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Niederschrift - Oberhausen-Rheinhausen

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<strong>Niederschrift</strong><br />

-1-<br />

Nr. 02/2012<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

am 27.02.2012 um 19.00 Uhr<br />

1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner<br />

2. Gemeinderäte: Frank Baumann, Thomas Böllinger (bis TOP 3),<br />

Daniel Born, Peter Börzel, Hajo Böser (ab TOP 4),<br />

Jasmine Brand, Peter Brand, Florian Häfele,<br />

3. Beamte, Beschäftigte<br />

Margareta Hartkorn, Peter Hoffmann, Norbert Horn,<br />

Brigitte Klee, Thorsten Koch, Katharina Korrmann,<br />

Raimund Kraus, Tatjana Lindemann, Heinz Nagel,<br />

Peter Prestel, Karl Riegel, Hans Strubel, Margit<br />

Zieger<br />

Melanie Horn, Ute Zeller<br />

usw.:<br />

Dominic Sievert als Protokollführer<br />

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der<br />

Verhandlung durch Ladung vom 16.02.2012 ordnungsgemäß eingeladen<br />

worden ist;<br />

Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am<br />

24.02.2012 ortsüblich bekannt gegeben worden sind;<br />

Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 21 Mitglieder anwesend sind.<br />

Es fehlten als beurlaubt:<br />

Helmut Brand, Werner Most, Karsten Rausch, Thomas Zieger<br />

nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen:<br />

--<br />

als Urkundspersonen wurden ernannt:<br />

Peter Brand, Peter Hoffmann<br />

Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte<br />

eingetreten und folgendes beschlossen:


-2-<br />

Nr. 02/2012<br />

Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />

TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. GR11/2012<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.01.2012<br />

gefassten Gemeinderatsbeschlüsse<br />

Der Gemeinderat fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30.01.2012 folgende<br />

Beschlüsse:<br />

1. Der Gemeinderat stimmte der öffentlichen Ausschreibung von eventuell zwei<br />

entstehenden Grundstücken zu.<br />

2. Der Gemeinderat lehnte die Übergabe der Verwaltung und Unterhaltung der<br />

Sommerfesthalle an einen Verein ab.<br />

3. Der Gemeinderat lehnte Anträge einer Firma zur Nutzung von weiteren<br />

Einrichtungen und Flächen im Bereich des Freizeitzentrums Erlichsee ab.<br />

4. Der Gemeinderat stimmte der Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> „für besondere sportliche Leistungen“ an mehrere<br />

Personen zu.<br />

Diese Beschlüsse werden gemäß § 35 Abs. 1 GemO bekannt gegeben und zwar in<br />

der in diesem Paragraphen vorgeschriebenen Form, d.h. ohne<br />

Abstimmungsergebnis und ohne Bekanntgabe des Verlaufs.


-3-<br />

Nr. 02/2012<br />

Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />

TOP Nr.: 2 öffentlich DS-Nr. GR12/2012<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Verleihung von Ehrenstelen des Gemeindetags Baden-Württemberg<br />

Das Präsidium des Gemeindetags Baden-Württemberg hat am 14. September 2011<br />

in Bezug auf Ehrungen von Gemeinderatsmitgliedern durch den Gemeindetag<br />

Baden-Württemberg neue Regelungen getroffen. Demnach können verdiente<br />

Gemeinderatsmitglieder seit dem 01.12.2011 mit der Ehrennadel und/oder der<br />

Ehrenstele für kommunalpolitische Tätigkeiten ausgezeichnet werden. Die Ehrung für<br />

kommunalpolitische Tätigkeiten wird jeweils für die Dauer von 10, 20, 25, 30 und 40<br />

Jahren gewährt.<br />

Auf dieser Grundlage wurden nachfolgende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte<br />

von Bürgermeister Büchner in der Sitzung geehrt.<br />

• Herr Gemeinderat Frank Baumann (CDU)<br />

Herr Baumann war im Zeitraum vom 10. November 1999 als Ortschaftsrat der<br />

Ortschaft <strong>Rheinhausen</strong> bis zum 16. Juli 2009 tätig. Darüber gehört Herr<br />

Baumann seit dem 13. September 2004 ununterbrochen dem Gemeinderat<br />

der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> an. Herr Baumann wurde daher mit<br />

der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre<br />

kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.<br />

• Herr Gemeinderat Peter Börzel (FÖDL)<br />

Herr Börzel wurde erstmals am 27. November 1989 als Gemeinderat der<br />

Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und gehörte dem Gremium<br />

zunächst bis zum 13. September 2004 an. Seit dem 27. Juli 2009 ist Herr<br />

Börzel wieder als Gemeinderat kommunalpolitisch tätig und wurde mit der<br />

Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre<br />

kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.<br />

• Herr Gemeinderat Peter Hoffmann (FW)<br />

Herr Hoffmann wurde erstmals am 22. November 1999 als Gemeinderat der<br />

Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und ist seit dieser Zeit<br />

ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Herr Hoffmann<br />

wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10<br />

Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.


• Herr Gemeinderat Norbert Horn (SPD)<br />

-4-<br />

Nr. 02/2012<br />

Herr Horn wurde erstmals am 12. September 1994 als Gemeinderat der<br />

Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und ist seit dieser Zeit<br />

ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Herr Horn wurde<br />

daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg für 10 Jahre<br />

kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.<br />

• Frau Gemeinderätin Brigitte Klee (CDU)<br />

Frau Klee wurde erstmals am 08. November 1993 als Gemeinderätin der<br />

Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und gehörte dem Gremium<br />

zunächst bis zum 22. November 1999 an. Seit dem 15. Dezember 2003 ist<br />

Frau Klee wieder als Gemeinderätin ununterbrochen kommunalpolitisch tätig<br />

und wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-Württemberg<br />

für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.<br />

• Herr Gemeinderat Peter Prestel (CDU)<br />

Herr Prestel wurde erstmals am 12. September 1994 als Gemeinderat der<br />

Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> verpflichtet und ist seit dieser Zeit<br />

ununterbrochen in diesem Gremium kommunalpolitisch tätig. Darüber hinaus<br />

ist Herr Prestel seit dem Jahr 1999 Ortschaftsrat der Ortschaft <strong>Rheinhausen</strong><br />

und seit dem Jahr 2004 Ortsvorsteher der Ortschaft <strong>Rheinhausen</strong>. Herr<br />

Prestel wurde daher mit der Ehrenstele des Gemeindetags Baden-<br />

Württemberg für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit ausgezeichnet.


-5-<br />

Nr. 02/2012<br />

Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />

TOP Nr.: 3 öffentlich DS-Nr. GR13/2012<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Ausscheiden des Gemeinderatsmitglieds Thomas Böllinger (CDU-Fraktion)<br />

nach § 16 GemO<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner merkt an, dass Herr Thomas Böllinger mit Schreiben vom<br />

09. Februar 2012 sein Ausscheiden nach § 16 GemO aus dem Gemeinderat<br />

beantragt hat.<br />

Nach § 16 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus<br />

wichtigem Grund verlangen. § 16 GemO zählt hierfür Gründe auf, die jedoch nicht<br />

abschließend sind. Die vom Bürger geltend gemachten Gründe müssen jedoch<br />

ebenso gewichtig sein, wie die in § 16 Abs. 1 GemO genannten Gründe. Herr<br />

Böllinger gibt in seinem Schreiben an, dass sich seit der Kandidatur in seinem<br />

Betrieb unerwartet zeitliche und personelle Probleme ergeben haben, die er nicht<br />

voraussehen konnte. Dadurch ist er als Selbstständiger so stark in seinen Betrieb<br />

eingebunden, dass es ihm zeitlich nicht mehr gelingt, regelmäßig an den Sitzungen<br />

teilzunehmen und sich darauf vorzubereiten. Ein wichtiger Grund ist somit nach § 16<br />

GemO gegeben.<br />

Bürgermeister Büchner lässt die Fraktionen zunächst über den Beschlussvorschlag<br />

abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass ein wichtiger Grund nach § 16<br />

GemO vorliegt.<br />

Alle Fraktionen sprechen Herrn Böllinger für die geleistete Arbeit Dank und<br />

Anerkennung aus und wünschen Ihm für seine weitere Zukunft alles erdenklich Gute.


-6-<br />

Nr. 02/2012<br />

Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />

TOP Nr.: 4 öffentlich DS-Nr. GR14/2012<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO<br />

Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderats Hajo Böser<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner stellt fest, dass nach dem Wahlergebnis der<br />

Gemeinderatswahlen vom 07.06.2009 für Herrn Thomas Böllinger der erste<br />

Ersatzbewerber der Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> für den Wahlbezirk <strong>Rheinhausen</strong> nachrücken wird.<br />

Nach Prüfung des amtlichen Wahlergebnisses der am 07. Juni 2009 durchgeführten<br />

Gemeinderatswahl wäre Herr Hajo Böser, Gänslachweg 1 der erste Ersatzbewerber<br />

der Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> für den Wahlbezirk <strong>Rheinhausen</strong>. Mit Schreiben vom 13.02.2012 hat<br />

die Gemeindeverwaltung Herrn Böser über diese Tatsache informiert und ihn um<br />

schriftliche Erklärung gebeten, ob er bereit wäre dieses Ehrenamt anzunehmen oder<br />

ob und welche Gründe für eine Ablehnung sprechen bzw. den Eintritt in das<br />

Gremium verhindern würden. Nach Prüfung der der Gemeindeverwaltung<br />

vorliegenden Erkenntnisse liegen bei Herrn Böser keine Hinderungsgründe nach §<br />

29 GemO vor.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stellt einstimmig nach § 29 Absatz 5 GemO fest, dass bei<br />

dem nachrückenden Gemeinderat, Herrn Hajo Böser keine Hinderungsgründe<br />

nach § 29 Absatz 1 bis 4 GemO gegeben sind.<br />

Bürgermeister Büchner hat, nachdem festgestellt wurde, dass keine<br />

Hinderungsgründe vorliegen, die nach § 32 Absatz 1 Satz 2 GemO vorgeschriebene<br />

Verpflichtung von Herrn Hajo Böser auf die gewissenhafte Erfüllung seiner<br />

Amtspflichten vorgenommen.


-7-<br />

Nr. 02/2012<br />

Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />

TOP Nr.: 5 öffentlich DS-Nr. GR15/2012<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner merkt an, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Thomas<br />

Böllinger die nachstehenden Ausschüsse des Gemeinderates neu zu besetzen sind.<br />

Hinweis:<br />

Die Gemeindeverwaltung hat in den jeweiligen Beschlussvorschlag die von der<br />

Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> mitgeteilte künftige Besetzung des entsprechenden Gremiums<br />

eingearbeitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Gemeinderat<br />

einvernehmlich über die Neubesetzung der Ausschüsse einigt.<br />

a) Bestätigung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter des<br />

beschließenden Technischen Ausschusses nach § 40 Abs. 1 Satz 2<br />

und 3 GemO und der Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> vom 29.03.2010 i.d.F. vom 28.02.2011<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die<br />

Zusammensetzung des Technischen Ausschusses und bestätigt die<br />

ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter wie folgt:<br />

Ordentliche Mitglieder<br />

Persönliche/r<br />

Stellvertreter/in<br />

Bürgermeister Büchner stv. Bürgermeister<br />

Stellvertreter/in<br />

nach Reihenfolge<br />

Frank Baumann (CDU) Peter Prestel (CDU) 1<br />

Tatjana Lindemann (CDU) Thorsten Koch (CDU) 2<br />

Werner Most (CDU) Hajo Böser (CDU) 3<br />

Thomas Zieger (FÖDL) Margit Zieger (FÖDL) 1<br />

Karl Riegel (FÖDL) Helmut Brand (FÖDL) 2<br />

Norbert Horn (SPD) Raimund Kraus (SPD)<br />

Heinz Nagel (FW) Hans Strubel (FW)<br />

Hinweis:<br />

Ist auch der/die persönliche Stellvertreter/in verhindert, so tritt bei Parteien und<br />

Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle<br />

der/die nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als


-8-<br />

Nr. 02/2012<br />

Verhinderungsstellvertreter/in in Anspruch genommene Stellvertreter/in<br />

(Stellvertreter/in nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist gleich mit der<br />

Bestellung der Stellvertreter/innen zu entscheiden.<br />

Gemeinderäte/Gemeinderätinnen die für den betreffenden beschließenden<br />

Ausschuss nicht zu Stellvertretern/innen bestellt worden sind, können nicht<br />

mit einer Stellvertretung beauftragt werden.<br />

b) Bestätigung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter des<br />

ständigen beratenden Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss nach § 41<br />

Abs. 1 Satz 2 und 3 GemO<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die<br />

Zusammensetzung des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses und<br />

bestätigt die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter wie folgt:<br />

Ordentliches Mitglied<br />

Persönliche/r<br />

Stellvertreter/in<br />

Bürgermeister Büchner stv. Bürgermeister<br />

Stellvertreter/in<br />

nach Reihenfolge<br />

Werner Most (CDU) Frank Baumann (CDU) 1<br />

Margareta Hartkorn (CDU) Brigitte Klee (CDU) 2<br />

Hajo Böser (CDU) Thorsten Koch (CDU) 3<br />

Peter Börzel (FÖDL) Katharina Korrmann (FÖDL) 1<br />

Jasmine Brand (FÖDL) Helmut Brand (FÖDL) 2<br />

Raimund Kraus (SPD) Peter Brand (SPD)<br />

Peter Hoffmann (FW) Heinz Nagel (FW)<br />

Hinweis:<br />

Ist auch der/die persönliche Stellvertreter/in verhindert, so tritt bei Parteien und<br />

Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle<br />

der/die nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als<br />

Verhinderungsstellvertreter/in in Anspruch genommene Stellvertreter/in<br />

(Stellvertreter/in nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist gleich mit der<br />

Bestellung der Stellvertreter/innen zu entscheiden.<br />

Gemeinderäte/Gemeinderätinnen die für den betreffenden beschließenden<br />

Ausschuss nicht zu Stellvertretern/innen bestellt worden sind, können nicht<br />

mit einer Stellvertretung beauftragt werden.


-9-<br />

Nr. 02/2012<br />

c) Bestätigung der weiteren Vertreter/innen der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> im Abwasserzweckverband „Bruchniederung“<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat einigt sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen über die<br />

Entsendung der weiteren Vertreter/innen und Stellvertreter/innen in den<br />

Abwasserzweckverband "Bruchniederung" und bestellt sie wie folgt:<br />

Weitere Vertreter/innen Stellvertreter/innen<br />

Peter Prestel (CDU) Tatjana Lindemann (CDU)<br />

Frank Baumann (CDU) Hajo Böser (CDU)<br />

Karl Riegel (FÖDL) Thomas Zieger (FÖDL)<br />

Raimund Kraus (SPD) Norbert Horn (SPD)<br />

Peter Hoffmann (FW) Karsten Rausch (FW)


-10-<br />

Nr. 02/2012<br />

Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />

TOP Nr.: 6 öffentlich DS-Nr. GR16/2012<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Hand in Hand miteinander<br />

- Beschluss über den Abschluss einer Trägervereinbarung zwischen der<br />

Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> und der AWO Soziale Dienste gGmbH<br />

- Beschluss über die Beitragshöhe<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner erläutert den Sachverhalt und merkt an, dass der<br />

Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2011, TOP Nr. 6, DS-Nr.<br />

GR118/2011 beschlossen hat, die Auswahl des Trägers einem Gremium, bestehend<br />

aus Mitgliedern des Gemeinderates, zu überlassen. Das Gremium hat sich<br />

zusammen mit der Gemeindeverwaltung am 18. Januar 2012 und 25. Januar 2012<br />

mit den beiden Bewerbern getroffen. Mehrheitlich wurde der AWO Soziale Dienste<br />

gGmbH die zukünftige Trägerschaft für die Grundschulkinderbetreuung inklusive<br />

Kernzeitenbetreuung und Hausaufgabenbetreuung übertragen. Die Übernahme<br />

erfolgt auf Basis des beigefügten Vertrages (Anlage 1).<br />

Darüber hinaus sind die Beiträge für die zukünftige Betreuung festzulegen. Derzeit<br />

kostet die Betreuung im Kinderhaus St. Katharina <strong>Rheinhausen</strong> 87,00 € bei einer<br />

Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für die erweiterte Betreuung bis<br />

18.00 Uhr wird ein Beitrag von 41,00 € gefordert. Hinzu kommen pro Tag 2,70 € für<br />

den Mittagstisch. Dieser kann einzeln oder komplett monatlich im voraus gebucht<br />

werden. Die Höhe des Beitrages steht seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 fest. Er<br />

soll in den kommenden Monaten der neuen Empfehlung der 4-K-Konferenz<br />

angepasst werden. Die Gemeinde ist bisher immer so verfahren, dass die Beiträge<br />

für zwei Jahre verbindlich festgelegt wurden. Insoweit lag der festgesetzte Beitrag<br />

einmal über und einmal unter der Empfehlung der 4-K-Konferenz. Die<br />

Beitragsempfehlung richtet sich jedoch nicht an die Ganztagesbetreuung für<br />

Grundschulkinder sondern bezieht sich lediglich auf den Regelkindergartenbeitrag.<br />

Dieser wurde bisher lediglich analog in den Kindergärten bei der<br />

Grundschulkinderbetreuung angewandt. Nach der neuen Empfehlung liegt dieser für<br />

das Kindergartenjahr 2012/2013 bei 91,00 € bei 12 Monatsbeiträgen. Im Hinblick<br />

darauf, dass bisher noch keine Empfehlungen für das Kindergartenjahr 2013/2014<br />

vorliegen und ein gleichbleibender Beitrag angestrebt wird, schlägt die<br />

Gemeindeverwaltung für die Ganztagesbetreuung bis 16.30 Uhr einen Beitrag von<br />

93,00 € vor. Für das Zusatzangebot der Betreuung bis 18.00 Uhr werden, wie im<br />

Kinderhaus St. Katharina, 41,00 € fällig. Für die Eltern, deren Bedarf sich an der<br />

bisherigen Kernzeitenbetreuung ausrichtet, wird ein Beitrag von 33,00 €<br />

vorgeschlagen. Die Betreuungszeit wird in den Morgenstunden von 7.30 Uhr auf 7.00<br />

Uhr ausgedehnt. Dies entspricht dem Wunsch der Eltern. Als weiteres Angebot<br />

besteht die Möglichkeit lediglich die Hausaufgabenbetreuung von 13.30 Uhr bis<br />

15.00 Uhr zum Beitrag von 23,00 € zu besuchen. Diese Betreuungsform kann jedoch<br />

im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Eltern nicht mehr kostenfrei angeboten<br />

werden.


-11-<br />

Nr. 02/2012<br />

Als weitere Alternative besteht für die Eltern die Möglichkeit zur Bestellung eines<br />

Mittagessens zum Preis 70,00 € pro Monat bzw. einzeln buchbar für 3,50 €. Die von<br />

der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Gebühren sind selbstverständlich nicht<br />

kostendeckend. Die Höhe des entstehenden Defizits werden wir dem Gemeinderat<br />

mitteilen, sobald die Anzahl der Gruppen sowie die der Beschäftigten feststeht. Zur<br />

Größenordnung des Defizits verweisen wir auf die Sitzungsvorlage vom 19.<br />

Dezember 2011, TOP Nr. 6, DS-Nr. GR118/2011. Danach ist von einem<br />

Zuschussbedarf von ca. 150.000,00 €/Jahr auszugehen.<br />

Nach seinen Ausführungen bittet er die Fraktionen um deren Stellungnahmen.<br />

Gemeinderat Prestel (CDU) kann dem vorgelegten Beschlussvorschlag in allen<br />

Punkten die Zustimmung seiner Fraktion erteilen.<br />

Gemeinderätin Korrmann (FÖDL) stellt den Antrag, dass im Vertrag der Inhalt des<br />

Beschlusses vom 19.12.2011 in Bezug auf die Weiterbeschäftigung der<br />

Kernzeitbetreuerinnen mit aufgenommen werden sollte. Darüber hinaus beantragt<br />

die Fraktion der FÖDL, den monatlichen Beitrag für die Hausaufgabenbetreuung in<br />

Höhe von 23,00 €,10 x jährlich zu erheben.<br />

Gemeinderat Brand (SPD) kann dem Beschlussvorschlag der<br />

Gemeindeverwaltung, wie vorgelegt, zustimmen.<br />

Gemeinderat Hoffmann (FW) erteilt ebenfalls abschließend die Zustimmung der<br />

FW-Fraktion zum Beschlussvorschlag.<br />

Bürgermeister Büchner formuliert zunächst die Anträge der Fraktion der FÖDL und<br />

lässt den Gemeinderat anschließend darüber abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Anträge der Fraktion der FÖDL<br />

1.<br />

Die Fraktion der FÖDL beantragt, den monatlichen Beitrag für die<br />

Hausaufgabenbetreuung in Höhe von 23,00 €, 10 x jährlich zu erheben.<br />

���� 5 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und 1 Enthaltung<br />

���� Ablehnung<br />

2.<br />

Die Fraktion der FÖDL beantragt den Vertrag zwischen der Gemeinde<br />

<strong>Oberhausen</strong> <strong>Rheinhausen</strong> und der AWO Soziale Dienste gGmbH insoweit zu<br />

ergänzen, als dass die nachstehende Regelung in das Vertragsverhältnis<br />

aufgenommen wird:<br />

„Der Träger verpflichtet sich, die derzeit bei der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> in der Kernzeitenbetreuung beschäftigten Mitarbeiterinnen zu


übernehmen, sofern diese dies wünschen.“<br />

���� 5 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen<br />

���� Zustimmung<br />

-12-<br />

Nr. 02/2012<br />

Anschließend lässt Bürgermeister Büchner das Gremium über die vorgelegten<br />

Beschlussvorschläge abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

1.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> nimmt den<br />

vorgelegten Vertrag über die Trägerschaft der Grundschulkinderbetreuung<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

2.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> beschließt die<br />

Beiträge für die Betreuung der Grundschulkinder wie folgt:<br />

Ο 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr<br />

monatlich 33,00 €, 12x jährlich<br />

Ο 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr und 12.00 Uhr bis 16:30 Uhr<br />

monatlich 93,00 €, 12x jährlich<br />

Ο nur Hausaufgabenbetreuung von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

monatlich 23,00 €, 11x jährlich<br />

Ο 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

monatlich 41,00 €, 12x jährlich<br />

Zusatzangebot<br />

Ο täglich warmes Mittagessen<br />

monatlich 70,00 € bzw. pro Tag einzeln buchbar für 3,50 €<br />

���� 15 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen<br />

���� Zustimmung


-13-<br />

Nr. 02/2012<br />

Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />

TOP Nr.: 7 öffentlich DS-Nr. GR17/2012<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lange Gewann,<br />

Messemergewann, Heiligengewann<br />

Beschluss über die Offenlage und Beteiligung der Behörden sowie Träger<br />

öffentlicher Belange<br />

Beschluss über die öffentliche Ausschreibung der entstehenden<br />

Baugrundstücke<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner stellt zu Beginn seiner Ausführungen fest, dass der<br />

Gemeindeverwaltung Anfragen in Bezug auf eine Bebauung des Grundstücks Flst.-<br />

Nr. 4153, Lindenweg 5, OT <strong>Oberhausen</strong> mit einer Größe von 2.531 m² vorliegen. Die<br />

Fläche wird derzeit als Kinderspielplatz genutzt und ist im Flächennutzungsplan als<br />

solche gekennzeichnet. Die Regionalplanung zeigt das Grundstück als<br />

Siedlungsfläche. Insoweit wird auf die in der Anlage beigefügte Begründung zur 2.<br />

Änderung des Bebauungsplans Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass derzeit<br />

in der Gemeinde keine Baugrundstücke für die Bebauung mit<br />

Einfamilienwohnhäusern auf dem freien Markt zur Verfügung stehen, wurde<br />

gegenüber der Gemeindeverwaltung der Wunsch geäußert zu prüfen, ob eine<br />

Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich möglich wäre. Angestrebt wird die<br />

Ausweisung von zwei Baugrundstücken mit einer Einzelhausbebauung in offener<br />

Bauweise. Unter dem Aspekt der Anzahl der Kinder, die im Einzugsbereich des<br />

Spielplatzes wohnen, könnte sich die Gemeindeverwaltung eine teilweise<br />

Umwidmung vorstellen, wie sie im nachstehenden Plan ersichtlich ist.


-14-<br />

Nr. 02/2012<br />

In diesem Gebiet leben 58 Kinder, die im Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2011<br />

geboren sind. Die jüngste Bewohnerin erblickte am 20.09.2009 das Licht der Welt. In<br />

den Jahren 2010 und 2011 gab es in diesem Gebiet keine Neugeborenen. Geht man<br />

davon aus, dass das Hauptnutzungsalter des Spielplatzes zwischen dem 3. und 8.<br />

Lebensjahr liegt, so leben dort 42 Kinder. Für diese würde eine Fläche von ca.<br />

1.287 m² oder rund 30 m² bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Kinder verbleiben.<br />

Es ist somit davon auszugehen, dass die verbleibende Fläche für die Nutzung als<br />

Kinderspielplatz ausreichend ist. Zusätzliche Konflikte mit der Wohnbebauung sind<br />

nicht zu erwarten, da das Gelände bereits heute bis an die Wohnbebauung<br />

heranreicht. Die beiden neu entstehenden Grundstücke sollen im Mitteilungsblatt der<br />

Gemeinde öffentlich ausgeschrieben werden. Interessenten können sich bis zum 06.<br />

April 2012 bewerben.<br />

Nach seinen Ausführungen bittet er die Fraktionen um deren Stellungnahmen.<br />

Gemeinderat Prestel (CDU) und seine Fraktion können der Einleitung des<br />

Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lange Gewann,<br />

Messemergewann, Heiligengewann zustimmen. Darüber hinaus stimmt man der<br />

Offenlage der vorgestellten Planung und der Beteiligung der Behörden und der<br />

Träger öffentlicher Belange zu. In Bezug auf Beschlussvorschlag 3 war man<br />

ursprünglich anderer Auffassung und wird sich daher der Stimme enthalten.<br />

Gemeinderat Börzel (FÖDL) kann den Beschlussvorschlägen der<br />

Gemeindeverwaltung folgen und erteilt grundsätzlich die Zustimmung seiner<br />

Fraktion. Er und seine Fraktion stellen jedoch den Antrag, dass die Bauplatzgröße<br />

auf 500 m² pro Bauplatz begrenzt werden sollte, da ihnen diese Größe vollkommen<br />

ausreichend erscheint.


-15-<br />

Nr. 02/2012<br />

Gemeinderat Horn (SPD) kann den vorgelegten Beschlussvorschlägen in allen<br />

Punkten die Zustimmung der SPD-Fraktion erteilen.<br />

Gemeinderat Stubel (FW) und seine Fraktion können dem vorgelegten<br />

Beschlussvorschlag in allen drei Punkten zustimmen.<br />

Bürgermeister Büchner merkt zu den Ausführungen von Gemeinderat Börzel<br />

(FÖDL) an, dass eine Begrenzung der Bauplatzgröße auf 500 m² pro Bauplatz auf<br />

Grund des Zuschnitts eines entsprechenden Grundstücks und der Problematik bei<br />

der Bauweise des Wohnhauses fast nicht realisierbar ist.<br />

Bürgermeister Büchner formuliert zunächst den Antrag der Fraktion der FÖDL und<br />

lässt darüber abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Antrag der Fraktion der FÖDL<br />

Die Fraktion der FÖDL beantragt, die Größe der entstehenden Grundstücke<br />

auf 500 m² pro Grundstück zu begrenzen.<br />

���� 6 Ja-Stimmen, 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen<br />

���� Ablehnung<br />

Anschließend lässt Bürgermeister Büchner die Fraktionen über die vorgelegten<br />

Beschlussvorschläge abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

1.<br />

Der Gemeinderat stimmt der Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des<br />

Bebauungsplans Lange Gewann, Messemergewann, Heiligengewann zu.<br />

���� 16 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung<br />

���� Zustimmung<br />

2.<br />

Der Gemeinderat stimmt der Offenlage der vorgestellten Planung und der<br />

Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu. zu.<br />

���� 18 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen<br />

���� Zustimmung<br />

3.<br />

Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung der eventuell entstehenden beiden<br />

Grundstücke zu.<br />

13 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen<br />

���� Zustimmung


-16-<br />

Nr. 02/2012<br />

Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: 27.02.2012<br />

TOP Nr.: 8 öffentlich DS-Nr. GR18/2012<br />

Fachamt: Bauamt zur Beschlussfassung<br />

Verpachtung von weiteren Dachflächen bei der Tullahalle und der<br />

Ortsverwaltung <strong>Rheinhausen</strong> an Herrn Jürgen Olbort zur Errichtung von<br />

Solaranlagen<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner merkt an, dass die dem Gemeinderat übersandte<br />

Sitzungsvorlage auf Grund eines E-Mails vom 27.02.2012 von Herrn Olbort hinfällig<br />

ist. Herr Olbort hat darin mitgeteilt, dass er lediglich die Dachflächen der<br />

Ortsverwaltung auf der Nordseite mit einer Leistung von ca. 22 kwp nutzen möchte.<br />

Der Pachtpreis hierfür würde dann nur noch 290,00 € betragen.<br />

Nach seinen Ausführungen formuliert Bürgermeister Büchner den Beschluss<br />

entsprechend der Mitteilung von Herrn Olbort um und lässt die Fraktionen ohne<br />

Stellungnahmen abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Abschluss eines<br />

Gestattungsvertrages für die Nutzung einer Dachfläche auf der<br />

Ortsverwaltung <strong>Rheinhausen</strong> für den Betrieb einer Solaranlage mit Herrn<br />

Jürgen Olbort zum jährlichen Pachtpreis von 290,00 € zu.


Der Protokollführer: Der Bürgermeister:<br />

Der Gemeinderat:<br />

-17-<br />

Nr. 02/2012

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