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Kostenerstattung für Bildschirmarbeitsplatz ... - Brandenburg.de

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<strong>Kostenerstattung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfen<br />

Run<strong>de</strong>rlass <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern<br />

Vom 11. Juni 2004<br />

I. Anwendungsbereich<br />

1 Dieser Run<strong>de</strong>rlass gilt <strong>für</strong> die Dienststellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und<br />

regelt das Verfahren <strong>de</strong>r <strong>Kostenerstattung</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfen<br />

<strong>für</strong> die Beschäftigten im Sinne<br />

- <strong>de</strong>r Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember<br />

1996, Artikel 3 <strong>de</strong>r Verordnung zur Umsetzung von EG-<br />

Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz<br />

(BGBl. I S. 1841), die nach § 48 Abs. 1 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetzes<br />

auch <strong>für</strong> Beamte Anwendung fin<strong>de</strong>t,<br />

und<br />

- <strong>de</strong>s Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern<br />

auf Arbeitsplätzen mit Geräten <strong>de</strong>r Informations-<br />

und Kommunikationstechnik (Ost) vom 5. Juli<br />

1993.<br />

2 <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfen sind nur solche, die ausschließlich<br />

<strong>für</strong> die Arbeit an einem <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong><br />

benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />

II. Ärztliche Untersuchungen (§ 6 <strong>de</strong>r Bildschirmarbeitsverordnung,<br />

§ 4 <strong>de</strong>s Tarifvertrages vom 5. Juli 1993)<br />

1 Die Dienststellen bieten <strong>de</strong>n Beschäftigten vor Aufnahme<br />

ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen<br />

Zeitabstän<strong>de</strong>n sowie beim Auftreten von Sehbeschwer<strong>de</strong>n,<br />

die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n können, eine Untersuchung <strong>de</strong>r Augen und<br />

<strong>de</strong>s Sehvermögens durch <strong>de</strong>n Betriebsarzt an. Dieser führt<br />

die Untersuchung nach <strong>de</strong>m berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz G 37 durch.<br />

Der Betriebsarzt soll <strong>de</strong>m Beschäftigten anlässlich <strong>de</strong>r<br />

Untersuchung einen Vordruck nach <strong>de</strong>m anliegen<strong>de</strong>n Muster<br />

aushändigen.<br />

2 Der Betriebsarzt entschei<strong>de</strong>t, ob eine Ergänzungsuntersuchung<br />

durch einen Augenarzt erfor<strong>de</strong>rlich ist und erteilt<br />

hierüber und über die spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz<br />

<strong>de</strong>s Betroffenen eine Bescheinigung nach <strong>de</strong>m anliegen<strong>de</strong>n<br />

Muster.<br />

Die Wahl <strong>de</strong>s Augenarztes ist <strong>de</strong>m Beschäftigten freigestellt,<br />

sofern nicht <strong>de</strong>r Betriebsarzt die Untersuchung durch einen<br />

ermächtigten Augenarzt verlangt.<br />

3 Der Augenarzt entschei<strong>de</strong>t, ob eine spezielle Sehhilfe <strong>für</strong> die<br />

Arbeit an <strong>de</strong>m <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong> erfor<strong>de</strong>rlich ist und<br />

normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Er legt die Merkmale<br />

<strong>de</strong>r speziellen Sehhilfe fest und erteilt hierüber eine Bescheinigung<br />

nach <strong>de</strong>m anliegen<strong>de</strong>n Muster. Anschließend<br />

fertigt <strong>de</strong>r Optiker die spezielle Sehhilfe entsprechend <strong>de</strong>r<br />

Verordnung <strong>de</strong>s Augenarztes.<br />

Amtsblatt <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 26 vom 7. Juli 2004<br />

III. Kostentragung, Erstattung<br />

1 Die Dienststellen tragen die Kosten <strong>de</strong>r betriebsärztlichen<br />

und <strong>de</strong>r augenärztlichen Untersuchung (§ 3 Abs. 3 <strong>de</strong>s Arbeitsschutzgesetzes,<br />

§ 6 <strong>de</strong>r <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>verordnung,<br />

§ 4 Abs. 4 <strong>de</strong>s Tarifvertrages vom 5. Juli 1993).<br />

2 Die Dienststellen haben <strong>de</strong>n Beschäftigten die notwendigen<br />

Kosten <strong>für</strong> eine geeignete, einfache und zweckmäßige, aufgrund<br />

augenärztlicher Verschreibung angeschaffte <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe<br />

zu erstatten. Bei <strong>de</strong>r Beschaffung<br />

ist <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Sparsamkeit zu beachten. Der Beschäftigte<br />

hat eine geeignete Sehhilfe zu <strong>de</strong>m im Durchschnitt<br />

niedrigsten Marktpreis zu erwerben. Für die Beschaffung<br />

<strong>de</strong>s Brillengestells wer<strong>de</strong>n bis zu 20 Euro erstattet.<br />

Zur Orientierung wird <strong>de</strong>r niedrigste Durchschnittspreis <strong>de</strong>r<br />

<strong>für</strong> die <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe benötigten Brillengläser<br />

jährlich einmal von <strong>de</strong>r Augenoptikerinnung <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

ermittelt und vom Ministerium <strong>de</strong>s Innern im Amtlichen<br />

Anzeiger <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bekannt gegeben.<br />

Eine erneute Beschaffung einer <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-<br />

Sehhilfe ist nur möglich, wenn bei gleichbleiben<strong>de</strong>r Sehschärfe<br />

seit <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>r bisherigen <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe<br />

drei Jahre vergangen sind o<strong>de</strong>r vor<br />

Ablauf dieses Zeitraumes die erneute Beschaffung <strong>de</strong>r <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe<br />

notwendig ist, weil<br />

- sich die Refraktion (Brechkraft) geän<strong>de</strong>rt hat o<strong>de</strong>r<br />

- die bisherige <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe verloren<br />

gegangen o<strong>de</strong>r unbrauchbar gewor<strong>de</strong>n ist.<br />

Für <strong>de</strong>n Erstattungsantrag soll das anliegen<strong>de</strong> Muster mit<br />

<strong>de</strong>n Bescheinigungen <strong>de</strong>s Betriebsarztes und <strong>de</strong>s Augenarztes<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, zusätzlich sind die Arzt- und die Optikerrechnung<br />

beizufügen.<br />

IV. In-Kraft-Treten,Außer-Kraft-Treten<br />

Dieser Run<strong>de</strong>rlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>de</strong>r Run<strong>de</strong>rlass zur <strong>Kostenerstattung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfen vom 11. Juni 2002<br />

(ABl. S. 625) außer Kraft.<br />

Dieser Run<strong>de</strong>rlass tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft.


1 Angaben zur/zum Beschäftigten:<br />

Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift:<br />

Dienststelle:<br />

Bescheinigung <strong>für</strong> eine <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r arbeitsmedizinischen Untersuchung ist eine Ergänzungsuntersuchung durch einen Augenarzt erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Ergänzungsuntersuchung ist durch <strong>de</strong>n ermächtigten Augenarzt durchzuführen.<br />

Spezifische Merkmale <strong>de</strong>s <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>es (Entfernungen, Sehfelddurchmesser usw.):<br />

...............................................................................<br />

Datum, Stempel u. Unterschrift <strong>de</strong>s Betriebsarztes<br />

2 Angaben <strong>de</strong>s (ermächtigten) Augenarztes:<br />

Ausschluss eines pathologischen Augenbefun<strong>de</strong>s, gegebenenfalls Anmerkung zum Augenbefund:<br />

Bei <strong>de</strong>r verordneten Sehhilfe han<strong>de</strong>lt es sich um<br />

Anlage<br />

eine Brille, die auch im weiteren Arbeits- und Lebensbereich <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Sehfehler ausgleicht und nicht ausschließlich<br />

<strong>für</strong> die Arbeit am Bildschirm bestimmt ist. 1<br />

eine Brille, die ausschließlich die Sehfähigkeit in <strong>de</strong>n speziellen Entfernungsbereichen <strong>de</strong>s konkreten <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>es<br />

gewährleistet und nur <strong>für</strong> die Arbeit am Bildschirm bestimmt ist. 2 Vorgenannte Sehhilfe <strong>für</strong> die/<strong>de</strong>n Beschäftigte/n muss wie folgt<br />

beschaffen sein (es folgt eine <strong>de</strong>taillierte Beschreibung <strong>de</strong>r Gläser):<br />

.....................................................................................................<br />

Datum, Stempel u. Unterschrift <strong>de</strong>s (ermächtigten) Augenarztes<br />

3 Erstattungsantrag (einzureichen bei <strong>de</strong>r Dienststelle)<br />

Die/<strong>de</strong>r unter Nummer 1 aufgeführte Beschäftigte beantragt hiermit die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten <strong>für</strong> eine spezielle <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe.<br />

Als Belege sind beigefügt:<br />

Rechnung <strong>de</strong>s Augenarztes vom<br />

Rechnung <strong>de</strong>s Optikers vom<br />

Ich bitte um Überweisung <strong>de</strong>s Erstattungsbetrages auf<br />

Konto-Nr.: Bank:<br />

Bankleitzahl:<br />

........................................<br />

Datum, Unterschrift<br />

Amtsblatt <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 26 vom 7. Juli 2004<br />

1 Die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten erfolgt durch eine zusätzlich abgeschlossene Krankenversicherung.<br />

2 Die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten erfolgt im Rahmen dieses Run<strong>de</strong>rlasses durch das Land.

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