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Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Schutzgut Mensch<br />

Erholung<br />

Das Plangebiet selbst hat keine unmittelbare Erholungsfunktion. Auf <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste<br />

Hülsberg“ nordöstlich des Plangebietes verläuft <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>weg x20 „Volme-Höhenweg“<br />

(Witten-Olpe).<br />

Schall<br />

Die Bahnanlagen sowie die <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> stellen lineare Schallquellen dar, so<br />

dass eine Vorbelastung des Raumes gegeben ist. Entlang <strong>der</strong> südlich verlaufenden Autobahn<br />

als weitere Vorbelastung verläuft teilweise eine Lärmschutzwand.<br />

Licht<br />

Derzeit sind die Flächen <strong>der</strong> Bahnanlagen und die Rastanlage an <strong>der</strong> Autobahn mit einer<br />

künstlichen Beleuchtung versehen, erhebliche Vorbelastungen des Schutzgutes Mensch<br />

ergeben sich hieraus nicht.<br />

Gerüche, Strahlen, Erschütterungen<br />

Das Schutzgut Mensch kann potentiell durch Gerüche, Strahlten und Erschütterungen betroffen<br />

sein. Daten o<strong>der</strong> Aussagen zum Umweltzustand liegen nicht vor; Vorbelastungen<br />

sind nicht bekannt.<br />

Schutzgut Landschaft/Ortsbild<br />

Das Landschafts- bzw. Ortsbild ist geprägt durch den Wechsel von landwirtschaftlichen<br />

Flächen und Wald- bzw. Gehölzstreifen sowie vereinzelte Siedlungskomplexe zwischen<br />

den <strong>Stadt</strong>teilen Vorhalle und Volmarstein. Insbeson<strong>der</strong>e von den gegenüberliegenden<br />

Hängen des Ruhrtales (Herdecke) ist das Plangebiet direkt einsehbar.<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Plangebiet befinden sich keine Kultur- und sonstige Sachgüter (Boden-, Bau-, Naturdenkmale).<br />

Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />

sichergestellt.<br />

Ein Kanalanschluss für die Abwasserbeseitigung ist <strong>der</strong>zeit nicht vorhanden.<br />

10.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong><br />

Planung<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Durch das Vorhaben kommt es zum vollständigen Verlust <strong>der</strong> Ackerfläche (ca. 7 Hektar)<br />

und knapp 0,8 Hektar weiterer Biotopstrukturen (Bankette, Wiesen, Gehölzstrukturen insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Bereich <strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>). Der extensivierte Saum am südwestlichen<br />

Übergang zum Geschützten Landschaftsbestandteil und <strong>der</strong> Gehölzbestand im Südosten<br />

an <strong>der</strong> <strong>Straße</strong> „Oberste Hülsberg“ bleiben erhalten.<br />

Aus den Eingriffen in den Naturhaushalt errechnet sich gemäß Landschaftspflegerischem<br />

Fachbeitrag ein Kompensationsbedarf von 3,35 Hektar. Der endgültige Kompensationsbedarf<br />

ergibt sich erst im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Betrachtung des Aspektes „Landschaftsästhetik“<br />

im Kapitel „Orts- und Landschaftsbild“ (s. unten).<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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