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Altersteilzeit - BRLV

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Infoservice<br />

<strong>Altersteilzeit</strong><br />

Hinweise für das Schuljahr 2011/12<br />

<strong>Altersteilzeit</strong> bedeutet, dass Beschäftigte ab einem bestimmten Lebensalter die Arbeitszeit bis zum Beginn des<br />

Ruhestands reduzieren können. Dringende dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Für Funktionsin‐<br />

haber (Schulleiter, Schulleiterstellvertreter, Seminarleiter) wird <strong>Altersteilzeit</strong> nur im Blockmodell bewilligt.<br />

Es gibt zwei Varianten:<br />

Teilzeitmodell Blockmodell<br />

Der Beamte arbeitet bis zum Beginn des Ruhestands Hier geht der Beamte zunächst in Vorleistung. Die<br />

durchgehend im Umfang von 60% der in den letzten Arbeitszeit wird in vollem Umfang in der Ansparphase<br />

fünf Jahren durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit geleistet. Die angesparte Arbeitszeit wird dann in<br />

Art. 91 BayBG<br />

einer Freistellungsphase ausgeglichen<br />

60 % Arbeitszeit, 80 % Besoldung<br />

Bsp: 3 Jahre vollbeschäftigt und 2 Jahre vollständig<br />

Es handelt sich um eine echte Teilzeitbeschäftigung vom Dienst befreit, bei einer Laufzeit von 5 Jahren<br />

mit den Vor‐ und Nachteilen der Teilzeit.<br />

80 % Besoldung für die volle Laufzeit<br />

Der große Vorteil ist, dass der Beihilfeanspruch auch bei einer <strong>Altersteilzeit</strong>beschäftigung in vollem Umfang<br />

erhalten bleibt. Dies gilt auch bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auf weniger als die Hälfte der regelmäßigen<br />

Arbeitszeit.<br />

Die neue <strong>Altersteilzeit</strong> und die Möglichkeit des Lehrerwechsels (Freistellung bzw. Ruhestandsbeginn) zum je‐<br />

weiligen Schulhalbjahr sowie die neuen Altersgrenzen für den Ruhestand lassen neue Aufteilungen zwischen<br />

Arbeitsphase und Freistellung zu. Hierzu müssen im Einzelfall die neuen Altersgrenzen bestimmt werden.<br />

Berechnung des Ruhestandtermins als Lehrkraft:<br />

Lehrer an öffentlichen Schulen werden künftig zum Ende oder zum Schulhalbjahr des betreffenden Schuljahres<br />

mit entsprechenden Auf‐ oder Abschlägen in den Ruhestand treten, in dem sie die allgemeine gesetzliche Al‐<br />

tersgrenze erreichen.<br />

Beispiele:<br />

geb. 25.11.1950 65. Lebensjahr: 25.11.2015<br />

plus 4 Monate: 25.03.2016<br />

allgemeiner gesetzlicher Ruhestand: 01.04.2016<br />

Ruhestand als Lehrkraft zum 31.07.2016 (Schuljahr)<br />

geb. 16.09.1951 65. Lebensjahr: 16.09.2016<br />

plus 5 Monate: 16.02.2017<br />

allgemeiner gesetzlicher Ruhestand: 17.02.2017<br />

Ruhestand als Lehrkraft zum 17.02.2017 (Schulhalbjahr)<br />

Dabei ergeben sich im Blockmodell <strong>Altersteilzeit</strong> folgende Möglichkeiten<br />

Dauer Arbeitsphase Freistellung Anteil Arbeitsphase / Gesamtdauer<br />

2,5 Jahre 1,5 Jahre 1 Jahr 60 %<br />

3,75 Jahre 2,25 Jahre 1,5 Jahre 60 %<br />

5 Jahre 3 Jahre 2 Jahre 60 %<br />

6,25 Jahre 3,75Jahre 2,5 Jahre 60 %<br />

Die „krummen" Jahre bedeuten, je nach Altersgrenze (Schuljahr nach Vollendung des 65. Lebensjahrs + x Mo‐<br />

nate) einen Beginn der Ansparphase der <strong>Altersteilzeit</strong> auch "mitten" im Schuljahr. Dabei muss der Wechsel in<br />

die Freistellung stets zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende erfolgen. D.h. man muss zunächst das regu‐<br />

läre Pensionsdatum für Lehrkräfte errechnen, dann kann man von diesem Zeitpunkt aus rückwärts die mögli‐<br />

chen <strong>Altersteilzeit</strong>modelle berechnen.<br />

Bayerischer Realschullehrerverband * Dachauer Str. 44 a * 80335 München<br />

Tel. 089/55 38 76 * Fax 089/55 38 19 * www.brlv.de * info@brlv.de


Infoservice<br />

Für das Schuljahr 2011/2012 ergeben sich je<br />

nach Geburtsdatum folgende Möglichkeiten:<br />

Geboren von<br />

bis<br />

02.06.1948<br />

15.12.1948<br />

02.05.1949<br />

14.11.1949<br />

15.11.1949<br />

01.02.1950<br />

Dauer 2,5 Jahre 3,75 Jahre 3,75 Jahre<br />

Arbeitsphase 20.08.2011 11.04.2011 10.12.2011<br />

Freistellung 16.02.2013 31.7.2013 15.02.2014<br />

Ruhestand 15.02.2014 14.2.2015 01.08.2015<br />

Anteil 60% 60% 60%<br />

Geboren von<br />

bis<br />

02.02.1950<br />

01.04.1950<br />

02.08.1950<br />

13.10.1950<br />

14.10.1950<br />

01.03.1951<br />

Dauer Sondermodell 5 Jahre 5 Jahre<br />

Arbeitsphase 02.08.2011 19.02.2011 01.08.2011<br />

Freistellung 01.08.2013 15.02.2014 01.08.2014<br />

Ruhestand 01.08.2015 13.02.1016 01.08.2016<br />

Anteil 50% 60% 60%<br />

Geboren von<br />

bis<br />

02.03.1951<br />

16.09.1951<br />

17.09.1951<br />

01.02.1952<br />

02.02.1952<br />

01.08.1952<br />

Dauer 5 Jahre 5 Jahre 6,25 Jahre<br />

Arbeitsphase 09.02.2012 01.08.2012 04.10.2011<br />

Freistellung 15.02.2015 01.08.2015 01.08.2015<br />

Ruhestand 17.02.2017 01.08.2017 17.02.2018<br />

Anteil 60% 60% 60%<br />

Weitere wichtige Hinweise sind:<br />

� Beförderungen sind im Blockmodell nur bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres möglich.<br />

� Im Teilzeitmodell ist auch eine Kombination mit dem Antragsruhestand ab dem 64. Lebensjahr (ggf.<br />

mit Abzügen) möglich.<br />

� Die <strong>Altersteilzeit</strong> gilt nur für Beamte. Angestellte Lehrkräfte haben derzeit keine Möglichkeit, Al‐<br />

tersteilzeit bewilligt zu bekommen.<br />

� Die Altersermäßigung entfällt bei Inanspruchnahme der <strong>Altersteilzeit</strong>.<br />

� Nachteile vermeidet, wer sich auf der Lohnsteuerkarte keinen Freibetrag eintragen lässt, sondern die<br />

entsprechenden Steuervergünstigungen erst in der Steuererklärung geltend macht.<br />

Alternative zur <strong>Altersteilzeit</strong>: Voraussetzungsloser Ruhestand auf Antrag mit Erreichen der Altersgrenze<br />

� 64. Lebensjahr bzw. 60. Lebensjahr bei Schwerbehinderung<br />

� keine Abzüge bei Erreichen von 45 Dienstjahren (3 Jahre Studium, 2 Jahre Referendariat können ange‐<br />

rechnet werden).<br />

Ihre Ansprechpartner beim brlv:<br />

Julia Jacob und Heidi Schreiber sowie Ubbo Minks und Christa Nicklas<br />

Bayerischer Realschullehrerverband * Dachauer Str. 44 a * 80335 München<br />

Tel. 089/55 38 76 * Fax 089/55 38 19 * www.brlv.de * info@brlv.de

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