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Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) –<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Volmarsteiner</strong> <strong>Straße</strong>-<br />

Schutzgut Wasser<br />

Es ist vorgesehen, das anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>der</strong> Dach- und Verkehrsflächen<br />

zu sammeln und gedrosselt in benachbarte Gewässer einzuleiten. Somit wird <strong>der</strong> negative<br />

Effekt auf die Grundwasserneubildungsrate im Gebiet gemin<strong>der</strong>t.<br />

Das auf den Hof-, Wege- und <strong>Straße</strong>nflächen sowie das auf evtl. kupfer–, zink o<strong>der</strong> bleigedeckten<br />

Dachflächen im <strong>Gewerbegebiet</strong> anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist vor <strong>der</strong><br />

Einleitung in die öffentlichen Entwässerungsgräben einer Vorbehandlung durch Filterschächte<br />

zu unterziehen. Diese in Bebauungsplan festgesetzen Maßnahmen dienen dem<br />

Schutz des Wasserschutzgebietes.<br />

Schutzgut Klima<br />

Die einzelnen Terrassen des GE-Gebietes werden an den Einschnittböschungen mit Gehölzen<br />

eingegrünt, die Stellplätze werden mit Bäumen überstellt, um kleinräumiger Aufheizung<br />

bebauter und versiegelter Flächen entgegen zu wirken. Der genaue Umfang und die<br />

Lage <strong>der</strong>artiger Maßnahmen kann aber erst im Zuge konkreter Planungen ermittelt werden.<br />

Schutzgut Luft<br />

Aus dem Bebauungsplan selbst ergibt sich keine Notwendigkeit von Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Hier wird<br />

auf die Baugenehmigungsebene verwiesen, je nach Art des Betriebes sind hier auf Basis<br />

von Fachgutachten entsprechende Genehmigungen nach BImSchV einzuholen.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Erholung<br />

Die Wegeführung des Wan<strong>der</strong>weges ist beim Ausbau des Knotens zu berücksichtigen.<br />

Die geplante Abpflanzung (Private Grünfläche, Festsetzung Nr. 6 im Bebauungsplan) stellt<br />

eine gewisse optische Abschirmung sicher.<br />

Schall<br />

Folgende Textliche Festsetzung wird – den Empfehlungen des Gutachters folgend - in den<br />

Bebauungsplan aufgenommen:<br />

Jede gewerbliche Nutzung (Anlage) ist <strong>der</strong>art auszuführen und zu betreiben, dass die von<br />

ihr ausgehenden Lärmimmissionen an den benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen<br />

(z.B. Wohnhäuser), auch unter Berücksichtigung vorhandener und/o<strong>der</strong> zu erwarten<strong>der</strong><br />

Geräuschvor- und Zusatzbelastungen, die unten aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht<br />

überschreiten.<br />

Immissionsrichtwerte:<br />

Mischgebiete (MI) u. Wohnen i. Außenbereich tags 06 - 22 Uhr 60 dB (A)<br />

Nachts 22 - 06 Uhr 45 dB (A)<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA) tags 06 - 22 Uhr 55 dB (A)<br />

Nachts 22 - 06 Uhr 40 dB (A)<br />

Reine Wohngebiete (WR) tags 06 - 22 Uhr 50 dB (A)<br />

Nachts 22 - 06 Uhr 35 dB (A)<br />

Für die Arbeitsplätze im GE-Gebiet wird die Einhaltung <strong>der</strong> Grenzwerte <strong>der</strong> Arbeitsschutzrichtlinien<br />

vorausgesetzt.<br />

b.m.wegmann p 0573 stand 25.07.08<br />

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