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Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen ... - BfGA

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Anhang II<br />

Nr. 2 Zusätzliche Kennzeichnungs- und Verpackungs<strong>vor</strong>schriften<br />

(1) Die in Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG genannten und mit einer Kennzeichnungsverpflichtung<br />

versehenen Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse müssen<br />

zusätzlich nach den Maßgaben dieser Richtlinie gekennzeichnet werden. Abweichend<br />

von Satz 1 sind Pentachlorphenol, seine Salze und Ester sowie Zubereitungen mit diesen<br />

Stoffen mit der Aufschrift "Nur für Fachleute im Bereich Forschung und Analyse"<br />

zu versehen.<br />

(2) Dekontaminierte PCB-haltige Geräte im Sinne der Richtlinie 96/59/EG müssen nach<br />

dem Anhang dieser Richtlinie gekennzeichnet werden.<br />

(3) Für die Verpackung und Kennzeichnung von Biozid-Produkten gelten unbeschadet des<br />

§ 6 Abs. 3 und des Anhangs II Nr. 1 zusätzlich die Vorschriften des Artikels 20 Abs. 2<br />

Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 Buchstabe a, c, f bis j, l und m sowie im Falle zugelassener<br />

oder registrierter Biozidprodukte zusätzlich die Buchstaben b, d, e und k<br />

der Richtlinie 98/8/EG. Bei der Kennzeichnung von Biozid-Produkten, bei denen der<br />

Wirkstoff ein biologischer Arbeitsstoff ist, sind darüber hinaus<br />

1. die Identität des Organismus nach Anhang IV A Nr. 2.1 und 2.2 der Richtlinie<br />

98/8/EG,<br />

2. die Einstufung der Mikroorganismen in Risikogruppen nach den §§ 3 und 4 der<br />

Biostoffverordnung und<br />

3. bei einer Einstufung in die Risikogruppe 2 und höher das Symbol für Biogefährdung<br />

nach Anhang I der Biostoffverordnung<br />

anzugeben. Die nach Artikel 20 Abs. 3 Buchstabe a, b, d, g und k der Richtlinie<br />

98/8/EG erforderlichen Angaben sowie die Angaben nach Satz 2 müssen auf dem<br />

Kennzeichnungsschild gemacht werden. Die Angaben nach Artikel 20 Abs. 3 Buchstabe<br />

c, e, f, h, i, j und l der Richtlinie 98/8/EG können auf dem Kennzeichnungsschild oder<br />

an anderer Stelle der Verpackung oder in einer beigefügten Gebrauchsanweisung<br />

gemacht werden.<br />

<strong>BfGA</strong> GmbH • Landsberger Straße 307 • 80687 München • Tel. 089 8897 842 • Fax 089 8897 839 • info@bfga.de 32

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