Niederschrift - Oberhausen-Rheinhausen
Niederschrift - Oberhausen-Rheinhausen
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<strong>Niederschrift</strong><br />
-1-<br />
Nr. 02/2012<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
am 27.02.2012 um 19.00 Uhr<br />
1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner<br />
2. Gemeinderäte: Frank Baumann, Thomas Böllinger (bis TOP 3),<br />
Daniel Born, Peter Börzel, Hajo Böser (ab TOP 4),<br />
Jasmine Brand, Peter Brand, Florian Häfele,<br />
3. Beamte, Beschäftigte<br />
Margareta Hartkorn, Peter Hoffmann, Norbert Horn,<br />
Brigitte Klee, Thorsten Koch, Katharina Korrmann,<br />
Raimund Kraus, Tatjana Lindemann, Heinz Nagel,<br />
Peter Prestel, Karl Riegel, Hans Strubel, Margit<br />
Zieger<br />
Melanie Horn, Ute Zeller<br />
usw.:<br />
Dominic Sievert als Protokollführer<br />
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der<br />
Verhandlung durch Ladung vom 16.02.2012 ordnungsgemäß eingeladen<br />
worden ist;<br />
Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am<br />
24.02.2012 ortsüblich bekannt gegeben worden sind;<br />
Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 21 Mitglieder anwesend sind.<br />
Es fehlten als beurlaubt:<br />
Helmut Brand, Werner Most, Karsten Rausch, Thomas Zieger<br />
nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen:<br />
--<br />
als Urkundspersonen wurden ernannt:<br />
Peter Brand, Peter Hoffmann<br />
Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte<br />
eingetreten und folgendes beschlossen:
-2-<br />
Nr. 02/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />
TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. GR11/2012<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.01.2012<br />
gefassten Gemeinderatsbeschlüsse<br />
Der Gemeinderat fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30.01.2012 folgende<br />
Beschlüsse:<br />
1. Der Gemeinderat stimmte der öffentlichen Ausschreibung von eventuell zwei<br />
entstehenden Grundstücken zu.<br />
2. Der Gemeinderat lehnte die Übergabe der Verwaltung und Unterhaltung der<br />
Sommerfesthalle an einen Verein ab.<br />
3. Der Gemeinderat lehnte Anträge einer Firma zur Nutzung von weiteren<br />
Einrichtungen und Flächen im Bereich des Freizeitzentrums Erlichsee ab.<br />
4. Der Gemeinderat stimmte der Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> „für besondere sportliche Leistungen“ an mehrere<br />
Personen zu.<br />
Diese Beschlüsse werden gemäß § 35 Abs. 1 GemO bekannt gegeben und zwar in<br />
der in diesem Paragraphen vorgeschriebenen Form, d.h. ohne<br />
Abstimmungsergebnis und ohne Bekanntgabe des Verlaufs.
-3-<br />
Nr. 02/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />
TOP Nr.: 2 öffentlich DS-Nr. GR12/2012<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Verleihung von Ehrenstelen des Gemeindetags Baden-Württemberg<br />
Das Präsidium des Gemeindetags Baden-Württemberg hat am 14. September 2011<br />
in Bezug auf Ehrungen von Gemeinderatsmitgliedern durch den Gemeindetag<br />
Baden-Württemberg neue Regelungen getroffen. Demnach können verdiente<br />
Gemeinderatsmitglieder seit dem 01.12.2011 mit der Ehrennadel und/oder der<br />
Ehrenstele für kommunalpolitische Tätigkeiten ausgezeichnet werden. Die Ehrung für<br />
kommunalpolitische Tätigkeiten wird jeweils für die Dauer von 10, 20, 25, 30 und 40<br />
Jahren gewährt.<br />
Auf dieser Grundlage wurden nachfolgende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte<br />
von Bürgermeister Büchner in der Sitzung geehrt.<br />
• Herr Gemeinderat Frank Baumann (CDU)<br />
Herr Baumann war im Zeitraum vom 10. November 1999 als Ortschaftsrat der<br />
Ortschaft <strong>Rheinhausen</strong> bis zum 16. Juli 2009 tätig. Darüber gehört Herr<br />
Baumann seit dem 13. September 2004 ununterbrochen dem Gemeinderat<br />
der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> an. Herr Baumann wurde daher mit<br />
der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre<br />
kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.<br />
• Herr Gemeinderat Peter Börzel (FÖDL)<br />
Herr Börzel wurde erstmals am 27. November 1989 als Gemeinderat der<br />
Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und gehörte dem Gremium<br />
zunächst bis zum 13. September 2004 an. Seit dem 27. Juli 2009 ist Herr<br />
Börzel wieder als Gemeinderat kommunalpolitisch tätig und wurde mit der<br />
Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre<br />
kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.<br />
• Herr Gemeinderat Peter Hoffmann (FW)<br />
Herr Hoffmann wurde erstmals am 22. November 1999 als Gemeinderat der<br />
Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und ist seit dieser Zeit<br />
ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Herr Hoffmann<br />
wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10<br />
Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.
• Herr Gemeinderat Norbert Horn (SPD)<br />
-4-<br />
Nr. 02/2012<br />
Herr Horn wurde erstmals am 12. September 1994 als Gemeinderat der<br />
Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und ist seit dieser Zeit<br />
ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Herr Horn wurde<br />
daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre<br />
kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.<br />
• Frau Gemeinderätin Brigitte Klee (CDU)<br />
Frau Klee wurde erstmals am 08. November 1993 als Gemeinderätin der<br />
Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und gehörte dem Gremium<br />
zunächst bis zum 22. November 1999 an. Seit dem 15. Dezember 2003 ist<br />
Frau Klee wieder als Gemeinderätin ununterbrochen kommunalpolitisch tätig<br />
und wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg<br />
für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.<br />
• Herr Gemeinderat Peter Prestel (CDU)<br />
Herr Prestel wurde erstmals am 12. September 1994 als Gemeinderat der<br />
Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und ist seit dieser Zeit<br />
ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Darüber hinaus<br />
ist Herr Prestel seit dem Jahr 1999 Ortschaftsrat der Ortschaft <strong>Rheinhausen</strong><br />
und seit dem Jahr 2004 Ortsvorsteher der Ortschaft <strong>Rheinhausen</strong>. Herr<br />
Prestel wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-<br />
Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.
-5-<br />
Nr. 02/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />
TOP Nr.: 3 öffentlich DS-Nr. GR13/2012<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Ausscheiden des Gemeinderatsmitglieds Thomas Böllinger (CDU-Fraktion)<br />
nach § 16 GemO<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner merkt an, dass Herr Thomas Böllinger mit Schreiben vom<br />
09. Februar 2012 sein Ausscheiden nach § 16 GemO aus dem Gemeinderat<br />
beantragt hat.<br />
Nach § 16 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus<br />
wichtigem Grund verlangen. § 16 GemO zählt hierfür Gründe auf, die jedoch nicht<br />
abschließend sind. Die vom Bürger geltend gemachten Gründe müssen jedoch<br />
ebenso gewichtig sein, wie die in § 16 Abs. 1 GemO genannten Gründe. Herr<br />
Böllinger gibt in seinem Schreiben an, dass sich seit der Kandidatur in seinem<br />
Betrieb unerwartet zeitliche und personelle Probleme ergeben haben, die er nicht<br />
voraussehen konnte. Dadurch ist er als Selbstständiger so stark in seinen Betrieb<br />
eingebunden, dass es ihm zeitlich nicht mehr gelingt, regelmäßig an den Sitzungen<br />
teilzunehmen und sich darauf vorzubereiten. Ein wichtiger Grund ist somit nach § 16<br />
GemO gegeben.<br />
Bürgermeister Büchner lässt die Fraktionen zunächst über den Beschlussvorschlag<br />
abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass ein wichtiger Grund nach § 16<br />
GemO vorliegt.<br />
Alle Fraktionen sprechen Herrn Böllinger für die geleistete Arbeit Dank und<br />
Anerkennung aus und wünschen Ihm für seine weitere Zukunft alles erdenklich Gute.
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Nr. 02/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />
TOP Nr.: 4 öffentlich DS-Nr. GR14/2012<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO<br />
Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderats Hajo Böser<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner stellt fest, dass nach dem Wahlergebnis der<br />
Gemeinderatswahlen vom 07.06.2009 für Herrn Thomas Böllinger der erste<br />
Ersatzbewerber der Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> für den Wahlbezirk <strong>Rheinhausen</strong> nachrücken wird.<br />
Nach Prüfung des amtlichen Wahlergebnisses der am 07. Juni 2009 durchgeführten<br />
Gemeinderatswahl wäre Herr Hajo Böser, Gänslachweg 1 der erste Ersatzbewerber<br />
der Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> für den Wahlbezirk <strong>Rheinhausen</strong>. Mit Schreiben vom 13.02.2012 hat<br />
die Gemeindeverwaltung Herrn Böser über diese Tatsache informiert und ihn um<br />
schriftliche Erklärung gebeten, ob er bereit wäre dieses Ehrenamt anzunehmen oder<br />
ob und welche Gründe für eine Ablehnung sprechen bzw. den Eintritt in das<br />
Gremium verhindern würden. Nach Prüfung der der Gemeindeverwaltung<br />
vorliegenden Erkenntnisse liegen bei Herrn Böser keine Hinderungsgründe nach §<br />
29 GemO vor.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stellt einstimmig nach § 29 Absatz 5 GemO fest, dass bei<br />
dem nachrückenden Gemeinderat, Herrn Hajo Böser keine Hinderungsgründe<br />
nach § 29 Absatz 1 bis 4 GemO gegeben sind.<br />
Bürgermeister Büchner hat, nachdem festgestellt wurde, dass keine<br />
Hinderungsgründe vorliegen, die nach § 32 Absatz 1 Satz 2 GemO vorgeschriebene<br />
Verpflichtung von Herrn Hajo Böser auf die gewissenhafte Erfüllung seiner<br />
Amtspflichten vorgenommen.
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Nr. 02/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />
TOP Nr.: 5 öffentlich DS-Nr. GR15/2012<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner merkt an, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Thomas<br />
Böllinger die nachstehenden Ausschüsse des Gemeinderates neu zu besetzen sind.<br />
Hinweis:<br />
Die Gemeindeverwaltung hat in den jeweiligen Beschlussvorschlag die von der<br />
Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> mitgeteilte künftige Besetzung des entsprechenden Gremiums<br />
eingearbeitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Gemeinderat<br />
einvernehmlich über die Neubesetzung der Ausschüsse einigt.<br />
a) Bestätigung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter des<br />
beschließenden Technischen Ausschusses nach § 40 Abs. 1 Satz 2<br />
und 3 GemO und der Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> vom 29.03.2010 i.d.F. vom 28.02.2011<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die<br />
Zusammensetzung des Technischen Ausschusses und bestätigt die<br />
ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter wie folgt:<br />
Ordentliche Mitglieder<br />
Persönliche/r<br />
Stellvertreter/in<br />
Bürgermeister Büchner stv. Bürgermeister<br />
Stellvertreter/in<br />
nach Reihenfolge<br />
Frank Baumann (CDU) Peter Prestel (CDU) 1<br />
Tatjana Lindemann (CDU) Thorsten Koch (CDU) 2<br />
Werner Most (CDU) Hajo Böser (CDU) 3<br />
Thomas Zieger (FÖDL) Margit Zieger (FÖDL) 1<br />
Karl Riegel (FÖDL) Helmut Brand (FÖDL) 2<br />
Norbert Horn (SPD) Raimund Kraus (SPD)<br />
Heinz Nagel (FW) Hans Strubel (FW)<br />
Hinweis:<br />
Ist auch der/die persönliche Stellvertreter/in verhindert, so tritt bei Parteien und<br />
Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle<br />
der/die nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als
-8-<br />
Nr. 02/2012<br />
Verhinderungsstellvertreter/in in Anspruch genommene Stellvertreter/in<br />
(Stellvertreter/in nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist gleich mit der<br />
Bestellung der Stellvertreter/innen zu entscheiden.<br />
Gemeinderäte/Gemeinderätinnen die für den betreffenden beschließenden<br />
Ausschuss nicht zu Stellvertretern/innen bestellt worden sind, können nicht<br />
mit einer Stellvertretung beauftragt werden.<br />
b) Bestätigung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter des<br />
ständigen beratenden Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss nach § 41<br />
Abs. 1 Satz 2 und 3 GemO<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die<br />
Zusammensetzung des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses und<br />
bestätigt die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter wie folgt:<br />
Ordentliches Mitglied<br />
Persönliche/r<br />
Stellvertreter/in<br />
Bürgermeister Büchner stv. Bürgermeister<br />
Stellvertreter/in<br />
nach Reihenfolge<br />
Werner Most (CDU) Frank Baumann (CDU) 1<br />
Margareta Hartkorn (CDU) Brigitte Klee (CDU) 2<br />
Hajo Böser (CDU) Thorsten Koch (CDU) 3<br />
Peter Börzel (FÖDL) Katharina Korrmann (FÖDL) 1<br />
Jasmine Brand (FÖDL) Helmut Brand (FÖDL) 2<br />
Raimund Kraus (SPD) Peter Brand (SPD)<br />
Peter Hoffmann (FW) Heinz Nagel (FW)<br />
Hinweis:<br />
Ist auch der/die persönliche Stellvertreter/in verhindert, so tritt bei Parteien und<br />
Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle<br />
der/die nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als<br />
Verhinderungsstellvertreter/in in Anspruch genommene Stellvertreter/in<br />
(Stellvertreter/in nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist gleich mit der<br />
Bestellung der Stellvertreter/innen zu entscheiden.<br />
Gemeinderäte/Gemeinderätinnen die für den betreffenden beschließenden<br />
Ausschuss nicht zu Stellvertretern/innen bestellt worden sind, können nicht<br />
mit einer Stellvertretung beauftragt werden.
-9-<br />
Nr. 02/2012<br />
c) Bestätigung der weiteren Vertreter/innen der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> im Abwasserzweckverband „Bruchniederung“<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die<br />
Entsendung der weiteren Vertreter/innen und Stellvertreter/innen in den<br />
Abwasserzweckverband "Bruchniederung" und bestellt sie wie folgt:<br />
Weitere Vertreter/innen Stellvertreter/innen<br />
Peter Prestel (CDU) Tatjana Lindemann (CDU)<br />
Frank Baumann (CDU) Hajo Böser (CDU)<br />
Karl Riegel (FÖDL) Thomas Zieger (FÖDL)<br />
Raimund Kraus (SPD) Norbert Horn (SPD)<br />
Peter Hoffmann (FW) Karsten Rausch (FW)
-10-<br />
Nr. 02/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />
TOP Nr.: 6 öffentlich DS-Nr. GR16/2012<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Hand in Hand miteinander<br />
- Beschluss über den Abschluss einer Trägervereinbarung zwischen der<br />
Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> und der AWO Soziale Dienste gGmbH<br />
- Beschluss über die Beitragshöhe<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner erläutert den Sachverhalt und merkt an, dass der<br />
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2011, TOP Nr. 6, DS-Nr.<br />
GR118/2011 beschlossen hat, die Auswahl des Trägers einem Gremium, bestehend<br />
aus Mitgliedern des Gemeinderates, zu überlassen. Das Gremium hat sich<br />
zusammen mit der Gemeindeverwaltung am 18. Januar 2012 und 25. Januar 2012<br />
mit den beiden Bewerbern getroffen. Mehrheitlich wurde der AWO Soziale Dienste<br />
gGmbH die zukünftige Trägerschaft für die Grundschulkinderbetreuung inklusive<br />
Kernzeitenbetreuung und Hausaufgabenbetreuung übertragen. Die Übernahme<br />
erfolgt auf Basis des beigefügten Vertrages (Anlage 1).<br />
Darüber hinaus sind die Beiträge für die zukünftige Betreuung festzulegen. Derzeit<br />
kostet die Betreuung im Kinderhaus St. Katharina <strong>Rheinhausen</strong> 87,00 € bei einer<br />
Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für die erweiterte Betreuung bis<br />
18.00 Uhr wird ein Beitrag von 41,00 € gefordert. Hinzu kommen pro Tag 2,70 € für<br />
den Mittagstisch. Dieser kann einzeln oder komplett monatlich im voraus gebucht<br />
werden. Die Höhe des Beitrages steht seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 fest. Er<br />
soll in den kommenden Monaten der neuen Empfehlung der 4-K-Konferenz<br />
angepasst werden. Die Gemeinde ist bisher immer so verfahren, dass die Beiträge<br />
für zwei Jahre verbindlich festgelegt wurden. Insoweit lag der festgesetzte Beitrag<br />
einmal über und einmal unter der Empfehlung der 4-K-Konferenz. Die<br />
Beitragsempfehlung richtet sich jedoch nicht an die Ganztagesbetreuung für<br />
Grundschulkinder sondern bezieht sich lediglich auf den Regelkindergartenbeitrag.<br />
Dieser wurde bisher lediglich analog in den Kindergärten bei der<br />
Grundschulkinderbetreuung angewandt. Nach der neuen Empfehlung liegt dieser für<br />
das Kindergartenjahr 2012/2013 bei 91,00 € bei 12 Monatsbeiträgen. Im Hinblick<br />
darauf, dass bisher noch keine Empfehlungen für das Kindergartenjahr 2013/2014<br />
vorliegen und ein gleichbleibender Beitrag angestrebt wird, schlägt die<br />
Gemeindeverwaltung für die Ganztagesbetreuung bis 16.30 Uhr einen Beitrag von<br />
93,00 € vor. Für das Zusatzangebot der Betreuung bis 18.00 Uhr werden, wie im<br />
Kinderhaus St. Katharina, 41,00 € fällig. Für die Eltern, deren Bedarf sich an der<br />
bisherigen Kernzeitenbetreuung ausrichtet, wird ein Beitrag von 33,00 €<br />
vorgeschlagen. Die Betreuungszeit wird in den Morgenstunden von 7.30 Uhr auf 7.00<br />
Uhr ausgedehnt. Dies entspricht dem Wunsch der Eltern. Als weiteres Angebot<br />
besteht die Möglichkeit lediglich die Hausaufgabenbetreuung von 13.30 Uhr bis<br />
15.00 Uhr zum Beitrag von 23,00 € zu besuchen. Diese Betreuungsform kann jedoch<br />
im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Eltern nicht mehr kostenfrei angeboten<br />
werden.
-11-<br />
Nr. 02/2012<br />
Als weitere Alternative besteht für die Eltern die Möglichkeit zur Bestellung eines<br />
Mittagessens zum Preis 70,00 € pro Monat bzw. einzeln buchbar für 3,50 €. Die von<br />
der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Gebühren sind selbstverständlich nicht<br />
kostendeckend. Die Höhe des entstehenden Defizits werden wir dem Gemeinderat<br />
mitteilen, sobald die Anzahl der Gruppen sowie die der Beschäftigten feststeht. Zur<br />
Größenordnung des Defizits verweisen wir auf die Sitzungsvorlage vom 19.<br />
Dezember 2011, TOP Nr. 6, DS-Nr. GR118/2011. Danach ist von einem<br />
Zuschussbedarf von ca. 150.000,00 €/Jahr auszugehen.<br />
Nach seinen Ausführungen bittet er die Fraktionen um deren Stellungnahmen.<br />
Gemeinderat Prestel (CDU) kann dem vorgelegten Beschlussvorschlag in allen<br />
Punkten die Zustimmung seiner Fraktion erteilen.<br />
Gemeinderätin Korrmann (FÖDL) stellt den Antrag, dass im Vertrag der Inhalt des<br />
Beschlusses vom 19.12.2011 in Bezug auf die Weiterbeschäftigung der<br />
Kernzeitbetreuerinnen mit aufgenommen werden sollte. Darüber hinaus beantragt<br />
die Fraktion der FÖDL, den monatlichen Beitrag für die Hausaufgabenbetreuung in<br />
Höhe von 23,00 €,10 x jährlich zu erheben.<br />
Gemeinderat Brand (SPD) kann dem Beschlussvorschlag der<br />
Gemeindeverwaltung, wie vorgelegt, zustimmen.<br />
Gemeinderat Hoffmann (FW) erteilt ebenfalls abschließend die Zustimmung der<br />
FW-Fraktion zum Beschlussvorschlag.<br />
Bürgermeister Büchner formuliert zunächst die Anträge der Fraktion der FÖDL und<br />
lässt den Gemeinderat anschließend darüber abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
Anträge der Fraktion der FÖDL<br />
1.<br />
Die Fraktion der FÖDL beantragt, den monatlichen Beitrag für die<br />
Hausaufgabenbetreuung in Höhe von 23,00 €, 10 x jährlich zu erheben.<br />
���� 5 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und 1 Enthaltung<br />
���� Ablehnung<br />
2.<br />
Die Fraktion der FÖDL beantragt den Vertrag zwischen der Gemeinde<br />
<strong>Oberhausen</strong> <strong>Rheinhausen</strong> und der AWO Soziale Dienste gGmbH insoweit zu<br />
ergänzen, als dass die nachstehende Regelung in das Vertragsverhältnis<br />
aufgenommen wird:<br />
„Der Träger verpflichtet sich, die derzeit bei der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> in der Kernzeitenbetreuung beschäftigten Mitarbeiterinnen zu
übernehmen, sofern diese dies wünschen.“<br />
���� 5 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen<br />
���� Zustimmung<br />
-12-<br />
Nr. 02/2012<br />
Anschließend lässt Bürgermeister Büchner das Gremium über die vorgelegten<br />
Beschlussvorschläge abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
1.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> nimmt den<br />
vorgelegten Vertrag über die Trägerschaft der Grundschulkinderbetreuung<br />
zustimmend zur Kenntnis.<br />
2.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> beschließt die<br />
Beiträge für die Betreuung der Grundschulkinder wie folgt:<br />
Ο 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr<br />
monatlich 33,00 €, 12x jährlich<br />
Ο 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und 12.00 Uhr bis 16:30 Uhr<br />
monatlich 93,00 €, 12x jährlich<br />
Ο nur Hausaufgabenbetreuung von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
monatlich 23,00 €, 11x jährlich<br />
Ο 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
monatlich 41,00 €, 12x jährlich<br />
Zusatzangebot<br />
Ο täglich warmes Mittagessen<br />
monatlich 70,00 € bzw. pro Tag einzeln buchbar für 3,50 €<br />
���� 15 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen<br />
���� Zustimmung
-13-<br />
Nr. 02/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />
TOP Nr.: 7 öffentlich DS-Nr. GR17/2012<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lange Gewann,<br />
Messemergewann, Heiligengewann<br />
Beschluss über die Offenlage und Beteiligung der Behörden sowie Träger<br />
öffentlicher Belange<br />
Beschluss über die öffentliche Ausschreibung der entstehenden<br />
Baugrundstücke<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner stellt zu Beginn seiner Ausführungen fest, dass der<br />
Gemeindeverwaltung Anfragen in Bezug auf eine Bebauung des Grundstücks Flst.-<br />
Nr. 4153, Lindenweg 5, OT <strong>Oberhausen</strong> mit einer Größe von 2.531 m² vorliegen. Die<br />
Fläche wird derzeit als Kinderspielplatz genutzt und ist im Flächennutzungsplan als<br />
solche gekennzeichnet. Die Regionalplanung zeigt das Grundstück als<br />
Siedlungsfläche. Insoweit wird auf die in der Anlage beigefügte Begründung zur 2.<br />
Änderung des Bebauungsplans Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass derzeit<br />
in der Gemeinde keine Baugrundstücke für die Bebauung mit<br />
Einfamilienwohnhäusern auf dem freien Markt zur Verfügung stehen, wurde<br />
gegenüber der Gemeindeverwaltung der Wunsch geäußert zu prüfen, ob eine<br />
Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich möglich wäre. Angestrebt wird die<br />
Ausweisung von zwei Baugrundstücken mit einer Einzelhausbebauung in offener<br />
Bauweise. Unter dem Aspekt der Anzahl der Kinder, die im Einzugsbereich des<br />
Spielplatzes wohnen, könnte sich die Gemeindeverwaltung eine teilweise<br />
Umwidmung vorstellen, wie sie im nachstehenden Plan ersichtlich ist.
-14-<br />
Nr. 02/2012<br />
In diesem Gebiet leben 58 Kinder, die im Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2011<br />
geboren sind. Die jüngste Bewohnerin erblickte am 20.09.2009 das Licht der Welt. In<br />
den Jahren 2010 und 2011 gab es in diesem Gebiet keine Neugeborenen. Geht man<br />
davon aus, dass das Hauptnutzungsalter des Spielplatzes zwischen dem 3. und 8.<br />
Lebensjahr liegt, so leben dort 42 Kinder. Für diese würde eine Fläche von ca.<br />
1.287 m² oder rund 30 m² bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Kinder verbleiben.<br />
Es ist somit davon auszugehen, dass die verbleibende Fläche für die Nutzung als<br />
Kinderspielplatz ausreichend ist. Zusätzliche Konflikte mit der Wohnbebauung sind<br />
nicht zu erwarten, da das Gelände bereits heute bis an die Wohnbebauung<br />
heranreicht. Die beiden neu entstehenden Grundstücke sollen im Mitteilungsblatt der<br />
Gemeinde öffentlich ausgeschrieben werden. Interessenten können sich bis zum 06.<br />
April 2012 bewerben.<br />
Nach seinen Ausführungen bittet er die Fraktionen um deren Stellungnahmen.<br />
Gemeinderat Prestel (CDU) und seine Fraktion können der Einleitung des<br />
Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lange Gewann,<br />
Messemergewann, Heiligengewann zustimmen. Darüber hinaus stimmt man der<br />
Offenlage der vorgestellten Planung und der Beteiligung der Behörden und der<br />
Träger öffentlicher Belange zu. In Bezug auf Beschlussvorschlag 3 war man<br />
ursprünglich anderer Auffassung und wird sich daher der Stimme enthalten.<br />
Gemeinderat Börzel (FÖDL) kann den Beschlussvorschlägen der<br />
Gemeindeverwaltung folgen und erteilt grundsätzlich die Zustimmung seiner<br />
Fraktion. Er und seine Fraktion stellen jedoch den Antrag, dass die Bauplatzgröße<br />
auf 500 m² pro Bauplatz begrenzt werden sollte, da ihnen diese Größe vollkommen<br />
ausreichend erscheint.
-15-<br />
Nr. 02/2012<br />
Gemeinderat Horn (SPD) kann den vorgelegten Beschlussvorschlägen in allen<br />
Punkten die Zustimmung der SPD-Fraktion erteilen.<br />
Gemeinderat Stubel (FW) und seine Fraktion können dem vorgelegten<br />
Beschlussvorschlag in allen drei Punkten zustimmen.<br />
Bürgermeister Büchner merkt zu den Ausführungen von Gemeinderat Börzel<br />
(FÖDL) an, dass eine Begrenzung der Bauplatzgröße auf 500 m² pro Bauplatz auf<br />
Grund des Zuschnitts eines entsprechenden Grundstücks und der Problematik bei<br />
der Bauweise des Wohnhauses fast nicht realisierbar ist.<br />
Bürgermeister Büchner formuliert zunächst den Antrag der Fraktion der FÖDL und<br />
lässt darüber abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
Antrag der Fraktion der FÖDL<br />
Die Fraktion der FÖDL beantragt, die Größe der entstehenden Grundstücke<br />
auf 500 m² pro Grundstück zu begrenzen.<br />
���� 6 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen<br />
���� Ablehnung<br />
Anschließend lässt Bürgermeister Büchner die Fraktionen über die vorgelegten<br />
Beschlussvorschläge abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
1.<br />
Der Gemeinderat stimmt der Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des<br />
Bebauungsplans Lange Gewann, Messemergewann, Heiligengewann zu.<br />
���� 16 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung<br />
���� Zustimmung<br />
2.<br />
Der Gemeinderat stimmt der Offenlage der vorgestellten Planung und der<br />
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu. zu.<br />
���� 18 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen<br />
���� Zustimmung<br />
3.<br />
Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung der eventuell entstehenden beiden<br />
Grundstücke zu.<br />
13 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen<br />
���� Zustimmung
-16-<br />
Nr. 02/2012<br />
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />
TOP Nr.: 8 öffentlich DS-Nr. GR18/2012<br />
Fachamt: Bauamt zur Beschlussfassung<br />
Verpachtung von weiteren Dachflächen bei der Tullahalle und der<br />
Ortsverwaltung <strong>Rheinhausen</strong> an Herrn Jürgen Olbort zur Errichtung von<br />
Solaranlagen<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner merkt an, dass die dem Gemeinderat übersandte<br />
Sitzungsvorlage auf Grund eines E-Mails vom 27.02.2012 von Herrn Olbort hinfällig<br />
ist. Herr Olbort hat darin mitgeteilt, dass er lediglich die Dachflächen der<br />
Ortsverwaltung auf der Nordseite mit einer Leistung von ca. 22 kwp nutzen möchte.<br />
Der Pachtpreis hierfür würde dann nur noch 290,00 € betragen.<br />
Nach seinen Ausführungen formuliert Bürgermeister Büchner den Beschluss<br />
entsprechend der Mitteilung von Herrn Olbort um und lässt die Fraktionen ohne<br />
Stellungnahmen abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Abschluss eines<br />
Gestattungsvertrages für die Nutzung einer Dachfläche auf der<br />
Ortsverwaltung <strong>Rheinhausen</strong> für den Betrieb einer Solaranlage mit Herrn<br />
Jürgen Olbort zum jährlichen Pachtpreis von 290,00 € zu.
Der Protokollführer: Der Bürgermeister:<br />
Der Gemeinderat:<br />
-17-<br />
Nr. 02/2012