Kostenerstattung für Bildschirmarbeitsplatz ... - Brandenburg.de
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<strong>Kostenerstattung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfen<br />
Run<strong>de</strong>rlass <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern<br />
Vom 11. Juni 2004<br />
I. Anwendungsbereich<br />
1 Dieser Run<strong>de</strong>rlass gilt <strong>für</strong> die Dienststellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und<br />
regelt das Verfahren <strong>de</strong>r <strong>Kostenerstattung</strong> <strong>für</strong> <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfen<br />
<strong>für</strong> die Beschäftigten im Sinne<br />
- <strong>de</strong>r Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember<br />
1996, Artikel 3 <strong>de</strong>r Verordnung zur Umsetzung von EG-<br />
Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz<br />
(BGBl. I S. 1841), die nach § 48 Abs. 1 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetzes<br />
auch <strong>für</strong> Beamte Anwendung fin<strong>de</strong>t,<br />
und<br />
- <strong>de</strong>s Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern<br />
auf Arbeitsplätzen mit Geräten <strong>de</strong>r Informations-<br />
und Kommunikationstechnik (Ost) vom 5. Juli<br />
1993.<br />
2 <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfen sind nur solche, die ausschließlich<br />
<strong>für</strong> die Arbeit an einem <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong><br />
benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />
II. Ärztliche Untersuchungen (§ 6 <strong>de</strong>r Bildschirmarbeitsverordnung,<br />
§ 4 <strong>de</strong>s Tarifvertrages vom 5. Juli 1993)<br />
1 Die Dienststellen bieten <strong>de</strong>n Beschäftigten vor Aufnahme<br />
ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen<br />
Zeitabstän<strong>de</strong>n sowie beim Auftreten von Sehbeschwer<strong>de</strong>n,<br />
die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n können, eine Untersuchung <strong>de</strong>r Augen und<br />
<strong>de</strong>s Sehvermögens durch <strong>de</strong>n Betriebsarzt an. Dieser führt<br />
die Untersuchung nach <strong>de</strong>m berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsatz G 37 durch.<br />
Der Betriebsarzt soll <strong>de</strong>m Beschäftigten anlässlich <strong>de</strong>r<br />
Untersuchung einen Vordruck nach <strong>de</strong>m anliegen<strong>de</strong>n Muster<br />
aushändigen.<br />
2 Der Betriebsarzt entschei<strong>de</strong>t, ob eine Ergänzungsuntersuchung<br />
durch einen Augenarzt erfor<strong>de</strong>rlich ist und erteilt<br />
hierüber und über die spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz<br />
<strong>de</strong>s Betroffenen eine Bescheinigung nach <strong>de</strong>m anliegen<strong>de</strong>n<br />
Muster.<br />
Die Wahl <strong>de</strong>s Augenarztes ist <strong>de</strong>m Beschäftigten freigestellt,<br />
sofern nicht <strong>de</strong>r Betriebsarzt die Untersuchung durch einen<br />
ermächtigten Augenarzt verlangt.<br />
3 Der Augenarzt entschei<strong>de</strong>t, ob eine spezielle Sehhilfe <strong>für</strong> die<br />
Arbeit an <strong>de</strong>m <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong> erfor<strong>de</strong>rlich ist und<br />
normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Er legt die Merkmale<br />
<strong>de</strong>r speziellen Sehhilfe fest und erteilt hierüber eine Bescheinigung<br />
nach <strong>de</strong>m anliegen<strong>de</strong>n Muster. Anschließend<br />
fertigt <strong>de</strong>r Optiker die spezielle Sehhilfe entsprechend <strong>de</strong>r<br />
Verordnung <strong>de</strong>s Augenarztes.<br />
Amtsblatt <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 26 vom 7. Juli 2004<br />
III. Kostentragung, Erstattung<br />
1 Die Dienststellen tragen die Kosten <strong>de</strong>r betriebsärztlichen<br />
und <strong>de</strong>r augenärztlichen Untersuchung (§ 3 Abs. 3 <strong>de</strong>s Arbeitsschutzgesetzes,<br />
§ 6 <strong>de</strong>r <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>verordnung,<br />
§ 4 Abs. 4 <strong>de</strong>s Tarifvertrages vom 5. Juli 1993).<br />
2 Die Dienststellen haben <strong>de</strong>n Beschäftigten die notwendigen<br />
Kosten <strong>für</strong> eine geeignete, einfache und zweckmäßige, aufgrund<br />
augenärztlicher Verschreibung angeschaffte <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe<br />
zu erstatten. Bei <strong>de</strong>r Beschaffung<br />
ist <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Sparsamkeit zu beachten. Der Beschäftigte<br />
hat eine geeignete Sehhilfe zu <strong>de</strong>m im Durchschnitt<br />
niedrigsten Marktpreis zu erwerben. Für die Beschaffung<br />
<strong>de</strong>s Brillengestells wer<strong>de</strong>n bis zu 20 Euro erstattet.<br />
Zur Orientierung wird <strong>de</strong>r niedrigste Durchschnittspreis <strong>de</strong>r<br />
<strong>für</strong> die <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe benötigten Brillengläser<br />
jährlich einmal von <strong>de</strong>r Augenoptikerinnung <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
ermittelt und vom Ministerium <strong>de</strong>s Innern im Amtlichen<br />
Anzeiger <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bekannt gegeben.<br />
Eine erneute Beschaffung einer <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-<br />
Sehhilfe ist nur möglich, wenn bei gleichbleiben<strong>de</strong>r Sehschärfe<br />
seit <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>r bisherigen <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe<br />
drei Jahre vergangen sind o<strong>de</strong>r vor<br />
Ablauf dieses Zeitraumes die erneute Beschaffung <strong>de</strong>r <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe<br />
notwendig ist, weil<br />
- sich die Refraktion (Brechkraft) geän<strong>de</strong>rt hat o<strong>de</strong>r<br />
- die bisherige <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe verloren<br />
gegangen o<strong>de</strong>r unbrauchbar gewor<strong>de</strong>n ist.<br />
Für <strong>de</strong>n Erstattungsantrag soll das anliegen<strong>de</strong> Muster mit<br />
<strong>de</strong>n Bescheinigungen <strong>de</strong>s Betriebsarztes und <strong>de</strong>s Augenarztes<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, zusätzlich sind die Arzt- und die Optikerrechnung<br />
beizufügen.<br />
IV. In-Kraft-Treten,Außer-Kraft-Treten<br />
Dieser Run<strong>de</strong>rlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in<br />
Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>de</strong>r Run<strong>de</strong>rlass zur <strong>Kostenerstattung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfen vom 11. Juni 2002<br />
(ABl. S. 625) außer Kraft.<br />
Dieser Run<strong>de</strong>rlass tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft.
1 Angaben zur/zum Beschäftigten:<br />
Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift:<br />
Dienststelle:<br />
Bescheinigung <strong>für</strong> eine <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r arbeitsmedizinischen Untersuchung ist eine Ergänzungsuntersuchung durch einen Augenarzt erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Die Ergänzungsuntersuchung ist durch <strong>de</strong>n ermächtigten Augenarzt durchzuführen.<br />
Spezifische Merkmale <strong>de</strong>s <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>es (Entfernungen, Sehfelddurchmesser usw.):<br />
...............................................................................<br />
Datum, Stempel u. Unterschrift <strong>de</strong>s Betriebsarztes<br />
2 Angaben <strong>de</strong>s (ermächtigten) Augenarztes:<br />
Ausschluss eines pathologischen Augenbefun<strong>de</strong>s, gegebenenfalls Anmerkung zum Augenbefund:<br />
Bei <strong>de</strong>r verordneten Sehhilfe han<strong>de</strong>lt es sich um<br />
Anlage<br />
eine Brille, die auch im weiteren Arbeits- und Lebensbereich <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Sehfehler ausgleicht und nicht ausschließlich<br />
<strong>für</strong> die Arbeit am Bildschirm bestimmt ist. 1<br />
eine Brille, die ausschließlich die Sehfähigkeit in <strong>de</strong>n speziellen Entfernungsbereichen <strong>de</strong>s konkreten <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>es<br />
gewährleistet und nur <strong>für</strong> die Arbeit am Bildschirm bestimmt ist. 2 Vorgenannte Sehhilfe <strong>für</strong> die/<strong>de</strong>n Beschäftigte/n muss wie folgt<br />
beschaffen sein (es folgt eine <strong>de</strong>taillierte Beschreibung <strong>de</strong>r Gläser):<br />
.....................................................................................................<br />
Datum, Stempel u. Unterschrift <strong>de</strong>s (ermächtigten) Augenarztes<br />
3 Erstattungsantrag (einzureichen bei <strong>de</strong>r Dienststelle)<br />
Die/<strong>de</strong>r unter Nummer 1 aufgeführte Beschäftigte beantragt hiermit die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten <strong>für</strong> eine spezielle <strong>Bildschirmarbeitsplatz</strong>-Sehhilfe.<br />
Als Belege sind beigefügt:<br />
Rechnung <strong>de</strong>s Augenarztes vom<br />
Rechnung <strong>de</strong>s Optikers vom<br />
Ich bitte um Überweisung <strong>de</strong>s Erstattungsbetrages auf<br />
Konto-Nr.: Bank:<br />
Bankleitzahl:<br />
........................................<br />
Datum, Unterschrift<br />
Amtsblatt <strong>für</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Nr. 26 vom 7. Juli 2004<br />
1 Die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten erfolgt durch eine zusätzlich abgeschlossene Krankenversicherung.<br />
2 Die Erstattung <strong>de</strong>r Kosten erfolgt im Rahmen dieses Run<strong>de</strong>rlasses durch das Land.