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Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Der ermittelte Kompensationsbedarf ist im Bebauungsplangebiet selbst nicht ausgleichbar.<br />

Als Maßnahme im Geltungsbereich ist lediglich die Maßnahme im Übergang zum<br />

Waldsaum an <strong>der</strong> westlichen Grenze des Bebauungsplanes (Maßnahme A1)<br />

berücksichtigt. Die Maßnahmen an <strong>der</strong> östlichen Grenze werden wegen <strong>der</strong> Leitungsrechte<br />

nicht als Kompensation anerkannt.<br />

Die Festsetzungen zur Begrünung <strong>der</strong> Flächen für Versorgungsanlagen und zur Begrünung<br />

<strong>der</strong> Auf- und Abtragsböschungen in dem <strong>Gewerbegebiet</strong> können nicht quantifiziert<br />

werden, da keine entsprechenden Planungen vorliegen.<br />

Die Grünflächen in den GE-Gebieten lassen sich jedoch grob über die Grundflächenzahl<br />

(GRZ) vorausschätzen; bei einer Fläche des <strong>Gewerbegebiet</strong>es von 55.000 m² und einer<br />

GRZ von 0,8 (80% überbaubar) ergibt sich ein Grünflächenanteil von 11.000 m².<br />

Aus den o.g. Flächen ergibt sich im B-Plangebiet eine anrechenbare Kompensationsfläche<br />

von 0,25 ha. In Abzug gebracht von <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Gesamtkompensationsfläche von<br />

4,97 ha ergibt sich eine erfor<strong>der</strong>liche Ersatzfläche von 4,72 ha.<br />

Externe Ersatzmaßnahmen werden auf städtischen Forstflächen am Forstort „Kurk“ (Forstfläche<br />

Nr. 32B und 32C, Gemarkung Haspe, Flur 59, Flurstücke 20, 21, 42.775 m²) sowie<br />

am Forstort „Buscherberg / Kalkofen“ (Forstfläche Nr. 25C, Gemarkung <strong>Hagen</strong>, Flur 52,<br />

Flurstücke 65, 66 – Teilfläche, 4.425 m²) in Form von Waldumbaumaßnahmen auf vom<br />

Sturm „Kyrill“ betroffenen Nadelwaldflächen durchgeführt. Dabei sollen reine Fichtenbestände<br />

zu einer standortgerechte Laubwaldgesellschaft mit überwiegend lebensraumtypischen<br />

Arten entwickelt werden.<br />

Damit wird sowohl ein ökologisch sinnvoller Umbau von Waldflächen im Sinne des Naturhaushaltes<br />

erreicht als auch eine Verbesserung des Landschaftsbildes erzielt.<br />

Die Lage <strong>der</strong> externen Ausgleichsflächen ist im Bebauungsplan Blatt 1 auf einem Lageplan<br />

eindeutig dargestellt.<br />

10. Umweltbericht<br />

10.1 Einleitung<br />

Anlass und Rechtsgrundlage<br />

Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des<br />

Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchzuführen. Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen <strong>der</strong> geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die<br />

Umweltprüfung ist unselbständiger Teil im Aufstellungsverfahren. Ihre Ergebnisse sind im<br />

Umweltbericht darzustellen, <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ter Teil <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Bauleitpläne ist.<br />

Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt eine Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.<br />

Die Ebenen <strong>der</strong> Erfassung und Bewertung in <strong>der</strong> Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB sind:<br />

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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