Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
6. Erschließung<br />
6.1 Äußere Erschließung<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>, zurzeit L 675. In<br />
absehbarer Zeit ist eine Aufstufung zur Bundesstraße vorgesehen. Im Zuge <strong>der</strong> Aufstufung<br />
zur Bundesstraße soll auf <strong>der</strong> Südseite ein Fuß- und Radweg geplant werden, <strong>der</strong><br />
Bebauungsplan berücksichtigt diese Erweiterungsflächen. Ein vierspuriger Ausbau <strong>der</strong><br />
<strong>Straße</strong> ist nicht beabsichtigt. Für die Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist eine neue Zufahrt<br />
mit einer Linksabbiegerspur als öffentliche Verkehrsanlage notwendig. Gleichzeitig<br />
wird die heutige Zufahrt zur <strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg für den KFZ Verkehr abgebunden,<br />
hier ist als Ersatz die Anlage einer neuen <strong>Straße</strong>nverbindung "Oberste Hülsberg / Anschluss<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong> an die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>“ vorgesehen. Der Bebauungsplan<br />
berücksichtigt eine 20 m Anbauverbotszone, gemessen von <strong>der</strong> heutigen Fahrbahnkante<br />
<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. In diesen Bereich sind keine gewerblichen Bauflächen vorgesehen.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Sichtdreiecke für die Anfahrsichtweite <strong>der</strong> geplanten Einmündung<br />
in die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> liegen innerhalb <strong>der</strong> ausgewiesenen Verkehrsflächen, somit<br />
sind Festsetzungen zu den Sichtdreiecken entbehrlich.<br />
6.2 Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es<br />
Die Erschließung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es erfolgt über einen neuen <strong>Straße</strong>nanschluss an die<br />
<strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> in Höhe <strong>der</strong> vorhandenen westlichen Zufahrt zur Eisenbahnunterführung.<br />
Eine weitergehende öffentliche Erschließung des Gebietes ist nicht vorgesehen, da<br />
hier flexibel auf eine spätere Grundstücksaufteilung und Grundstücksnutzung reagiert werden<br />
soll.<br />
Von <strong>der</strong> neuen Zufahrt abzweigend wird eine neue <strong>Straße</strong>nverbindung nach Osten zur<br />
<strong>Straße</strong> Oberste Hülsberg geplant, <strong>Straße</strong>nbreite und Querschnitt orientieren sich mit ca.6<br />
m Gesamtbreite am vorhandenen <strong>Straße</strong>nprofil. Die heutige Zufahrt Oberste Hülsberg in<br />
Richtung <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> wird für den KFZ - Verkehr gesperrt, hier wird nur noch<br />
eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer aufrechterhalten. Der Bebauungsplan weist<br />
diese vorgenannten Verkehrsflächen aus.<br />
Die neue <strong>Straße</strong>nverbindung zur <strong>Straße</strong> "Oberste Hülsberg" überquert kurz vor dem Neuanschluss<br />
an die bestehende <strong>Straße</strong> "Oberste Hülsberg" den hier offen verlaufenden<br />
Hegtbach. Für die Querung des Baches mit einer <strong>Straße</strong> ist ein wasserrechtliches Verfahren<br />
eingeleitet worden, das bis zum Satzungsbeschluss durchgeführt/abgeschlossen sein<br />
wird.<br />
6.3 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />
Die Anordnung <strong>der</strong> Stellplätze auf dem Grundstück wird im Bebauungsplan freigestellt.<br />
Die Ausführungen <strong>der</strong> "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm" bzgl.<br />
<strong>der</strong> Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen sind hierbei zu beachten.<br />
Die Stellplätze sind entsprechend <strong>der</strong> textlichen Festsetzung zu begrünen.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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