begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen
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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />
9.8 Effiziente Energienutzung / Einsatz von erneuerbaren Energien<br />
Auf die Einhaltung des Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich<br />
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)) vom 7. August 2008, wird hingewiesen<br />
und bedeutet für Eigentümer von Neubauten die Pflicht zur anteiligen Nutzung von<br />
erneuerbaren Energien.<br />
9.9 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich <strong>der</strong><br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
� Die Kompensationsmaßnahmen sollen die Auswirkungen ausgleichen.<br />
� Die Rückhaltung und gedrosselte Einleitung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers soll nachteilige<br />
Auswirkungen für den Berchumer Bach verhin<strong>der</strong>n.<br />
� Passiver Schallschutz verringert nachteilige Auswirkungen auf zukünftige Bewohner<br />
9.10 Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Auswirkungen und Bewertung<br />
Schutzgut Auswirkungen Bewertung<br />
Mensch / Lärmschutz Vorbelastung durch A 45 am Rand des geplanten<br />
Wohngebietes<br />
negativ<br />
Luftqualität / klimatische Be- Geringer Bebauungsumfang hat lufthygienisch und kli- neutral<br />
dingungenmatisch<br />
keinen Einfluss<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Mensch<br />
Orts- und Landschaftsbild<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen<br />
negativ<br />
Grundwasser nicht betroffen. Gedrosselte Einleitung in<br />
den Berchumer Bach wird wasserrechtlich geregelt<br />
neutral<br />
Keine hochwertigen Biotope o<strong>der</strong> planungsrelevanten<br />
Tierarten betroffen<br />
Neutral<br />
Verlust von Freiflächen<br />
negativ<br />
Landschaftliche Einbindung des geplanten Baugebietes neutral<br />
Nicht betroffen neutral<br />
9.11 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung <strong>der</strong><br />
Planung<br />
Teile des Plangebietes gehören zurzeit zum Innenbereich und sind nach § 34 Baugesetzbuch<br />
bebaubar. Für die an<strong>der</strong>en Bereiche ist eine Wohnbebauung ohne Bebauungsplan<br />
nicht möglich. Hier wird die jetzige Nutzung (vorwiegend Fettweiden) bestehen bleiben. Die<br />
Umweltsituation wird sich hier voraussichtlich nicht stark verän<strong>der</strong>n.<br />
9.12 In Betracht kommende an<strong>der</strong>weitige Planungsmöglichkeiten<br />
Die geringe Größe des Baugebietes und die zum Teil bereits bestehenden Gebäude engen<br />
den Planungsspielraum ein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Obstwiese durch Verkleinerung <strong>der</strong> Wohn-<br />
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