Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Der ermittelte Kompensationsbedarf ist im Bebauungsplangebiet selbst nicht ausgleichbar.<br />
Als Maßnahme im Geltungsbereich ist lediglich die Maßnahme im Übergang zum<br />
Waldsaum an <strong>der</strong> westlichen Grenze des Bebauungsplanes (Maßnahme A1)<br />
berücksichtigt. Die Maßnahmen an <strong>der</strong> östlichen Grenze werden wegen <strong>der</strong> Leitungsrechte<br />
nicht als Kompensation anerkannt.<br />
Die Festsetzungen zur Begrünung <strong>der</strong> Flächen für Versorgungsanlagen und zur Begrünung<br />
<strong>der</strong> Auf- und Abtragsböschungen in dem <strong>Gewerbegebiet</strong> können nicht quantifiziert<br />
werden, da keine entsprechenden Planungen vorliegen.<br />
Die Grünflächen in den GE-Gebieten lassen sich jedoch grob über die Grundflächenzahl<br />
(GRZ) vorausschätzen; bei einer Fläche des <strong>Gewerbegebiet</strong>es von 55.000 m² und einer<br />
GRZ von 0,8 (80% überbaubar) ergibt sich ein Grünflächenanteil von 11.000 m².<br />
Aus den o.g. Flächen ergibt sich im B-Plangebiet eine anrechenbare Kompensationsfläche<br />
von 0,25 ha. In Abzug gebracht von <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Gesamtkompensationsfläche von<br />
4,97 ha ergibt sich eine erfor<strong>der</strong>liche Ersatzfläche von 4,72 ha.<br />
Externe Ersatzmaßnahmen werden auf städtischen Forstflächen am Forstort „Kurk“ (Forstfläche<br />
Nr. 32B und 32C, Gemarkung Haspe, Flur 59, Flurstücke 20, 21, 42.775 m²) sowie<br />
am Forstort „Buscherberg / Kalkofen“ (Forstfläche Nr. 25C, Gemarkung <strong>Hagen</strong>, Flur 52,<br />
Flurstücke 65, 66 – Teilfläche, 4.425 m²) in Form von Waldumbaumaßnahmen auf vom<br />
Sturm „Kyrill“ betroffenen Nadelwaldflächen durchgeführt. Dabei sollen reine Fichtenbestände<br />
zu einer standortgerechte Laubwaldgesellschaft mit überwiegend lebensraumtypischen<br />
Arten entwickelt werden.<br />
Damit wird sowohl ein ökologisch sinnvoller Umbau von Waldflächen im Sinne des Naturhaushaltes<br />
erreicht als auch eine Verbesserung des Landschaftsbildes erzielt.<br />
Die Lage <strong>der</strong> externen Ausgleichsflächen ist im Bebauungsplan Blatt 1 auf einem Lageplan<br />
eindeutig dargestellt.<br />
10. Umweltbericht<br />
10.1 Einleitung<br />
Anlass und Rechtsgrundlage<br />
Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des<br />
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchzuführen. Aufgabe<br />
<strong>der</strong> Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen <strong>der</strong> geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die<br />
Umweltprüfung ist unselbständiger Teil im Aufstellungsverfahren. Ihre Ergebnisse sind im<br />
Umweltbericht darzustellen, <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Bauleitpläne ist.<br />
Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt eine Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.<br />
Die Ebenen <strong>der</strong> Erfassung und Bewertung in <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />
BauGB sind:<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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