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Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Das auf den Dachflächen (außer kupfer-, zink- o<strong>der</strong> bleigedeckte Dachflächen) anfallende<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser kann ohne weitere Reinigung in die Gräben eingeleitet werden. Wegen<br />

<strong>der</strong> anschließenden Wasserschutzzone ist das auf den Hof- und Fahrflächen sowie<br />

das auf evtl. kupfer–, zink o<strong>der</strong> bleigedeckten Dachflächen anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

vor Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsgräben einer weiteren Behandlung<br />

zuzuführen.<br />

Für die Behandlung sind Filterschächte (z.B. HydroCon Filterschacht o<strong>der</strong> vergleichbare<br />

Systeme) in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Anzahl anzuwenden, die neben <strong>der</strong> Absetzwirkung auch<br />

einen optimalen Schutz für die Wasserschutzzone darstellen.<br />

Der Bebauungsplan setzt diese Vorbehandlung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswässer von belasteten<br />

Flächen auf <strong>der</strong> Grundlage des Landeswassergesetzes fest.<br />

Vor Einleitung in die Gewässer wird das Nie<strong>der</strong>schlagswasser mittels zweier Regenrückhaltebecken<br />

gedrosselt. Die beiden Becken werden als lang gestreckte Mulden entlang<br />

<strong>der</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong> erstellt. Die Mulden werden über einen Kanal DN 500 untereinan<strong>der</strong><br />

verbunden, um einen Ausgleich <strong>der</strong> Volumina zu erzielen.<br />

Der Bebauungsplan setzt die vorgenannten Grabenanlagen einschließlich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Unterhaltungswege und die Regenrückhaltebecken als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

fest.<br />

Für die Einleitung des Nie<strong>der</strong>schlagwassers in die anliegenden Gewässer / Bäche sind die<br />

wasserrechtlichen Verfahren eingeleitet worden. Die Genehmigung zur Einleitung wird<br />

zum Satzungsbeschluss vorliegen.<br />

7.3 Müllentsorgung<br />

Die Müllentsorgung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist gesichert.<br />

7.4 Leitungstrassen<br />

Im Plangebiet verlaufen am nordöstlichen Rand Versorgungsleitungen außerhalb öffentlicher<br />

Verkehrsflächen. Es handelt sich um ein 10 kV Erdkabel und ein 400 V Erdkabel<br />

(Spannungsversorgung). In einem Abstand von ca. 10 m westlich davon verläuft eine<br />

Wasserleitung. Zur Sicherung dieser Leitungstrassen werden Belastungsflächen mit Geh–,<br />

Fahr– und Leitungsrechten zugunsten <strong>der</strong> Versorgungsträger in einer Breite von 6 Metern<br />

im Bebauungsplan ausgewiesen (Die Belastungsflächen <strong>der</strong> Leitungstrassen werden wegen<br />

<strong>der</strong> möglichen Verlegungsnotwendigkeit <strong>der</strong> Leitungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Erstellung <strong>der</strong> östlichen Regenwassermulde zu einer gemeinsamen Belastungsfläche erweitert).<br />

Im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens ist jedoch eine Verlegung <strong>der</strong><br />

Leitungen in die öffentlichen Verkehrsflächen notwendig.<br />

8. Grünflächen<br />

Der Bebauungsplan weist zwei Kategorien von Grünflächen aus.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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