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Sommer 2018
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Keine Mietzinsminderung bei ..<br />
Mängeln an Elektrik in Allgemeinteilen<br />
In einer Entscheidung kam der<br />
Oberste Gerichtshof (OGH) zum<br />
Schluss, dass Mängel am Sicherungskasten<br />
in den allgemeinen Teilen<br />
der Liegenschaft nicht zu einer<br />
Mietzinsminderung berechtigen<br />
(OGH 8 Ob 85/17h). In der Wohnung<br />
fehlten nur bei den fest angeschlossenen<br />
Leuchten entsprechende<br />
Schutzleiter. Dieses Problem kann<br />
durch die Verwendung von schutzisolierten<br />
Leuchten gelöst werden.<br />
Der Mieter konnte nicht nachweisen,<br />
dass er konkret von den Mängeln am<br />
Vorzählersicherungs- und am Hausanschlusskasten<br />
betroen war und<br />
sich daraus eine Gebrauchsbeeinträchtigung<br />
ergeben hätte. Auch bestand<br />
keine konkrete aktuelle Gefahr.<br />
OGH Urteil<br />
Kosten für den Betrieb<br />
Betriebskosten bei Liegenschaften<br />
In Punkt 2.1. wird angeführt: ...Bei<br />
alten elektrischen Anlagen in Altbauwohnungen<br />
hängt das Ausmaÿ einer<br />
allenfalls dafür zuzuerkennenden<br />
Zinsminderung davon ab, inwiefern<br />
der Gebrauch tatsächlich beeinträchtigt<br />
gewesen wäre, wäre die Mangelhaftigkeit<br />
bekannt gewesen. Liegt<br />
die Gebrauchsbeeinträchtigung etwa<br />
nur darin, dass in Nassräumen keine<br />
Elektrogeräte (zB Fön) verwendet<br />
werden dürfen, oder dass bestimmte<br />
Stromverbraucher ungeeignet<br />
sind, wirkt sich eine solche Beeinträchtigung<br />
angesichts der Tatsache,<br />
dass ein Mieter das Objekt mit<br />
einer erkennbar alten Anlage gemietet<br />
hat, unter Umständen überhaupt<br />
nicht zinsmindernd aus.<br />
Im eigentlichen Sinne sind Betriebskosten<br />
bei Immobilien jene Kosten,<br />
die beim Eigentümer als Lasten der<br />
Liegenschaft anfallen. Diese Regelung<br />
ist also liegenschafts- und eigentümerbezogen.<br />
Die (regelmäÿige)<br />
Weiterverrechnung an Mieter ist<br />
also eine zusätzliche Angelegenheit.<br />
Typische Kosten sind Positionen für<br />
Wasser/Abwasser, Müllentsorgung,<br />
Versicherungsprämien, Verwaltungskosten<br />
oder die Reinigung. Weiterverrechnung<br />
Bei einer Weiterverrechnung an<br />
einen Mieter gibt es zahlreiche Regelungen,<br />
die genau festhalten, was in<br />
Rechnung gestellt werden darf. Wie<br />
vieles im aktuellen Mietrecht gibt es<br />
zahlreiche Gesetze und Regelungen<br />
die zur Anwendung kommen. Hier<br />
ein einfacher Überblick. Unterliegt<br />
der Mietgegenstand nicht dem Mietrechtsgesetz<br />
(z.B. bei einem Einfamilienhaus)<br />
können die Betriebskosten<br />
im Mietvertrag frei vereinbart<br />
werden. Auch Kosten für die Erhaltung<br />
können bestimmt werden. Bei<br />
Eigentumswohnungen muss unterschieden<br />
werden, ob die Räumlichkeiten<br />
dem Vollanwendungsbereich<br />
unterliegen oder nicht. Wohnungen<br />
im Altbau (grob vor 1945) unterliegen<br />
als Beispiel dieser Gesetzesregelung.<br />
Falls ja, gibt es eine genaue<br />
Regelung, welche Kosten verrechnet<br />
werden dürfen.<br />
Bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung<br />
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Hausverwalter sehr gerne zur Verfügung!<br />
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