Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Es wurden textliche Festsetzungen bzgl.<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasserbeseitigung (Rückhaltung und Einleitung in die vorhandnen<br />
Gewässer),<br />
Maßnahmen zum Umgang mit den belasteten Böden,<br />
Einschränkungen hinsichtlich <strong>der</strong> Lärmemissionen auf vorhandene Nutzungen,<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft, die aufgrund <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzzone erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind und<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefährdung und Störung nachtaktiver Tiere<br />
getroffen und textliche Hinweise bzgl.<br />
Bodendenkmälern,<br />
Wasserschutzzonen,<br />
Bodenschutz und<br />
Kompensationsflächen<br />
in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Sie haben Einfluss auf die Abgrenzung <strong>der</strong> Bauflächen zu den schützenswerten<br />
Landschaftsbestandteilen (Gewässer, Bäume) und die Nachbarschaft, den Umgang<br />
mit dem Boden und den Gewässern (Gewässerschutz) und auf die gewählte Form<br />
<strong>der</strong> Erschließung und die Entsorgung.<br />
Im Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sind die notwendigen Kompensationsmaßnahmen<br />
für den durch die Gewerbeansiedlung unvermeidbaren Eingriff in Natur und<br />
Landschaft dargestellt. Der Eingriff wird an an<strong>der</strong>er Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet als Waldumbaumaßnahme<br />
ausgeglichen.<br />
5. Schlussbemerkung<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich <strong>der</strong> erheblichen Umweltauswirkungen<br />
durch die <strong>Gewerbegebiet</strong>sentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten sind.<br />
Maßnahmen zum Monitoring (zur frühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger<br />
Auswirkungen und <strong>der</strong>en Abhilfe) sind in <strong>der</strong> Begründung zu diesem Bebauungsplan<br />
dargestellt.<br />
Der Oberbürgermeister<br />
gez. Demnitz<br />
Peter Demnitz<br />
Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)) zum<br />
Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009<br />
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