begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
7.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen außerhalb des Plangebietes<br />
Im Sinne des § 1a Abs. 3 werden zum Ausgleich des errechneten Wertpunktedefizits <strong>der</strong> in<br />
Anspruch genommenen Flächen die unten aufgeführten Maßnahmen auf Flächen in <strong>der</strong><br />
näheren Umgebung des Vorhabens durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11<br />
BauGB sichergestellt.<br />
Anlage einer Obstwiese östlich <strong>der</strong> ev. Jugendbildungsstätte am Ergster Weg<br />
Auf den <strong>der</strong>zeit intensiv genutzten Grünlandflächen des Grundstückes Gemarkung Berchum,<br />
Flur 6, Flurstücksnummer 21 ist in einer Größenordnung von 5.000 m 2 eine Obstwiese<br />
anzulegen. Der schmale Gehölzstreifen an <strong>der</strong> westlichen Grundstücksgrenze ist<br />
dabei zu erhalten.<br />
Pro 100 m 2 Wiesenfläche ist ein Obstbaum zu pflanzen (insges. 50 Stück). Die Wiesenflächen<br />
<strong>der</strong> Obstwiesen sind extensiv durch ein- bis zweischührige Mahd zu pflegen. Es sind<br />
Pflanzen folgen<strong>der</strong> Qualität zu verwenden: Hochstämme, StU 10-12 cm, 2 x v. mit Ballen.<br />
Die Pflanzenauswahl erfolgt aus folgenden Sorten:<br />
Bohnapfel, Jakob Fischer, Jakob Lebel, Winterrambur, Gute Graue, Gute Luise, Schwarze<br />
Knorpelkirsche, Hauszwetsche.<br />
Die Obstbäume sind dauerhaft und fachgerecht zu pflegen, zu erhalten und mit einer üblichen<br />
Dreibockverankerung zu sichern.<br />
(Punkt 6.3.1 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, Abb. 1)<br />
Die Erweiterung einer bestehenden Obstwiese entfällt !<br />
Punkt 6.3.2 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags (Abb. 2), die Erweiterung einer bestehenden<br />
Obstwiese, entfällt, da nach Verkleinerung des Plangebietes das ursprünglich<br />
vorgesehene Baufeld 7 entfallen ist (Nummerierung laut Karte 3 des LFB). Die Erweiterung<br />
von 900 qm Obstwiese und das Anpflanzen von 9 Obstbäumen an <strong>der</strong> Hofstelle Lichtenböcken<br />
Nr. 45 sollte dem Ausgleich dieses Baufeldes 7 und seiner Erschließung dienen.<br />
Durch die verbleibenden Maßnahmen wird <strong>der</strong> Eingriff durch den Bebauungsplan ausgeglichen.<br />
Tabelle 4.7, Seite 29 des Fachbeitrages, ermittelt für Baufeld 7 eine Differenz von -6.395<br />
Wertpunkten, die bei Gegenüberstellung <strong>der</strong> Vor- und Nacheingriffszustände entstanden<br />
wären. Tabelle 6 auf Seite 31 stellt bezüglich Maßnahme 6.3.2. dem Voreingriffszustand<br />
von 9.000 Wertpunkten einen Nacheingriffszustand (Erweiterung <strong>der</strong> Obstwiese) von<br />
15.300 Wertpunkten gegenüber. Aus Maßnahme 6.3.2 resultierte somit ein Wertzuwachs<br />
von 6.300 Wertpunkten, <strong>der</strong> sich nach Entnahme des Baufeldes 7 erübrigt. Aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung<br />
des Voreingriffs- und des Nacheingriffszustandes ergibt sich für den Bebauungsplan<br />
ein Defizit von -45.466 Wertpunkten. Die unter Kapitel 6.2.2 und 6.3.1 aufgeführten<br />
Kompensationsmaßnahmen bedingen einen Wertszuwachs von 47.250 Wertpunkten,<br />
so dass <strong>der</strong> Eingriff bei Umsetzung <strong>der</strong> genannten Maßnahmen ausgeglichen ist.<br />
Forstlicher Ausgleich<br />
Für den Verlust <strong>der</strong> ersten Baumreihe des Wäldchens westlich des PG ist ein forstlicher<br />
Ausgleich in <strong>der</strong> Größenordnung 1:1 (300 m 2 ) zu leisten. Die Pflanzungen sind an <strong>der</strong><br />
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