Altersteilzeit - BRLV
Altersteilzeit - BRLV
Altersteilzeit - BRLV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Infoservice<br />
<strong>Altersteilzeit</strong><br />
Hinweise für das Schuljahr 2011/12<br />
<strong>Altersteilzeit</strong> bedeutet, dass Beschäftigte ab einem bestimmten Lebensalter die Arbeitszeit bis zum Beginn des<br />
Ruhestands reduzieren können. Dringende dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Für Funktionsin‐<br />
haber (Schulleiter, Schulleiterstellvertreter, Seminarleiter) wird <strong>Altersteilzeit</strong> nur im Blockmodell bewilligt.<br />
Es gibt zwei Varianten:<br />
Teilzeitmodell Blockmodell<br />
Der Beamte arbeitet bis zum Beginn des Ruhestands Hier geht der Beamte zunächst in Vorleistung. Die<br />
durchgehend im Umfang von 60% der in den letzten Arbeitszeit wird in vollem Umfang in der Ansparphase<br />
fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit geleistet. Die angesparte Arbeitszeit wird dann in<br />
Art. 91 BayBG<br />
einer Freistellungsphase ausgeglichen<br />
60 % Arbeitszeit, 80 % Besoldung<br />
Bsp: 3 Jahre vollbeschäftigt und 2 Jahre vollständig<br />
Es handelt sich um eine echte Teilzeitbeschäftigung vom Dienst befreit, bei einer Laufzeit von 5 Jahren<br />
mit den Vor‐ und Nachteilen der Teilzeit.<br />
80 % Besoldung für die volle Laufzeit<br />
Der große Vorteil ist, dass der Beihilfeanspruch auch bei einer <strong>Altersteilzeit</strong>beschäftigung in vollem Umfang<br />
erhalten bleibt. Dies gilt auch bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auf weniger als die Hälfte der regelmäßigen<br />
Arbeitszeit.<br />
Die neue <strong>Altersteilzeit</strong> und die Möglichkeit des Lehrerwechsels (Freistellung bzw. Ruhestandsbeginn) zum je‐<br />
weiligen Schulhalbjahr sowie die neuen Altersgrenzen für den Ruhestand lassen neue Aufteilungen zwischen<br />
Arbeitsphase und Freistellung zu. Hierzu müssen im Einzelfall die neuen Altersgrenzen bestimmt werden.<br />
Berechnung des Ruhestandtermins als Lehrkraft:<br />
Lehrer an öffentlichen Schulen werden künftig zum Ende oder zum Schulhalbjahr des betreffenden Schuljahres<br />
mit entsprechenden Auf‐ oder Abschlägen in den Ruhestand treten, in dem sie die allgemeine gesetzliche Al‐<br />
tersgrenze erreichen.<br />
Beispiele:<br />
geb. 25.11.1950 65. Lebensjahr: 25.11.2015<br />
plus 4 Monate: 25.03.2016<br />
allgemeiner gesetzlicher Ruhestand: 01.04.2016<br />
Ruhestand als Lehrkraft zum 31.07.2016 (Schuljahr)<br />
geb. 16.09.1951 65. Lebensjahr: 16.09.2016<br />
plus 5 Monate: 16.02.2017<br />
allgemeiner gesetzlicher Ruhestand: 17.02.2017<br />
Ruhestand als Lehrkraft zum 17.02.2017 (Schulhalbjahr)<br />
Dabei ergeben sich im Blockmodell <strong>Altersteilzeit</strong> folgende Möglichkeiten<br />
Dauer Arbeitsphase Freistellung Anteil Arbeitsphase / Gesamtdauer<br />
2,5 Jahre 1,5 Jahre 1 Jahr 60 %<br />
3,75 Jahre 2,25 Jahre 1,5 Jahre 60 %<br />
5 Jahre 3 Jahre 2 Jahre 60 %<br />
6,25 Jahre 3,75Jahre 2,5 Jahre 60 %<br />
Die „krummen" Jahre bedeuten, je nach Altersgrenze (Schuljahr nach Vollendung des 65. Lebensjahrs + x Mo‐<br />
nate) einen Beginn der Ansparphase der <strong>Altersteilzeit</strong> auch "mitten" im Schuljahr. Dabei muss der Wechsel in<br />
die Freistellung stets zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende erfolgen. D.h. man muss zunächst das regu‐<br />
läre Pensionsdatum für Lehrkräfte errechnen, dann kann man von diesem Zeitpunkt aus rückwärts die mögli‐<br />
chen <strong>Altersteilzeit</strong>modelle berechnen.<br />
Bayerischer Realschullehrerverband * Dachauer Str. 44 a * 80335 München<br />
Tel. 089/55 38 76 * Fax 089/55 38 19 * www.brlv.de * info@brlv.de
Infoservice<br />
Für das Schuljahr 2011/2012 ergeben sich je<br />
nach Geburtsdatum folgende Möglichkeiten:<br />
Geboren von<br />
bis<br />
02.06.1948<br />
15.12.1948<br />
02.05.1949<br />
14.11.1949<br />
15.11.1949<br />
01.02.1950<br />
Dauer 2,5 Jahre 3,75 Jahre 3,75 Jahre<br />
Arbeitsphase 20.08.2011 11.04.2011 10.12.2011<br />
Freistellung 16.02.2013 31.7.2013 15.02.2014<br />
Ruhestand 15.02.2014 14.2.2015 01.08.2015<br />
Anteil 60% 60% 60%<br />
Geboren von<br />
bis<br />
02.02.1950<br />
01.04.1950<br />
02.08.1950<br />
13.10.1950<br />
14.10.1950<br />
01.03.1951<br />
Dauer Sondermodell 5 Jahre 5 Jahre<br />
Arbeitsphase 02.08.2011 19.02.2011 01.08.2011<br />
Freistellung 01.08.2013 15.02.2014 01.08.2014<br />
Ruhestand 01.08.2015 13.02.1016 01.08.2016<br />
Anteil 50% 60% 60%<br />
Geboren von<br />
bis<br />
02.03.1951<br />
16.09.1951<br />
17.09.1951<br />
01.02.1952<br />
02.02.1952<br />
01.08.1952<br />
Dauer 5 Jahre 5 Jahre 6,25 Jahre<br />
Arbeitsphase 09.02.2012 01.08.2012 04.10.2011<br />
Freistellung 15.02.2015 01.08.2015 01.08.2015<br />
Ruhestand 17.02.2017 01.08.2017 17.02.2018<br />
Anteil 60% 60% 60%<br />
Weitere wichtige Hinweise sind:<br />
� Beförderungen sind im Blockmodell nur bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres möglich.<br />
� Im Teilzeitmodell ist auch eine Kombination mit dem Antragsruhestand ab dem 64. Lebensjahr (ggf.<br />
mit Abzügen) möglich.<br />
� Die <strong>Altersteilzeit</strong> gilt nur für Beamte. Angestellte Lehrkräfte haben derzeit keine Möglichkeit, Al‐<br />
tersteilzeit bewilligt zu bekommen.<br />
� Die Altersermäßigung entfällt bei Inanspruchnahme der <strong>Altersteilzeit</strong>.<br />
� Nachteile vermeidet, wer sich auf der Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag eintragen lässt, sondern die<br />
entsprechenden Steuervergünstigungen erst in der Steuererklärung geltend macht.<br />
Alternative zur <strong>Altersteilzeit</strong>: Voraussetzungsloser Ruhestand auf Antrag mit Erreichen der Altersgrenze<br />
� 64. Lebensjahr bzw. 60. Lebensjahr bei Schwerbehinderung<br />
� keine Abzüge bei Erreichen von 45 Dienstjahren (3 Jahre Studium, 2 Jahre Referendariat können ange‐<br />
rechnet werden).<br />
Ihre Ansprechpartner beim brlv:<br />
Julia Jacob und Heidi Schreiber sowie Ubbo Minks und Christa Nicklas<br />
Bayerischer Realschullehrerverband * Dachauer Str. 44 a * 80335 München<br />
Tel. 089/55 38 76 * Fax 089/55 38 19 * www.brlv.de * info@brlv.de