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AMTSBLATT für die Gemeinde Velen

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4. Bekanntmachung über <strong>die</strong> Widmung der Anton-Lutter-Straße<br />

Seite 107<br />

Die von der B 525 abzweigende Haupterschließungsstraße im Gewerbegebiet<br />

Hülsebrook / Neuer Kamp in Nordvelen (siehe anliegender Plan) erhält <strong>die</strong><br />

Straßenbezeichnung „Anton-Lutter-Straße“.<br />

Die im Plan gekennzeichnete „Anton-Lutter-Straße“ (Gemarkung Nordvelen, Flur 1,<br />

Flurstück 236, Flurstück 260 teilweise und Flurstück 276 teilweise) ist endgültig<br />

hergestellt und wird zugleich als <strong>Gemeinde</strong>straße, bei der <strong>die</strong> Belange der<br />

Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen, dem allgemeinen<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet (§ 6 i.V.m. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen <strong>die</strong> Widmung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher<br />

Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht<br />

Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift<br />

des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Der Beschluss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Velen</strong> vom 21.05.2012 über <strong>die</strong> Widmung<br />

von Straßen wird hiermit bekannt gemacht.<br />

<strong>Velen</strong>, 06.06.2012<br />

GEMEINDE VELEN<br />

Der Bürgermeister<br />

Dr. Schulze Pellengahr

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