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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

Von dem Abschnitt <strong>der</strong> A 45 im Bereich <strong>der</strong> Lennetalbrücke besteht dagegen eine Sichtverbindung<br />

zum Plangebiet, welches deutlich höher liegt als die Lennetalbrücke. Auf eine<br />

Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich <strong>der</strong> Lennetalbrücke wird aber nicht weiter eingegangen,<br />

da <strong>der</strong> hiermit verbundene Aufwand als nicht verhältnismäßig eingestuft werden<br />

kann.<br />

Infolge dessen kommen nur passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Plangebiets<br />

in Betracht.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen passiven Lärmschutzmaßnahmen wurden nach dem Verfahren in Abschnitt<br />

5 „Schutz gegen Außenlärm“ <strong>der</strong> DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ bestimmt<br />

und festgesetzt.<br />

Die Schallschutzmaßnahmen beziehen sich auf die luftschalldämmenden Eigenschaften<br />

<strong>der</strong> Umschließungsbauteile, Außenwände Fenster und Dachflächen, sofern es sich um Außenflächen<br />

von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 handelt. Mit üblichen Wand-<br />

und Dachbauteilen und den aus Wärmeschutzgründen erfor<strong>der</strong>lichen „ISO-Fenstern“ kann<br />

das erfor<strong>der</strong>liche Schalldämmmaß erreicht werden.<br />

Als schutzbedürftige Räume gelten nach DIN 4109, Tabelle 8, u.a. Aufenthaltsräume in<br />

Wohnungen. Bezogen auf Wohnhäuser sind diesbezüglich vorrangig Wohn-, Schlaf und<br />

Kin<strong>der</strong>zimmer zu berücksichtigen. Küchen, ausgenommen Wohnküchen, Bä<strong>der</strong> und Toiletten<br />

gelten nach DIN 4109 nicht als schutzbedürftig gegen Außenlärm.<br />

Für Schlaf- und Kin<strong>der</strong>zimmer werden den zukünftigen Bewohnern schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />

empfohlen. Diese Empfehlung wird als Hinweis in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen.<br />

Da <strong>der</strong> Schalltechnische Orientierungswert für den Tageszeitraum allgemein als Richtwert<br />

für „gesunde Wohnverhältnisse“ gilt, können die geringfügigen Überschreitungen <strong>der</strong> Werte<br />

für WA-Gebiete abgewogen werden.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> Schalltechnischen Orientierungswerte und die damit einhergehende<br />

negative Auswirkung werden als min<strong>der</strong> schwerwiegend bewertet. Ihr kann mit<br />

relativ einfachen Mitteln begegnet werden. Somit überwiegen die Vorteile einer qualitativ<br />

hochwertigen Wohnsituation, die an diesem Standort möglich ist. Unter Abwägung <strong>der</strong> Vor-<br />

und Nachteile, wird die beschriebene negative Auswirkung billigend in Kauf genommen.<br />

10.2 Abwägung bez. Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen<br />

Durch den Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen sind die<br />

„Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen“ negativ betroffen. Der Bebauungsplan setzt zum<br />

Ausgleich <strong>der</strong> negativen Auswirkungen Ausgleichsmaßnahmen fest, <strong>der</strong>en Umsetzung<br />

durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert wird. Unter Abwägung mit den positiven<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes werden<br />

die negativen Beeinträchtigungen in Kauf genommen.<br />

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