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und allgemeine Sozialberatung - Rangsdorf - in der Gemeinde ...

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18.12.2010 <strong>Rangsdorf</strong> 5<br />

ren. Unter dem Begriff <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit s<strong>in</strong>d unter an<strong>der</strong>em<br />

höherrangige Rechtsgüter wie Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit zu verstehen.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen<br />

nur dort anzuordnen, wo dies aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Umstände zw<strong>in</strong>gend<br />

geboten ist, weil die <strong>allgeme<strong>in</strong>e</strong>n <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>en Verhaltensregeln<br />

<strong>der</strong> StVO nicht für e<strong>in</strong>en sicheren <strong>und</strong> geordneten Verkehrsablauf ausreichen.<br />

Demnach dürfen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Beschränkungen des fließenden Verkehrs<br />

nur angeordnet werden, wenn aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en örtlichen<br />

Verhältnisse e<strong>in</strong>e Gefahrenlage besteht, die das <strong>allgeme<strong>in</strong>e</strong> Risiko e<strong>in</strong>er<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit – vorliegend das Leben <strong>und</strong><br />

die Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule Groß Machnow – <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

erheblichen Maße übersteigt. E<strong>in</strong>e solche Gefahrenlage führen Sie <strong>in</strong> Ihrem<br />

Schreiben an, wodurch nach Ihrer Me<strong>in</strong>ung e<strong>in</strong>e Reduzierung auf 30 km/h<br />

erfor<strong>der</strong>lich wäre.<br />

Von e<strong>in</strong>er Geschw<strong>in</strong>digkeitsbegrenzung ist allerd<strong>in</strong>gs nur dann Gebrauch<br />

zu machen, wenn es aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> örtlichen Verkehrsverhältnisse erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist. Nur dann, wenn angenommen werden muss, dass die Kraftfahrer<br />

selbst bei ausreichen<strong>der</strong> Aufmerksamkeit nicht erkennen können, dass e<strong>in</strong>e<br />

bestimmte Strecke o<strong>der</strong> Stelle aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> gebenden Verkehrssituation<br />

nur mit e<strong>in</strong>er verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten bzw. angepassten Geschw<strong>in</strong>digkeit befahren<br />

werden darf, ist durch Zeichen 274 e<strong>in</strong>e zulässige Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

vorzuschreiben. Das kann beson<strong>der</strong>s dann <strong>der</strong> Fall se<strong>in</strong>, wenn Unfalluntersuchungen<br />

o<strong>der</strong> Verkehrsbeobachtungen ergeben haben, dass unangemessene<br />

Geschw<strong>in</strong>digkeiten die Sicherheit gefährden.<br />

Ferner stellt die StVO bezüglich <strong>der</strong> Geschw<strong>in</strong>digkeit <strong>in</strong> Ortslagen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auf e<strong>in</strong>e zulässige Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit von 50 km/h ab, auch<br />

mit dem Wissen, dass je<strong>der</strong>zeit mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n an <strong>und</strong> auf den Straßen zu<br />

rechnen ist. Alle<strong>in</strong> diese <strong>allgeme<strong>in</strong>e</strong> Annahme rechtfertigt nicht sofort, dass<br />

e<strong>in</strong> „erhebliches Gefährdungspotenzial“ vorliege <strong>und</strong> E<strong>in</strong>schränkungen<br />

vorzunehmen seien. Maßnahmen zur Sicherheit s<strong>in</strong>d daher nur an <strong>der</strong> Straße<br />

im unmittelbaren Schulbereich, wo sich erfahrungsgemäß die Zahl <strong>der</strong><br />

Schüler bündelt, <strong>in</strong> Erwägung zu ziehen. Bei Betrachtung <strong>der</strong> Dorfstraße<br />

erschließt sich nicht, warum e<strong>in</strong>e seit Jahren durchgesetzte Verkehrsregelung<br />

nun im Zusammenhang mit e<strong>in</strong>er zeitlich beschränkten <strong>und</strong> ohneh<strong>in</strong><br />

befristet angeordneten Geschw<strong>in</strong>digkeitsreduzierung auf <strong>der</strong> B 96 völlig<br />

an<strong>der</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen vorweist <strong>und</strong> dauerhaft e<strong>in</strong>geschränkt werden soll.<br />

Alle<strong>in</strong> die Art <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Straße vermittelt den E<strong>in</strong>druck e<strong>in</strong>er Anliegerstraße.<br />

Sie wird hauptsächlich von den dortigen Anliegern <strong>und</strong> Gewerbetreibenden<br />

sowie den Eltern, die ihre K<strong>in</strong><strong>der</strong> zur <strong>der</strong> sich gegenüber-<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung 2010<br />

1. Nachtrag Stellenplan 2010<br />

Die Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong> beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

2010, den Gesamthaushalt <strong>und</strong> die Teilhaushalte<br />

e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzplanung 2011 - 2013 <strong>und</strong> den 1. Nachtrag Stellenplan<br />

2010.<br />

[Mit dem Nachtragshaushalt wurden Abweichungen von den ursprünglichen<br />

Ansätzen des Haushaltes korrigiert. Erstmalig wurden Abschreibungen<br />

im Ergebnishaushalt für die geme<strong>in</strong>deeigenen Gebäude berücksichtigt.<br />

Große neue Investition ist <strong>der</strong> Rohbau <strong>der</strong> neuen Kita <strong>in</strong> <strong>der</strong> Walter-<br />

Rathenau-Straße. ]<br />

Mitteilungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

liegend bef<strong>in</strong>denden Gr<strong>und</strong>schule br<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> abholen, genutzt. Daher kann<br />

man von e<strong>in</strong>er Ortsk<strong>und</strong>igkeit <strong>der</strong> Verkehrsteilnehmer ausgehen.<br />

Zudem wird durch die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dorfstraße parkenden Fahrzeuge <strong>der</strong> dortige<br />

Verkehrsfluss bereits ohneh<strong>in</strong> beruhigt.<br />

Nach Anhörung <strong>der</strong> Polizei ist zu konstatieren, dass für die Aufstellung des<br />

Verkehrszeichens 274-53 die örtlichen <strong>und</strong> sachlichen Voraussetzungen<br />

fehlen. Demgemäß konnte e<strong>in</strong>e Gefährdungslage für die Sicherheit <strong>der</strong> Schüler,<br />

wie sie von Ihnen beschrieben wurde, nicht festgestellt werden. So ergab<br />

die Unfalluntersuchung <strong>der</strong> Polizei, dass es im Bereich <strong>der</strong> Dorfstraße<br />

11 zu ke<strong>in</strong>en Unfällen im Zusammenhang mit Schülern <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schule<br />

gekommen ist. Überdies konnten Vorortprüfungen nicht belegen, dass mit<br />

<strong>der</strong>art „unangemessenen“ Geschw<strong>in</strong>digkeiten entlang <strong>der</strong> Dorfstraße gefahren<br />

wird, die e<strong>in</strong>e Reduzierung <strong>der</strong> Geschw<strong>in</strong>digkeit auf 30 km/h rechtfertigen<br />

würde.<br />

Da die Dorfstraße zum Schulbeg<strong>in</strong>n bzw. -ende zum überwiegenden Teil<br />

von den Eltern <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schüler befahren wird, muss vielmehr erwartet<br />

werden können, dass sie ihre Fahrgeschw<strong>in</strong>digkeit so anpassen, wie es die<br />

Verkehrsverhältnisse – <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zu den Zeiten des Schulbeg<strong>in</strong>n <strong>und</strong><br />

-endes – <strong>in</strong> dem betreffenden Bereich erfor<strong>der</strong>n <strong>und</strong> sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage s<strong>in</strong>d,<br />

ihren Verpflichtungen zur Sicherheit <strong>der</strong> Schüler zu genügen. Insofern haben<br />

die Fahrzeugführer, hierbei beson<strong>der</strong>s die Eltern <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>schüler, die<br />

Gr<strong>und</strong>regeln des § 1 <strong>der</strong> StVO zu befolgen, nach <strong>der</strong> die Teilnahme am<br />

Straßenverkehr ständige Vorsicht <strong>und</strong> gegenseitige Rücksichtnahme erfor<strong>der</strong>t<br />

<strong>und</strong> sich ferner so zu verhalten, dass ke<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Verkehrsteilnehmer<br />

– vor allem die hier betreffenden K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche – geschädigt o<strong>der</strong><br />

gefährdet werden.<br />

Und auf die Situation dürften alle Verkehrsteilnehmer h<strong>in</strong>reichend aufmerksam<br />

gemacht se<strong>in</strong> <strong>und</strong> sich darauf e<strong>in</strong>stellen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen …“<br />

Der Antwort des Straßenverkehrsamtes ist rechtlich aus me<strong>in</strong>er<br />

Sicht nichts h<strong>in</strong>zuzufügen. Den Abdruck lasse ich auch vornehmen,<br />

um bei zukünftigen Diskussionen um ähnliche Sachverhalte<br />

e<strong>in</strong>e <strong>allgeme<strong>in</strong>e</strong> Gr<strong>und</strong>lage des geltenden Rechts als Basis zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

gez. Rocher<br />

Bürgermeister<br />

In <strong>der</strong> 18. Sitzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>Rangsdorf</strong> am 30.09.2010<br />

wurden zu folgenden Angelegenheiten Beschlüsse gefasst:<br />

Aufhebungsbeschluss Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong><br />

Die Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>Rangsdorf</strong> beschließt die Aufhebung des<br />

Feststellungsbeschlusses Rg/11.GVS/134/26.11.09 zum Flächennutzungsplan<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Rangsdorf</strong>.<br />

[Durch den Landkreis TF wurde bei Prüfung des Genehmigungsantrages<br />

festgestellt, dass <strong>der</strong> vorliegende Plan aus verschiedenen Gründen nicht<br />

genehmigungsfähig ist. Wesentliche Punkte s<strong>in</strong>d, dass es für die Gemarkung<br />

Groß Machnow ke<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ungen geben kann, da es hier noch ke<strong>in</strong>en<br />

festgesetzten Plan gab <strong>und</strong> die verschiedenen Korrekturen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gemarkung<br />

<strong>Rangsdorf</strong>, die alle als Än<strong>der</strong>ungen hätten aufgeführt werden<br />

müssen. Der Plan hatte aber schon ca. 70 Än<strong>der</strong>ungsbereiche. Es empfiehlt<br />

sich deshalb, auch zur Übersicht für die Bürger, e<strong>in</strong>e Neuaufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Bis dieser genehmigt ist, gilt für die<br />

Gemarkungen <strong>Rangsdorf</strong> <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong> Kienitz <strong>der</strong> bisherige weiter. Für die<br />

Gemarkung Groß Machnow gibt es weiterh<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>en Flächennutzungsplan.]

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