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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

7.2 Landschaftspflegerische Maßnahmen außerhalb des Plangebietes<br />

Im Sinne des § 1a Abs. 3 werden zum Ausgleich des errechneten Wertpunktedefizits <strong>der</strong> in<br />

Anspruch genommenen Flächen die unten aufgeführten Maßnahmen auf Flächen in <strong>der</strong><br />

näheren Umgebung des Vorhabens durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11<br />

BauGB sichergestellt.<br />

Anlage einer Obstwiese östlich <strong>der</strong> ev. Jugendbildungsstätte am Ergster Weg<br />

Auf den <strong>der</strong>zeit intensiv genutzten Grünlandflächen des Grundstückes Gemarkung Berchum,<br />

Flur 6, Flurstücksnummer 21 ist in einer Größenordnung von 5.000 m 2 eine Obstwiese<br />

anzulegen. Der schmale Gehölzstreifen an <strong>der</strong> westlichen Grundstücksgrenze ist<br />

dabei zu erhalten.<br />

Pro 100 m 2 Wiesenfläche ist ein Obstbaum zu pflanzen (insges. 50 Stück). Die Wiesenflächen<br />

<strong>der</strong> Obstwiesen sind extensiv durch ein- bis zweischührige Mahd zu pflegen. Es sind<br />

Pflanzen folgen<strong>der</strong> Qualität zu verwenden: Hochstämme, StU 10-12 cm, 2 x v. mit Ballen.<br />

Die Pflanzenauswahl erfolgt aus folgenden Sorten:<br />

Bohnapfel, Jakob Fischer, Jakob Lebel, Winterrambur, Gute Graue, Gute Luise, Schwarze<br />

Knorpelkirsche, Hauszwetsche.<br />

Die Obstbäume sind dauerhaft und fachgerecht zu pflegen, zu erhalten und mit einer üblichen<br />

Dreibockverankerung zu sichern.<br />

(Punkt 6.3.1 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags, Abb. 1)<br />

Die Erweiterung einer bestehenden Obstwiese entfällt !<br />

Punkt 6.3.2 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags (Abb. 2), die Erweiterung einer bestehenden<br />

Obstwiese, entfällt, da nach Verkleinerung des Plangebietes das ursprünglich<br />

vorgesehene Baufeld 7 entfallen ist (Nummerierung laut Karte 3 des LFB). Die Erweiterung<br />

von 900 qm Obstwiese und das Anpflanzen von 9 Obstbäumen an <strong>der</strong> Hofstelle Lichtenböcken<br />

Nr. 45 sollte dem Ausgleich dieses Baufeldes 7 und seiner Erschließung dienen.<br />

Durch die verbleibenden Maßnahmen wird <strong>der</strong> Eingriff durch den Bebauungsplan ausgeglichen.<br />

Tabelle 4.7, Seite 29 des Fachbeitrages, ermittelt für Baufeld 7 eine Differenz von -6.395<br />

Wertpunkten, die bei Gegenüberstellung <strong>der</strong> Vor- und Nacheingriffszustände entstanden<br />

wären. Tabelle 6 auf Seite 31 stellt bezüglich Maßnahme 6.3.2. dem Voreingriffszustand<br />

von 9.000 Wertpunkten einen Nacheingriffszustand (Erweiterung <strong>der</strong> Obstwiese) von<br />

15.300 Wertpunkten gegenüber. Aus Maßnahme 6.3.2 resultierte somit ein Wertzuwachs<br />

von 6.300 Wertpunkten, <strong>der</strong> sich nach Entnahme des Baufeldes 7 erübrigt. Aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung<br />

des Voreingriffs- und des Nacheingriffszustandes ergibt sich für den Bebauungsplan<br />

ein Defizit von -45.466 Wertpunkten. Die unter Kapitel 6.2.2 und 6.3.1 aufgeführten<br />

Kompensationsmaßnahmen bedingen einen Wertszuwachs von 47.250 Wertpunkten,<br />

so dass <strong>der</strong> Eingriff bei Umsetzung <strong>der</strong> genannten Maßnahmen ausgeglichen ist.<br />

Forstlicher Ausgleich<br />

Für den Verlust <strong>der</strong> ersten Baumreihe des Wäldchens westlich des PG ist ein forstlicher<br />

Ausgleich in <strong>der</strong> Größenordnung 1:1 (300 m 2 ) zu leisten. Die Pflanzungen sind an <strong>der</strong><br />

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