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4. Was ist unvorhersehbare Mehrarbeit? - Brandenburg.de

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Info 10’07<br />

Leh<br />

Blechenstraße 1 03046 Cottbus 17. September 2007<br />

Ist <strong>Mehrarbeit</strong> die Regel im Leben eines Lehrers?<br />

Aufgrund mehrerer Anfragen von Lehrerräten stellt <strong>de</strong>r Personalrat seine<br />

Rechtsposition zu <strong>de</strong>n aufgeworfenen Fragen dar:<br />

1. <strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>Mehrarbeit</strong>, wann darf <strong>Mehrarbeit</strong> angeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n?<br />

• <strong>Mehrarbeit</strong> <strong>ist</strong> je<strong>de</strong> über die vertraglich vereinbarte regelmäßige<br />

Arbeitszeit hinaus gele<strong>ist</strong>ete Stun<strong>de</strong>, auch wenn sie nicht vergütet wird<br />

(1.-3. Std./Monat).<br />

• Der Lehrer/die Lehrerin <strong>ist</strong> verpflichtet, ... über die regelmäßige<br />

wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingen<strong>de</strong><br />

dienstliche Verhältnisse dies erfor<strong>de</strong>rn und sich die <strong>Mehrarbeit</strong> auf<br />

Ausnahmefälle beschränkt (s. LBG/ TV-L).<br />

Das zwingen<strong>de</strong> dienstliche Erfor<strong>de</strong>rnis <strong>ist</strong> nicht gegeben, wenn es an<strong>de</strong>re<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nvertretung gibt, z.B. durch Aufhebung von<br />

Teilungs- bzw. För<strong>de</strong>runterricht o<strong>de</strong>r Arbeitszeitverlagerung. Der<br />

Ausnahmecharakter <strong>ist</strong> nachzuweisen.<br />

2. Gibt es Minusstun<strong>de</strong>n?<br />

• Abrechnungszeitraum: Kalen<strong>de</strong>rmonat<br />

Schulorganisatorische Ausfallstun<strong>de</strong>n (Hitzefrei u.a.) sind nur innerhalb<br />

eines Monats mit <strong>de</strong>r gele<strong>ist</strong>eten Arbeitszeit zu verrechnen. Am<br />

Monatsen<strong>de</strong> verbleiben<strong>de</strong> sogenannte „Minusstun<strong>de</strong>n“ verfallen. Sie


2<br />

sind in <strong>de</strong>n Folgemonaten nicht mit <strong>Mehrarbeit</strong> zu verrechnen.<br />

• Ausgleichszeitraum: 1 Jahr<br />

Am Monatsen<strong>de</strong> verbleiben<strong>de</strong> positive <strong>Mehrarbeit</strong> (die Berechnung wird<br />

als bekannt vorausgesetzt) wer<strong>de</strong>n mit künftigen schulorganisatorischen<br />

Ausfallstun<strong>de</strong>n innerhalb eines Jahres verrechnet.<br />

3. Beteiligung von Lehrerräten bei <strong>de</strong>r Anordnung von<br />

<strong>Mehrarbeit</strong><br />

• Vorhersehbare <strong>Mehrarbeit</strong> unterliegt <strong>de</strong>r Mitbestimmung (1). Deshalb<br />

muss je<strong>de</strong> vorhersehbare <strong>Mehrarbeit</strong>sstun<strong>de</strong> vor ihrer Anordnung von<br />

<strong>de</strong>r Schulleiterin/ <strong>de</strong>m Schulleiter schriftlich beim Lehrerrat beantragt<br />

wer<strong>de</strong>n (2).<br />

• Der Antrag <strong>ist</strong> zu begrün<strong>de</strong>n. Die Begründung muss u.a. beinhalten:<br />

- <strong>de</strong>n Grund für die MA (Ausnahmecharakter- s.o.),<br />

- <strong>de</strong>n Nachweis darüber, dass es keine an<strong>de</strong>ren Möglichkeiten gab, die<br />

MA zu verhin<strong>de</strong>rn (Aufhebung Teilung/För<strong>de</strong>rung, AZ- Verlagerung).<br />

- Gibt es Lehrer, die die MA freiwillig le<strong>ist</strong>en wollen (3)?<br />

• Der Beschluss <strong>de</strong>s Lehrerrates über <strong>de</strong>n Antrag <strong>ist</strong> <strong>de</strong>m Schulleiter<br />

innerhalb von 10 Arbeitstagen mitzuteilen. Bereits bei fehlerhafter<br />

Begründung <strong>de</strong>s Antrages <strong>ist</strong> er abzulehnen.<br />

• Kommt eine Einigung nicht zustan<strong>de</strong>, kann die Schulleitung die<br />

Angelegenheit an das Staatliche Schulamt weiterleiten o<strong>de</strong>r auf die<br />

<strong>Mehrarbeit</strong> verzichten(4). Bis zur endgültigen Entscheidung darf die<br />

<strong>Mehrarbeit</strong> nicht angeordnet wer<strong>de</strong>n (5).<br />

<strong>4.</strong> <strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>unvorhersehbare</strong> <strong>Mehrarbeit</strong>?<br />

Der Begriff <strong>ist</strong> im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> rechtlich noch nicht geklärt. Nach<br />

Ansicht <strong>de</strong>s Personalrates umfasst er <strong>de</strong>n Zeitraum, <strong>de</strong>r ohne<br />

Krankenschein Arbeitsausfall zulässt (3 Tage).


3<br />

5. Rechtssicherheit bei <strong>de</strong>r Anordnung von <strong>Mehrarbeit</strong><br />

• „<strong>Mehrarbeit</strong> sind die auf schriftliche Anordnung...gele<strong>ist</strong>eten<br />

Unterrichtsstun<strong>de</strong>n“ (6)<br />

Da die Anordnung von MA einen Verwaltungsakt darstellt, muss sie<br />

auch <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen eines Verwaltungsaktes Rechnung tragen<br />

(Begründung <strong>de</strong>r Maßnahme, Rechtsbehelf). Die Kennzeichnung <strong>de</strong>r<br />

MA lediglich im Stun<strong>de</strong>nplan genügt diesen Anfor<strong>de</strong>rungen nicht (7)(8).<br />

Deshalb wäre ein Anspruch auf Vergütung bzw. Freizeitausgleich auf<br />

<strong>de</strong>m Rechtsweg in diesem Falle nicht durchsetzbar.<br />

• <strong>Was</strong> kann <strong>de</strong>r einzelne Lehrer tun?<br />

Zunächst muss <strong>de</strong>r Lehrer <strong>de</strong>r Anordnung Folge le<strong>ist</strong>en. Er we<strong>ist</strong><br />

zugleich die Schulleiterin/<strong>de</strong>n Schulleiter schriftlich darauf hin, dass er<br />

die Anordnung für rechtswidrig hält und kann dann durch Beschwer<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r Klage seine Rechtsposition überprüfen lassen.<br />

(1) PersVG <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> § 66 Nr. 2<br />

(2) PersVG <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> § 61 Abs. 3<br />

(3) VV Arbeitszeit- Lehrkräfte Abschnitt 5 Nr. 8(3)<br />

(4) PersVG <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> § 61 Abs. 5<br />

(5) PersVG <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> § 61 Abs. 1<br />

(6) VV Arbeitszeit- Lehrkräfte Abschnitt 5 Nr. 8 (2)<br />

(7) BVerwG, Beschluss vom 3. 1. 2005- 2B 57.04<br />

„...wonach die Anordnung von <strong>Mehrarbeit</strong>...eine einzelfallbezogene (d.h. eine auf <strong>de</strong>n einzelnen Beamten und auf konkrete einzelne<br />

<strong>Mehrarbeit</strong>szeiten zugeschnittene) Ermessensentscheidung <strong>de</strong>s Dienstherrn auf <strong>de</strong>r Grundlage und unter Abwägung <strong>de</strong>r im konkreten Zeitpunkt<br />

maßgeben<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rt, die nicht in <strong>de</strong>r Aufstellung von Dienstplänen gesehen wer<strong>de</strong>n kann.“<br />

(8) OVG Münster vom 17.3. 2004- 1A 28/06<br />

„Die lediglich in Form eines Stun<strong>de</strong>nplans getroffene Anordnung eines Schulleiters, über die regelmäßige Unterrichtsverpflichtung hinaus<br />

<strong>Mehrarbeit</strong> zu le<strong>ist</strong>en, stellt eine Anordnung.... jedoch nicht dar.“<br />

<strong>Mehrarbeit</strong> <strong>ist</strong> die Ausnahme, nicht die Regel im Leben eines Lehrers !<br />

Telefon: 0355 / 4866 - 423<br />

Fax: 0355 / 4866 - 499<br />

e-mail: personalrat.stscha-cb@schulaemter.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />

www.schulaemter.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong>

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