Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Das auf den Dachflächen (außer kupfer-, zink- o<strong>der</strong> bleigedeckte Dachflächen) anfallende<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann ohne weitere Reinigung in die Gräben eingeleitet werden. Wegen<br />
<strong>der</strong> anschließenden Wasserschutzzone ist das auf den Hof- und Fahrflächen sowie<br />
das auf evtl. kupfer–, zink o<strong>der</strong> bleigedeckten Dachflächen anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
vor Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsgräben einer weiteren Behandlung<br />
zuzuführen.<br />
Für die Behandlung sind Filterschächte (z.B. HydroCon Filterschacht o<strong>der</strong> vergleichbare<br />
Systeme) in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Anzahl anzuwenden, die neben <strong>der</strong> Absetzwirkung auch<br />
einen optimalen Schutz für die Wasserschutzzone darstellen.<br />
Der Bebauungsplan setzt diese Vorbehandlung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswässer von belasteten<br />
Flächen auf <strong>der</strong> Grundlage des Landeswassergesetzes fest.<br />
Vor Einleitung in die Gewässer wird das Nie<strong>der</strong>schlagswasser mittels zweier Regenrückhaltebecken<br />
gedrosselt. Die beiden Becken werden als lang gestreckte Mulden entlang<br />
<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> erstellt. Die Mulden werden über einen Kanal DN 500 untereinan<strong>der</strong><br />
verbunden, um einen Ausgleich <strong>der</strong> Volumina zu erzielen.<br />
Der Bebauungsplan setzt die vorgenannten Grabenanlagen einschließlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterhaltungswege und die Regenrückhaltebecken als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
fest.<br />
Für die Einleitung des Nie<strong>der</strong>schlagwassers in die anliegenden Gewässer / Bäche sind die<br />
wasserrechtlichen Verfahren eingeleitet worden. Die Genehmigung zur Einleitung wird<br />
zum Satzungsbeschluss vorliegen.<br />
7.3 Müllentsorgung<br />
Die Müllentsorgung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist gesichert.<br />
7.4 Leitungstrassen<br />
Im Plangebiet verlaufen am nordöstlichen Rand Versorgungsleitungen außerhalb öffentlicher<br />
Verkehrsflächen. Es handelt sich um ein 10 kV Erdkabel und ein 400 V Erdkabel<br />
(Spannungsversorgung). In einem Abstand von ca. 10 m westlich davon verläuft eine<br />
Wasserleitung. Zur Sicherung dieser Leitungstrassen werden Belastungsflächen mit Geh–,<br />
Fahr– und Leitungsrechten zugunsten <strong>der</strong> Versorgungsträger in einer Breite von 6 Metern<br />
im Bebauungsplan ausgewiesen (Die Belastungsflächen <strong>der</strong> Leitungstrassen werden wegen<br />
<strong>der</strong> möglichen Verlegungsnotwendigkeit <strong>der</strong> Leitungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Erstellung <strong>der</strong> östlichen Regenwassermulde zu einer gemeinsamen Belastungsfläche erweitert).<br />
Im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens ist jedoch eine Verlegung <strong>der</strong><br />
Leitungen in die öffentlichen Verkehrsflächen notwendig.<br />
8. Grünflächen<br />
Der Bebauungsplan weist zwei Kategorien von Grünflächen aus.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
- 7 -