaltungswege,<br />

sollen in Abstimmung mit dem Betreiber mit Sträuchern und Bäumen begrünt werden. Mit<br />

Geh- Fahr- und Leitungsrechten belegte Flächen werden als 2-schürige Mähwiesen entwickelt.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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