Offizier des Sanitätsdienstes
Offizier des Sanitätsdienstes
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Möglichkeiten der Weiterbildung<br />
Ärztin oder Arzt<br />
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen medizinischen<br />
Versorgung wird grundsätzlich angestrebt, Sanitätsoffiziere zur<br />
Fachärztin oder zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />
(AfA) weiterzubilden. Dadie Weiterbildung zum AfA nach den<br />
derzeitigen Weiterbildungsordnungen (WBO) der Lan<strong>des</strong>ärztekammern<br />
fünf Jahre beträgt, setzt die Weiterbildung zum AfA im<br />
Rahmen <strong>des</strong> Dienstverhältnisses als Soldatin auf Zeit bzw. Soldat<br />
auf Zeit (SaZ) eine Weiterverpflichtung um zwei Jahre, d. h. zum<br />
SaZ 19,voraus. Sie können Ihren persönlichen Interessen folgend<br />
sowie entsprechend dem Bedarf der Bun<strong>des</strong>wehr statt der<br />
Weiterbildung zum AfA auch zur Gebietsärztin oder zum Gebietsarzt<br />
in anderen Fachgebieten weitergebildet werden. Voraussetzung<br />
ist im Regelfall die Übernahme in das Dienstverhältnis einer<br />
Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten oder eine Weiterverpflichtung<br />
auf min<strong>des</strong>tens 20 Jahre. Die bedarfsgerechte Entscheidung<br />
hierüber erfolgt unter Berücksichtigung von Eignung, Leistung<br />
und Befähigung der zu betrachtenden Interessentinnen<br />
und Interessenten.<br />
Zahnärztin oder Zahnarzt<br />
Die Weiterbildung zur Zahnärztin/zum Zahnarzt für Oralchirurgie,<br />
Parodontologie oder für das öffentliche Gesundheitswesen<br />
erfolgt dem Bedarf der Bun<strong>des</strong>wehr entsprechend und ist grundsätzlich<br />
nur im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines<br />
Berufssoldaten möglich. Entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen<br />
werden in bun<strong>des</strong>wehreigenen oder in zivilen Einrichtungen<br />
durchgeführt.<br />
Tierärztin oder Tierarzt<br />
Tierärztinnen und Tierärzte werden zum Amtstierarzt weitergebildet<br />
und können ausgehend vom Bedarf der Bun<strong>des</strong>wehr eine<br />
Weiterbildung in Gebieten der Veterinärmedizin, besonders in<br />
Lebensmittelhygiene, Mikrobiologie und im öffentlichen Veterinärwesen<br />
erhalten, sofern sie für entsprechende Verwendungen<br />
vorgesehen sind.<br />
Apothekerin oder Apotheker<br />
Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter, die<br />
zur Apothekerin oder zum Apotheker ausgebildet werden, absolvieren<br />
im Anschluss an ihr Studium der Pharmazie ein Studium<br />
der Lebensmittelchemie. Nach Ernennung zum Stabsapotheker<br />
können sie darüber hinaus, Bedarf der Bun<strong>des</strong>wehr vorausgesetzt,<br />
eine Weiterbildung auf verschiedenen Gebieten der Pharmazie,<br />
die in den Weiterbildungsordnungen der Länder festgelegt sind,<br />
erhalten. Die Weiterbildung findet in den hierzu ermächtigten Einrichtungen<br />
<strong>des</strong> <strong>Sanitätsdienstes</strong> der Bun<strong>des</strong>wehr und, falls erforderlich,<br />
ergänzend in zivilen Weiterbildungsstätten statt.<br />
Nebentätigkeit<br />
Auf dem Weg zum Humanmediziner –universitäre Ausbildung<br />
Sanitätsoffizieren kann auf Antrag die Ausübung einer privaten<br />
ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen<br />
Nebentätigkeit genehmigt werden, wenn dadurch dienstliche<br />
Interessen nicht beeinträchtigt werden. Die Nebentätigkeit ist im<br />
Regelfall auf maximal acht Stunden in der Woche begrenzt. Wenn<br />
ein öffentliches oder wissenschaftliches Interesse an der Nebentätigkeit<br />
besteht, darf diese auf Antrag in den Diensträumen der<br />
Bun<strong>des</strong>wehr ausgeübt werden. Werden Einrichtungen, Personal<br />
oder Material der Bun<strong>des</strong>wehr in Anspruch genommen, muss ein<br />
entsprechen<strong>des</strong> Entgelt entrichtet werden.<br />
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