Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
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11.09.2009<br />
Zusammenfassende Erklärung<br />
(gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))<br />
zum<br />
Bebauungsplan Nr.<br />
11/05 (577)<br />
–<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>–<br />
1. Planung<br />
Ziel/Inhalt dieses Bebauungsplans ist die Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für eine gewerbliche Nutzung an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>. Vor dem Hintergrund,<br />
dass es in <strong>Hagen</strong> nur geringe Reservepotentiale an verfügbaren Gewerbeflächen<br />
gibt, sollen die für eine Gewerbenutzung geeigneten Flächen an <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong><br />
<strong>Straße</strong> vorrangig entwickelt werden. Potentiellen Investoren sollen möglichst<br />
große zusammenhängende Gewerbeflächen aus eigener Hand angeboten<br />
werden können.<br />
Dieser Bebauungsplan ist ein erster Schritt innerhalb dieser vorgesehenen Entwicklung.<br />
2. Berücksichtigung an<strong>der</strong>er Planungsmöglichkeiten<br />
Ausgenommen <strong>der</strong> Flächen entlang <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>, explizit <strong>der</strong> in diesem<br />
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) – <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> – festgesetzten<br />
sowie auch <strong>der</strong> im westlich angrenzenden laufenden Bebauungsplanverfahrens<br />
9/07 (596) –<strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>/Am Tempel – geplanten Flächen gibt es <strong>der</strong>zeit<br />
keine in Betracht kommenden an<strong>der</strong>weitigen Planungsmöglichkeiten / Alternativen.<br />
Zusammenfassende Erklärung (gemäß § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch(BauGB)) zum<br />
Bebauungsplan Nr.11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>– vom 11.09.2009