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begründung - Stadtpläne der Stadt Hagen

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Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/08 – Wohnbebauung Ergster Weg - West 03.08.2009<br />

9.8 Effiziente Energienutzung / Einsatz von erneuerbaren Energien<br />

Auf die Einhaltung des Gesetzes zur För<strong>der</strong>ung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich<br />

(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)) vom 7. August 2008, wird hingewiesen<br />

und bedeutet für Eigentümer von Neubauten die Pflicht zur anteiligen Nutzung von<br />

erneuerbaren Energien.<br />

9.9 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich <strong>der</strong><br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

� Die Kompensationsmaßnahmen sollen die Auswirkungen ausgleichen.<br />

� Die Rückhaltung und gedrosselte Einleitung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers soll nachteilige<br />

Auswirkungen für den Berchumer Bach verhin<strong>der</strong>n.<br />

� Passiver Schallschutz verringert nachteilige Auswirkungen auf zukünftige Bewohner<br />

9.10 Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Auswirkungen und Bewertung<br />

Schutzgut Auswirkungen Bewertung<br />

Mensch / Lärmschutz Vorbelastung durch A 45 am Rand des geplanten<br />

Wohngebietes<br />

negativ<br />

Luftqualität / klimatische Be- Geringer Bebauungsumfang hat lufthygienisch und kli- neutral<br />

dingungenmatisch<br />

keinen Einfluss<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Mensch<br />

Orts- und Landschaftsbild<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Verlust von Freiflächen und relativ natürlichen Bodenbereichen<br />

negativ<br />

Grundwasser nicht betroffen. Gedrosselte Einleitung in<br />

den Berchumer Bach wird wasserrechtlich geregelt<br />

neutral<br />

Keine hochwertigen Biotope o<strong>der</strong> planungsrelevanten<br />

Tierarten betroffen<br />

Neutral<br />

Verlust von Freiflächen<br />

negativ<br />

Landschaftliche Einbindung des geplanten Baugebietes neutral<br />

Nicht betroffen neutral<br />

9.11 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung <strong>der</strong><br />

Planung<br />

Teile des Plangebietes gehören zurzeit zum Innenbereich und sind nach § 34 Baugesetzbuch<br />

bebaubar. Für die an<strong>der</strong>en Bereiche ist eine Wohnbebauung ohne Bebauungsplan<br />

nicht möglich. Hier wird die jetzige Nutzung (vorwiegend Fettweiden) bestehen bleiben. Die<br />

Umweltsituation wird sich hier voraussichtlich nicht stark verän<strong>der</strong>n.<br />

9.12 In Betracht kommende an<strong>der</strong>weitige Planungsmöglichkeiten<br />

Die geringe Größe des Baugebietes und die zum Teil bereits bestehenden Gebäude engen<br />

den Planungsspielraum ein. Die Erhaltung <strong>der</strong> Obstwiese durch Verkleinerung <strong>der</strong> Wohn-<br />

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