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Info zum Schulbetrieb_2006-2007ds.pdf - Wangen an der Aare

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Absenzen und Dispensationen 20<br />

Absenzen<br />

Die meisten Kin<strong>der</strong> können die Schule gelegentlich aus irgend-<br />

einem Grunde nicht besuchen. Als wichtigste Entschuldigungsgründe<br />

gelten Kr<strong>an</strong>kheit des Kindes, Wohnungswechsel, schwere<br />

Kr<strong>an</strong>kheit o<strong>der</strong> Todesfall in <strong>der</strong> Familie, nicht ausserhalb <strong>der</strong><br />

Unterrichtszeit mögliche Arzt- o<strong>der</strong> Zahnarzttermine und amtliche<br />

Aufgebote. In diesen Fällen gilt das Kind als entschuldigt.<br />

Entschuldigte Absenzen werden im Beurteilungsbericht eingetragen.<br />

Meldepflicht <strong>der</strong> Eltern:<br />

Die Eltern teilen die Gründe für die Abwesenheit ihres Kindes <strong>der</strong><br />

Klassenlehrkraft rechtzeitig (telefonisch o<strong>der</strong> schriftlich) mit.<br />

Meldepflicht <strong>der</strong> Lehrkraft:<br />

Die Lehrkraft meldet ein länger als 30 Minuten dauerndes, unentschuldigtes<br />

Fernbleiben einer Schülerin / eines Schülers unverzüglich<br />

telefonisch den betreffenden Eltern.<br />

Dispensationen<br />

5 Halbtage (gilt nur für die Schule)<br />

Die Eltern haben das Recht, ihr Kind <strong>an</strong> höchstens fünf Halbtagen<br />

(einzeln o<strong>der</strong> zusammenhängend) pro Schuljahr nicht zur Schule zu<br />

schicken. Dadurch erhalten die Eltern die Möglichkeit, bestimmte<br />

Tätigkeiten und Anlässe stärker zu gewichten als den Schulbesuch.<br />

Die Klassenlehrkraft ist spätestens am Vortag, ohne Angabe von<br />

Gründen, durch die Eltern über den beabsichtigten Bezug zu<br />

orientieren.<br />

Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenh<strong>an</strong>g mit<br />

einer Dispensation Lücken im Unterrichtspensum, besteht kein<br />

Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen <strong>der</strong><br />

Schule.

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