und allgemeine Sozialberatung - Rangsdorf - in der Gemeinde ...
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4 <strong>Rangsdorf</strong><br />
Mitteilungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />
Information zur Festlegung <strong>der</strong> Flugrouten für den BBI<br />
(Stand 3. Dezember 2010)<br />
Die nächste Sitzung <strong>der</strong> Fluglärmkommission des Flughafens BBI <strong>in</strong> Schönefeld<br />
f<strong>in</strong>det am 13. Dezember 2010 statt. Nachdem die Sitzung Anfang November<br />
chaotisch verlief, das heißt, man hat sich mehr als 1 St<strong>und</strong>e über<br />
Geschäftsordnung <strong>und</strong> Tagesordnungsprobleme unterhalten, stehen nun<br />
verschiedene Anträge auf <strong>der</strong> Tagesordnung. Dazu gehören u. a. die Gutachten,<br />
die durch die Schutzgeme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Umlandgeme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> die<br />
Geme<strong>in</strong>de Blankenfelde - Mahlow beauftragt wurden. Außerdem s<strong>in</strong>d verschiedene<br />
Anträge von e<strong>in</strong>zelnen Vertretern <strong>der</strong> Fluglärmkommission gestellt<br />
worden.<br />
Das Gremium ist nichtöffentlich. Die Fluglärmkommission wird gern von<br />
den Politikern des Landes Brandenburg als Entscheidungsgremium überbewertet.<br />
Der bisherige Vorsitzende Bernd Habermann aus <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
Blankenfelde-Mahlow ist zurückgetreten. Gr<strong>und</strong> ist, dass er natürlich als<br />
Vertreter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Blankenfelde-Mahlow die Bürger dieser Geme<strong>in</strong>de<br />
zu vertreten hat. Dies wi<strong>der</strong>spricht e<strong>in</strong>er überparteiischen Leitung des Gremiums.<br />
So würde es aber jedem an<strong>der</strong>en Vertreter e<strong>in</strong>er Kommune <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Kommission auch gehen.<br />
Im Planfeststellungsverfahren war vorgesehen, dass die An- <strong>und</strong> Abflüge<br />
geradl<strong>in</strong>ig erfolgen, das heißt, dass alle Anflüge Richtung Osten über<br />
Blankenfelde-Mahlow führen. Für die Anflüge gilt das nach wie vor. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
gibt es <strong>der</strong>zeitig neue Varianten zu den Abflugrouten<br />
Die Bürger<strong>in</strong>itiativen haben sich zu zwei großen Gruppen zusammengeschlossen.<br />
Dies s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en, die Bürger<strong>in</strong>itiativen aus den neu von den<br />
Abflugrouten betroffenen Städten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>und</strong> zum an<strong>der</strong>en <strong>der</strong><br />
BVBB als Vertreter <strong>der</strong> „Altbetroffenen“.<br />
Die Bürger<strong>in</strong>itiative aus <strong>Rangsdorf</strong> hat sich <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Initiativen<br />
<strong>der</strong> „neu betroffenen“ Bürger angeschlossen. Deren Hauptfor<strong>der</strong>ung ist,<br />
dass es bei dem im Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Flughafens BBI<br />
vorgesehenen Lärmausbreitungsbereichen bleiben soll. Dagegen steht die<br />
For<strong>der</strong>ung des BVBB, den Fluglärm möglichst breit zu verteilen, um Maximalbelastungen<br />
zu vermeiden. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung zu den Flugrouten wird im Konsens<br />
unmöglich se<strong>in</strong>, da es immer Betroffene geben wird, die sich gegen<br />
den Fluglärm wehren werden.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> hat am 01.10.2010 beim zuständigen<br />
Straßenverkehrsamt beim Landkreis Teltow-Fläm<strong>in</strong>g als untere<br />
Behörde des Landes Brandenburg e<strong>in</strong>en Antrag auf e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Beschil<strong>der</strong>ung gestellt. Der Landkreis hat den Antrag wie<br />
folgt beantwortet:<br />
„Ihr Antrag / Schreiben vom 01.10.2010<br />
Sehr geehrter Herr Rocher,<br />
zu Ihrem o. g. Antrag möchten wir Ihnen mitteilen, dass e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de<br />
nicht befugt ist, verme<strong>in</strong>tliche Rechtsbee<strong>in</strong>trächtigungen ihrer Bürger <strong>in</strong><br />
Leben o<strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit im Straßenverkehr geltend zu machen.<br />
Solche Belange hat alle<strong>in</strong> die zuständige Behörde als Ordnungsaufgabe zu<br />
berücksichtigen. Vorliegend ist das Straßenverkehrsamt des Landkreises<br />
Teltow-Fläm<strong>in</strong>g zuständige Ordnungsbehörde.<br />
Das B<strong>und</strong>esrecht sieht demnach e<strong>in</strong> „kommunales Antragsrecht“, welches<br />
e<strong>in</strong>e Anordnungspflicht <strong>der</strong> Straßenverkehrsbehörde zur Folge hätte, nicht<br />
vor.<br />
18.12.2010<br />
Für die Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> haben sich zwei Schwerpunktthemen herauskristallisiert.<br />
Das betrifft zum e<strong>in</strong>en den Erhalt des Vogelschutzgebietes am<br />
<strong>Rangsdorf</strong>er See. Seit vielen Jahren schafft das zuständige Naturschutzm<strong>in</strong>isterium<br />
des Landes Brandenburg es nicht, für dieses Naturschutzgebiet<br />
Entwicklungsziele zu erarbeiten <strong>und</strong> festzusetzen. Hier gilt es, die Arbeit<br />
<strong>der</strong> zuständigen Behörden des Landes Brandenburg e<strong>in</strong>zufor<strong>der</strong>n. E<strong>in</strong><br />
weiterer Schwerpunkt ist <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Biotopgebiete im Bereich <strong>der</strong><br />
Zülownie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> des Machnower Sees mit den dort lebenden Vögeln.<br />
Dazu wurde e<strong>in</strong> För<strong>der</strong>antrag an den Naturschutzfonds des Landes Brandenburg<br />
gestellt, um die Verlandung des Machnower Sees auf mittlere Sicht<br />
aufhalten zu können. Die beantragten Gel<strong>der</strong> sollten aus <strong>der</strong> Ausgleichsabgabe<br />
für den Bau des Flughafens <strong>in</strong> Schönefeld stammen. Der Naturschutzfonds<br />
hat diesen För<strong>der</strong>antrag abgelehnt. In <strong>der</strong> Sitzung des Stiftungsrates,<br />
dem Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Tack (Die L<strong>in</strong>ke) vorsitzt, wurde zuerst e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
neue För<strong>der</strong>l<strong>in</strong>ie beschlossen, um dann festzustellen, dass das<br />
Projekt nicht <strong>in</strong> diese För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ie passt. Hier gilt es, massiv dafür e<strong>in</strong>zutreten<br />
<strong>und</strong> zu for<strong>der</strong>n, dass die Mittel des Flughafens im Flughafenumfeld<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Am Mittwoch, den 24. November 2010, gab es <strong>in</strong> <strong>Rangsdorf</strong> e<strong>in</strong>e große<br />
Demonstration mir ca.1.000 Bürgern. Dies entspricht e<strong>in</strong>em Zehntel <strong>der</strong><br />
Bevölkerung von <strong>Rangsdorf</strong>.<br />
Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand f<strong>in</strong>den Sie auf <strong>der</strong><br />
Internetseite <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> unter www.rangsdorf.de <strong>und</strong> auf <strong>der</strong><br />
Internetseite <strong>der</strong> Bürger<strong>in</strong>itiative Schallschutz <strong>Rangsdorf</strong> e.V. unter www.bissrangsdorf.de<br />
gez. Klaus Rocher<br />
Bürgermeister<br />
Information zur möglichen Anordnung VZ 274-53<br />
(Zulässige Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit 30 km/h) <strong>in</strong> 15834 <strong>Rangsdorf</strong>, OT Groß Machnow,<br />
Dorfstraße 11 zwischen Kirchstraße <strong>und</strong> Gartenstraße<br />
Wir haben Ihr Schreiben dennoch zum Anlass genommen, den Sachverhalt<br />
nochmals zu prüfen.<br />
Diese Prüfung ergab, dass aus nachfolgend genannten rechtlichen <strong>und</strong> tatsächlichen<br />
Gründen die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 (Zulässige<br />
Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit 30 km/h) nicht <strong>in</strong> Frage kommt:<br />
In Ihrer Begründung erläutern Sie, dass die o. g. Straße als Zu- <strong>und</strong> Abfahrtstraße<br />
für die Schüler dient, die zur Gr<strong>und</strong>schule <strong>in</strong> Groß Machnow gehen<br />
bzw. von ihren Eltern mit dem Kraftfahrzeug zur Schule gebracht werden.<br />
In <strong>der</strong> Folge bekräftigen Sie Ihr Anliegen auf Reduzierung <strong>der</strong> zulässigen<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeit von 50 km/h auf 30 km/h damit, dass im Bereich <strong>der</strong> Dorfstraße<br />
zwischen <strong>der</strong> Kirch- <strong>und</strong> Gartenstraße e<strong>in</strong> erhebliches Gefährdungspotenzial<br />
für die Sicherheit <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schüler bei <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit zugelassenen<br />
Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit von 50 km/h bestehe.<br />
Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde erfor<strong>der</strong>liche<br />
Maßnahmen zur Erhaltung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit treffen. Insofern<br />
ist die Straßenverkehrsbehörde berechtigt, für bestimmte Straßen o<strong>der</strong><br />
Straßenstrecken solche Verkehrszeichen anzuordnen, die dazu geeignet s<strong>in</strong>d,<br />
das Risiko e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit zu m<strong>in</strong>imie-