begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen
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menge aus dem neuen Plangebiet aufzunehmen. Durch die verhältnismäßig geringe<br />
Anzahl neuer Wohneinheiten ist eine Verschlechterung <strong>der</strong> Verkehrsituation<br />
nicht zu erwarten.<br />
5. Resümee<br />
Bei <strong>der</strong> Erschließung dieser Bauflächen handelt es sich um die Aktivierung einer<br />
Wohnbauflächenreserve aus dem Flächennutzungsplan.<br />
Die geringe Größe des Planungsgebietes und die zum Teil bereits bestehenden<br />
Gebäude engen den Spielraum hinsichtlich an<strong>der</strong>weitiger Planungsmöglichkeiten<br />
ein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Obstwiese durch Verkleinerung <strong>der</strong> Wohnbauflächen wäre<br />
eine planerische Option, die aber nicht umgesetzt wurde, um ausreichend neue<br />
Bauflächen zu schaffen.<br />
Die vorliegende planerische Lösung stellt einen Kompromiss dar zwischen städtebaulichen,<br />
ökologischen und wirtschaftlichen Ansprüchen.<br />
6. Monitoring<br />
Die Gemeinden überwachen gemäß § 4c BauGB zuständigkeitshalber die erheblichen<br />
Umweltauswirkungen, die aufgrund <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauleitpläne eintreten,<br />
um insbeson<strong>der</strong>e unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig<br />
zu ermitteln und in <strong>der</strong> Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.<br />
Die getroffenen Festsetzungen lassen negative Umweltauswirkungen für die<br />
Schutzgüter Boden sowie Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume erwarten, die<br />
durch Kompensationsmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Erhebliche<br />
negative Wirkungen auf die Schutzgüter werden nach Kompensation des Eingriffs<br />
voraussichtlich nicht zurückbleiben, so dass an dieser Stelle keine detaillierten<br />
Maßnahmen festgelegt werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hagen</strong> überprüft den Vollzug und die Umsetzung <strong>der</strong> Kompensationsmaßnahmen.<br />
Die Überprüfung des Erhalts und <strong>der</strong> sachgemäßen Pflege <strong>der</strong><br />
Kompensationsflächen erfolgt durch die Fachbehörden in Rahmen bestehen<strong>der</strong><br />
Überwachungspflichten.<br />
Bezüglich des Schutzgutes Wasser ist die Einleitung in den Berchumer Bach<br />
durch eine regelmäßige Kontrolle <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit des Regenrückhaltebeckens<br />
durch die <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Hagen</strong> (SEH) zu überwachen.<br />
Die Einhaltung <strong>der</strong> Baugrenzen und <strong>der</strong> Grundflächenzahl wird im Rahmen des<br />
Baugenehmigungsverfahrens durch das zuständige Bauordnungsamt überprüft.<br />
Die sonstige Überwachung beschränkt sich auf die Prüfungen im Rahmen <strong>der</strong><br />
baurechtlichen Zulassungsverfahren sowie auf die Prüfung und Auswertung von<br />
Hinweisen und Beschwerden aus <strong>der</strong> Bevölkerung. Eine Überprüfung von unvorhergesehenen<br />
Auswirkungen erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen bestehen<strong>der</strong><br />
Überwachungspflichten (z. B. Staatliches Umweltamt).<br />
<strong>Hagen</strong>, den 04.01.2010<br />
Jörg Dehm