begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
Von dem Abschnitt <strong>der</strong> A 45 im Bereich <strong>der</strong> Lennetalbrücke besteht dagegen eine Sichtverbindung<br />
zum Plangebiet, welches deutlich höher liegt als die Lennetalbrücke. Auf eine<br />
Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich <strong>der</strong> Lennetalbrücke wird aber nicht weiter eingegangen,<br />
da <strong>der</strong> hiermit verbundene Aufwand als nicht verhältnismäßig eingestuft werden<br />
kann.<br />
Infolge dessen kommen nur passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Plangebiets<br />
in Betracht.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen passiven Lärmschutzmaßnahmen wurden nach dem Verfahren in Abschnitt<br />
5 „Schutz gegen Außenlärm“ <strong>der</strong> DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ bestimmt<br />
und festgesetzt.<br />
Die Schallschutzmaßnahmen beziehen sich auf die luftschalldämmenden Eigenschaften<br />
<strong>der</strong> Umschließungsbauteile, Außenwände Fenster und Dachflächen, sofern es sich um Außenflächen<br />
von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 handelt. Mit üblichen Wand-<br />
und Dachbauteilen und den aus Wärmeschutzgründen erfor<strong>der</strong>lichen „ISO-Fenstern“ kann<br />
das erfor<strong>der</strong>liche Schalldämmmaß erreicht werden.<br />
Als schutzbedürftige Räume gelten nach DIN 4109, Tabelle 8, u.a. Aufenthaltsräume in<br />
Wohnungen. Bezogen auf Wohnhäuser sind diesbezüglich vorrangig Wohn-, Schlaf und<br />
Kin<strong>der</strong>zimmer zu berücksichtigen. Küchen, ausgenommen Wohnküchen, Bä<strong>der</strong> und Toiletten<br />
gelten nach DIN 4109 nicht als schutzbedürftig gegen Außenlärm.<br />
Für Schlaf- und Kin<strong>der</strong>zimmer werden den zukünftigen Bewohnern schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />
empfohlen. Diese Empfehlung wird als Hinweis in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen.<br />
Da <strong>der</strong> Schalltechnische Orientierungswert für den Tageszeitraum allgemein als Richtwert<br />
für „gesunde Wohnverhältnisse“ gilt, können die geringfügigen Überschreitungen <strong>der</strong> Werte<br />
für WA-Gebiete abgewogen werden.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> Schalltechnischen Orientierungswerte und die damit einhergehende<br />
negative Auswirkung werden als min<strong>der</strong> schwerwiegend bewertet. Ihr kann mit<br />
relativ einfachen Mitteln begegnet werden. Somit überwiegen die Vorteile einer qualitativ<br />
hochwertigen Wohnsituation, die an diesem Standort möglich ist. Unter Abwägung <strong>der</strong> Vor-<br />
und Nachteile, wird die beschriebene negative Auswirkung billigend in Kauf genommen.<br />
10.2 Abwägung bez. Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen<br />
Durch den Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen sind die<br />
„Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen“ negativ betroffen. Der Bebauungsplan setzt zum<br />
Ausgleich <strong>der</strong> negativen Auswirkungen Ausgleichsmaßnahmen fest, <strong>der</strong>en Umsetzung<br />
durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert wird. Unter Abwägung mit den positiven<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes werden<br />
die negativen Beeinträchtigungen in Kauf genommen.<br />
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