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Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Es wurden textliche Festsetzungen bzgl.<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung (Rückhaltung und Einleitung in die vorhandnen<br />

Gewässer),<br />

Maßnahmen zum Umgang mit den belasteten Böden,<br />

Einschränkungen hinsichtlich <strong>der</strong> Lärmemissionen auf vorhandene Nutzungen,<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft, die aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzzone erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind und<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefährdung und Störung nachtaktiver Tiere<br />

getroffen und textliche Hinweise bzgl.<br />

Bodendenkmälern,<br />

Wasserschutzzonen,<br />

Bodenschutz und<br />

Kompensationsflächen<br />

in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Sie haben Einfluss auf die Abgrenzung <strong>der</strong> Bauflächen zu den schützenswerten<br />

Landschaftsbestandteilen (Gewässer, Bäume) und die Nachbarschaft, den Umgang<br />

mit dem Boden und den Gewässern (Gewässerschutz) und auf die gewählte Form<br />

<strong>der</strong> Erschließung und die Entsorgung.<br />

Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sind die notwendigen Kompensationsmaßnahmen<br />

für den durch die Gewerbeansiedlung unvermeidbaren Eingriff in Natur und<br />

Landschaft dargestellt. Der Eingriff wird an an<strong>der</strong>er Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet als Waldumbaumaßnahme<br />

ausgeglichen.<br />

5. Schlussbemerkung<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich <strong>der</strong> erheblichen Umweltauswirkungen<br />

durch die <strong>Gewerbegebiet</strong>sentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten sind.<br />

Maßnahmen zum Monitoring (zur frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger<br />

Auswirkungen und <strong>der</strong>en Abhilfe) sind in <strong>der</strong> Begründung zu diesem Bebauungsplan<br />

dargestellt.<br />

Der Oberbürgermeister<br />

gez. Demnitz<br />

Peter Demnitz<br />

Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)) zum<br />

Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009<br />

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