Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Schutzgut Mensch<br />
Erholung<br />
Das Plangebiet selbst hat keine unmittelbare Erholungsfunktion. Auf <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste<br />
Hülsberg“ nordöstlich des Plangebietes verläuft <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>weg x20 „Volme-Höhenweg“<br />
(Witten-Olpe).<br />
Schall<br />
Die Bahnanlagen sowie die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> stellen lineare Schallquellen dar, so<br />
dass eine Vorbelastung des Raumes gegeben ist. Entlang <strong>der</strong> südlich verlaufenden Autobahn<br />
als weitere Vorbelastung verläuft teilweise eine Lärmschutzwand.<br />
Licht<br />
Derzeit sind die Flächen <strong>der</strong> Bahnanlagen und die Rastanlage an <strong>der</strong> Autobahn mit einer<br />
künstlichen Beleuchtung versehen, erhebliche Vorbelastungen des Schutzgutes Mensch<br />
ergeben sich hieraus nicht.<br />
Gerüche, Strahlen, Erschütterungen<br />
Das Schutzgut Mensch kann potentiell durch Gerüche, Strahlten und Erschütterungen betroffen<br />
sein. Daten o<strong>der</strong> Aussagen zum Umweltzustand liegen nicht vor; Vorbelastungen<br />
sind nicht bekannt.<br />
Schutzgut Landschaft/Ortsbild<br />
Das Landschafts- bzw. Ortsbild ist geprägt durch den Wechsel von landwirtschaftlichen<br />
Flächen und Wald- bzw. Gehölzstreifen sowie vereinzelte Siedlungskomplexe zwischen<br />
den <strong>Stadt</strong>teilen Vorhalle und Volmarstein. Insbeson<strong>der</strong>e von den gegenüberliegenden<br />
Hängen des Ruhrtales (Herdecke) ist das Plangebiet direkt einsehbar.<br />
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Im Plangebiet befinden sich keine Kultur- und sonstige Sachgüter (Boden-, Bau-, Naturdenkmale).<br />
Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />
sichergestellt.<br />
Ein Kanalanschluss für die Abwasserbeseitigung ist <strong>der</strong>zeit nicht vorhanden.<br />
10.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong><br />
Planung<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Durch das Vorhaben kommt es zum vollständigen Verlust <strong>der</strong> Ackerfläche (ca. 7 Hektar)<br />
und knapp 0,8 Hektar weiterer Biotopstrukturen (Bankette, Wiesen, Gehölzstrukturen insbeson<strong>der</strong>e<br />
im Bereich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>). Der extensivierte Saum am südwestlichen<br />
Übergang zum Geschützten Landschaftsbestandteil und <strong>der</strong> Gehölzbestand im Südosten<br />
an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ bleiben erhalten.<br />
Aus den Eingriffen in den Naturhaushalt errechnet sich gemäß Landschaftspflegerischem<br />
Fachbeitrag ein Kompensationsbedarf von 3,35 Hektar. Der endgültige Kompensationsbedarf<br />
ergibt sich erst im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Betrachtung des Aspektes „Landschaftsästhetik“<br />
im Kapitel „Orts- und Landschaftsbild“ (s. unten).<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
- 17 -