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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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menge aus dem neuen Plangebiet aufzunehmen. Durch die verhältnismäßig geringe<br />

Anzahl neuer Wohneinheiten ist eine Verschlechterung <strong>der</strong> Verkehrsituation<br />

nicht zu erwarten.<br />

5. Resümee<br />

Bei <strong>der</strong> Erschließung dieser Bauflächen handelt es sich um die Aktivierung einer<br />

Wohnbauflächenreserve aus dem Flächennutzungsplan.<br />

Die geringe Größe des Planungsgebietes und die zum Teil bereits bestehenden<br />

Gebäude engen den Spielraum hinsichtlich an<strong>der</strong>weitiger Planungsmöglichkeiten<br />

ein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Obstwiese durch Verkleinerung <strong>der</strong> Wohnbauflächen wäre<br />

eine planerische Option, die aber nicht umgesetzt wurde, um ausreichend neue<br />

Bauflächen zu schaffen.<br />

Die vorliegende planerische Lösung stellt einen Kompromiss dar zwischen städtebaulichen,<br />

ökologischen und wirtschaftlichen Ansprüchen.<br />

6. Monitoring<br />

Die Gemeinden überwachen gemäß § 4c BauGB zuständigkeitshalber die erheblichen<br />

Umweltauswirkungen, die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauleitpläne eintreten,<br />

um insbeson<strong>der</strong>e unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig<br />

zu ermitteln und in <strong>der</strong> Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.<br />

Die getroffenen Festsetzungen lassen negative Umweltauswirkungen für die<br />

Schutzgüter Boden sowie Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume erwarten, die<br />

durch Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Erhebliche<br />

negative Wirkungen auf die Schutzgüter werden nach Kompensation des Eingriffs<br />

voraussichtlich nicht zurückbleiben, so dass an dieser Stelle keine detaillierten<br />

Maßnahmen festgelegt werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> überprüft den Vollzug und die Umsetzung <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen.<br />

Die Überprüfung des Erhalts und <strong>der</strong> sachgemäßen Pflege <strong>der</strong><br />

Kompensationsflächen erfolgt durch die Fachbehörden in Rahmen bestehen<strong>der</strong><br />

Überwachungspflichten.<br />

Bezüglich des Schutzgutes Wasser ist die Einleitung in den Berchumer Bach<br />

durch eine regelmäßige Kontrolle <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des Regenrückhaltebeckens<br />

durch die <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Hagen</strong> (SEH) zu überwachen.<br />

Die Einhaltung <strong>der</strong> Baugrenzen und <strong>der</strong> Grundflächenzahl wird im Rahmen des<br />

Baugenehmigungsverfahrens durch das zuständige Bauordnungsamt überprüft.<br />

Die sonstige Überwachung beschränkt sich auf die Prüfungen im Rahmen <strong>der</strong><br />

baurechtlichen Zulassungsverfahren sowie auf die Prüfung und Auswertung von<br />

Hinweisen und Beschwerden aus <strong>der</strong> Bevölkerung. Eine Überprüfung von unvorhergesehenen<br />

Auswirkungen erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen bestehen<strong>der</strong><br />

Überwachungspflichten (z. B. Staatliches Umweltamt).<br />

<strong>Hagen</strong>, den 04.01.2010<br />

Jörg Dehm

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