01.07.2018 Aufrufe

LA DI Achhorner, THEMENSCHWERPUNKT Airbnb

Mit dem "THEMENSCHWERPUNKT" informiert LA DI Evelyn Achhorner über interessante und wichtige Themen. Diesmal im Mittelpunkt das Thema Airbnb.

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<strong>THEMENSCHWERPUNKT</strong> <strong>Airbnb</strong><br />

<strong>LA</strong> <strong>Achhorner</strong>: <strong>Airbnb</strong> braucht transparente<br />

und klare Regelungen<br />

Die <strong>Airbnb</strong>-Plattform sorgt seit Bestehen für<br />

zahlreiche Diskussionen, viele offenen Fragen<br />

und einen großen rechtlichen Unsicherheitsfaktor.<br />

FPÖ-Landtagsabgeordnete Evelyn<br />

<strong>Achhorner</strong> fordert nun intelligente und<br />

transparente Maßnahmen die von behördlichen<br />

Info-Tool bis zum freiwilligen Gütesiegel<br />

reichen.<br />

„Wo es rechtmäßig möglich soll unter Einhaltung<br />

der Vorschriften <strong>Airbnb</strong> genutzt<br />

werden.“, stellt die freiheitliche Abgeordnete<br />

einleitend fest. „Aber jedes Gespräch<br />

rund um den Themenbereich <strong>Airbnb</strong> zeigt,<br />

dass es viele Fragen um die Nutzung dieser<br />

Plattform gibt.“<br />

<strong>Achhorner</strong> wünscht sich ein behördliche Info-Tool,<br />

in dem die FAQ´s rund um <strong>Airbnb</strong><br />

aufgearbeitet und die interessierten <strong>Airbnb</strong>-<br />

Vermiter umfassend informiert werden. Die<br />

Palette an Fragen reicht von der grundsätzlichen<br />

Möglichkeit der Vermietung über steuerliche<br />

bis hin zu versicherungstechnische<br />

Fragen. „<strong>Airbnb</strong> klingt vielfach verlockend<br />

und scheint eine Möglichkeit, leicht Geld zu<br />

verdienen, die Vermietung ist aber an rechtliche<br />

Regelungen gebunden. „Es gibt klare<br />

rechtliche Bestimmungen für Privatzimmervermieter<br />

und im Sinne der Wettbewerbsgerechtigtkeit<br />

sind diese auch einzuhalten.“,<br />

betont <strong>LA</strong> <strong>Achhorner</strong>.<br />

Mit den „<strong>THEMENSCHWERPUNKT</strong>EN“ biete<br />

ich Ihnen Hintergrundinformationen zu interessanten<br />

und wichtigen politischen Themen<br />

und Inhalten meiner politischen Tätigkeit als<br />

Landtagsabgeordnete.<br />

Natürlich stehe ich Ihnen bei Fragen und Anregungen<br />

auch jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Ihre <strong>LA</strong> <strong>DI</strong> Evelyn <strong>Achhorner</strong>


Eine Studie aus dem Jahr 2016 stellt fest:<br />

„Alleine aus Tirol fehlen dem Staat durch<br />

private Vermietungen über Plattformen wie<br />

<strong>Airbnb</strong>, Wimdu oder 9flats jährlich zwei Mio.<br />

Euro an Steuern, zeigt eine Studie der<br />

Tourismusberatung Prodinger.2016 dürften<br />

bundesweit rund 9 Mio. Euro an Mehrwertsteuereinnahmen<br />

abgehen. Weitere 4,5 Mio.<br />

Euro sollen den Gemeinden an nicht bezahlten<br />

Orts- und Kurtaxen entgehen. Dazu<br />

kommt noch nicht abgeführte Einkommenssteuern.“<br />

„Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache<br />

und sie sind in den vergangenen Monaten<br />

sicherlich nicht geringer worden.“, zeichnet<br />

<strong>Achhorner</strong> das finanzielle Bild der <strong>Airbnb</strong>-Vermietungen.<br />

Mit einem entsprechenden<br />

Info-Tool, das von Seiten des Landes angeboten<br />

wird, können die offenen Fragen<br />

und Problemstellungen informiert, gleichzeitig<br />

sollen aber auch die Strafen bei gesetzwidrigen<br />

Vorgehen dargestellt werden.“<br />

Das Info-Tool soll sowohl über die Landes-<br />

Homepage als auch über die jeweiligen Gemeinden-<br />

und TVB-Seiten abgerufen werden<br />

können.<br />

„Am Ende dieses Informationsprozesses<br />

könnte auch ein freiwilliges Gütesiegel für<br />

die <strong>Airbnb</strong>-Vermietung stehen.,“ stellt <strong>LA</strong><br />

<strong>Achhorner</strong> eine weitere Idee in den Raum.<br />

„Vermarktungstechnische wäre ein derartiges<br />

Siegel durchaus attraktiv und die Stadt<br />

Innsbruck könnte hier eine Vorreiterrolle<br />

einnehmen.“<br />

<strong>LA</strong> <strong>Achhorner</strong> erinnert im Übrigen an die gemäß<br />

§ 14 (4) TROG, nachdem die Landesregierung<br />

die Anzahl der Freizeitwohnsitze<br />

aufgrund der Meldungen der Bürgermeister<br />

zu erheben und im Internet zu veröffentlichen<br />

hat. „Diese Zahlen geben einen ersten<br />

Anhaltspunkt und können zur Kontrolle bei<br />

<strong>Airbnb</strong> Meldungen herangezogen werden.“


FPÖ Antrag, Tiroler Landtag, 27.6.2018<br />

Der Landtag wolle beschließen:<br />

"Die Landesregierung wird ersucht, eine<br />

Studie auszuarbeiten inwieweit die Vermietung<br />

über airbnb sich auf den Wohnungsmangel,<br />

sowie auf den Tourismus in Tirol<br />

auswirkt."<br />

Begründung:<br />

Private vermieten auf dieser weltweiten<br />

Plattform Unterkünfte. Zunächst auf Zimmerbasis,<br />

inzwischen Wohnungen und ganze<br />

Häuser. Und das ist ein Problem.<br />

Für Tirol, aber insbesondere für den Ballungsraum<br />

Innsbruck. Der Tiroler Landtag<br />

hat bereits 2017 eine Entschließung gefasst.<br />

Inhalt des Antrages war: "Die Tiroler Landesregierung<br />

wird ersucht, eine Novelle der<br />

entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

vorzubereiten, die das Ziel verfolgt, unbürokratische<br />

und effiziente Regelungen für<br />

airbnb und Co zu schaffen." Nun muss sich<br />

aber die Frage gestellt werden, inwieweit<br />

airbnb sich nicht nur auf den Wohnungsmarkt,<br />

sondern auch auf den Tourismus in<br />

Tirol auswirkt. Arno Wimmer, Bundesberufsgruppensprecher<br />

der Österreichischen Immobilienmakler,<br />

hat kürzlich beklagt, dass in<br />

der Stadt Innsbruck kaum geförderte Eigentumswohnungen<br />

angeboten werden und ein<br />

hoher Anteil der Neubauwohnungen als Anlagewohnungen<br />

gekauft werden. Darüber<br />

hinaus seien in Innsbruck circa die Hälfte aller<br />

verkauften Wohnungen Neubauwohnungen<br />

von gewerblichen Bauträgern gewesen.<br />

Bei den gebrauchten Eigentumswohnungen<br />

seien die Preise in fast allen Bezirken und in<br />

allen Wohnlagen und bei allen Wohnwerten<br />

in die Höhe gegangen. (http://tirol,orf.at/<br />

news/stories/2917276/).<br />

Die Zuständigkeit dieses Antrages ergibt sich<br />

aus den Bereichen Tourismus und Tourismusförderung,<br />

den Beteiligungen des Landes<br />

Tirol an Wohnbaugesellschaften und<br />

den Bereichen Mietzins- und Annuitätenbeihilfen.<br />

Der Antrag wird in den Ausschüssen:<br />

Ausschusses für Wohnen und Verkehr am<br />

19.09.2018 und<br />

Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Energie<br />

und Technologie am 20.09.2018 behandelt.<br />

Wir informieren<br />

selbstverständlich<br />

über den<br />

weiteren<br />

Verlauf.


Schulterschluss der freiheitlichen Stadträtin<br />

Andrea Dengg aus Innsbruck und der freiheitlichen<br />

Stadträtin Irene Partl, (Obfrau des<br />

Sozial und Wohnungsausschusses) aus Hall.<br />

„Das Thema <strong>Airbnb</strong> ist für Gemeinde eine<br />

große Herausforderung. Klare Richtlinien<br />

und Kontrolle müssen Wildwuchs bei <strong>Airbnb</strong><br />

verhindern.“, stellen Dengg und Partl einleitend<br />

fest.<br />

Unterstützung für den Vorstoß von <strong>LA</strong> Evelyn<br />

<strong>Achhorner</strong> in Sachen Kontrolle und Einführung<br />

eines Gütesiegels bei <strong>Airbnb</strong> kommt<br />

aus Innsbruck und Hall. Die Stadträtinnen<br />

Andrea Dengg in Innsbruck und Irene Partl<br />

in Hall sind immer wieder mit dem Thema<br />

konfrontiert. „Ganz klar festhalten müssen<br />

wir dabei, am grundsätzlichen <strong>Airbnb</strong>-<br />

Verbot von städtischen Wohnungen.“, stellen<br />

die freiheitlichen Stadträtinnen klar.<br />

„Der Markt ist vorhanden, die Anfragen sind<br />

enorm. Das Thema <strong>Airbnb</strong> muss offensiv<br />

und transparent angegangen werden.“, fordert<br />

Andrea Dengg. „Dem Reiz des <strong>Airbnb</strong><br />

kann ein Vermieter leicht erliegen, er muss<br />

sich aber über alle rechtlichen Fragen und<br />

den Konsequenzen daraus bewusst sein.“,<br />

stellt Irene Partl fest. Die erfahrenen Gastronomen<br />

wissen aus eigenen Erfahrungen,<br />

dass sich so manche Eigentümer aber vor<br />

allem auch Mieter im rechtlichen Graubereich<br />

bewegen. „Die Verlockung leicht verdientes<br />

Geld bei <strong>Airbnb</strong> zu lukrieren scheint<br />

für manche leider zu groß.“<br />

„Hier ist die Verwaltung gefordert. Informationen<br />

über und Kontrolle der <strong>Airbnb</strong>-<br />

Angebote müssen einen Schwerpunkt bilden.<br />

Kein Verständnis haben Dengg und Partl für<br />

<strong>Airbnb</strong>-Vermietung städtischer Wohnungen.<br />

„Hier kann und darf es keine Toleranz geben“.<br />

Mit dem von Evelyn <strong>Achhorner</strong> in Spiel<br />

gebrachte Gütesiegel, könnte ein weiterer<br />

wichtiger Schritt in einen ordnungsgemäßen<br />

Ablauf der <strong>Airbnb</strong>-Vermietungen gebracht<br />

werden.<br />

<strong>Airbnb</strong> in anderen Städten:<br />

In zahlreichen Metropolen hat man das deshalb<br />

stark eingeschränkt. In London dürfen ganze Wohnungen<br />

seit 2017 nur noch insgesamt 90 Tage lang<br />

kurzfristig vermietet werden. Für einen längeren<br />

Zeitraum braucht es eine Widmungsänderung.<br />

In Amsterdam wurde diese Frist mit 60 Tagen festgesetzt,<br />

ab 2019 sind es sogar nur noch 30 Tage. In<br />

Tokio gibt es eine Begrenzung auf 180 Tage im Jahr,<br />

Vermieter brauchen eine staatliche Lizenz, ebenso<br />

in Hongkong, falls man dort Wohnungen für weniger<br />

als 28 Tage vermieten will.<br />

In New York City hat man die Sharing Economy auf<br />

ihren Kern – das Tauschen – reduziert: Dort ist es<br />

verboten, Wohnungen für weniger als 30 Tage zu<br />

vermieten, außer man macht es kostenlos.<br />

In Paris dürfen Hauptwohnsitze, in denen man sich<br />

definitionsgemäß mindestens acht Monate im Jahr<br />

aufhält, für den Rest der Zeit (also bis zu vier Monate)<br />

kurzzeitig vermietet werden. Für die touristische<br />

Vermietung von Nebenwohnsitzen braucht es<br />

eine Umwidmung. Anfang 2017 hat die Stadt den<br />

Aufschlag auf die Wohnungssteuer für Zweitwohnsitze<br />

von 20 auf 60 Prozent erhöht..<br />

(Quelle, derstandard.at, 01.07.2018)

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