Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />
Schutzgut Wasser<br />
Es ist vorgesehen, das anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>der</strong> Dach- und Verkehrsflächen<br />
zu sammeln und gedrosselt in benachbarte Gewässer einzuleiten. Somit wird <strong>der</strong> negative<br />
Effekt auf die Grundwasserneubildungsrate im Gebiet gemin<strong>der</strong>t.<br />
Das auf den Hof-, Wege- und <strong>Straße</strong>nflächen sowie das auf evtl. kupfer–, zink o<strong>der</strong> bleigedeckten<br />
Dachflächen im <strong>Gewerbegebiet</strong> anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist vor <strong>der</strong><br />
Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsgräben einer Vorbehandlung durch Filterschächte<br />
zu unterziehen. Diese in Bebauungsplan festgesetzen Maßnahmen dienen dem<br />
Schutz des Wasserschutzgebietes.<br />
Schutzgut Klima<br />
Die einzelnen Terrassen des GE-Gebietes werden an den Einschnittböschungen mit Gehölzen<br />
eingegrünt, die Stellplätze werden mit Bäumen überstellt, um kleinräumiger Aufheizung<br />
bebauter und versiegelter Flächen entgegen zu wirken. Der genaue Umfang und die<br />
Lage <strong>der</strong>artiger Maßnahmen kann aber erst im Zuge konkreter Planungen ermittelt werden.<br />
Schutzgut Luft<br />
Aus dem Bebauungsplan selbst ergibt sich keine Notwendigkeit von Maßnahmen zur<br />
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Hier wird<br />
auf die Baugenehmigungsebene verwiesen, je nach Art des Betriebes sind hier auf Basis<br />
von Fachgutachten entsprechende Genehmigungen nach BImSchV einzuholen.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Erholung<br />
Die Wegeführung des Wan<strong>der</strong>weges ist beim Ausbau des Knotens zu berücksichtigen.<br />
Die geplante Abpflanzung (Private Grünfläche, Festsetzung Nr. 6 im Bebauungsplan) stellt<br />
eine gewisse optische Abschirmung sicher.<br />
Schall<br />
Folgende Textliche Festsetzung wird – den Empfehlungen des Gutachters folgend - in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen:<br />
Jede gewerbliche Nutzung (Anlage) ist <strong>der</strong>art auszuführen und zu betreiben, dass die von<br />
ihr ausgehenden Lärmimmissionen an den benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen<br />
(z.B. Wohnhäuser), auch unter Berücksichtigung vorhandener und/o<strong>der</strong> zu erwarten<strong>der</strong><br />
Geräuschvor- und Zusatzbelastungen, die unten aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht<br />
überschreiten.<br />
Immissionsrichtwerte:<br />
Mischgebiete (MI) u. Wohnen i. Außenbereich tags 06 - 22 Uhr 60 dB (A)<br />
Nachts 22 - 06 Uhr 45 dB (A)<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA) tags 06 - 22 Uhr 55 dB (A)<br />
Nachts 22 - 06 Uhr 40 dB (A)<br />
Reine Wohngebiete (WR) tags 06 - 22 Uhr 50 dB (A)<br />
Nachts 22 - 06 Uhr 35 dB (A)<br />
Für die Arbeitsplätze im GE-Gebiet wird die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> Arbeitsschutzrichtlinien<br />
vorausgesetzt.<br />
b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />
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