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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

� Anlage einer Obstwiese auf 5.000 qm<br />

� Erweiterung einer Obstwiese um 900 qm<br />

� Ergänzung eines Wäldchens um 300 qm.<br />

Auswirkungen auf Tiere<br />

Für die Fle<strong>der</strong>mäuse kommt <strong>der</strong> Gutachter zu folgen<strong>der</strong> Bewertung:<br />

� Durch die vorgesehene Planung gehen Hausgärten verloren. Es bestehen jedoch noch<br />

strukturreichere Flächen im Umfeld, die erhalten bleiben. Es bleiben auch weiterhin die<br />

essentiellen Lebensräume für die Breitflügelfle<strong>der</strong>maus und ausreichend Ausweichhabitate<br />

in Form von weiteren Gärten und Obstwiesen erhalten.<br />

� Die Planung zum Vorhaben sieht keine nachhaltigen Eingriffe in den potenziellen Lebensraum<br />

des Großen Abendseglers vor. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Siepen mit seinem Gehölzbestand<br />

noch <strong>der</strong> Gehölzbestand am südlichen Rand des Plangebietes sind von <strong>der</strong> Planung<br />

betroffen.<br />

� Durch die vorgesehene Bebauung des Gebietes wird ein Teil <strong>der</strong> im Plangebiet bestehenden<br />

Jagdhabitate <strong>der</strong> Zwergfle<strong>der</strong>maus verloren gehen. Es sind jedoch noch ausreichend<br />

Nahrungshabitate im Umfeld erreichbar, so dass ein Ausweichen auf an<strong>der</strong>e<br />

Habitate möglich ist. Tagesquartiere sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />

Insgesamt prognostiziert <strong>der</strong> Gutachter keine projektbedingten erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Fle<strong>der</strong>mäusen.<br />

Für die Vögel kommt <strong>der</strong> Gutachter zu folgen<strong>der</strong> Bewertung.<br />

� Sowohl während <strong>der</strong> Realisierung des geplanten Vorhabens als auch nach <strong>der</strong> Umsetzung<br />

ist auch weiterhin ein Überfliegen des Gebietes sowie eine Nutzung des Luftraums<br />

als Nahrungshabitat für die Rauchschwalbe und die Mehlschwalbe möglich.<br />

� Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens gehen vorwiegend Hausgärten und<br />

kleinere Wiesenflächen mit einer potenziellen geringfügigen Funktion als Nahrungshabitat<br />

für den Mäusebussard verloren, <strong>der</strong> Brutplatz des Mäusebussards ist nicht betroffen.<br />

Nach vorliegen<strong>der</strong> Planung bleiben noch umfangreiche Grünlandflächen sowie<br />

hochwertigere Nahrungshabitate in erreichbarer Nähe des Mäusebussard-Brutplatzes<br />

erhalten.<br />

� Die Funktion des Raumes als mögliches, gelegentlich genutztes Jagdhabitat für den<br />

Habicht und den Grünspecht wird nur vorübergehend während <strong>der</strong> Bauphase grundsätzlich<br />

eingeschränkt. Umfangreiche geeignete Ausweichhabitate im Umfeld bleiben<br />

bestehen.<br />

� Eine vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Rotmilans und <strong>der</strong> Schleiereule<br />

ist nicht erkennbar, auch wenn das Plangebiet zukünftig die Funktion als mögliches,<br />

gelegentlich genutztes Jagdhabitat nicht mehr erfüllen kann. Es bestehen aber<br />

umfangreiche geeignete Nahrungshabitate im Umfeld, die ein Ausweichen auf an<strong>der</strong>e<br />

geeignete Flächen ermöglichen.<br />

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