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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Bestand an Biotopen<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (siehe Anlage) wurde<br />

eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Das Plangebiet weist auf einem großen Teil<br />

Ziergärten und Fettweiden auf, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan als nur geringwertig<br />

eingestuft werden. Lediglich einer Obstwiese und Gehölzbeständen neben <strong>der</strong><br />

Obstwiese wird ein mittlerer Biotopwert zugewiesen.<br />

Bestand an Tieren<br />

Der gesetzliche Artenschutz hat durch die Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

im Dezember 2007 ein stärkeres Gewicht erlangt. So müssen die Artenschutzbelange<br />

nunmehr bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren nach einem<br />

bundesweit einheitlichen Vorgehen berücksichtigt werden. Bei <strong>der</strong> artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem<br />

Recht zu beachten:<br />

� Beson<strong>der</strong>s geschützte Arten<br />

� Streng geschützte Arten inklusive <strong>der</strong> FFH-Anhang-IV-Arten<br />

� Europäische Vogelarten.<br />

Um die fachliche Artenschutzprüfung gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz zu vereinfachen<br />

hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eine naturschutzfachlich<br />

begründete Auswahl <strong>der</strong>jenigen Arten getroffen, die unter artenschutzrechtlichen<br />

Gesichtspunkten zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in NRW „planungsrelevante Arten“<br />

genannt.<br />

Zur Ermittlung <strong>der</strong> Bedeutung des Gebietes für die Tierwelt und zur Abklärung des beson<strong>der</strong>en<br />

Schutzstatus und <strong>der</strong> damit verbundenen artenschutzrechtlichen Belange wurde ein<br />

Gutachten erstellt (Ökoplan 2008, siehe Anlage). Auf <strong>der</strong> Grundlage einer Auswertung des<br />

zugeordneten Messtischblattes 4611 <strong>der</strong> LANUV (2008) wurde eine Erfassung <strong>der</strong> Tiere in<br />

2008 durchgeführt.<br />

Säugetiere (Fle<strong>der</strong>mäuse)<br />

Im Untersuchungsgebiet (größer als das Plangebiet) wurden drei Fle<strong>der</strong>mausarten festgestellt.<br />

� Aus dem Plangebiet liegt eine Einzelbeobachtung <strong>der</strong> Breitflügelfle<strong>der</strong>maus vom südlichen<br />

Randbereich vor. Es ist nicht sicher, ob es sich um eine Zufallsbeobachtung eines<br />

überfliegenden Individuums ohne Gebietsbezug handelt o<strong>der</strong> ob die Art beständig<br />

im Gebiet vorkommt und dort Tagesquartiere (z.B. im Siedlungsbereich) und Nahrungshabitate<br />

regelmäßig nutzt.<br />

� Es liegt ein Nachweis des Großen Abendseglers aus dem westlichen Randbereich am<br />

Siepen außerhalb des Plangebietes vor. Nachweise von Tagesquartieren des Großen<br />

Abendseglers sind aus dem Gebiet nicht bekannt.<br />

� Im südlichen Abschnitt des Plangebietes wurde eine Zwergfle<strong>der</strong>maus beobachtet. Die<br />

Fläche wird offensichtlich als Nahrungshabitat genutzt. Tagesquartiere werden in <strong>der</strong><br />

umliegenden Siedung vermutet.<br />

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