Info zum Schulbetrieb_2006-2007ds.pdf - Wangen an der Aare
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Absenzen und Dispensationen 20<br />
Absenzen<br />
Die meisten Kin<strong>der</strong> können die Schule gelegentlich aus irgend-<br />
einem Grunde nicht besuchen. Als wichtigste Entschuldigungsgründe<br />
gelten Kr<strong>an</strong>kheit des Kindes, Wohnungswechsel, schwere<br />
Kr<strong>an</strong>kheit o<strong>der</strong> Todesfall in <strong>der</strong> Familie, nicht ausserhalb <strong>der</strong><br />
Unterrichtszeit mögliche Arzt- o<strong>der</strong> Zahnarzttermine und amtliche<br />
Aufgebote. In diesen Fällen gilt das Kind als entschuldigt.<br />
Entschuldigte Absenzen werden im Beurteilungsbericht eingetragen.<br />
Meldepflicht <strong>der</strong> Eltern:<br />
Die Eltern teilen die Gründe für die Abwesenheit ihres Kindes <strong>der</strong><br />
Klassenlehrkraft rechtzeitig (telefonisch o<strong>der</strong> schriftlich) mit.<br />
Meldepflicht <strong>der</strong> Lehrkraft:<br />
Die Lehrkraft meldet ein länger als 30 Minuten dauerndes, unentschuldigtes<br />
Fernbleiben einer Schülerin / eines Schülers unverzüglich<br />
telefonisch den betreffenden Eltern.<br />
Dispensationen<br />
5 Halbtage (gilt nur für die Schule)<br />
Die Eltern haben das Recht, ihr Kind <strong>an</strong> höchstens fünf Halbtagen<br />
(einzeln o<strong>der</strong> zusammenhängend) pro Schuljahr nicht zur Schule zu<br />
schicken. Dadurch erhalten die Eltern die Möglichkeit, bestimmte<br />
Tätigkeiten und Anlässe stärker zu gewichten als den Schulbesuch.<br />
Die Klassenlehrkraft ist spätestens am Vortag, ohne Angabe von<br />
Gründen, durch die Eltern über den beabsichtigten Bezug zu<br />
orientieren.<br />
Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenh<strong>an</strong>g mit<br />
einer Dispensation Lücken im Unterrichtspensum, besteht kein<br />
Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen <strong>der</strong><br />
Schule.